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DRV und deren tolle Gutachten

Hallo,

der erste gefundene Thread ist hilfreich, genau.
Ich meinte den, den du zuletzt noch eingefügt hast, von kevzumin o.s.ä.

Bei der Suche danach habe ich mich durch einiges durchgelesen, dabei hab ich (hoffentlich richtig) gelernt, dass deine Abfindung wohl nicht von PUV gezahlt wurde, sondern vermutlich von der KFZ-Versicherung des Unfallgegners.

Hast du den Wortlaut der Abfindung (was genau wurde abgefunden)? Jahr? Wer hat unterschrieben: Beide Eltern und du?

LG

Hallo,

also habe meine Unterlagen durchforstet, dauert leider etwas da ich 4 volle Ordner habe ;) hab nun meine Abfindungserklärung vor mir liegen und muss feststellen, ich habe einen mega Fehler gemacht!

Die Versicherung, ist private Haftpflicht vom Gegner hat im Jahr 2007 nochmals ein schreiben gesendet, indem ich Unterschreiben musste... Also war ich bereits 18.

Und dort steht drin, sind alle Ansprüche, aus Anlass des Schadens vom .... gegen die Versicherung und gegen die aus dem Vertrag versicherten Personen etwa gelten gemacht werden können, für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft endgültig abgegolten, auch soweit heute Unfallfolgen und Ansprüche nicht vorhergesehen werden können.

Hiervon ausgeschlossen sind Ansprüche, soweit sie aufgrund gesetzlicher Regelung auf Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger oder Rentenversicherungsträger übergegangen sind oder übergehen werden.

Ich/ wir erklären, dass ich/wir aus ANlaß der erwähnten Schadens von keiner anderen Seite eine Leistung oder Entschädigung erhalten oder beansprucht und den Schaden auch nicht anderweitig angemeldet habe.
Das muss ich auf meine Kappe nehmen! Mein Fehler! Mein Leichtsinn!

Viele Grüße an alle und bereits jetzt ein schönes Wochenende!


Nachtrag: was ich aber überhaupt nicht kapiere ist, dort steht doch, die DRV kann sich alles wieder vom Gegener holen! Die DRV hat dies auch nicht abgeschlossen was ich nun auch weiß! Bekommen doch eh ihr Geld wieder vom Gegener... Komische Welt
 
Hallo DJ ☺,

hm, dann hast du also eine Verzichtserklärung unterschrieben und somit für die Zukunft keine Anrechte mehr auf weitere Entschädigung durch die gegnerische Versicherung?

Mit der EMR der DRV hat das aber doch nicht zu tun, oder?

Sorry für ggf blöde Fragen, is für mich auch alles Neuland...

Hast du denn sicher kein Anspruch auf Alg1 nach $145 SGB III ( Nahtlosigkeitsregelung) bis der Widerspruch der EMR bearbeitet ist?

Deine Erfahrungen mit dem DRV Gutachter erschrecken mich und machen mir zugleich etwas Angst. Hab das auch bald vor mir. Bin ebenfalls erst 31 Jahre alt...

Es tut mir echt leid was du bis jetzt schon alles durchmachen musstest und ich wünsche dir weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen und das du noch zu deinem Recht (zumindest teilweise) kommst.

LG und gute Besserung

Cyborg
 
hm, dann hast du also eine Verzichtserklärung unterschrieben und somit für die Zukunft keine Anrechte mehr auf weitere Entschädigung durch die gegnerische Versicherung?

Mit der EMR der DRV hat das aber doch nicht zu tun, oder?

Sorry für ggf blöde Fragen, is für mich auch alles Neuland...

Hast du denn sicher kein Anspruch auf Alg1 nach $145 SGB III ( Nahtlosigkeitsregelung) bis der Widerspruch der EMR bearbeitet ist?

Deine Erfahrungen mit dem DRV Gutachter erschrecken mich und machen mir zugleich etwas Angst. Hab das auch bald vor mir. Bin ebenfalls erst 31 Jahre alt...

Es tut mir echt leid was du bis jetzt schon alles durchmachen musstest und ich wünsche dir weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen und das du noch zu deinem Recht (zumindest teilweise) kommst.

LG und gute Besserung

Cyborg
Hallo Cyborg,

erstmal, blöde Fragen gibt es keine ;)... also nur raus damit solltest du welche haben! Bin halt selbst kein Profi daher kann ich auch nur vermuten...

Ja, habe eine Abfindungserklärung unterschrieben ich idi... Aber dort steht drin, die DRV kann sich weiterhin Schadensersatz bei der Versicherung holen. Hab mit meinen Eltern geredet und die meinten nun, die DRV hat damals nach Unfall angerufen bei Ihnen und gefragt ob Sie den Fall abschließen sollen... Eltern meinten nein und somit hat die DRV nichts beendet. Und wie erwähnt, bei der Abfindungserklärung wurde dies auch extra vermerkt. So schlau war ich damals dann wohl doch :(


Anspruch auf ALG habe ich leider nicht mehr, da ich ALG 1 im Krankenstand aufgebraucht hab und ALG 2 steht mir keins zu da ich von meinem Schmerzensgeld noch was über habe zudem meine Eltern gut im Leben stehen. Das heißt scheinbar, erst eigenes Geld verbrauchen bis glaube ich 2000€ darunter hätte ich dann Anspruch wenn die Eltern nicht gut im Leben stehen...

Deine Angst kann ich verstehen, die hatte ich auch, davor und danach. Kann dich daher sehr gut verstehen wie sicher jeder hier im Forum. Sei einfach gut vorbereitet und bleib wie immer bei der Wahrheit, nicht übertreiben, sei einfach du selbst! So wie du bist! Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen!

