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Ein neuerliches Gutachten brachte mir Nachteile!

wibbelstetz

Mitglied
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
31
Ich habe dieses Thema schon mal hier im Forum angeschnitten und hatte bei verschiedenen Antworten leider etwas überreagiert, wofür ich mich nochmals entschuldigen möchte.
Aber nun zum Sachverhalt:
Seit 1995 bekomme ich wegen einer Berufskrankheit 2108 Rente von der BG,
zuerst mit einer MDE von 20% und seit 2004 nach Verschlimmerungsantrag mit einer MDE von 30%. Dies lief auch alles gut, bis ich 2007 einen erneuten Antrag auf Verschlimmerung stellte, da ich mittlerweile keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen konnte und andauernd krank geschrieben war. Nun wurde ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter gefertigt, in dem zwar die bisherige Erkrankung auch bestätigt wurde, aber der Gutachter stellte die körperlichen Behinderungen so dar, als das diese nicht durch den Beruf entstanden wären. Mein größter Fehler war das ich keinen Widerspruch eingelegt habe, auch aus Angst davor die Rente ganz zu verlieren. Aber diesen Fehler kann ich nun mal nicht wieder gutmachen. Die bisherige Rente ist mir zwar geblieben, aber gemäß §48 Abs.3 SGB erfolgen zukünftig keine Änderungen, insbesondere keine Rentenanpassungen mehr. Nun hat mir jemand den Tipp zur Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach §44 gegeben, der ja innerhalb von 4 Jahren erfolgen kann, wenn man Fehler im Verwaltungsakt nachweisen kann.
Daher meine Frage: Kennt sich jemand damit aus, oder hat jemand selbst einen ähnlichen Fall erlebt?
Schließlich habe ich damals meinen Beruf auf Grund der BK aufgegeben.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir nützliche Tipps geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
wibbelstetz


 
Hallo,

1. Warum soll die Behörde etwas zurücknehmen, was nicht widersprochen wurde.
2. Bevor die Behörde negative VA erlässt muss sie dem Betroffenen anhören. Hast du die Aufforderung zu einer Stellungnahme bekommen?
3. Du hast in einem Beitrag geschrieben , der VA hättest du erst Monate nach dem Erlass zugestellt bekommen, wie das? Bis du nicht zuhause gewesen und konntest deine Post nicht einsehen. Oder hat die Post so Spät zugestellt.
Beantworte einmal diese Fragen.

Gruß Buffy07
 
Hallo Buffy07,
zunächst einmal besten Dank dafür, das Du dich dem Thema so schnell gewidmet und darauf geantwortet hast.
Zu Punkt 1: Das ich keinen Widerspruch eingelegt habe, ist meine eigene Dummheit, bzw.Angst gewesen, aber dies habe ich ja schon einleitend erklärt ud eingestanden.
Zu Punkt 2:Ich bin als dazu nicht angehört worden und habe auch keine Aufforderung zu einer Stellungnahme bekommen.
Zu Punkt 3: Ich habe also Anfang August 2008 die Ablehnung des Verschlimmerungsantrags und Ende Dezember 2008 den Bescheid über die Aufhebung des Verwaltungsaktes bekommen. Es ist also nichts zu spät zugestellt worden oder ähnliches, sondern die beiden bescheide sind auch so wie bereits erwähnt datiert.
Ich hoffe Du kannst mit meinen Aussagen etwas anfangen, ansonsten einfach nochmal nachfragen.
Viele Grüße
wibbelstetz
 
Hallo wibbelstetz,

es steht Dir jederzeit das Recht zu, einen Antrag nach § 44 SGB X zu stellen. In der Begründung dieses Antrages muss mit erneutem Beweisantritt detailliert dargelegt werden, inwiefern der neue Bescheid Dich in deinen Rechten beschwert.

Grundsätzlich kann aber der Leistungsträger bei seiner dargelegten Rechtsauffassung verbleiben. Dann muss Du gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen evtl. sogar vor dem Sozialgericht klagen. Dies ist der Werdegang.

