wibbelstetz
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- 13 Sep. 2006
- Beiträge
- 31
Ich habe dieses Thema schon mal hier im Forum angeschnitten und hatte bei verschiedenen Antworten leider etwas überreagiert, wofür ich mich nochmals entschuldigen möchte.
Aber nun zum Sachverhalt:
Seit 1995 bekomme ich wegen einer Berufskrankheit 2108 Rente von der BG, zuerst mit einer MDE von 20% und seit 2004 nach Verschlimmerungsantrag mit einer MDE von 30%. Dies lief auch alles gut, bis ich 2007 einen erneuten Antrag auf Verschlimmerung stellte, da ich mittlerweile keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen konnte und andauernd krank geschrieben war. Nun wurde ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter gefertigt, in dem zwar die bisherige Erkrankung auch bestätigt wurde, aber der Gutachter stellte die körperlichen Behinderungen so dar, als das diese nicht durch den Beruf entstanden wären. Mein größter Fehler war das ich keinen Widerspruch eingelegt habe, auch aus Angst davor die Rente ganz zu verlieren. Aber diesen Fehler kann ich nun mal nicht wieder gutmachen. Die bisherige Rente ist mir zwar geblieben, aber gemäß §48 Abs.3 SGB erfolgen zukünftig keine Änderungen, insbesondere keine Rentenanpassungen mehr. Nun hat mir jemand den Tipp zur Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach §44 gegeben, der ja innerhalb von 4 Jahren erfolgen kann, wenn man Fehler im Verwaltungsakt nachweisen kann.
Daher meine Frage: Kennt sich jemand damit aus, oder hat jemand selbst einen ähnlichen Fall erlebt?
Schließlich habe ich damals meinen Beruf auf Grund der BK aufgegeben.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir nützliche Tipps geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
wibbelstetz
Aber nun zum Sachverhalt:
Seit 1995 bekomme ich wegen einer Berufskrankheit 2108 Rente von der BG, zuerst mit einer MDE von 20% und seit 2004 nach Verschlimmerungsantrag mit einer MDE von 30%. Dies lief auch alles gut, bis ich 2007 einen erneuten Antrag auf Verschlimmerung stellte, da ich mittlerweile keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen konnte und andauernd krank geschrieben war. Nun wurde ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter gefertigt, in dem zwar die bisherige Erkrankung auch bestätigt wurde, aber der Gutachter stellte die körperlichen Behinderungen so dar, als das diese nicht durch den Beruf entstanden wären. Mein größter Fehler war das ich keinen Widerspruch eingelegt habe, auch aus Angst davor die Rente ganz zu verlieren. Aber diesen Fehler kann ich nun mal nicht wieder gutmachen. Die bisherige Rente ist mir zwar geblieben, aber gemäß §48 Abs.3 SGB erfolgen zukünftig keine Änderungen, insbesondere keine Rentenanpassungen mehr. Nun hat mir jemand den Tipp zur Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach §44 gegeben, der ja innerhalb von 4 Jahren erfolgen kann, wenn man Fehler im Verwaltungsakt nachweisen kann.
Daher meine Frage: Kennt sich jemand damit aus, oder hat jemand selbst einen ähnlichen Fall erlebt?
Schließlich habe ich damals meinen Beruf auf Grund der BK aufgegeben.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir nützliche Tipps geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
wibbelstetz