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Doppelzahlung

  • Ersteller des Themas Deleted member 5316
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 5316

Guest
Hallo an alle,
erst einmal was zum motivieren für alle Kämpfer:
Teil 1 ist abgeschlossen, nach nur 15 Monaten Kampf habe ich gegen die DRV in allen Punkten gewonnen.
Mir wurde volle Erwerbsminderung zugestanden!
Nun zu meiner Frage:
Die Annerkenntnis erfolgte rückwirkend und die dementsprechende Rente muß nun nachgezahlt werden. Die Rückzahlung überschneidet sich mit der Zahlung des Verletztengengeldes -also eine Doppelzahlung.
Die Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrente habe ich aber nur dadurch erworben, weil ich freiwillig in die DRV eingezahlt habe.
Gibt es nun eine Verrechnung oder habe ich Glück und darf beides behalten?
Gruß .
 
Hallo

bei mir wurde die Rückzahlung mit dem zum Zeitpunkt bezogende Zahlung verrechnet...

die DRV wird Krankenkasse , BG und diverse Andere anfragen und die Rückzahlung verrechnen !

LG

Maik
 
Hallo Maik,
sollte das so sein, auf welcher Grundlage wird dies geschehen.
Gibt es da monatliche Höchstbemessungsgrenzen (Verletztengeld plus EU-Rente).
Gruß .
 
Hallo,
herzlichen Glückwunsch!
Hoffentlich die Erwerbsminderungsrente ohne Abzug.
Sämtliche Leistungsträger werden von der DRV angeschrieben - und diese machen blitzschnell ihre Erstattungsansprüche geltend

Von den Leistungsträgern solltest Du eine Berechnung des Erstattungsanspruches (§§103,104 SGB X) verlangen - ebenso von der DRV.
Weder Anwälte und Gerichte haben die Möglichkeit, diese Abrechnungen auf Richtigkeit zu überprüfen ;)
- den Glauben an "Seriösität" habe ich schon lange verloren :rolleyes:
Die DRV hat Dir Zinsen und verauslagte Kosten zu erstatten.
Die Kostenerstattung erfolgt nur nach genauer Aufstellung
(Porto,(Brief/Einschreiben/Rückschein) Kopien, Fahrtkosten - macht etwas Arbeit, aber man sollte nichts verschenken).

Große Freude für Dich, wenn ein Guthaben auf Deinem Konto eintrifft :D

anaconda
 
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