Gruss
kbi1989
 
Hallo wibbelstetz:),

du hast einen VA bekommen er in deine Rechte eingegriffen hat, d. h. dir wurde die BG-Rente von 30 MDE auf 20 MDE wieder gekürzt. Du hast keinen Widerspruch erhoben, dein Fehler denke bitte zukünftig daran:rolleyes:.
Immer dann wenn die Verwaltung / BG in deine Rechte ( Kürzung oder dich dauerhaft auf eine MDE festlegt)eingreift muss sie nach § 24 SGB X dich anhören. Du schreibst das dies nicht geschehen ist...richtig.
Dann kannst du die Heilung von Verfahrens-u. Formfehler beantragen, nach § 44 Abs. 3 SGB X.
Stelle den Antrag und die Begründung ist dann die fehlende Anhörung und deine Unkenntnis dieser Verfahrensweise. Außerdem weise daraufhin das du in dieser Stellungnahme auch auf das nicht wahrheitsgemäße GA eingegangen wärst.
Im § 48 ( 3) SBG wird ja quasi gesagt, das du schon die ganze Zeit einen rechtswidrigen VA hattest. Das du die letzten Jahre zuviel Rente erhalten hast. Und sie diesen VA nicht zurücknehmen können, du aber nicht mehr,mehr Rente erhälst.
Also Antrag stellen wie oben beschrieben. Dann Akteneinsicht beantragen bei der Stadtverwaltung / Versicherungsamt. Lasse dir die Akte kopieren evtl. gegen eine Gebühr, aber dann kannst du in Ruhe die Akte zuhause lesen. Dann hast du auch das GA vom damaligen Gutachter vorliegeb..der die besagte aussage gemacht hat.
Also viel Glück
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kbi1989,
danke für Deinen Beitrag und die Anregungen, ich werde später nochmals darauf zurückkommen.
Gruß
wibbelstetz
 
Hallo Buffy07,
mir wurde die Rente nicht von 30% auf 20% gekürzt, sondern sie wurde in 2004 von 20% auf 30% erhöht, so wie es auch in dem einleitenden Beitrag geschrieben steht.Diese Rente ist mir auch geblieben aber es erfolgen keine Rentenanpassungen mehr.Ich bedanke mich für die tollen Tipps und werde mich nochmals melden, wenn es etwas neues zu berichten gibt.
Gruß
wibbelstetz
 
Hallo:),

es wurde aber trotzdem in deine Rechte eingegriffen....weil keine Rentenerhöhung mehr erfolgt...
Gruß Buffy07
 
Hallo BuffyO7,
das war mir schon klar, aber ich wollte es nur richtigstellen.
Nochmals vielen Dank für Deine Mühen.
Gruß
wibbelstetz
 
Hallo wibbelstetz!

Hierzu -Zitat-: Nun hat mir jemand den Tipp zur Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach §44 gegeben, der ja innerhalb von 4 Jahren erfolgen kann, wenn man Fehler im Verwaltungsakt nachweisen kann.
Daher meine Frage: Kennt sich jemand damit aus, oder hat jemand selbst einen ähnlichen Fall erlebt?


Ja, ich war das! Ich habe selbst schon sowas erlebt und hatte Erfolg mit der geforderten Rücknahme des rechtswidrigen und nicht begünstigenden Bescheides gem. § 44 SGB X! Konnte ohne weitere Schwierigkeiten alle Rechtsverstöße und damit die Fehler im Verwaltungsakt auflisten! Hat etwas gedauert, da die Gegenseite sich nicht so schnell von dem selbstgestalteten Mist trennen wollte - aber, dann wurde der Müll aus meiner Akte entfernt.

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo allesamt,

leider kann es auch geschehen, daß man zu den GA Stellung nimmt - es auseinanderpflügt. Dann wird es in dem Fall nicht mehr angewandt, es wird als falsch dargestellt und auch so berücksichtigt und auf einmal - gerade geschehen - tauscht eben dieses GA in einem anderen Gerichtsfall auf, da es sich in der Gerichtsakte befindet und wird für neue GA verwendet.

Wie verhält man sich denn da?

Ich sehe nur erneute Stellungnahme, erneut alles auseinanderpflücken und die Daten und Fakten die bewiesen sind richtig stellen und dann - mal wieder - abwarten was dieses Gericht nun dazu sagt.

Auch diese eigentlich weggeschlossenen GA holen einen immer wieder ein!

frustrierende :mad: grummelnde aber trotz allem :D freundliche grüße :cool:
 
Hallo bln ib,

wenn Du mit Stellungnahme gegen ein med. Gutachen angehst, wird es nicht automatisch deswegen aus deiner Akte entfernt. Dies geschieht nur, wenn Du einen Antrag auf Löschung und Sperrung stellst, das Gutachten aus der Akte auch tatsächlich entfernen zu lassen. Ansonsten bleibt es Bestandteil der Akte und wird dann auch später Gegenstand der Gerichtsakte, wenn denn der eingelegte Widerspruch nicht zum Erfolg geführt hat.

Deshalb ist es sinnvoll, dass man auch Akteneinsicht beantragt, um feststellen zu können, dass das angegriffene Gutachten auch tatsächlich aus der Akte entfernt wurde, wenn der entsprechende Antrag auf Löschung und Sperrung aus der Akte gestellt wurde.

Gruss
kbi1989
 
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