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Dokumentationspflicht des Arztes

Hallo

Natürlich können wir den Ärzten nicht vorschreiben, welche Diagnose sie stellen. Zu recht. Aber der Patient kann diese überprüfen lassen, bzw. sich eine Zweit-, wenn nötig auch eine Drittmeinung einholen. Dieses Recht haben wir. Und natürlich das möglichst umgehend zur Sicherung des Geschehenen, des Unfalles, der Schäden.

Was Silko hier schreibt, dem stimme ich zu:

"heutige Sachverständige können Diagnosen von über 10 jährigen Arbeitsunfällen
genau nachvollziehen und auch beurteilen." (Können die doch mit empfindlichen Methoden noch Gesundheitsschäden an jahrhundertalten Mumien feststellen ;-) ) Aber dann muss der Schaden auch irgendwie sichtbar sein. Wie denn sonst beweisen?

"Kribbeln" in den Fingern z.B. allein reicht nicht. Kann nicht bewiesen werden.

Aber hier stimme ich Silko nicht zu im Gegensatz zu Sekundant:

"Der D-Arzt kann dokumentieren was er will, das interessiert im Schadensfall die BG
nicht die Bohne."

Es muss die BG interessieren, ob sie will oder nicht. Ob sie den Gesundheitsschaden als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit anerkennt, das steht wieder auf einem anderen Blatt. Wortwörtlich im Widerspruchsbescheid. Und den kann man anfechten. Aber eben wie wir wissen nicht immer erfolgreich. Aus welchen Gründen auch immer. Aber vermutlich nehme ich den Satz von Silko zu wortwörtlich.

Und man sollte sich immer einen Bescheid über jeden Arbeitsunfall , der im Mindesten als Versicherungsfall (ohne Leistungen) von der BG festgestellt wurde, von der BG geben lassen, d.h., für den Fall, dass Spätschäden auftauchen. Das wird wohl bei einem DU-Fall auch möglich sein. Sonst hat man nicht nur schlechte Karten, sondern überhaupt keine Möglichkeiten mehr.

Die Akten frei geben? Bei mir wäre es ein Aktenberg, aber unabhängig davon, man muss sich gut überlegen, ob man sich damit noch mehr Schaden zufügt und möglicherweise einen Prozess am Leibe hat, der nach hinten losgeht und verdammt zusätzlich im Mindesten finanziell schmerzt.

Ich werde über meinen Fall mal schreiben, wie und in welcher Form, das überlege ich mir sehr gut. Und dann möchte ich auch über grundsätzliche Verfahrensweisen meiner BG schreiben, die sicherlich vielen bekannt vorkommen werden. Ziel: Erstens mir selbst mit dem Schreiben helfen, vielleicht kann ich dann mit der Sache endlich mal halbwegs abschließen, und natürlich meinen Kollegen und Kolleginnen mit meinen Erfahrungen helfen.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
PS von ************,

Dokumentationspflicht der Ärzte besteht, wissen wir alle, aber was tun wir in der Regel? Uns nicht darum kümmern. Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wenn überhaupt.
Ich habs bislang auch so gehalten, wurde aber eines Besseren belehrt und sammle grad Dokumente von Ärzten ein - als Beweismittel für die BGW bzw. im Hinblick auf ihre oberflächliche Verfahrensweise.. Und ich achte darauf, dass ich auch die Notizen der Ärzte kopiert bekomme, nicht nur die Befunde. Die reichen mitunter allein nicht aus, weil die den Zusammenhang nicht immer sichtbar machenn.

Klar, die Fristen zur Aufbewahrung der ärztlichen Dokumente sind nicht unendlich lang. Ich hatte Glück. Mal schauen, was meine BG dazu sagt.

Gruss von ************
 
hallo, besonders @************,

zu dem einwurf und wie das gemeint ist

Aber hier stimme ich Silko nicht zu im Gegensatz zu Sekundant:

"Der D-Arzt kann dokumentieren was er will, das interessiert im Schadensfall die BG
nicht die Bohne."

Es muss die BG interessieren, ob sie will oder nicht. Ob sie den Gesundheitsschaden als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit anerkennt, das steht wieder auf einem anderen Blatt. Wortwörtlich im Widerspruchsbescheid. Und den kann man anfechten. Aber eben wie wir wissen nicht immer erfolgreich. Aus welchen Gründen auch immer.



kann man so oder anders sehen. natürlich interessiert es die BG, aber nur in dem sinn, was sie ggf zu vertuschen hat, worauf sie ggf wie reagieren und abwiegeln soll, aber nicht in der art und weise, wie es ihrem auftrag entspricht.

