Hallo liebe Forum-Mitglieder,
aufgrund meines Fristverlängerungsantrages bekomme ich nun heute einen rechtskräftigen Bescheid.
Weiterbewilligungsantrag am 03.11.2015 gestellt. Befristete EM endet zum 31.03.2016.
Nachträglich angeforderten Befundbericht vom Hausarzt und Traumatherapeutin versandt.
Neu angeforderten Befundbericht eines Nervenarztes, Termin erst Ende April 2016.
Fristverlängerung beantragt.
Heute einen rechtskräftigen Bescheid erhalten.
-Im ersten Absatz steht: dass über meinen Weiterbewilligungsantrag noch nicht die aktuellen Befunde (hier nun plural) vorliegen.
-Im zweiten Absatz steht: dass aufgrund der bisherigen Untersuchungsbefunde über den 31.03.2016 hinaus zunächst bis zum 30.04.2016 die EM anerkannt wird. Der Anspruch fällt weg, ohne dass es eines erneuten Bescheides bedarf.
-Frage: Also endet die EM zum 30.04.2016. Ich muss hier Widerspruch einlegen oder neuen Antrag dann stellen?
-Im dritten Absatz steht, und das ist für mich verwirrend:
Sobald uns die aktuellen medizinischen Befunde vorliegen, werden wir über den Antrag auf Weiterzahlung abschließend entscheiden. Sie erhalten hierzu einen neuen Bescheid.
-Frage, wenn es jetzt schon bei der DRV feststeht, dass der Anspruch automatisch wegfällt und die EM zum 30.042016 endet, müsste ich doch aufgrund des dritten Absatzes auch nochmal Fristverlängerung beantragen, da es ja sehr unwahrscheinlich ist, da ich erst Ende April einen Facharzttermin habe, dass ich dies zum 30.04.2016 rechtzeitig schaffen werde
Irgendwie ist dieser Mischmasch verwirrend.
Vielleicht kann das jemand entwirren?
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.
LG beiself
aufgrund meines Fristverlängerungsantrages bekomme ich nun heute einen rechtskräftigen Bescheid.
Weiterbewilligungsantrag am 03.11.2015 gestellt. Befristete EM endet zum 31.03.2016.
Nachträglich angeforderten Befundbericht vom Hausarzt und Traumatherapeutin versandt.
Neu angeforderten Befundbericht eines Nervenarztes, Termin erst Ende April 2016.
Fristverlängerung beantragt.
Heute einen rechtskräftigen Bescheid erhalten.
-Im ersten Absatz steht: dass über meinen Weiterbewilligungsantrag noch nicht die aktuellen Befunde (hier nun plural) vorliegen.
-Im zweiten Absatz steht: dass aufgrund der bisherigen Untersuchungsbefunde über den 31.03.2016 hinaus zunächst bis zum 30.04.2016 die EM anerkannt wird. Der Anspruch fällt weg, ohne dass es eines erneuten Bescheides bedarf.
-Frage: Also endet die EM zum 30.04.2016. Ich muss hier Widerspruch einlegen oder neuen Antrag dann stellen?
-Im dritten Absatz steht, und das ist für mich verwirrend:
Sobald uns die aktuellen medizinischen Befunde vorliegen, werden wir über den Antrag auf Weiterzahlung abschließend entscheiden. Sie erhalten hierzu einen neuen Bescheid.
-Frage, wenn es jetzt schon bei der DRV feststeht, dass der Anspruch automatisch wegfällt und die EM zum 30.042016 endet, müsste ich doch aufgrund des dritten Absatzes auch nochmal Fristverlängerung beantragen, da es ja sehr unwahrscheinlich ist, da ich erst Ende April einen Facharzttermin habe, dass ich dies zum 30.04.2016 rechtzeitig schaffen werde
Irgendwie ist dieser Mischmasch verwirrend.
Vielleicht kann das jemand entwirren?
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.
LG beiself