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Ehemaliger Anwalt reicht mir nun die Rechnung ein und nicht dem Unfallverursacher

happycamper

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Mai 2018
Beiträge
180
Liebe Community,


ich habe mich lange nicht mehr gemeldet, da die gegn. Versicherung den Fall leider auf Ewig hinausziehen will und sich nicht viel geändert hat.

Es geht noch immer um das Problem mit dem untätigen Anwalt der sehr fragwürdigen **************** e.V.

Die Probleme mit dem Verein als auch die massiven Probleme mit dem Anwalt hatte ich bereits oft geschildert.


Endlich konnte ich nun diesen untätigen Anwalt wechseln, da die gegn. Versicherung eine Leistungszahlung trotz 100%iger Schuld ablehnte und der Fall nun vor Gericht gehen muss.

Das heisst, den anfänglich beauftragten Anwalt muss doch die gegn. Versicherung bezahlen und den für die Gerichtssache beauftragten Anwalt meine Rechtsschutzversicherung vom ADFC?

Jedoch schreibt mir der sehr zwielichtige Anwalt nun eine Rechnung und schon einige Mahnungen.

Auf Fragen ob dies überhaupt rechtens ist, geht er nicht ein.

Es handelt sich um die Standard - Posten, die ein Anwalt am Anfang der Beauftragung erledigen muss, wie Anfordern der Unfallakte etc. pp.

Sind knapp 1000 Euro.

recht viel mehr hat er in den 2 Jahren nicht gemacht. Bei Fragen von mir dann nur geantwortet, dafür sei er nicht mandatiert worden.


Wie ist nun eure fachliche Einschätzung zu der Rechtmäßigkeit der Abrechnung des ehemaligen Anwalts.


BTW: ich habe heute mein Bankkonto in ein pfändungssicheres P-Konto umwandeln lassen.


noch ne Hintergrundinfo: obwohl es sich um einen 100% verursachten Unfallschaden den Unfallgegners handelt, ist dies vor Gericht noch nicht entschieden worden.

Die gegn. Versicherung hat sich aber nun zu der Einstandspflicht erkannt. Das hat der Problemanwalt nach 2 Jahren nicht geschafft. Der neue Anwalt nach lediglich 2 Anrufen.

Trotzdem: es ist noch lange nicht so weit, dass es ein Urteil gibt. Muss ich vor dem Urteil meinem 1. Anwalt nun die Rechnung bezahlen, oder kann er diese wie üblich bei der gegn. Versicherung einreichen, da es keine Zweifel an der Schuld gibt.

Jedoch hält sich der Fahrer bis heute schweigsam und hat immer noch nicht über den Unfall Stellung genommen.



Beste Grüße vom happycamper
 
Hallo happycamper

Wenn du einen neuen RA hast, kann vielleicht der die Abwicklung mit dem bisherigen RA machen.

Gut, dass du den RA 1 von der Backe hast.
Bei der RechtsschutzV musst du jeden Verfahrensschritt (Widerspruch - Klage 1. Instanz - Klage 2. Instanz - ...) beantragen. Du kannst auch beantragen, dass sie die Abrechnung mit RA 1 übernehmen. Frag nach.

Viel Erfolg mit RA 2!

Warum **************** xxxxx *************** nicht genannt werden darf (o), ist mir unklar. Vor denen ist zu warnen, du und das Lied davon ... Wahrscheinlich sind deren Drohungen zu massiv, wenn man negativ über sie schreibt. Das zeigt ihre Macht. Umso mehr: Warnung!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo happycamper,

warum haben wir unseren ersten Anwalt mit über 2T € bezahlt und trotz RV dem nächsten Anwalt einen gewissen% Anteil der Schadenssumme versichert? Weil auch ein 100% unschuldiges Unfallopfer nur ein bißchen Anspruch auf Gerechtigkeit hat!

LG
Aramis
 
Üble Nachrede und haltlose Unterstellungen
Hallo @HWS-Schaden,

wie von Dir gewohnt, immer eine schnelle Antwort. Vielen Dank!

Naja, die Zecke lässt nicht so schnell los. habe ihn leider noch nicht von der Backe. Nachdem er mir diese ominöse Rechnung gestellt hat, vertröstete ich ihn, um mich bei der Schuldnerberatung schlau zu machen. Diese machte aber dann wegen Corona für längere Zeit zu.

Aktuell lassen die immer noch keinen vorsprechen, obwohl alles Corona-Save umgebaut wurde.

Ich dachte, ich hätte den Geier nun von der Backe, aber dann kam vorletzte Woche eine Mahnung mit Fristsetzung, die nun schon verstrichen ist. Androhung auf gerichtliche Eintreibung.

Habe deswegen heute mein Konto auf P-Konto umwandeln lassen.


Ja, sobald man das Wort. S U B V E N I O schreibt, schlägt der interne Filter sofort zu. Kann evtl. sein, dass das gute Forum hier evtl. auch ein paar Fördergelder von den Bösen bekommt. Heutzutage gibt es ja überall Verstrickungen.

Mein RA 2 will von dem RA1 gleich gar nicht mehr wissen, da er ihm so einen vermurksten Fall hinterlassen hat, den er nun ausbaden muss. Das wollen RA gar nicht machen und das hat er mir auch gleich zu verstehen gegeben.

Vielen Dank für den Tip, dass evtl. die ADFC-Rechtsschutzversicherung sich bzgl. der Begleichung des 1. Anwaltes einmischen könnte. Das wäre mir aber komplett neu. Kann es dann sein, dass sich diese dann später nach Beendigung des Klageverfahrens das Geld von der gegn. Versicherung zurück holt?


