Hallo,
leider habe ich aufgrund eines Unfalls u.a. Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Daraus resultierend ist folgendes, neben den ganzen anderen Problemen, passiert:
Ich war nach diversen stationären Rehamaßnahmen sowie einer erfolglosen Wiedereingliederungsmaßnahme in einer teilstationären Behandlung. An diese Behandlung schloss sich eine erneute, diesmal von der Rentenversicherung finanzierte, Wiedereingliederungsmaßnahme an, in der ich mich aktuell noch befinde. Leider endete 3 Wochen vor Beginn dieser Maßnahme der Krankengeldanspruch. Während dieser drei Wochen befand ich mich noch in der Tagesklinik, aber eben ohne Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wohl aber mit Anspruch auf Übergangsgeld nach §§ 128/129 SGB III beim Arbeitsamt.
Dieses Übergangsgeld beabsichtigte ich zu beantragen. Wahrscheinlich war ich auch dort, aber ob ich es beantragt habe und der Antrag "verlegt" wurde, oder ob ich gar keinen Antrag ausgefüllt habe, weiss ich aufgrund meiner Defizite leider nicht mehr. Meine Familie ist jedenfalls davon ausgegangen, dass das Geld beantragt wurde und hat aus diesem Grund nicht weiter hinterfragt.
Auf Nachfrage bei der Arbeitsagentur kam heraus, dass von mir keine Daten vorliegen und ich das Geld auch nicht rückwirkend beantragen kann. Pech für mich - eine sehr großes Loch im Famillienbudget zur Finanzierung der notwendigen Dinge mit zwei Kindern, auf die meine Familie nun verzichten muss. Sehr schwierig.
Seht Ihr/Sie irgendwo einen Leistungsträger bei dem ich diese Leistungen, nach Ende des Krankengeldes mit der anschließenden Maßnahme, rückwirkend beantragen kann?
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und auch kein Geld um einen Rechtsanwalt zu finanzieren.
Vielen Vielen Dank
leider habe ich aufgrund eines Unfalls u.a. Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Daraus resultierend ist folgendes, neben den ganzen anderen Problemen, passiert:
Ich war nach diversen stationären Rehamaßnahmen sowie einer erfolglosen Wiedereingliederungsmaßnahme in einer teilstationären Behandlung. An diese Behandlung schloss sich eine erneute, diesmal von der Rentenversicherung finanzierte, Wiedereingliederungsmaßnahme an, in der ich mich aktuell noch befinde. Leider endete 3 Wochen vor Beginn dieser Maßnahme der Krankengeldanspruch. Während dieser drei Wochen befand ich mich noch in der Tagesklinik, aber eben ohne Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wohl aber mit Anspruch auf Übergangsgeld nach §§ 128/129 SGB III beim Arbeitsamt.
Dieses Übergangsgeld beabsichtigte ich zu beantragen. Wahrscheinlich war ich auch dort, aber ob ich es beantragt habe und der Antrag "verlegt" wurde, oder ob ich gar keinen Antrag ausgefüllt habe, weiss ich aufgrund meiner Defizite leider nicht mehr. Meine Familie ist jedenfalls davon ausgegangen, dass das Geld beantragt wurde und hat aus diesem Grund nicht weiter hinterfragt.
Auf Nachfrage bei der Arbeitsagentur kam heraus, dass von mir keine Daten vorliegen und ich das Geld auch nicht rückwirkend beantragen kann. Pech für mich - eine sehr großes Loch im Famillienbudget zur Finanzierung der notwendigen Dinge mit zwei Kindern, auf die meine Familie nun verzichten muss. Sehr schwierig.
Seht Ihr/Sie irgendwo einen Leistungsträger bei dem ich diese Leistungen, nach Ende des Krankengeldes mit der anschließenden Maßnahme, rückwirkend beantragen kann?
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und auch kein Geld um einen Rechtsanwalt zu finanzieren.
Vielen Vielen Dank
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