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Dynamische Lohnanpassung nach Verkehrsunfall

bikerks

Nutzer
Registriert seit
6 März 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen.

Kurze Schilderung:

1.Unfall in 2003
1.1 Schuld hat 100% Unfallgegener (anerkannt)
1.2 Ab 2008 Umschulung

2.Regulierung bisher nach damaligen(2003) fiktiven Lohnkosten


Kennt jemand einen Präzedenzfall-Fälle (Urteile,gesetzliche Niederschrift),worauf ich mich auf eine dynamische Lohnausgleichsanpassung beruhen kann ?

Die Haftpflicht-Versicherung (HUK-Coburg) lehnt die dynamische Anpassung ab,will nur nach den von 2003 fiktiven Lohnkosen regulieren.

1.Schriftverkehr ,bezogen auf eine dynamische Lohnausgleichsanpassung,auszugehend vom alten Beruf,waren bisher sinnlos(Gewerkschaft/RA).

Weitere Tipps?

Gruß
 
Hallo zusammen.

Kurze Schilderung:

1.Unfall in 2003
1.1 Schuld hat 100% Unfallgegener (anerkannt)
1.2 Ab 2008 Umschulung

2.Regulierung bisher nach damaligen(2003) fiktiven Lohnkosten


Kennt jemand einen Präzedenzfall-Fälle (Urteile,gesetzliche Niederschrift),worauf ich mich auf eine dynamische Lohnausgleichsanpassung beruhen kann ?

Die Haftpflicht-Versicherung (HUK-Coburg) lehnt die dynamische Anpassung ab,will nur nach den von 2003 fiktiven Lohnkosen regulieren.

1.Schriftverkehr ,bezogen auf eine dynamische Lohnausgleichsanpassung,auszugehend vom alten Beruf,waren bisher sinnlos(Gewerkschaft/RA).

Weitere Tipps?

Gruß


Würde mich auch mal interesieren, denn es kann ja nicht sein, das Versicherungen Beträge zahlen die nicht mehr Zeitgemäß sind so sehe ich zb. eine anpassung in höhe der Jährlichen Inflation als passend an den das ist ja der Kaufkraft verlust des Geldes
Hat hier niemand einen Einfall ob das so ist oder einen Gesetzestext
 
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