um es zu verdeutlichen, trage ich mal die wesentlichen punkte zusammen, die eine der BG vergleichbare stelle (öffentl. dienst) zur beurteilung im gegensatz zu mir zur verfügung hatte und was daraus gemacht wurde - nämlich nichts.

unfall bei ca. 90 km/h durch direkten einschlag; erinnerungslücken (am unfallort bis auf 3-4 momente von bruchteilen von sekunden durchgehend) über mehrere tage; von angehörigen am nächsten morgen zum HA verbracht (keine erinnerung), da desorientiert und verwirrt (wirr geredet); am unfallort ausfall des linken arms; vom kopf über die schulter bis in den brustbereich alles völlig taub; arme taub und kribbeln

anschliessend zum orthopäden, bei dem all diese feststellungen schon gar nicht erhoben und abgefragt wurden, aber aus den sonstigen umständen erkennbar waren (zb bei der frage, wie ich im fzg sass und ob die anzeichen in den armen vom abstützen am lenkrad sein können u.a. fragen war bekannt, dass ich keinerlei erinnerung daran habe)

bei der dokumentation wurde über einen zeitraum von ca. 7 monaten festgehalten:
schockzustand, kopfschmerzen, schulterschmerzen, nach unfall li arm taub,
nach mehreren tagen bei weiteren untersuchungen:
jetzt bd arme taub und dass (zu der zeit) d schmerzen jetzt im re arm stärker wären als li, wahrscheinl am lenkrad abgestützt mit re arm

dass dazwischen ein behandlungszwischenfall (massive sehstörungen und schmerzen bis zur bewegungsunfähigkeit) war, wird nirgends erwähnt und ist nur aus den physio-behandlung herauszulesen
dass die erst daraufhin erfolgte radiol untersuchung einen BSV mit beeiträchtigung der nervenwurzel ergab, wird nicht erwähnt und beurteilt

wohl aufgrund der beschwerden wird ein schulter-arm-syndrom (das später wohl vgl dem thoracic-outlet-syndrom ist) diagnostiziert, aber weder erwähnt oder bekannt gegeben noch der behandlung angepasst

soviel zur gesamten dokumentation und natürlich der dazu passenden "behandlung".

es ist nicht vermerkt, dass die ausfallerscheinungen (krämpfe u lähmungen im arm, neurologische ausfälle, die ich immer als "schwarzen blitz durch den körper" bezeichnete) stetig zunahmen, statt dessen wurde daraufhin die behandlung ohne jegliche begründung abgebrochen.

einige zeit später wurde ich erstmals durch diese ausfälle urplötzlich bewusstlos, daraufhin OP der HWS mit implantat.
auch hier wieder feststellungen, die mir nicht mitgeteilt wurden, die ich aber später durch die angeforderten behandlungsunterlagen erfuhr.

alles dies hatte aber die darüber zu befindende stelle (BG vergleichbar).
ihr wurde u.a. folgendes mitgeteilt (auch aus dem hier zuständigen amtsärztlichen gutachten und einer radiologischen beurteilung):

- diffuse hyposensibilität im bereich des lateralen trapeziusmuskels
- massive muskelverspannungen im gesamten schultergürtelbereich, obere HWS und halsmuskulatur
- nach wie vor diffuse kribbelparästesien in bd armen
- heftigste bis in die arme ausstrahlende beschwerden mit entspechenden sensomotorischen defiziten
- schmerzausstrahlung und -lokalisation und entsprechende beeinträchtigung der nervenwurzel decken sich eindeutig
- radiolog vergleichsbeurteilung ergibt einen zum unfallzeitpunkt frischen BSV
- amtsärztl gutachten ergibt "bei dem befund droht ein querschnittssyndrom"
- der o.g. OP-bericht stellt fest, "dass das hintere Längsband [die rede ist von der HWS-OP] nach medio-lateral zerrissen ist"


dazu stelle ich jetzt anhand der röntgen-aufnahmen fest, dass mehrere wirbel gebrochen und im oberen bereich verdreht sind. diese bilder und spätere mrt-aufnahmen wurden bei der begutachtung zur auswertung zunächst einbehalten und wurden nur nach massiven vorgehen wieder zurückgegeben.

das zerreissen des längsbandes und die wirbelschäden sind nach der klassifikation eine schwerwiegende (oft tötliche) hws-fraktur. es hat natürlich interessiert, aber nur insoweit, als dass es weder bekannt wird noch zu entschädigen ist.

und weil das so bleiben soll, war sich ein richter des oberlandesgerichts nicht zu schade, daten zu manipulieren, um damit eine (bisher noch nicht erfolgreich) verfristung begründen zu können.

