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Drv 100 % - bgu 30%

Hallo Sepp,


schalte mal das Gutachten der DRV in deinem Kopf zunächst aus. Nach dem Votum des sozialmed. Dienstes der DRV bist Du - verursacht durch den Unfall - voll erwerbsgemindert, deshalb auch die zeitlich befristete Rente.

Im Gegensatz zu der gesetzl. Rente, versucht die Kfz.-Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners, dies zu bestreiten. Hierzu hat sie bei der BGU eigens ein Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist Dir bekannt, dass Du im Beruf eines Kaufmanns noch arbeiten bzw. eingeschränkt noch arbeiten könntest.

Massgeblich für das jetzt anstehende Verfahren ist aber das Gutachten der BGU. Dieses musst Du jetzt erschüttern. Denn die gegnerische Kfz.-Haftpflichtversicherung versucht jetzt für deine Verdienstausfälle nicht aufkommen zu müssen und hat gleichtzeitig auch die DRV wegen Regress im Nacken.

Die Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung ist ein Tatbestand der gesetzl. Rentenversicherung. Die Kfz.-Versicherung deines Unfallgegners unterliegt dem Zivilrecht und ist an das Anerkenntnis der DRV der gesetzl. Rentenversicherung nicht gebunden. Hier liegt die Crux.

Du musst jetzt versuchen, die unterschiedlichen med. Voten der einzelnen Renten- bzw. Versicherungsarten auseinander zu dividieren. Dies kann Dir nur noch gelingen, wenn Du einen berufskundlichen Sachverständigen mit ins Boot nimmst. Dein Anwalt soll einen dbzgl. Antrag stellen.

Vorteil deinerseits wäre, der berufskundliche Sachverständige ist im Gegensatz zu den med. SV in der Lage, gerichtsfest beurteilen zu können, ob Du mit deinen erlittenen Unfallfolgen überhaupt noch in der Lage bist, eine erwerbsmässige Beschäftigung ausüben zu können. Ausserdem kennt er das Arbeitsprofil der Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, was die med. SV nicht kennen.

Auch sind diese Sachverständige in der Lage beurteilen zu können, ob Du qualitativ und quantitativ noch in der Lage bist eine Beschäftigung überhaupt noch ausüben zu können, denn darauf läuft es letztendlich doch hinaus.


Gruss
kbi1989
 
Hallo Sepp,

das größte Problem für uns hier ist: wir wissen immer noch nicht welche Schäden du nun hast.

Denn trotzdem können die 30% des Gutachters richtig sein.

Die DRV kann die befristete Erwerbsminderungsrente auch wieder zurücknehmen, da sie ja befristet ist - das hat absolut nichts mit irgendwelchen 100% Prozent zu tun - das mußt du dir mal vor Augen halten.
Die DRV wird immer mal wieder überprüfen ob dein Gesundheitszustand sich verbessert hat, dementsprechend kann sich die Rente ändern.

Verabschiede dich mal von deinen 100% bei der DRV und nenne das Gutachten nicht BGU, das ist irreführend, auch wenn es in einer BG-Klinik stattfand.

Nachdem wir das nun alles auseinanderklabustert haben, wäre es nun gut zu wissen was du hast und ungefähr was du gearbeitet hast, denn Kaufmann ist nicht gleich Kaufmann. Ne vernünftige Einschätzung ob die 30% der gegnerischen Haftpflicht gerechtfertigt sein können ist nur so möglich - meine Kristallkugel ist nämlich zur Zeit in Reparatur, sie wurde bei der letzten Anfrage überstrapaziert.

Noch was, ich glaube auch das deine 30% zu niedrig sind, denn die DRV schickt einen nicht voreilig in Rente, jedoch will ich deinen Blick etwas schärfen. Als Kaufmann weißt du selbst das ein Wort alles in einem Vertrag ändern kann. Also bitte meine obige Kritik nicht falsch verstehen.

VG
Gitti
 
Mitlesen

Hallo Liebe Foren Mitglieder
Ich habe gerade erfahren dass mein Unfallgegner hier auch im Forum angemeldet ist:mad: und werde deshalb keine weiteren Fragen , Beiträge oder ähnliches mehr Schreiben .Schade !:mad: Aber es ist noch vieles zu klären und deshalb verabschiede ich mich hiermit . Vielen Dank an alle und Viele Grüße
 
Späte Antwort aber...

Hallo,
auch ich habe bei der DRV inzwischen nach drei Jahren (Kampf) die volle Erwerbsunfähigkeit auf Dauer erhalten.
Die BG hat mir aber nur 30 %inzwischen nach vielen Schreiben auch bis zu 50 % BG Rente zugesprochen.
Nun habe ich aber eine komplette Akteneinsicht verlangt und muss festśtellen, dass die BG Gutachten wörtlich aussagen, dass ich nicht mehr erwerbsfähig sein kann und die Leistung unter 3Stunden täglich ist. Trotzdem versucht die BG dies nicht anzuerkennen. Sie verlangt wieder und wieder neue Gutachten.
Dies ist grundsätzlich auch Ihr gutes Recht. Immerhin zahlen sie ja auch eine Rente an mich. Doch nach vielen Gutachten kann man auch irgendwann einmal auf unnötige Härte plädieren und auch vor dem Sozialgericht klagen. Dieses habe auch ich vor.
Solltest Du konkrete Fragen haben, kannst Du Dich gern melden.
Stefan
 
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