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Dr Fabra PTBS

Hallo Ellute,

hier liegt nicht der Fokus auf "nix sexuelles".

Hier liegt der Fokus darauf, dass Du auf Video-Aufnahmen hingewiesen wurdest!?????

Der Fokus auf Deine Zustimmung von "Aufnahmen"!

Wurdest Du auf die Aufnahmen hingewiesen, hast Du die Aufnahmen genehmigt und schriftlich zugestimmt?
Liegen Dir die Aufnahmen vor?

Bitte erstatte sofort Anzeige DGSVO!!!

Viele Grüße,

Kasandra
Es gab einen allgemeinen Behandlungsvertrag in dem erwähnt wurde, dass Aufnahmen gemacht werden können. Aber mit sowas habe ich natürlich nicht gerechnet. Ist jetzt aber auch abgehakt. Nur als Warnung für andere Mitglieder.
Mit Johanssen hatte ich zu tun. Haben vor dem OLG dank meines sehr guten RAs den kürzeren gezogen.
 
Hallo ellute,

die Warnung ist wichtig, gut, dass du das nochmal schreibst.
Wenn ein solcher Vertrag vorgelegt wird, dann muss man ihn nicht unterschreiben oder man kann den Satz mit der Zustimmung zu Aufnahmen aus dem Vertrag streichen.
Man muss nicht zustimmen.

Und weil es auch immer wieder vorkommt: Man muss nicht zustimmen, dass Fremde wie BG-Sachbearbeiter oder Berufshelfer bei Untersuchungen oder Arztgesprächen anwesend sind.
In dem Fall wird nicht schriftlich abgefragt: wenn man nicht widerspricht, also nicht sagt, dass man die Anwesenheit nicht will, dann gilt das als Zustimmung. Man muss nur sagen, dass der Berufshelfer o.a. den Raum verlassen soll. Der Arzt darf seine Anwesenheit dann nicht zulassen.
( ist hier off topic, deswegen nur der Hinweis ohne damit eine Diskussion starten zu wollen )

LG
 
hallo @All

ein nachtrag zu:

Es gab einen allgemeinen Behandlungsvertrag in dem erwähnt wurde, dass Aufnahmen gemacht werden können. Aber mit sowas habe ich natürlich nicht gerechnet. Ist jetzt aber auch abgehakt. Nur als Warnung für andere Mitglieder.

hier stellt sich schon die frage, ob eine solche erwähnung überhaupt gültigkeit hätte, wenn sie nicht deutlich abgesetzt und hervorgehoben ist. zudem handelt es sich bei einer begutachtung eben nicht um eine behandlung, weshalb ein "Behandlungsvertrag" her halten muss.

der vortrag von Fabra (oben verlinkt durch @oerni) sollte aufmerksam gelesen werden; es zeigen sich einige interessante stellen, die - ausgelegt - seine zielvorstellung deutlich machen.


gruss

Sekundant
 
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