Gerade habe ich vom LSG NRW ein Vermerk zugesandt, erhalten mit dem Text: „nach Rücksprache mit dem Herrn Vorsitzenden und Herrn Mitberichterstatter ist kein Ablehnungsverfahren einzutragen.“
Ich hatte einen Befangenheitsantrag eingereicht, der offensichtlich mit diesem "Vermerk" bearbeitet wurde.
Der Befangenheitsantrag wurde geschrieben, da der vorherige Befangenheitsantrag mit folgendem Satz beantwortet wurde:
"lhre Befangenheitsanträge werden hier nicht inhaltlich weiter beschieden, da sie als missbräuchlich anzusehen und daher irrelevant sind."
Dafor hatte ich mehrere Ablehnungsanträge u.a. gegen den Arzt Bülhoff eingereicht, der an dem Krankenhaus tätig war, in dem ich operiert wurde, der sollte mich nun begutachten hatte aber auch in einem Gutachten zuvor gelogen. siehe hier
Ich nehme an, man schreibt jetzt eine Anhörungsrüge ?
Ich hatte einen Befangenheitsantrag eingereicht, der offensichtlich mit diesem "Vermerk" bearbeitet wurde.
Der Befangenheitsantrag wurde geschrieben, da der vorherige Befangenheitsantrag mit folgendem Satz beantwortet wurde:
"lhre Befangenheitsanträge werden hier nicht inhaltlich weiter beschieden, da sie als missbräuchlich anzusehen und daher irrelevant sind."
Dafor hatte ich mehrere Ablehnungsanträge u.a. gegen den Arzt Bülhoff eingereicht, der an dem Krankenhaus tätig war, in dem ich operiert wurde, der sollte mich nun begutachten hatte aber auch in einem Gutachten zuvor gelogen. siehe hier
Ich nehme an, man schreibt jetzt eine Anhörungsrüge ?
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