da half weder ein bescheid, noch widerspruch oder bisher eine klage.
auch bei mir ist es ein aktenberg, aber man kann es auch auf das wesentliche herunterbrechen. und weiteren schaden füge ich damit zumindest mir nicht zu, schon gar nicht durch einen möglichen prozess, da "nach hinten" nichts losgehen kann. und ich halte auch nichts mehr davon, nur von "den gutachtern", "den gerichten" zu reden, sie haben alle einen namen. und solange namen verklausuliert werden, bleiben sie nahezu unangreifbar.
ich bin noch lange nicht fertig, aber der ganze ablauf mit fakten und dokumenten ist derzeit noch geschützt online verfügbar.


gruss

Sekundant
 
hallo zusammen,


Manche D-Ärzte wollen auch nicht, dass man sich z. B: auszieht, dadurch kann man den Eindruck erhalten, dass der Arzt gar nicht untersuchen will usw.. Daraus folgt die dementsprechende Dokumentation oder Nichtdokumentation.

Im Krankenhaus wird die Visite vor dem Zimmer abgehalten und die D-Ärzte kommen ins Kranken-Zimmer nicht rein usw....

Am Entlassungstag will man die Beschwerde während der Visite noch vortragen, welche zufällig mal im Krankenzimmer stattfindet und nicht vor der Tür - daraufhin erhält man: jetzt nicht - da fragt man sich: Wann dann?

Ich frage mich:
Wo soll hier eine korrekte Dokumentation stattfinden - womöglich sind da andere Vorgabe seitens der BG an die D-Ärzte diesbezüglich möglich, von denen wir nichts wissen.

Zum guten Schluss:
erhält man womöglich dann eine Dokumentation wie z. B: Der Patient hat nicht mitgewirkt ....


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Erachtens gehört es ebenfalls zur Dokumentationspflicht, Befunde der Physiotherapien anzufordern. Wie sonst 'will' sich ein Arzt Übersicht verschaffen?

In meinem Fall wurde nicht ein einziges Mal ein Befund angefordert. Für mich sieht es nach absolutem Desinteresse aus. Man wollte von 'berufener' Stelle gar nicht wissen, wie der Heilungsprozess verläuft oder ob es irgendwelche Auffälligkeiten gibt.
Für die Klinik und BG wird sich das weiterer Minuspunkt erweisen!

Meine Ergotherapeutin hat jedesmal einen Befund geschrieben. Von der Osteopathie habe ich ebenfalls Befunde und der späteren Physio. Eine Physio hatte sich geweigert, Befunde zu schreiben. Als Grund nannte sie, die Nichtanforderung durch den D-Arzt/Klinik. Diese EAP-Einrichtung ist für mich gestorben!


LG Christiane
 
Hallo Sekundant,

oh mein Gott, deine Symptome des Unfalls sind echt schrecklich. Da kocht selbst bei mir das Blut, wenn ich höre, wie da mit dir umgegangen wurde. Ich fasse es einfach nicht. Sehr schlechte Ermittlung, schlechte Diagnostik und entsprechend dann auch schlechte Behandlung. Das gehört in die Öffentlichkeit. Am liebsten, wenn ich es kräftemäßig könnte, würde ich mir deine ganze Akte ansehen wollen und dich schlagkräftig unterstützen. Ich habe da so meine Fähigkeiten. Ich selbst habe noch viel mit meinem Fall zu tun. Wo lebst du? In welcher Stadt? Vielleicht leben wir in der gleichen? Schreib mir doch mal ne Nachricht, wo du wohnst. Bei glücklichem Umstand, dass wir in der gleichen Stadt leben, könnten wir uns austauschen. Aber erstmal gehe ich in die Reha.

Was ich dir von ganzem Herzen wünsche? Doch noch ein Licht im Dunkeln, im schmutizgen Sumpf, für den du nicht verantwortlich bist.

LG
************
 
An alle

Wir könnten mal gemeinsam darüber nachdenken, wie man - strukturiert und nicht "nur" anhand eines Einzelfalles - in Form einer Auflistung alles sammelt, wie wir als Verunfallte behandelt werden. Was im System nicht stimmt, höchst ungerecht ist, eben schief läuft.Und zwar so eindrucksvoll aufgelistet als auch an einer Stelle, so dass die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen, auch die auf der politischen Ebene, nicht das ignorieren können, was uns begründet bewegt. Nur mal so aus dem Bauch gedacht. Vielleicht gibts da ja noch ne Idee, wie man das effektiv angehen kann. (Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt.)

