Hallo Leute ,
der Fehler lag eindeutig bei mir. Es gab einen Schriftsatz an meinen Anwalt, mit einem Schreiben an die Gutachterin:
"Sehr geehrte Frau (...)
Als Anlage wird übersandt
(...)
Sie werden gebeten nach § 106 SGG ein Gutachten nach § 106 zu erstellen. Um Erledigung wird binnen 6 Wochen gebeten.
Grußformel"
Dass das ein Beweisbeschluss war, habe ich nicht verstanden. Dass die Frau ein Gutachten nach Aktenlage erstellen sollte, wusste ich und auch die Akten waren dafür nötig. Wenn wenigsten in dem Brief "Beweisbeschluss" gestanden hätte, wäre dieses Missverständnis nicht passiert. Mehr zu der Begutachtung kam vom Gericht nicht und dass ich persönlich zu erscheinen hatte auch nicht. Es kam nur die Einladung durch die Gutachterin. Ich habe einfach nicht verstanden, dass mich die Gutachterin einfach einladen darf ohne die Erlaubnis vom Gericht. Mein Anwalt kann nichts für das Missverständnis. Ich weiß nicht, ob und wie ich das aufklären sollte.
Danke, Raika, dass du mir gesagt hast, dass ein Beweisbeschluss ohne Beweisanordnung nicht ausreicht. Eine Beweisanordnung gab es nicht., auch schon beim Gutachten durch die Gutachterin im vergangenen Jahr nicht. Ich hoffe, dass die ganzen Gutachten dieser Frau in die Tonne wandern, wo sie hingehören.
LG Eckerin
der Fehler lag eindeutig bei mir. Es gab einen Schriftsatz an meinen Anwalt, mit einem Schreiben an die Gutachterin:
"Sehr geehrte Frau (...)
Als Anlage wird übersandt
(...)
Sie werden gebeten nach § 106 SGG ein Gutachten nach § 106 zu erstellen. Um Erledigung wird binnen 6 Wochen gebeten.
Grußformel"
Dass das ein Beweisbeschluss war, habe ich nicht verstanden. Dass die Frau ein Gutachten nach Aktenlage erstellen sollte, wusste ich und auch die Akten waren dafür nötig. Wenn wenigsten in dem Brief "Beweisbeschluss" gestanden hätte, wäre dieses Missverständnis nicht passiert. Mehr zu der Begutachtung kam vom Gericht nicht und dass ich persönlich zu erscheinen hatte auch nicht. Es kam nur die Einladung durch die Gutachterin. Ich habe einfach nicht verstanden, dass mich die Gutachterin einfach einladen darf ohne die Erlaubnis vom Gericht. Mein Anwalt kann nichts für das Missverständnis. Ich weiß nicht, ob und wie ich das aufklären sollte.
Danke, Raika, dass du mir gesagt hast, dass ein Beweisbeschluss ohne Beweisanordnung nicht ausreicht. Eine Beweisanordnung gab es nicht., auch schon beim Gutachten durch die Gutachterin im vergangenen Jahr nicht. Ich hoffe, dass die ganzen Gutachten dieser Frau in die Tonne wandern, wo sie hingehören.
LG Eckerin