kbi1989
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 12 Okt. 2006
- Beiträge
- 949
Hallo Sepp,
schalte mal das Gutachten der DRV in deinem Kopf zunächst aus. Nach dem Votum des sozialmed. Dienstes der DRV bist Du - verursacht durch den Unfall - voll erwerbsgemindert, deshalb auch die zeitlich befristete Rente.
Im Gegensatz zu der gesetzl. Rente, versucht die Kfz.-Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners, dies zu bestreiten. Hierzu hat sie bei der BGU eigens ein Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist Dir bekannt, dass Du im Beruf eines Kaufmanns noch arbeiten bzw. eingeschränkt noch arbeiten könntest.
Massgeblich für das jetzt anstehende Verfahren ist aber das Gutachten der BGU. Dieses musst Du jetzt erschüttern. Denn die gegnerische Kfz.-Haftpflichtversicherung versucht jetzt für deine Verdienstausfälle nicht aufkommen zu müssen und hat gleichtzeitig auch die DRV wegen Regress im Nacken.
Die Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung ist ein Tatbestand der gesetzl. Rentenversicherung. Die Kfz.-Versicherung deines Unfallgegners unterliegt dem Zivilrecht und ist an das Anerkenntnis der DRV der gesetzl. Rentenversicherung nicht gebunden. Hier liegt die Crux.
Du musst jetzt versuchen, die unterschiedlichen med. Voten der einzelnen Renten- bzw. Versicherungsarten auseinander zu dividieren. Dies kann Dir nur noch gelingen, wenn Du einen berufskundlichen Sachverständigen mit ins Boot nimmst. Dein Anwalt soll einen dbzgl. Antrag stellen.
Vorteil deinerseits wäre, der berufskundliche Sachverständige ist im Gegensatz zu den med. SV in der Lage, gerichtsfest beurteilen zu können, ob Du mit deinen erlittenen Unfallfolgen überhaupt noch in der Lage bist, eine erwerbsmässige Beschäftigung ausüben zu können. Ausserdem kennt er das Arbeitsprofil der Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, was die med. SV nicht kennen.
Auch sind diese Sachverständige in der Lage beurteilen zu können, ob Du qualitativ und quantitativ noch in der Lage bist eine Beschäftigung überhaupt noch ausüben zu können, denn darauf läuft es letztendlich doch hinaus.
Gruss
kbi1989
schalte mal das Gutachten der DRV in deinem Kopf zunächst aus. Nach dem Votum des sozialmed. Dienstes der DRV bist Du - verursacht durch den Unfall - voll erwerbsgemindert, deshalb auch die zeitlich befristete Rente.
Im Gegensatz zu der gesetzl. Rente, versucht die Kfz.-Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners, dies zu bestreiten. Hierzu hat sie bei der BGU eigens ein Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist Dir bekannt, dass Du im Beruf eines Kaufmanns noch arbeiten bzw. eingeschränkt noch arbeiten könntest.
Massgeblich für das jetzt anstehende Verfahren ist aber das Gutachten der BGU. Dieses musst Du jetzt erschüttern. Denn die gegnerische Kfz.-Haftpflichtversicherung versucht jetzt für deine Verdienstausfälle nicht aufkommen zu müssen und hat gleichtzeitig auch die DRV wegen Regress im Nacken.
Die Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung ist ein Tatbestand der gesetzl. Rentenversicherung. Die Kfz.-Versicherung deines Unfallgegners unterliegt dem Zivilrecht und ist an das Anerkenntnis der DRV der gesetzl. Rentenversicherung nicht gebunden. Hier liegt die Crux.
Du musst jetzt versuchen, die unterschiedlichen med. Voten der einzelnen Renten- bzw. Versicherungsarten auseinander zu dividieren. Dies kann Dir nur noch gelingen, wenn Du einen berufskundlichen Sachverständigen mit ins Boot nimmst. Dein Anwalt soll einen dbzgl. Antrag stellen.
Vorteil deinerseits wäre, der berufskundliche Sachverständige ist im Gegensatz zu den med. SV in der Lage, gerichtsfest beurteilen zu können, ob Du mit deinen erlittenen Unfallfolgen überhaupt noch in der Lage bist, eine erwerbsmässige Beschäftigung ausüben zu können. Ausserdem kennt er das Arbeitsprofil der Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, was die med. SV nicht kennen.
Auch sind diese Sachverständige in der Lage beurteilen zu können, ob Du qualitativ und quantitativ noch in der Lage bist eine Beschäftigung überhaupt noch ausüben zu können, denn darauf läuft es letztendlich doch hinaus.
Gruss
kbi1989