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Dr. U. Glatzmaier ist nicht befangen!

Hallo Oerni,

was ist ein M-Arzt?

Fakt ist, dass man alle Tätigkeiten mit Einkünften vom AG genehmigen lassen muss und auch beim Finanzamt angeben muss.

Nutzt der GA das Sekretariat der Klinik muss auf de Rechnung an die BG / Versicherung angegeben sein, z. B. Schreibkraft x Seiten = Seite für x Euro, der Zeilen pro Seite für x Euro.
Dieses Geld muss an die Klinik abgeführt werden, weil die Schreibkraft Ihren Lohn von der Klinik bekommt.

Ebenso sonstige Diagnostik!!

Die Medizintechnik sowie das Funktionspersonal unterliegt Apperativ im Betreiben der Klinik sowie die Leistungen des Funktionspersonals. Somit muss der Gutachter die Kosten für Medizintechnik und Funktionspersonal und Schreibkraft an die Klinik abführen!!!

Ich denke wir sollten dies mal telefonisch besprechen wenn Du möchtest.

Viele Grüße

Kasandra
 
bei Inanspruchnahme von Klinikpersonal/-Geräten müsste es sogar eine schriftliche Nutzungsvereinbarung (Vertrag) mit dem Arzt geben.
Wie sonst könnte man das kontrollieren!
Gruß user06
 
Oerni, Datenschutz dass ist so ein Thema dass noch mit einigen Fraktionen aufzuarbeiten wäre. Zum Teil geht es in die richtige Richtung aber es fehlt noch an vielen Ecken festgefahren Muster lassen sich nicht so leicht aufdröseln. Einige arbeiten schon dran daß hier in naher Zukunft was erreicht wird.
grüße user06
 
Hallo Oerni,

was wurde Dir seitens des Gerichtes angegeben?

Die Klinik Adresse oder eine andere?

Wegen der Befangenheit -> es gibt ja schon einen Befangenheitsantrag von einem anderen Gericht. Handelt es sich ggf. um die selbe BG?
Dann könntest Du hier noch mal gut ansetzen!

Gleiche BG = gleicher Gutachter!

Viele Güße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

von Seiten des LSG nichts, habe Akteneinsicht im LSG gemacht und dabei selbiges festgestellt.
Nein es gibt einen Ablehnungsbeschluss gegen den GA Uwe Glatzmaier in 2014.
Nur daran will sich der Herr nicht erinnern - hat halt auch Gedächtnislücke wie Dr. Willibald Kainz RiLSG.
Kommen alle damit durch !!
Das der Arzt Dr. Uwe Glatzmaier schon mal vom SG Augsburg in einem Verfahren (BG ETEM) kalt gestellt wurde, weis ich, nur nicht das Aktenzeichen.
Dr. U. Glatzmaier war mal im ZK Augsburg und in der Hessingklinik Augsburg beschäftigt.

Nachdem ich jetzt auch weis, dass die Namensnennungen bei Veröffentlichung eines Urteiles auf der bekannten Webseite nicht umbedingt der Wahrheit entspricht, kann man Gerichtsurteile vergessen.

Hier müsste dringend eine gesetzliche Regelung her und es müsste zudem ein Register geschaffen werden, wo die Gerichte ihre bestellten Gutachter namentlich nennen müssten und zudem hinterlegt wie das Gutachten ausgegangen ist.

Wie schon beschrieben gibt es vermutlich von Dr. Uwe Glatzmaier kein einziges GA das Zugunsten von Verunfallten oder
berufserkrankten Menschen ausgefallen ist.

Ich warte jetzt eigentlich nur auf die Einladung zum GA - in Innig oder München!
 
hallo,

Nachdem ich jetzt auch weis, dass die Namensnennungen bei Veröffentlichung eines Urteiles auf der bekannten Webseite nicht umbedingt der Wahrheit entspricht, kann man Gerichtsurteile vergessen.

Hier müsste dringend eine gesetzliche Regelung her und es müsste zudem ein Register geschaffen werden, wo die Gerichte ihre bestellten Gutachter namentlich nennen müssten und zudem hinterlegt wie das Gutachten ausgegangen ist.

zum 1. punkt
das ist eine übliche verfahrensweise. ob nun mit "A." oder "X.", die namen entsprechen nicht der wahrheit, sondern den datenschutzrichtlinien. ich habe bisher nur ein einziges urteil gefunden, in dem ein in meiner sache (DU) beauftragter SV wohl versehentlich mit ausgeschriebenem namen im www zu finden ist. das dürfte auf eine nachlässigkeit zurückzuführen sein.

zum 2. punkt
die anregung für ein register besteht seit langem, auch bei verschiedenen initiativen. dass man hier auf mauern stösst versteht sich von selbst. daher mein ansatz, diese GA namentlich zu erfassen. das kann auch auf längerer sicht nur lückenhaft sein, aber kein als SV benannter arzt kann sich dann sicher sein, ob er bereits "auffällig" wurde oder nicht. daher wieder mein hinweis auf diese möglichkeit.


gruss

Sekundant
 
Nun ist es raus, Dr. A ist Dr. med Uwe Glatzmaier und sein Chef beim KH BB München bezeichnet als Dr. S wie Dr. Stumpf oder Dr. L wie Dr. Löster.
Man muss davon ausgehen, dass die Berichterstatterin Frau RiLAG Lilienfeld gezielt der Dr. Glatzmaier schützt.
Ich gehe davon aus - und das wurde Ihr schriftlich mitgeteilt- dass Sie ein "besonderes" Verhältnis zu dem Sachverständigen führt.
(Als unangemessen, bitte streichen)
 
Abend Oerni,
lese mal die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 19/9505 vom 15.04.2019 auf die kleine Anfrage der Linken vom 21.03.2019 (Drucksache 19/8622). Es weis keiner so richtig Bescheid (Nichtwissen) !
Grüße user06
 
Hallo User06,
klare und verständliche Antworten.
So wie das LSG München zur Frage: Wieviele Gutachten hat der Sachverständige Dr. med Uwe Glatzmaier in den letzten 5 Jahren durchgeführt und wieviele sind zu Gunsten des klagenden Bürger ausgefallen.
Antwort: Wir führen keine Statistik, aber der Sachverständige beurteilt des öfteren für den Klagenden!
Öfters = wieviel Prozent - keine Antwort.
Meine Bekannten und Freunde die mir auf meine Anzeige beantworten haben, beschreiben den Zustand der GA wie folgt:
Der med Sachverständige Dr. med Uwe Glatzmaier ( mit Vorname, da er auch einen Bruder = Arzt hat) sieht vieles, nur nie einen Zusammenhang zum Sachverhalt.
Komisch - oder wie verhindere ich als Gutachter das die Beklagte zahlen muss!
 
Hallo oerni

Bei der Antwort „des öfteren“ müsste ggf. nachgehakt werden: Bitte definieren Sie des öfteren.
Blamabel, die Antwort „des öfteren“. Kann man doch nicht so stehen lassen.
*Mit Geduld und Spucke ...*

Mehr als eine mögliche Blamage kommt aber nicht dabei raus, man kann sich gewiss sein, dass der Leumund des GAs keinen Schaden nehmen wird. Und das ist ja der eigentliche Punkt.

LG
 
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