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Eilt - Wie ist die Invaliditätsbewertung richtig zu verstehn

Tim O.

Nutzer
Registriert seit
27 Nov. 2006
Beiträge
3
Hallo,

bezüglich der ganzen Versicherungsleistungen habe ich eine Frage:

nach meinem Kreuzbandriss und anschliessender OP im April 05 mit der Semi- Plastik wurde im medizinischen Gutachten folgender Invaliditätsgrad festgestellt:

1/7 Bein gemäß Gliedertaxtabelle.

Dies entspricht etwas über 14 %- dies ist, was der Arzt in seinem Bericht
beziffert hat.

Die Versicherung rechnet jedoch so:

In den Versicherungsbedingungen wird diese Gliedertaxtabelle jedoch
weiter unterteilt, so dass ein Bein mit 70 % bewertet wird.

Berechnet man nun das 1/7 Bein von 70 %, so bleiben exakt nur noch
10% Invalidätsgrad über.

Welche Berechnung ist denn nun richtig?

Habe ich einen Anspruch auf Leistung der Versicherung in Höhe von kanpp 14 % oder von 10 %

Ich danke für eine schnelle Antwort, da sonst die Einspruchsfrist abläuft..

Gruß,

Tim O.
 
Hallo Tim,
Herzlich Willkommen im Forum.

1/7 Bein gemäß Gliedertaxe bedeuten: 1/7 von 70 % (Wert für den Verlust des Beines nach Gliedertaxe) also kannst Du es selbst berechnen. ;-)
schau mal in den FAQ-Bereich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Tim,

die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) können unterschiedlich sein. Meistens ist in der Gliedertaxe als fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % (so genannter Beinwert) vereinbart. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.

1/7 Beinwert heißt nicht 1/7 von 100 % = 14 %, sondern richtig 1/7 von 70 % = 10 %

Was steht genau im Gutachten ?

Welche Einspruchsfrist läuft ab, mir ist in der PUV keine Einspruchsfrist bekannt ?

Gruß
Luise
 
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Hallo und Danke ersteinmal..

;)

Man wird ja echt nett hier aufgenommen..

@ seenixe: wo im FaQ muss man denn da suchen!..sorry, nich hauen, aber kann meist nur kurz on sein..so bleibt nicht viel zeit für die suche..
:(

@ luise: also, man hat 4 wochen nach erhalt des schreibens der PUV zeit,
die angelegenheit zu prüfen und widerspruch einzulegen..

diese frist ist am 01.12. um..

die berechnung kann ich ja generell nachvollziehen, aber die heutige telefonische bestätigung des arztes, der das medizinische gutachten erstellt hat, verwirrt mich doch total..

ich habe bei ihm extra telefonisch nachgefragt, von welchem letztendlichen wert ich nun ausgehen muss.

das gutachten sagt aus:

Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe:

1/7 Bein.

Er teilte mir mit, dass das 1/7 auf 100 % (!) zählt..

Das die Versicherung diese Gliedertabelle mit 70 % für das Bein bewertet,
ist auch richtig..diese Tabelle gehört zu den Bedingungen des Versicherungsvertrages..

Nur, wie kommt der Doc darauf, diese Aussage zu tätigen Selbst als nicht- Versicherungsspezi sollte ihm doch dann auch klar sein, dass das 1/7 von den 70% zu berechnen ist..

Da es dabei für mich um nicht wenig Geld geht, möchte ich das ganze doch schon verstehen und für mich beruhigend abschliessen können..

Schliesslich gehts den Versicherungen ja nie schlecht..:)

Wäre nett, wenn ihr mir dazu noch was sagen könntet..

Werde sonst heute abend noch einmal versuchen, die Meinung eines unabhängigen Arztes zu hören..

Liebe Grüße,

Tim
 
was ist die AUB?

hi,

das gutachten liegt mir auch schriftlich vor..

habe gestern abend noch einmal einen anderen sportmediziner diesbezüglich befragt, und auch dieser sagte mir, dass es normalerweise
7 % von 100 % sind, und nicht von 70%..

ich lege jetzt erstmal einspruch ein- somit gewinne ich dann ersteinmal etwas zeit..

trotzdem ist die angelegenheit nicht klar:mad:
 
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