Hallo Feuerqualle,
erstmal ist es doch schön, dass du mit dem Gutachter zurecht kommst.
Die DRV wird wenn es soweit kommt, eine Rente auf Zeit geben. Das ist eigenrlich immer so, dass dann nach 3 Jahren zu einem Verlängerungsantrag kommt.
Auch wenn die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist, stellen die KK oft einen Rentenantrag in deinen Namen wobei du da Mitwirkungspflicht hast, sonst kann die KK die Zahlungen einstellen.
Bei meiner Begutachtung im Auftrag der DRV war nur ein Psychater beauftragt. Ich mußte alle Arztberichte mitbringen und diese flossen mehr oder weniger in sein GA ein.
Juli 2013 läuft die Rente aus und ich muß 3 Monate vorher einen Verlängerungsantrag stellen bzw. über den SoVb.
Ich wünsche dir viel Kraft und einen verständnissvollen Gutachter.
LG Wolfgang
erstmal ist es doch schön, dass du mit dem Gutachter zurecht kommst.
Die DRV wird wenn es soweit kommt, eine Rente auf Zeit geben. Das ist eigenrlich immer so, dass dann nach 3 Jahren zu einem Verlängerungsantrag kommt.
Auch wenn die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist, stellen die KK oft einen Rentenantrag in deinen Namen wobei du da Mitwirkungspflicht hast, sonst kann die KK die Zahlungen einstellen.
Bei meiner Begutachtung im Auftrag der DRV war nur ein Psychater beauftragt. Ich mußte alle Arztberichte mitbringen und diese flossen mehr oder weniger in sein GA ein.
Juli 2013 läuft die Rente aus und ich muß 3 Monate vorher einen Verlängerungsantrag stellen bzw. über den SoVb.
Ich wünsche dir viel Kraft und einen verständnissvollen Gutachter.
LG Wolfgang