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Drv 100 % - bgu 30%

Sepp20042011

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2013
Beiträge
20
Hallo zusammen .

Eine Frage an alle Foren Mitglieder, vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit

DRV = MdE 100 % Volle Erwerbsmniderungsrente auf Zeit

BGU Gutachten von gegnerischer Versicherung in Auftrag gegeben = 30% MdE

Was ist Rechtens und was ist machbar ?
Kann die gegnerische Versicherung die 100 % in Frage stellen ?
Ich habe gehört dass die Entscheidung des DRV über allen anderen Gutachten steht ? Ist das richtig
Bin gespannt auf Eure antworten .
Viele Grüße
 
Hallo Forums Gemeinde
Hat keiner einen Tipp
Einen Link oder § wo ich etwas darüber lesen kann ?
Ich müsste Wissen ob die DRV Entscheidung über der Entscheidung von Der BGU steht ?
Danke und Grüße
 
Hallo Sepp,

möglich das bei dir u.a. bei der DRV noch andere Probleme mit rein gewirkt haben, welche nicht auf deinen Unfall zurück zu führen sind.

allgemein dazu schau mal hier MDE
https://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%C3%A4higkeit
Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war. Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.
.....
https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsminderung Erwerbsmindeung

Grüße Michi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sepp20042011,


du verwechselst hier die Begriffe Erwerbsmindung und Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bei der gesetzl. Rentenversicherung (DRV) gibt es keine MDE-Prozente, hier gilt das stufenweise Restleistungsvermögen (bis 3 Std, von 3 bis unter 6 Std., und über 6 Std).

Bei der gesetzl. Unfallversicherung (BG) wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) in Prozenten festgestellt.

Beide Rentenarten unterscheiden sich in wesentlichen Kriterien:

Bei der gesetzl. Rente kann sowohl eine volle als auch eine teilerwerbsgeminderte Rente gewährt werden, wobei der allgemeine Arbeitsmarkt hier eine Rolle spielen kann.

Bei der Unfallversicherung spielt der allgemeine Arbeitsmarkt nur eine untergeordnete Rolle. Eine Unfall- bzw. Verletztenrente wird auch gewährt, wenn Du noch erwerbsmässig einer Vollbeschäftigung nachgehen kannst.

Eine Rangordnung zwischen den beiden gesetzl. Rentenarten gibt es nicht. Massgeblich sind die Gutachten, die der jeweilige Leistungsträger in Auftrag gegeben hat.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Sepp,

was meinst Du mit dieser Aussage:

BGU Gutachten von gegnerischer Versicherung in Auftrag gegeben = 30% MdE

Willst Du damit sagen, es wurde ein Gutachten im Auftrag der gegn. Versicherung in einer Berufsgenossenschaftl. Klinik durchgeführt?

BG und HPV sind wieder zwei unterschiedliche Baustellen.

Du solltest hier erstmal klar stellen, ob es sich bei Dir um einen privaten Unfall oder um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sepp,

was meinst Du mit dieser Aussage:

BGU Gutachten von gegnerischer Versicherung in Auftrag gegeben = 30% MdE

Willst Du damit sagen, es wurde ein Gutachten im Auftrag der gegn. Versicherung in einer Berufsgenossenschaftl. Klinik durchgeführt?

BG und HPV sind wieder zwei unterschiedliche Baustellen.

Du solltest hier erstmal klar stellen, ob es sich bei Dir um einen privaten Unfall oder um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt.

Viele Grüße

Kasandra

Hallo Kasandra

Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt der aber in meiner Freizeit passiert ist . Seit dem Unfall bin ich vom DRV als Vollerwerbsgemindert auf Zeit eingestuft worden . Ich bekomme nun Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit .
Die gegnerische Versicherung hat bei einer BGU ein Gutachten über mich erstellen lassen . Und die meinten in dem Gutachten dass eine Erwebsminderung von nur 30 % vorliege .
Es sind zwei total Unterschiedliche Aussagen was meinen Gesamtgesundheitszustand angeht .
Das vom DRV kommt sehr nah an den wirklichen Zustand heran . Das aus der BGU ? Ich frage mich immer ob ich das auch war den die da untersucht haben . Oder steht da nur mein Name auf dem Papier . Ist es denn üblich dass die beiden soweit voneinander abweichen ?
Ich war beim DRV bei zwei Gutachtern und beide (Orthopädisch und Neurologisch ) kamen zu den gleichenn Urteil . Unter 3 Stunden usw. und das in einem Kaufmännischen Beruf . Die gegnerische Versicherung kommt aber auch in dem Beruf nur auf eine MdE von 30 % . Und das werde ich anfechten . Ich hoffe ich habe es etwas verständlicher aufgeführt als vorher . Freue mich auf jeden Kommentar dazu .Danke vorab und Viele Grüße
 
Hallo Sepp,

Dir bringt es überhaupt nichts, wenn die HPV eine MdE ermittelt. Es sind doch bei einem Unfall ALLE Verletzungen in allen tägl. Bereichen zu bewerten.

