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durchs Raster gefallen? - Leistungen

miamei

Nutzer
Registriert seit
7 Juni 2007
Beiträge
10
Hallo,

leider habe ich aufgrund eines Unfalls u.a. Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Daraus resultierend ist folgendes, neben den ganzen anderen Problemen, passiert:

Ich war nach diversen stationären Rehamaßnahmen sowie einer erfolglosen Wiedereingliederungsmaßnahme in einer teilstationären Behandlung. An diese Behandlung schloss sich eine erneute, diesmal von der Rentenversicherung finanzierte, Wiedereingliederungsmaßnahme an, in der ich mich aktuell noch befinde. Leider endete 3 Wochen vor Beginn dieser Maßnahme der Krankengeldanspruch. Während dieser drei Wochen befand ich mich noch in der Tagesklinik, aber eben ohne Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wohl aber mit Anspruch auf Übergangsgeld nach §§ 128/129 SGB III beim Arbeitsamt.
Dieses Übergangsgeld beabsichtigte ich zu beantragen. Wahrscheinlich war ich auch dort, aber ob ich es beantragt habe und der Antrag "verlegt" wurde, oder ob ich gar keinen Antrag ausgefüllt habe, weiss ich aufgrund meiner Defizite leider nicht mehr. Meine Familie ist jedenfalls davon ausgegangen, dass das Geld beantragt wurde und hat aus diesem Grund nicht weiter hinterfragt.
Auf Nachfrage bei der Arbeitsagentur kam heraus, dass von mir keine Daten vorliegen und ich das Geld auch nicht rückwirkend beantragen kann. Pech für mich - eine sehr großes Loch im Famillienbudget zur Finanzierung der notwendigen Dinge mit zwei Kindern, auf die meine Familie nun verzichten muss. Sehr schwierig.

Seht Ihr/Sie irgendwo einen Leistungsträger bei dem ich diese Leistungen, nach Ende des Krankengeldes mit der anschließenden Maßnahme, rückwirkend beantragen kann?
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und auch kein Geld um einen Rechtsanwalt zu finanzieren.

Vielen Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo miamei,

das ist schlimm, denn 3 Wochen ohne finanzielle Leistungen, können einen schon ganz schön reinreissen.

Bist du wegen der akuten Gedächtnisstörungen und Konzentrationsschwächen in Behandlung? Wer ist deine Familie? War denen eine Nachfrage wegen des Antrages oder dessen Erledigung zuzumuten?

Ich denke dabei daran, ob es dir evtl. vom behandelnden Arzt bestätigt werden könnte, dass man dir die Schuld nicht zuschreiben kann. Oder aber, wenn es mit den beschriebenen Schwächen so schlimm ist, besteht vielleicht auch eine Fürsorgepflicht einer dich behandelnden Stelle.

Letztlich ist fürs erste das Sozialamt eine Anlaufstelle. Alles andere dauert auch was länger.

Grüße von
IngLag
 
Hallo Miamei,

wir sehen es nicht so gerne, wenn man den selben Artikel mehrfach einstellt. Dieses bringt nicht mehr antworten, sondern eher das Gegenteil.
Bitte sieh dies nicht negativ. Manche Beiträge haben mehrere Seiten mit Antworten.

Gruß von der Seenixe
 
[Bitte, und das gilt nicht nur für miamei: nicht immer die vorhergehenden Beiträge komplett zitieren!]

das Problem ist eben das mein Problem in mehrere Kategorien gehört, und im wirklichen Leben die Kostenträger leider auch in solchen Ausnahmefällen/Härtefällen nicht zusammenarbeiten bzw. miteinander kommunizieren.

:-(
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo miamei :)

bitte wirf dieses Forum nicht in den Topf der Leistungsträger bzw. in den Sack der mangeldnen Kommunikation. Ich persönlich blocke schnell ab, wenn ich einen Beitrag in mehreren Kategorien lese, ich weiß natürlich wie schwierig es ist, in einem Forum zu posten ... vor allem wenn jemand neu ist ... nun gut zu Deinem Problem:

Hast Du Kopien gemacht ? bzw. wie hast Du Antragsbearbeitung früher gehandhabt ?

Die jetzige Rechtssprechung geht von einer Leistungsgewährung NUR auf Antrag aus und verhindert rückwirkende Leistungen.

Deine Familie weiß von Deinen Defiziten ? Die Behandlung in der Tagesklinik hat Deine Vergeßlichkeit gut behandelt

Es tut mir leid, so aus dem ersten Bauchgefühl heraus, kann ich Dir leider keine großen Hoffnungen machen.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo miamei :)
Deine Familie weiß von Deinen Defiziten ? Die Behandlung in der Tagesklinik hat Deine Vergeßlichkeit gut behandelt

Es tut mir leid, so aus dem ersten Bauchgefühl heraus, kann ich Dir leider keine großen Hoffnungen machen.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

Naja meine Fam. weiß zwar davon ist aber selbst stark belastet, auch dadurch.
Die Tagesklinik konnte mir außer ein paar Übungen an Computerprogrammen und Gesprächsrunden mit ebenfalls behinderten Personen tatsächlich und mit spürbaren bzw. messbaren Erfolg auch nicht weiter helfen!

Thema rückwirkende Leistungen:
Es ist aber unter anderem teilweise schwierig schon vorher (also nicht rückwirkend) Leistungen zu beantragen wen man zeitversetzt aber dennoch unterschiedliche Kostenträger hat und nicht beeinflussen oder steuern kann wann was bei diesen bearbeitet wird. Durch meine Einschränkungen ist es mir schwer möglich zu 3 Organisationen im vorhinein zu gehen und mich durch nicht unerhebliche Papiermengen zu qualen um im vorab Leistungen richtig/korrekt zu beantragen die mir dann irgendwann evtl. doch nicht zustehen.

Aber ich glaube wir/ich sollte die Diskussion beenden, da nichts neues gesagt werden kann.
 
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