Hallo Aramis,
nee, ich suche danach mit welcher Sorgfaltspflich, Ermittelungspflicht, Sachaufklärungspflicht die Mitarbeiter der DRV vorgehen müssen.
Denn bei mir war es so, das die mich zu einem Arzt für einen Befundbericht geschickt haben, den ich gar nicht kenne. Habe dies gegenüber der DRV reklamiert und dann haben die mir mit der Mitwirkungspflich gedroht.
Nun kommt da natürlich nicht viel bei raus und somit haben die mir meine EMR auf eine Arbeitsmarktrente abgedrückt und ich arbeitsfähig beim Jobcenter bin.
Die EMR erhalte ich nur weil der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist.
Da ich aber aufstocken muss. Mußte ich mich beim Jobcenter melden.
Zum anderen habe ich eine OEG-Klage laufen auf Grundrente, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich. Durch die Arbeitsmarktrente kann ich nun nicht mehr beweisen, das ich erwerbsgemindert bin und habe eventuell nur noch Anspruch auf Grundrente. Das ist eine große S......
Die DRV hat etliche meiner Erkrankungen einfach ignoriert. Laut denen ihre
Diagnosen habe ich keine Herzminderleistung mehr, keine Wirbelsäulenschmerzen, keinen Morbus Crohn, keine Lungenerkrankung.
Fehlt alles, obwohl ich die Arztberichte mitgeschickt habe.
Und der Befundbericht zudem sie mich gedrängt haben sagt natürlich so gut wie nichts aus.
Ein erbitten auf ein fachliches Gutachten in meinem Traumatologischen für komplexe PTBS haben die abgelehnt.
Ich suche danach wie ich den Widerspruch begründen kann und ob es eben rechtliche Arbeitsanweisungen dazu gibt, das die DRV dazu verpflicht ist ordnungsgemäß (und eben wie) vorzugehen.
LG beiself