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Deleted member 5316
Guest
Hallo an alle,
erst einmal was zum motivieren für alle Kämpfer:
Teil 1 ist abgeschlossen, nach nur 15 Monaten Kampf habe ich gegen die DRV in allen Punkten gewonnen.
Mir wurde volle Erwerbsminderung zugestanden!
Nun zu meiner Frage:
Die Annerkenntnis erfolgte rückwirkend und die dementsprechende Rente muß nun nachgezahlt werden. Die Rückzahlung überschneidet sich mit der Zahlung des Verletztengengeldes -also eine Doppelzahlung.
Die Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrente habe ich aber nur dadurch erworben, weil ich freiwillig in die DRV eingezahlt habe.
Gibt es nun eine Verrechnung oder habe ich Glück und darf beides behalten?
Gruß .
erst einmal was zum motivieren für alle Kämpfer:
Teil 1 ist abgeschlossen, nach nur 15 Monaten Kampf habe ich gegen die DRV in allen Punkten gewonnen.
Mir wurde volle Erwerbsminderung zugestanden!
Nun zu meiner Frage:
Die Annerkenntnis erfolgte rückwirkend und die dementsprechende Rente muß nun nachgezahlt werden. Die Rückzahlung überschneidet sich mit der Zahlung des Verletztengengeldes -also eine Doppelzahlung.
Die Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrente habe ich aber nur dadurch erworben, weil ich freiwillig in die DRV eingezahlt habe.
Gibt es nun eine Verrechnung oder habe ich Glück und darf beides behalten?
Gruß .