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DRV / Pflichten

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

gibt es auch irgendwelche Ermittelungspflichten, die die DRV einzuhalten hat, bei der Feststellung einer Erwerbsminderungsrente bzw. des Restleistungsvermögens.

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

LG beiself
 
Hallo beiself,

hier ein Link:

http://www.deutsche-rentenversicher.../berufliche_reha_node.html#doc202532bodyText3

Uns wurde "nur" die EU- Rente genehmigt- keine Arbeitserprobung, keine Reha nötig, keine Verbesserung möglich:(
Trotz des Alters von Mitte 40, sah der DRV-Arzt keine Möglichkeit meinen Facharbeiter wieder mehr als 3 Stunden täglich arbeiten zu lassen.
Nun wirft uns die gegnerische Versicherung vor, mein Lebensgefährte sei freiwillig in Rente gegangen! Nee, sie müssen zwar 100% haften, aber nur für dass, was ihnen passt!

Hoffe, dich richtig verstanden zu haben:eek:

LG
Aramis
 
Hallo beiself,

versuche es doch mal mit dem § 20 SGB X (Untersuchungsgrundsatz), ich gehe davon aus die Rentenversicherung muss danach Ermitteln. Wichtig ist eine vorherige Akteneinsicht um aufzuzeigen wo nicht ermittelt wurde!

Du hast ja auch eine Mittwirkungspflicht, wenn du dieser nicht nach kommst reagiert die Rentenversicherung sehr schnell mit Ablehnungsbescheiden.

Gruß
 
Hallo Aramis,
nee, ich suche danach mit welcher Sorgfaltspflich, Ermittelungspflicht, Sachaufklärungspflicht die Mitarbeiter der DRV vorgehen müssen.

Denn bei mir war es so, das die mich zu einem Arzt für einen Befundbericht geschickt haben, den ich gar nicht kenne. Habe dies gegenüber der DRV reklamiert und dann haben die mir mit der Mitwirkungspflich gedroht.
Nun kommt da natürlich nicht viel bei raus und somit haben die mir meine EMR auf eine Arbeitsmarktrente abgedrückt und ich arbeitsfähig beim Jobcenter bin.
Die EMR erhalte ich nur weil der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist.
Da ich aber aufstocken muss. Mußte ich mich beim Jobcenter melden.

Zum anderen habe ich eine OEG-Klage laufen auf Grundrente, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich. Durch die Arbeitsmarktrente kann ich nun nicht mehr beweisen, das ich erwerbsgemindert bin und habe eventuell nur noch Anspruch auf Grundrente. Das ist eine große S......

Die DRV hat etliche meiner Erkrankungen einfach ignoriert. Laut denen ihre
Diagnosen habe ich keine Herzminderleistung mehr, keine Wirbelsäulenschmerzen, keinen Morbus Crohn, keine Lungenerkrankung.
Fehlt alles, obwohl ich die Arztberichte mitgeschickt habe.
Und der Befundbericht zudem sie mich gedrängt haben sagt natürlich so gut wie nichts aus.
Ein erbitten auf ein fachliches Gutachten in meinem Traumatologischen für komplexe PTBS haben die abgelehnt.
Ich suche danach wie ich den Widerspruch begründen kann und ob es eben rechtliche Arbeitsanweisungen dazu gibt, das die DRV dazu verpflicht ist ordnungsgemäß (und eben wie) vorzugehen.
LG beiself
 
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