Grüß Dich, Bea,
01
der Ansicht von Kasandra stimme ich zu. Insbesondere die Versicherung des Unfallverurschachers (= gegnerische Kraft-Haftpflichtversicherung) hat keinen Anspruch darauf. Oft wollen sie eine. "Damit der Sachverhalt ermittelt werden kann", sagen sie. Aber es ist nun mal so, dass eine Versicherungs-Aktiengesellschaft nicht der Mildtätigkeit verpflichtet ist. Die will Dividende verdienen. Wenn sie sich also die Arbeit macht, die eigentlich Deine Arbeit ist, dann tut sie das, damit sie mehr Dividende erwirtschaftet. Um das zu tun, sagte der Chef der Allianz-Gruppe auf der Jahreshauptversammlung 2007: "Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit war die Minimierung von SChadensaufwendungen", sprich: Wir zahlen möglichst wenig Entschädigung, damit die Dividende hoch ist.
(Ich kenns. Ich befasse mich hauptberuflich seit 35 Jahren, zweitberuflich seit rd. 12 Jahren mit Unfällen. Übrigens: Die Beiträge von Kasandra finden in der Regel meine fachliche Zustimmung.)
Mit Schweigepflichtsentbindungserklärung wird so lange rumgesucht, bis irgendwas gefunden ist, was als dienen kann, und wenn's eine Ausrede ist. Ausreden wirken ja immerhin nicht selten....
02
Anwaltswechsel:
Es ist dumm, aber: Wenn ihr den Awnalt wechselt, bleibt ihr IN DER REGEL auf Mehrkosten sitzen, wenn man nicht mit Tricks arbeitet.
Der Trick braucht etwas Zeit.
(a) Man kann mal fragen, was er für seine Arbeit bis jetzt verdient hat. Vielleicht zahlt man dieses Lehrgeld ("weg mit Schaden").
(b) Will man das nicht:
Dann schreibt dem ein EINSCHREIBEN (nicht statt dessen: Fax -email - einfache Breife -Anruf), Inhalt (sinngemäß):
Sehr geehretr Herr Rechtsanwalt,
ich habe die Faxen mit der Versichung jetzt dick. Schreiben Sie bitte dem Unfallverursacher an. Er soll den Sachschaden am Roller bis zum (Datum nennen, nimm eines in 17 Tagen, wenn das ein Samstag/Sonntag ist, dann die paar Tage bis einschlisßlich Montag verlängern) bezahlen, und zwar auf meine Kontonummer ......bei der ......Bank eingehend, schließlich hat er den Unfall verursacht, und schreib ihm, dass er sich nicht auf seine Versicherung rauszureden braucht, schließlich ist er der Verursacher.
Eine ev. Schweigepflichtsentbindungserklärung für die BG und die Versicherung widerrufe bitte dort.
Bitte schicke Kopien dieser Schreiben an mich so, dass ich sie bi zum (Datum nennen, nimm 8 Tage) habe.
Mit freundlichen Grüßen...Unterschrift"
Das wird er vermutlich nicht tun. Denn: Das ist völlig unüblich. Dabei ist es völlig korrekt. Denn der Fahrer des Unfalles haftet genau so wie die Versicherung auch! Ist der Halter des Autos nicht der Fahrer, haftet der auch noch. Die drei sind "Gessamtschuldner", das heißt: Du kannst nach Deinem Belieben Dein Geld von jedem der Gesamtschuldner verlangen. Damit bewirkst Du aber nicht, dass auch die anderen Mit-Gesamtschuldner nicht mehr zahlen müssen. Das kannst Du ohne Risiko tun. Dass der Fahrer das Recht hat, von der Versicherung zu verlangen, dass sie ihn wiederum freistellt, das stimmt. Aber das kann Dir wurscht sein. Das sollen Fahrer, halter und Verischerung untereinander ausmachen, das geht Dich nämlich gar nichts an.
Vermutlich lässt der Anwalt die Frist verstreichen.
Falls ja - nächstes Einschreiben am Tag nach Fristablauf:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
am .....habe ich gebeten, dass Du den Unfallverursacher bis zum.....zur Zahlung aufforderst. Das bitte ich bis zum (Datum: Wieder 8 Tage ab Briefdatum in der Zukunft), zu erledigen. Die Zahlungsfrist für den Unfallfahrer können Sie natürlich um 8 Tage verlängern. Bitte schicken Sie mir eine Kopie Ihres Schreibens an den Unfallverursacher so, dass die Kopie am (Datum, 10 Tage in der Zukunft ab Briefdatum) in menem Briefkasten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift."
Wenn er das wieder nicht tut, nächstes Einschreiben:
(Wieder Anrede),
wegen Untätigkeit kündige ich hiermit das Mandat aus wichtigem Grund.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift"
Die Wahrscheinlichkeit, dass er tut, wie von Dir zweimal gefordert, ist offen gestanden statistisch ziemlich hoch. Der Schachzug funktioniert also in der Regel (nicht aber garantiert).
Folge: Er ist in Verzug. Daher ist er schadensersatzpflichtig. Der Schaden besteht in den Mehrkosten für Deinen neuen Anwalt. Er wird zwar eine Rechnung schicken, aber die musst Du dann mit dem neuen Anwalt mal auf der Basis dieses Tricks besprechen. Weshalb - fast hätte ich's vergessen, zu sagen: IMMER von ALLEN Dokumenten, die das Haus verlassen, vorher eine Kopie machst. IMMER und OHNE AUSNAHME!
03
Diesmal suchst Du einen besseren.
Wenn Du lieber jemanden aus Deiner Region hättest: In welchem Landkreis wohnt ihr? Dann findet man da jemanden. Wie, kann ich Dir dann sagen.
Wenn Du einen suchst, von dem man weiß, dass er konsequent in der Unfallopferarbeit steckt: Schau doch mal das Vorstands- und Beiratsteam des Unfall-Opfer-Bayern e.V. durch. Dass die womöglich einige km weg sind, sehe ich nicht als bedeutendes Thema an.
ISLÄNDER
Schreibe bitte den Unfallfahrer an.
Schreib ihm, seine Versicherung habe noch keinen Cent gezahlt, Du .
. (mach Doch mal Nägel
Wenn's zu viel wird, müssen wir es dazu führen, dass in eine Falle geht. Das nier :
Weise De