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Ein Lokführer ist Unfallopfer

alana

Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2010
Beiträge
64
Kann man das so sehen? LINK
Ein junger Mensch wird von einer Lok überfahren- Unfall oder Suizid, das ist wohl nicht klar.
Dass dies für den Lokführer ein gravierender, folgenschwerer Unfall ist, steht sicher außer Frage.
So, wie es auch für den jungen Mann und auch dessen ELtern ein tragisches Ereignis ist.
Aber mal die Seite des Lokführers betrachtet: Kann verstanden werden, dass er Schadensersatz/Schmerzensgeld fordert? Und zwar eigentlich von dem "Unfallverursacher", der aber nicht mehr lebt- ergo von seinen "Erben".
Bei aller Tragik für die ELtern- aber die Forderungen des Lokführers kann ich nachvollziehen.
Angenommen, es käme eine Versicherung (des jungen Mannes oder der Eltern) dafür auf, welche wäre das dann? Und ist es dann von Bedeutung, ob es ein Unfall war oder Absicht (Suizid) ?
(einige Kommentare dort im Link sind wirklich unter aller Kanone!)
 
Hallo alana!

Ich habe mir gerade mal den Bericht und auch die Kommentare dazu durchgelesen, da stehen mir echt die Haare zu Berge und ich bekomme eine Wut... :mad:

Ich kann den Lokführer verstehen. Natürlich hat er ein Anrecht auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Ganz gleich, ob es sich um einen Unfall oder Suizid handelt!

Da mein Vater im Eisenbahn-Bereich gearbeitet hat, habe ich oft mitbekommen, wie schlecht es Lokführern nach solchen Unfällen geht. Die sind teilweise so traumatisiert, dass sie nie wieder eine Lok betreten können. Das Schlimme für die ist oftmals, dass die das kommen sehen können, aber nichts machen können, einfach nur hilflos sind. Sie können lediglich eine Notbremsung einleiten, wissen aber je nach Entfernung dann auch, dass sie nicht früh genug zum Stehen kommen werden, da der Bremsweg eines Zuges enorm lang ist. Außerdem können sie nicht ausweichen. Sie sind einfach machtlos und müssen quasi dem was kommt zusehen...
Doch leider wird dies selbst bei der Deutschen Bahn verdrängt oder bestritten.
Denn auch selbst wenn sie eindeutig nachweisen können dass z.B. psychische Probleme durch einen solchen Unfall verursacht wurden, müssen sie oft hart mit der Bahn (also dem Arbeitgeber) kämpfen, dass das auch als Dienstunfall anerkannt wird und sie somit bei Erwerbsunfähigkeit als Resultat aus so einem Unfall abgesichert sind.

Ich kenne einen Fall von einem Lokführer, der einmal einen Menschen mit seinem Zug erfasst hat. Er war viele Monate krank. Als er dann wieder gearbeitet hat, hat es nicht lange gedauert und es ist ihm ein Selbstmörder vor den Zug gesprungen. Wieder war er viele Monate krank geschrieben. Als er dann erneut einen Arbeitsversuch unternommen hat, hat er nur kurze Zeit später wieder so einen Unfall gehabt. Dieser Mann kann keinen Zug mehr fahren, selbst als Passagier fährt er nur noch höchst ungerne. Er hat von Ärzten bestätigt bekommen, dass er ein PTBS hat und dies auch aufgrund der Unfälle. Trotzdem wollte die Bahn das nicht als Unfallfolge anerkennen (er hat aber dann vor Gericht trotzdem Recht bekommen).

Vielleicht sollten solche Zeitungsleute auch mal mit den Opfern - sprich hier mit den Lokführern reden, dann würden sie es vielleicht auch mal anders sehen.

Ich selber habe übrigens meine schweren Halswirbelsäulenverletzungen auch bei solch einem Zugunfall erlitten, allerdings als Fahrgast. Eine Frau war bei Rot über den Bahnübergang und der Zug hat sie erfasst. Bei der eingeleiteten Notbremsung bin ich durch den Zug geflogen und habe mir dabei die Verletzung zugezogen.

Da die Unfallverursacherin ebenfalls bei diesem Unfall verstorben ist, habe ich sämtliche Forderungen an die Haftpflichtversicherung der Autofahrerin gerichtet und stehe inzwischen seit fast 6 Jahren mit denen vor Gericht.

Also wird ein Lokführer auch die Möglichkeit haben, seine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers - also in dem genannten Fall der Versicherung des jungen Mannes - geltend zu machen.

Da bei meinem Unfall letztendlich auch nie geklärt werden konnte, ob es ein Selbstmord oder ein Unfall (blendende Sonne) war, gehe ich mal davon aus, dass es für die Versicherung eher unwichtig ist. Ich denke mir, das wäre vielleicht nur wichtig, wenn der Unfallverursacher noch leben würde, so dass die Versicherung das von ihm zurückfordern könnte. Aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau, ist nur so eine Vermutung von mir.

Wie gesagt, die Kommentare zu diesem Zeitungsartikel finde ich zum Teil recht heftig. Es sind aber auch gute Äußerungen dabei, z.B. als einer schreibt, dass man als Autofahrer, wenn jemand anders einem vor den Wagen läuft und man deswegen einen Unfall verursacht, auch nicht einfach so auf seine Forderungen verzichten würde.

Viele Grüße!
 
Hi-

auch wenn ich in einem anderen Fall nicht
Deiner Meinung bin-
Deine Ausführungen kann ich nachvollziehen
und bin der Meinung-nachdem die meisten hier diverse
Erfahrungen mit der "Abhandlung von Arbeitsunfällen-seitens der BG"
haben-sehe ich es schon-
dass der Lokführer-sollte ein Erbe vorhanden sein-
entschädigt werden muss.

Wenn es ein Unfall war-denke ich überspitzt-
das ist ein Ablenkungsmanöver der PHV-die die
Eltern vorschieben
um selbst nicht zahlen zu müssen.

Gruss
maja
 
Hallo nochmal,

bei mir musste auch nicht der Ehemann der Unfallverursacherin (also die bei rot über den Bahnübergang gefahren ist) zahlen, sondern die Versicherung... Von daher denke ich nicht, dass die Eltern zahlen müssen sondern eben die Versicherung.

Ob die Versicherung sich dann hinterher das Geld evtl. von den Eltern zurückholt, falls sich z.B. rausstellt, dass es ein Suizid war, das ist eine andere Sache. Aber so lange die Ursache nicht geklärt ist, muss m.E. die Haftpflichtversicherung des Jungen zahlen. Und wenn man nicht gerade einen Abschiedsbrief findet, dürfte schwer zu klären sein, ob Suizid oder Unfall. Wie gesagt, bei dem Unfall wo ich beteiligt war, konnte das auch nie geklärt werden, obwohl es im Ort Gerüchte in Richtung Selbstmord gab...

Viele Grüße
 
Berufsunfähigkeitsschutz unbedingt abschließen !

Hallo an die Lokführer ,

die es lesen hier...kann ich dringends absolut raten eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen im Falle der Fälle .Wenn es drauf ankommt halten sich die Eisenbahn-Unternehmen (DB AG & Co.) fein heraus und der Lokführer ist wie der Wolf alleingelassen

Jeden Lokführer kann es statistisch treffen einmal im Berufsleben einen PU durch Suizid ,Beinahunfälle an PTBS zu erkranken etc etc zu erleben

mfg Zejks

http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/24727/
 
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