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Drogentest beim Arbeitsamt / Medizinischen Dienst ?

orchi

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
18 Jan. 2008
Beiträge
4
Ich habe eine einfach zu formulierende Frage in die Forumsrunde :

ist es dem medizinischen Dienst des Arbeitsamt erlaubt von mir eine Urinprobe für einen Drogentest zu erhalten ?

Ich bin krankheitsbedingt ausgesteuert worden und musste mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Nach ein paar Wochen teilte mir das Arbeitsamt mit, ich müsste mich einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst des Arbeitsamt unterziehen, damit die feststellen können ob ich und in welchem Umfang ich arbeitsunfähig bin. Für mich hörte sich das aber eher so an, das die schauen wollten ob ich tatsächlich arbeitsunfähig bin.

Bei der Untersuchung sagte der Arzt dann plötzlich "so jetzt machen wir noch einen Drogentest" und musste unmittelbar nach dem Gespräch dafür eine Urinprobe abgeben.

Ist das rechtlich erlaubt ?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?
 
Hallo,

mit Sicherheit ist der Arzt des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur nicht berechtigt, bei Dir einen Drogentest durch zu führen und Du hättest auch nicht mitwirken müssen.
Dieser Drogentest darf nur durch eine richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug durch einen Staatsanwalt angeordnet werden.
Hier würde ich an Deiner Stelle
"aa) Nach § 81 a Abs. 2 StPO steht die Anordnungskompetenz zur Entnahme einer Blutprobe grundsätzlich dem Richter zu, weil die Blutentnahme, auch wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eingreift. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.02:2007 (2 BvR 273/06 - juris Rn. 16 1A = NJW 2007, 1345)) entschieden, dass bei einer Blutentnahme als körperlichen Eingriff nach § 81 a Abs. 2 StPO eine gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein müsse. Insoweit sei die zwangsweise Blutentnahme mit der Durchsuchung von Wohnräumen vergleichbar, weil der Betroffene in beiden Fällen wegen der begrenzten Dauer der Maßnahme regelmäßig keine Möglichkeit habe, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, vor der Durchführung der Blutentnahme zumindest telefonisch eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen. Sie dürfen von der Anrufung des Richters nur dann absehen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt, wenn also die durch die Einholung einer richterlichen Entscheidung entstehende Verzögerung zu einer Gefährdung des Untersuchungserfolges führen würde. In diesem Fall muss die anordnende Stelle -Staatsanwaltschaft oder Polizei die die Gefahr im Verzug begründenden Tatsachen in den Akten dokumentieren, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist."

MfG.
Pit
 
Entspricht eine Urinprobe einem Bluttest ?

Hallo Pit13 !

Als der Arzt sagte "wir" machen jetzt einen Drogentest, habe ich entgegnet das ich mir "hier" kein Blut abnehmen lasse.

Daraufhin hat er sich diebisch gefreut und lächelnd gemeint "das ist doch schön das die Wissenschaft schon so weit ist das wir hierfür kein Blut benötigen sondern NUR eine Urinprobe" !

Ist eine Urinprobe mit einer Blutentnahme gleichzusetzen ?
 
Hallo Orchi,

hat Deine Krankheit etwas mit Deinem Arbeitsunfall von vor 3 Jahren zu tun?

Nimmst Du Opiate gegen Schmerzen?

Ich habe noch von keinem Fall der Urinuntersuchung vom MdK gehört.
Hättes es mir aber auch nicht gefallen lassen, wenn ich nie wegen Droben o.Ä. aufgefallen bin.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo orchi,

mal angenommen, die Äußerung war ernst gemeint: eine entsprechende Untersuchung wird wohl von den Voraussetzungen abhängen. Grundsätzlich würde ich eine solche Auwertung nicht für zulässig halten, wenn es nicht in der Sache liegende Gründe dafür gibt.

@Pit

Du verwechselst da etwas, denke ich. Die von Dir genannten Voraussetzungen und auch die genannte Gesetzesstelle gilt wohl nur im Zusammenhang mit Strafverfahren. Ein solches liegt ja hier nicht vor.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ja ich nehme Opiate ein als Schmerzmittel ein. Aber ist damit der Urin- bzw. Drogentest erlaubt ?

Aber warum die Frage ? Ich habe das dem Arzt auch gesagt.