L.G. und noch nen schönen Abend

happycamper
 
Hallo
Du musst die Frage an die RSV stellen. Ich jdf. hab keine Antwort, sorry.
LG
 
Hallo happycamper,

dieses Forum hat mit S.... nichts zu tun, will aber auch nicht, dass für die hier Werbung gemacht wird, was ich verstehen kann. Das dazu.

Nun zu Deinem eigentlichen Problem. Dein erster Anwalt war vorgerichtlich für Dich tätig. Diese Rechnung musst Du erst einmal bezahlen, so schmerzlich das auch ist. Die gute Nachricht ist, dass Dein jetziger Anwalt in seiner Klageschrift diese Kosten der vorgerichtlichen Vertretung mit einbeziehen kann. Im Falle eines für Dich positiven Gerichtsurteiles wird die gegnerische Versicherung nämlich auch zur Zahlung der vorgerichtlichen Vertretungskosten verurteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass Dein jetziger Anwalt diese Kosten in seiner Klageschrift auch geltend macht.

Falls sie noch nicht mir drin sind, kann er eine Klageerweiterung einreichen.

Zum Thema "P"-Konto. Das P-Konto verhindert keine Pfändungen. Hier wird lediglich ein sogenannter Pfändungsschutzbetrag pro Monat von eingehenden Kontopfändungen nicht an den Gläubiger ausgezahlt. Ist also sozusagen eine Erleichterung für den Schuldner und Kontoinhaber, da dieser sonst beim zuständigen Amtsgericht jeweils einen Pfändungsschutz beantragen müsste.

Übrigens, wenn Du ein P-Konto hast, darfst Du kein zweites Konto haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank für Deine sehr wichtigen Infos. Das brachte deutlich mehr Verständnis.

Ich konnte stets nur lesen, dass die vorgerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Dass man dies aber vorstrecken muss und später dafür kämpfen muss, diese wieder zu bekommen, stand nirgend wo.

Hätte mir der Anwalt ja auch ganz easy erklären können, anstatt mit der Drohkulisse zu arbeiten. Er hatte die Rechnung eher so begründet, dass er einen so hohen Zusatzaufwand hatte (was ja nachweislich nicht stimmte, da er ja stets die Arbeit und jeglichste Hilfe neu mandatieren wollte).

Kann es sein, dass er seine Arbeit schon mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet hatte und zusätzlich noch den gleichen Kram von mir privat bezahlt haben möchte? Ich traue dem alles zu. Wie kann ich dies in Erfahrung bringen?

Schriftlich hatte ich ihn schon gefragt, warum er seine Leistung nicht direkt mit der gegn. Versicherung abrechnet. Aber nie eine Antwort erhalten.



Für S....... sollte man absolut keine Werbung machen, aber eher dahingehend warnen, dass nicht noch weitere Hilfesuchende den Fehler machen, bei dieser Abzocker-Schein-Hilsvereinigung etwas zu unterzeichnen.




Ich darf anscheinend schon ein 2. Konto haben, aber eben kein 2. P-Konto. Das andere Konto kann somit leicht gepfändet werden (ist aber eh nichts drauf).

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, wie es mit dem gierigen 1. Anwalt weiter geht.


L.G. vom happycamper
 
Interessant welche Theorien und Behauptungen aufgestellt werden, wenn hier ein Wort zensiert ist:eek:
 
Lieber @Micha,

klar muss man sich wundern, wenn ein Wort zensiert wird.

Wäre super, wenn Du uns etwas Licht ins Dunkel bringen könntest, da es sonst irgendwie ein "Gschmäckle" haben könnte.

Wichtig wäre doch jeden vor weiteren Schaden zu bewahren. Denn es werden aufgrund der sehr aktiven und aggressiven Selbstwerbung von S......

leider immer wieder neue Ahnungslose auf die Tricks reinfallen. Die Hilfesuchenden haben es schon schwer genug und müssen nicht noch weiter unnötig über den Tisch gezogen werden.
 
@happycamper wenn man meint bei einem Verein gut aufgehoben zu sein, der für wenig Geld viel verspricht und auf deren Seite es doch eigentlich nur um Spenden geht und in der Linkrubik der Link zu uns (der mit großem Abstand informativsten Seite für Unfallopfer) fehlt, dann ist man selber doch schon sehr xxxx und auch selber schuld. Gleiches gilt für einige andere Vereine die ähnliche Angebote haben.
Da in der Vergangenheit diese Vereine hier immer versucht haben in eigener Sache Werbung zu machen, habe ich mir erlaubt den Namen zu indizieren.
In deinem konkreten Fall hast du einen Anwalt beauftragt etwas für dich zu tun und er/sie möchte nun das Geld dafür von dir haben. Es ist in diesem Fall möglich die Rechnung direkt an dich zu schicken, da du der Auftraggeber bist. Wenn du die erbrachte Leistung bezweifelst, musst du der Forderung widersprechen. Machst du das nicht, sondern zahlst einfach nicht, dann kommt letztendlich der Gerichtsvollzieher. So einfach ist das!
Sicher könnte die Kanzlei auch der Versicherung die Rechnung schicken, das muss sie aber nicht unbedingt.
Grüße

Micha
 
Hallo,

Nur mal eine Frage zum Unfallverursacher: weshalb hat er sich nicht geäußert? Wenn er den Unfall verursacht hat, wurde nicht gegen ihn ermittelt?
Ich dachte, das macht die Staatsanwaltschaft automatisch?

Viele Grüße

Rudinchen
 
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