Ich habe eine einfach zu formulierende Frage in die Forumsrunde :
ist es dem medizinischen Dienst des Arbeitsamt erlaubt von mir eine Urinprobe für einen Drogentest zu erhalten ?
Ich bin krankheitsbedingt ausgesteuert worden und musste mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Nach ein paar Wochen teilte mir das Arbeitsamt mit, ich müsste mich einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst des Arbeitsamt unterziehen, damit die feststellen können ob ich und in welchem Umfang ich arbeitsunfähig bin. Für mich hörte sich das aber eher so an, das die schauen wollten ob ich tatsächlich arbeitsunfähig bin.
Bei der Untersuchung sagte der Arzt dann plötzlich "so jetzt machen wir noch einen Drogentest" und musste unmittelbar nach dem Gespräch dafür eine Urinprobe abgeben.
Ist das rechtlich erlaubt ?
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?
ist es dem medizinischen Dienst des Arbeitsamt erlaubt von mir eine Urinprobe für einen Drogentest zu erhalten ?
Ich bin krankheitsbedingt ausgesteuert worden und musste mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Nach ein paar Wochen teilte mir das Arbeitsamt mit, ich müsste mich einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst des Arbeitsamt unterziehen, damit die feststellen können ob ich und in welchem Umfang ich arbeitsunfähig bin. Für mich hörte sich das aber eher so an, das die schauen wollten ob ich tatsächlich arbeitsunfähig bin.
Bei der Untersuchung sagte der Arzt dann plötzlich "so jetzt machen wir noch einen Drogentest" und musste unmittelbar nach dem Gespräch dafür eine Urinprobe abgeben.
Ist das rechtlich erlaubt ?
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?