Der hätte ja auch eine Medikamenten-Aufstellung meines Arztes bekommen können.
 
Hi orchi!

Dami testen sie ob Du Deine Medis tatsächlich nimmst.
Also mal auf Deutsch -ob Du wirklich Schmerzen hast.

Gruss
maja
 
Hallo,
zu folgenden zwei Punkten:

Ich habe eine einfach zu formulierende Frage in die Forumsrunde :

ist es dem medizinischen Dienst des Arbeitsamt erlaubt von mir eine Urinprobe für einen Drogentest zu erhalten ?

Hast Du vor der Untersuchung eventuell auf einem Formular eine Unterschrift geleistet - wo im "Kleingedruckten" eine Einverständniserklärung zur Untersuchung inklusiv für einen Drogentest gestanden hat?

Hi orchi!

Dami testen sie ob Du Deine Medis tatsächlich nimmst.
Also mal auf Deutsch -ob Du wirklich Schmerzen hast.

Gruss
maja

Es gibt auch Leute die starke Schmerzen haben und keine Medikamente einnehmen bzw. nur Tage weise bei Bedarf. Einige Substanzen sind auch nur sehr kurz nachweisbar.


Ich schließe mich da der Meinung von Sekundant an, das so eine Auswertung von Untersuchungsergebnissen - ohne zwingenden Grund nicht zulässig ist.
Es sei denn man hat vielleicht doch - unwissentlich - seine schriftlich Zustimmung für die Untersuchung und Auswertung gegeben.

Gruß magenta
 
Hallo orchi,

ich selber bin mittlerweile auch bei BTM angekommen, um meine Schmerzen wenigstens etwas in den Griff zu bekommen.

Bei meinem letzten Rentengutachten hat der GA mir unverblümt mitgeteilt, dass meine Berufsgenossenschaft einen Bluttest angeordnet hätte, um festzustellen, ob ich meine Medikamente überhaupt nehmen würde. Dieser GA verweigerte aber gleich zu Beginn des GA diese Maßnahme durchzuführen, da ihm klar sei, dass auch die Einnahme von BTM nichts an meinen körperlichen Einschränkungen ändert. Die Berufsgenossenschaft hat für die Unfallfolgen aufzukommen. Eine Blutentnahme wäre hier klar als Köperverletzung zu sehen!

Anders sieht dieses jedoch aus, wenn du Arbeitslosengeld gem. § 117 beantragst. Danach bist du verpflichtet, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen. Auf der einen Seite hat dann der medizinische Dienst zu prüfen, welchen Tätigkeiten du auch unter Einnahme von Opiaten ausführen darfst. Dafür muss er zunächst feststellen, ob du diese tatsächlich auch nimmst.

Diese Kontrolle soll gleichzeitig aber auch nachweisen, ob du deine Medikamente nimmst, um deine Schmerzen zu lindern, damit du überhaupt arbeiten kannst.

Diese Urinprobe ist daher als Tauglichkeitstest anzunehmen.

Ich sehe daher keinen Ansatz von Körperverletzung.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo Sekundant,

ich habe in meinem Beitrag nur auf die rechtlichen Vorraussetzungen hinweisen wollen.
Solange man sich freiwillig dieser Untersuchung stellt, ist dagegen nichts einzuwenden.
Sollte sich jemand jedoch weigern diese Probe abzugeben, (aus welchen Gründen auch immer) hat der Arzt des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur kein Recht, diese von dem Probanden einzufordern.
In der Regel reicht ein Blick in die Puppielen aus, um festzustellen, ob der Proband BTM eingenommen hat oder nicht.

MfG.
Pit
 
Hallo orchi,

wenn Du sagst
Bei der Untersuchung sagte der Arzt dann plötzlich "so jetzt machen wir noch einen Drogentest" und musste unmittelbar nach dem Gespräch dafür eine Urinprobe abgeben.

Dann HAST Du sie bereits abgeben, oder?

Um Deine Frage zu beantworten: wenn Du sie freiwillig abgegeben hast, kannst Du nichts mehr machen!
Es zählt nicht zu Deinen Mitwirkungspflichten!

Wo ich meine Körperflüssigkeiten lasse, bestimme ich immer noch selber!

Grüßle vom Herzblut
 
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