Eine MdE - Bewertung gibt es nur in der gesetzl. Unfallversicherung.

Demnach scheint es so, als wolle Dich die HPV ordentlich über den Tisch ziehen.

Hast Du keinen RA? Suche Dir ganz flott einen. Wenn ein anderer Unfallverursacher war, muss dieser bzw. seine Versicherung auch die RA-Kosten tragen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra
Danke für Deine Antworten.
Ich habe einen RA .
Auch existieren noch weitere Gutachten die auch das Gegenteil aussagen wie die von der BGU .
Nun heißt es abwarten was die gegnerische Versicherung zu meinen Tatsachen sagen wird .
Es ist mühsam das ganze , aber die Versicherungen wollen einen Mürbe machen . Aber da sind sie an der falschen Adresse . Ich werde um mein Recht kämpfen und Euch berichten . Was die Versicherung schon alles probiert hat darüber könnte ich schon ein Buch schreiben. Aber , ich habe bislang alles durchgesetzt was mir zusteht . Und es werden noch viele weitere Forderungen kommen . Gut das es Foren gibt wie dieses hier. Viele Tipps und Links habe ich schon hier geholt und auch durchgesetzt . Also , allen einen schönen Samstag Abend und einen schönen Sonntag . Viele Grüße
 
Hallo Sepp,

ergänzend zu Kasandra, möchte ich dir noch mitteilen das es bei deiner privaten Versicherung auch auf deinen Vertrag ankommt und welche Schädigungen du nun hast die die Versicherung zu bewerten hat.

Klar kannst du zu 100% erwerbsunfähig sein, es kommt darauf an "was" geschädigt ist, aber deine Versicherung bewertet ihre "versicherte Sache", in deinem Fall eben zu 30%.

Z.B. bei Büroarbeiten, die rechte Hand geschädigt (als Rechtshänder) 100% arbeitsunfähig bei der DRV, die private Versicherung hat das bewertet mit 30% was ihrer versicherten Sache auch entsprechen würde.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Auf jeden Fall steht keines der Gutachten "über" dem anderen weil sie komplett getrennt gesehen werden müssen.

Kannst du uns eventuell mitteilen wie der Satz deiner privaten Versicherung lautet indem sie dir die Prozente mitteilt? Vielleicht kann man daraus mehr erkennen weshalb und warum.

Ansonsten wenn du damit nicht einverstanden bist, Widerspruch über deinen RA einlegen.

VG
Gitti
 
Hallo Gitti
Es ist nicht meine private Versicherung sondern die gegnerische Versicherung .
Es geht auch nicht um einzelne geschädigten Stellen sondern um das ganze geschädigte . Auch geht es darum das die Ausübung eines Kaufmanns nicht mehr getätigt werden kann . Das sagt die DRV . Die BGU Untersuchung der gegnerischen Versicherung hingegen sagt das der Kaufmann nur zu 30 % nicht mehr ausgeübt werden kann . Und da sind sehr große Unterschiede . Denn Kaufmann bleibt Kaufmann auch bei der DRV und auch bei der BGU . Nur das die einen sagen ich kann keinen Beruf als Kaufmann ausüben wegen den Verletzungen des Unfalls , und die anderen sagen dass ich nur 30 % geschädigt bin . Das haißt das die BGU sagt Sie können jederzeit noch un dem Beruf arbeiten und die DRV sagt das können Sie nicht . Die Frage der gegenerischen Versicherung lautet bei der BGU : Inwieweit ist der Beruf Kaufmann seit dem Unfall und mit den Unfallfolgen beeinträchtigt : BGU sagt zu 30 % . Die DRV hat mich aber wegen der Unfallfolgen in die volle Erwerbsunfähigkeitsrente geschickt . Ich kann auch den Beruf nicht mehr ausüben . Ich glaube ich drücke es hier immer falsch aus was ich meine . Es stimmt schon dass man die DRV und die BGU Gutachten nicht vergleichen soll. Aber es wurde ja auf das gleiche hin untersucht nur es kamen unterschiedliche Ergebnisse raus . Viele Dank und Viele Grüße
 
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