Vielleicht kleiner Tipp, mach dir nach dem Gutachten Notizen, schreib dir alles auf was dir noch einfällt, das macht es dir ggf. leichter danach...
Aber wer weiß, vielleicht gehts bei dir auch so durch wenn du Erwerbsgemindert bist. Bin und bleib immer positiv gestimmt und denke mir, es gibt auch gutes im Leben und wer weiß, vielleicht erfährst du es bereits zu Anfang :) Wünschen tue ich es dir!

Danke dir für deine Wünsche und deine Worte! Wir schaffen das :D;)
Und auch dir aber auch allen anderen hier wünsche ich eine gute Besserung und nur das beste!

Viele Grüße DJ

Nachtrag: Da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe hätte alleine deswegen schon Probleme beim ALG...wurde mir zumindest so gesagt bei der Argentur für Arbeit... Aber wie gesagt bin kein Profi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo DJ,

darf ich fragen wie alt du bist - da du schreibst das deine Eltern "zu gut im Leben stehen" und du dadurch kein ALG 2 bekommst.

Viele Grüße Michi
 
Hallo DJ,

darf ich fragen wie alt du bist - da du schreibst das deine Eltern "zu gut im Leben stehen" und du dadurch kein ALG 2 bekommst.

Viele Grüße Michi


Hallo Michi,

bin derzeit 31 Jahre alt aber die Agentur für Arbeit meinte, da ich wieder zuhause wohne mit Freundin hätte ich keinen Anspruch darauf.

Auch wenn ich 31 Jahre alt bin. Kommt mir auch etwas spanisch vor aber bis letzte Woche habe ich echt noch fast alles geglaubt... Erst nach Ablehnung der DRV habe ich angefangen alles zu hinterfragen was bisher passiert ist.

Viele Grüße DJ
 
Hallo Michi,

bin derzeit 31 Jahre alt aber die Agentur für Arbeit meinte, da ich wieder zuhause wohne mit Freundin hätte ich keinen Anspruch darauf.

Auch wenn ich 31 Jahre alt bin. Kommt mir auch etwas spanisch vor aber bis letzte Woche habe ich echt noch fast alles geglaubt... Erst nach Ablehnung der DRV habe ich angefangen alles zu hinterfragen was bisher passiert ist.

Viele Grüße DJ

Und schmerzensgeld habe ich auch noch von damals ... Muss erst mein Geld verbrauchen wurde mir zumindest mitgeteilt
 
Hallo DJ,

was heist von Damals wann war denn der Unfall - möglich das du es schon mal geschriebenhast,
ich es aber über lesen habe (da ich nicht alles hier gelesen habe)

Grüße Michi
 
Hallo DJ,

was heist von Damals wann war denn der Unfall - möglich das du es schon mal geschriebenhast,
ich es aber über lesen habe (da ich nicht alles hier gelesen habe)

Grüße Michi

Hallo Michi,

Mein unfall war im Jahr 2000. Schon paar Tage her das ganze. Ging lange so lala , ging halt irgendwie ...

Bin aber seit 2000 permanent in Behandlung, reha, Krankenhaus usw. 4 mal Beruf aufgeben müssen deswegen. Umschulung gemacht, ging aber auch nicht lange gut .

Zurzeit bin ich nur noch ein frak . weiß gar nicht mehr wann ich das letzte mal länger als 2 bis 3 Stunden am Stück schlafen konnte

Viele Grüße
 
Hallo DJ,

Danke für deine Antwort du wunderst dich vieleicht warum ich frage.

In 2000 warst du unter 25 Jahren. Wenn Du auf Grund dieser Behinderung nicht arbeiten kannst
und dir deinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kannst.

Dann hast du bzw. deine Eltern die Möglichkeit Kindergeld für dich zu beantragen.

Allerdings ist das auch an bestimmte Finanziele Einkünfte gekoppelt
und noch einige weiter Voraussetzungen.

Viele Grüße
Michi
 
Hallo DJ,

Danke für deine Antwort du wunderst dich vieleicht warum ich frage.

In 2000 warst du unter 25 Jahren. Wenn Du auf Grund dieser Behinderung nicht arbeiten kannst
und dir deinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kannst.

Dann hast du bzw. deine Eltern die Möglichkeit Kindergeld für dich zu beantragen.

Allerdings ist das auch an bestimmte Finanziele Einkünfte gekoppelt
und noch einige weiter Voraussetzungen.

Viele Grüße
Michi

Hallo Michi,

danke für deinen Tipp! Der war super! Das wusste ich gar nicht, hab mich sofort schlau gemacht... Super Tipp danke daher nochmals!

Sorry das ich mich heute erst melde, hatte mal wieder kleinere Probleme mit der DRV. Dort ist laut Post mein Einschreiben bereits letzte Woche im Postfach hinterlegt worden, bzw die Mitteilung... Die DRV hat aber nicht darauf reagiert. Heute hat dann die Post wohl nachgehakt was da los ist da ich mich bei der Post erkundigt hatte... Und schwup, kommt eine Mail der Post, der Brief sei letzte Woche bereits angenommen worden... Nur ist das Datum unleserlich vermerkt worden und konnte somit von der Post nicht bestätigt werden.

Haben wohl versucht Zeit zu schinden oder was weiß ich, kann mir nun auch egal sein da ich zusammen mit der Post zu einer zufriedenstellenden Lösung gekommen bin. Trotzdem passt es zum bisherigen Bild der DRV.


Viele Grüße DJ
 
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