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Ein- Euro-Jobber ist unfallversichert

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hartz IV und 1.-EUR-Job :confused: :confused:
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall :confused: - immer wieder die gleiche Frage :(

Hier die Antwort der BG:
Ein-Euro-Jobber sollten Arbeitsunfälle auch
dann registrieren lassen, wenn ein Arztbesuch auf den ersten Blick
nicht nötig erscheint.

Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG) hin. Ein Eintrag in das Verbandbuch
erleichtert in Zweifelsfällen den versicherungsrechtlich nötigen
Nachweis, etwa wenn sich die Folgen eines Arbeitsunfalls erst nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses als gravierend herausstellen.

Ein-Euro-Jobs sind gemeinnützige Tätigkeiten, die im Rahmen der
Arbeitsmarktreformen unter dem Stichwort Hartz IV eingeführt wurden.
Seit Jahresanfang können Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II ein
solches Arbeitsverhältnis annehmen. Wie andere Arbeitnehmer auch
stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Passiert während einer solchen Tätigkeit ein Arbeitsunfall, muss
dieser wie bei allen anderen Beschäftigten auch, der für die
jeweilige Einsatzstelle zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder
Unfallkasse gemeldet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als
drei Tage dauert. Welche BG zuständig ist, weiß das Personalbüro des
jeweiligen Arbeitgebers. Bei Einrichtungen der freien
Wohlfahrtspflege wie zum Beispiel Diakonie oder Caritas ist das die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, bei
Kirchengemeinden, Sport- oder anderen Vereinen die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Wie bei allen Beschäftigten gilt auch bei den Ein-Euro-Jobs:
Auch die Wege
zur Arbeit und zurück nach Hause stehen unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall
übernimmt die BG alle Kosten der Heilbehandlung, wenn nötig auch der
beruflichen Wiedereingliederung und bei andauernd schweren
Unfallfolgen eine entsprechende Rente.

>>>>>> Diesen wichtigen Hinweis ausdrucken und immer bei den Fahrzeugpapieren oder Geldbörse aufbewahren!<<<<<<<

Hier der Link:

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=642053&firmaid=18979

Zuständig für weitere Fragen:

Ansprechpartner:
Andreas Baader
Pressesprecher
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)

Tel.: 02241 - 231 - 1206
Fax: 02241 - 231 - 1391
E-Mail: andreas.baader@hvbg.de

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