Hallo zusammen,
kann die Auswahl der ehrenamtlichen Richter beeinflußt werden,
womöglich
durch die Bestimmung der mündlichen Verhandlung an einem bestimmten Tag und Uhrzeit
durch die Richter?
Wenn der Richter das Schreiben über die Anberaumung der mündlichen Verhandlung verfasst, stehen da bereits die ehrenamtlichen Richter fest?
Kann der Richter möglicherweise Zugang zu der Einteilungsliste der ehrenamtlichen Richter haben und kann womöglich darauf Einfluss nehmen?
Was passiert, wenn die Verhandlung vertagt oder verlegt wird mit der Einteilung der ehrenamtlichen Richter?
Weiß jemand darüber Bescheid wie dies tatsächlich im SGG in der Praxis abläuft?
Vielen Dank im Voraus.
Lg. Rolandi
kann die Auswahl der ehrenamtlichen Richter beeinflußt werden,
womöglich
durch die Bestimmung der mündlichen Verhandlung an einem bestimmten Tag und Uhrzeit
durch die Richter?
Wenn der Richter das Schreiben über die Anberaumung der mündlichen Verhandlung verfasst, stehen da bereits die ehrenamtlichen Richter fest?
Kann der Richter möglicherweise Zugang zu der Einteilungsliste der ehrenamtlichen Richter haben und kann womöglich darauf Einfluss nehmen?
Was passiert, wenn die Verhandlung vertagt oder verlegt wird mit der Einteilung der ehrenamtlichen Richter?
Weiß jemand darüber Bescheid wie dies tatsächlich im SGG in der Praxis abläuft?
Vielen Dank im Voraus.
Lg. Rolandi
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