A... Mit verschweigen meinte ich eigentlich das den Probanten nicht erzählt wird das der Test freiwillig ist(oder hat jemand andere Erfahrung gemacht)Alle Probanten stehen eigentlich immer in "Zugzwang" und das wird ausgenutzt.
Hallo alexis,
das ist aber ja nicht so ungewöhnlich.
Wenn Du Deine Rechte nicht kennst, dann wirst Du allzuleicht ausgenutzt oder es wird Dir nicht zuerkannt, was Dir zustehen würde.
Deshalb ist es ja richtig, dass Du nachfragst und Dich schlau machst.
Ich weiß nicht ob es ein verbrieftes Recht auf ungefragte umfassende Information gibt (ausser natürlich in der medizinischen Körperverletzung, der Du ja zustimmen must und deshlab informiert sein must).
Das mit dem Kommentar "Schmerzen sin kein Grund zum Abbruch" habe ich auch gelesen, aber dann zieht ja der andere Aspekt "Kooperationsbereitschaft". Ich weiß nicht ob man Dir einen Strick draus drehen kann, wenn Du denen eingangs vermittelst, dass Du nicht (nur eingeschränkt) kooperationsbereit bist, weil Du a) von einem Mediziner ein entsprechendes Attest hast (Belastungsgrenze) und weil Du b) bei bestimmten Tests Schmerzen hast.
Aber nach meinem Dafürhalten dürfte der ganze Test damit für den Popo sein.
Somit sind dann die Ergebnisse wohl mit Vorbehalt zu interpretieren.
Du hattest nach der Pflicht gefragt.
Es kann nach meiner Einschätzung so sein, dass die Teilnahme Plficht ist und Du dann im ersten Teil des Tests (wo die Befragung und "Befundaufnahme" erfolgt), erklären darfst, dass Du Teile des Tests nicht durchführen kannst.
Beim MdK war das ähnlich: Die Mittelfußknochen waren so ca. 10 x gebrochen. Da waren Platten und Drähte drin (von denen ein Stück rechts aus der Haut ragte) und der Doc gibt die Anweisung: Stellen Sie sich auf die Zehenspitzen. Patient sagt, geht nicht, weil ich die nicht umknicken kann. Arzt protokolliert: "Patient weigert sich." Das hörte sich zwar erstmal nachteilig für den Patienten an (
"WEIGERT SICH!", schreibt der. Dabei ging es doch einfach nicht. Ich hätte doch, wenn ich gekonnt hätte, aber ..."), war aber richtig. Und war auch garnicht nachteilig, weil die Verweigerung ja medizinisch eindeutig zu begründen war.
Also ich würde einfach mal den Leistungsträger ansprechen wie das so ist.
Möglicherweise erzählen die was vernüftiges, möglicherweise auch nicht.
Aber wenn Du es nicht probierts, wirst Du es nicht erfahren.
Viel Glück!
Grüße
oohpss