Hallo,
bezüglich der ganzen Versicherungsleistungen habe ich eine Frage:
nach meinem Kreuzbandriss und anschliessender OP im April 05 mit der Semi- Plastik wurde im medizinischen Gutachten folgender Invaliditätsgrad festgestellt:
1/7 Bein gemäß Gliedertaxtabelle.
Dies entspricht etwas über 14 %- dies ist, was der Arzt in seinem Bericht
beziffert hat.
Die Versicherung rechnet jedoch so:
In den Versicherungsbedingungen wird diese Gliedertaxtabelle jedoch
weiter unterteilt, so dass ein Bein mit 70 % bewertet wird.
Berechnet man nun das 1/7 Bein von 70 %, so bleiben exakt nur noch
10% Invalidätsgrad über.
Welche Berechnung ist denn nun richtig?
Habe ich einen Anspruch auf Leistung der Versicherung in Höhe von kanpp 14 % oder von 10 %
Ich danke für eine schnelle Antwort, da sonst die Einspruchsfrist abläuft..
Gruß,
Tim O.
bezüglich der ganzen Versicherungsleistungen habe ich eine Frage:
nach meinem Kreuzbandriss und anschliessender OP im April 05 mit der Semi- Plastik wurde im medizinischen Gutachten folgender Invaliditätsgrad festgestellt:
1/7 Bein gemäß Gliedertaxtabelle.
Dies entspricht etwas über 14 %- dies ist, was der Arzt in seinem Bericht
beziffert hat.
Die Versicherung rechnet jedoch so:
In den Versicherungsbedingungen wird diese Gliedertaxtabelle jedoch
weiter unterteilt, so dass ein Bein mit 70 % bewertet wird.
Berechnet man nun das 1/7 Bein von 70 %, so bleiben exakt nur noch
10% Invalidätsgrad über.
Welche Berechnung ist denn nun richtig?
Habe ich einen Anspruch auf Leistung der Versicherung in Höhe von kanpp 14 % oder von 10 %
Ich danke für eine schnelle Antwort, da sonst die Einspruchsfrist abläuft..
Gruß,
Tim O.