Gruss von ************
 
wie ich im vergleich feststellte, ist es nicht damit getan, fälle und methoden nur anhand von schilderungen aufzugreifen. es sind vor allem auch die abläufe wichtig. GA nur anhand ihres inhalts zu beurteilen ist ebenso unergiebig. sie können sogar gut und schlüssig wirken, wenn die grundlagen dazu (befunde, berichte etc) nicht zu erkennen und zu vergleichen sind. ebenso sieht es in entscheidungen der verwaltungs- und gerichtsebene aus.

die spitzen des eisbergs, den ich schilderte, war ja genu jene manipulation des olg-richters von daten und der in der abweisung enthaltenen behauptung einer durch zustellung lt vermerk der urkundsbeamtin am xx.2014 erfolgt sei. diese zustellung und den vermerk gibt es nicht, ist also frei erfunden, denn wie ich dann auch anhand der ausgangsstempel des olg beweisen konnte, ging das betreffende schreiben erst mehrere tage nach der angeblichen zustellung dort in den postauslauf.

es stellt sich also die frage, ob die zugrundeliegenden unterlagen überhaupt vollständig verfügbar hemacht werden, diese dann aber auch gesichert überprüft und ausgewertet werden können.
auch wenn bspw ich dies beruflich gewohnt bin, die zurverfügungstellung der umfang der auswertung sind eine mammutaufgabe.


gruss

Sekundant
 
Hallo an alle,

sehr gute Idee!

1.) Aufklärungsarbeit+Öffentlichkeitsarbeit
2.) Datenbank aller medezinischen Abhandlungen die für uns Zutreffen können.
3.) Datenbank mit MRT-Bilder von Schleudertrauma-Verletzungen+ Vergleich wie es Normal ohne Verletzungen aussieht.
4.) Frei Zugängliche medizinsche Datenbank für Behandlungsmethoden+ Algorithmen System
5.) Naturwissenschaftliche Datenbank+ Chrashberechungssytem
6.) Server mit Tool zum Automatischen auslesen von MRT+Röntgenbilder.
7.) Server mit Tool zum Überprüfung von Gutachten so ähnlich wie in der Uni für Plakiat nur für Gutachten+ Auswertungssytem
8.) Rechtsdatenbank Urteile, § usw.
9.) Ärztlicher Beirat

Den Aufbau könnte sich man auch bei Interessengesellschaften/Hilfegruppen abschauen, da diese auch wegen Krankheiten unter denen Sie leiden schikaniert wurden, gegründet worden sind zb. DHG e.V. usw. Mehr ist mir im Moment noch nicht eingefallen. Ist alles eine Frage der Organisation und Wissen ist macht. Nicht umsonst haben die Kostenträger und Versicherungen einen Riesen Apperat an Rechtsabteilung und medizinscher Abteilung aufgebaut, um uns UO in Schach zu halten und die Lobbyarbeit funktioniert da auch wie geschmiert.

Gruß
IsswasDoc
 
klingt hübsch, aber wer schon mal eine orga geleitet oder gar aufgebaut hat, dem ist schnell klar, dass technik, material und info nur die nötige grund- und ausgangslage sein können. es ist nicht von ungefähr eine lange vorbereitungszeit nötig, system, anforderungen, leute ... zu finden, organisieren, managen ... könnte man so fortsetzen.

und wer übernimmt das, mit welcher anforderung, verantwortung, reputation (nur mal an die besorgung und auswertung inkriminierten materials zu denken).

es gibt diese überlegungen schon lange, meist waren viele aber zu euphorisch und vor allem zu ungeduldig. es soll aber kein schreckgespenst aufgezeigt werden, es gibt nach wie vor aktivitäten.


gruss

Sekundant
 
Ich will ja nicht das A-Loch sein.

Super Dokumentation, alles aufgeschrieben nach meinem Arbeitsunfall.
Die BG war begeistert.
Der D-Arzt in der Notaufname hat alles richtig gemacht.

Dann war doch irgend etwas nicht so gut;

Bei meinem ersten Gerichtstermin war auch der D-Arzt da,
der den Erstbericht unterschrieben hat, den hatte ich noch nie gesehen.
Nach jetzt 5 Jahren wissen wir, dass der D-Arzt (mutmaßlich) Golf spielen war.
Behandelt wurde ich von einem Praktikanten.
Das ganze BG-Erstbehandlungssystem hat er dank eine kleinen Klausel außer Kraft gesetzt.
Deshalb wurden auch unmittelbar einige Vertragsbestandteile BG zum D-Arzt geändert.
Abrechnung erfolgte als BG-Erstfall.

Ich kann nur sagen, die BG könnt Ihr nicht bezwingen.


Es ist nur möglich (hier im Forum), hier genau jedem einzelnen Fall zu helfen.

LG Silko
 
Hallo Silko,

daran kann man mal wieder sehen:
Jeder Mensch und jeder Fall ist individuell.

Da hat bei dir jemand was richtig klasse gemacht, scheint es,
nämlich die Erstdokumentation 1-A geführt.
Dass diese nicht vom Unterzeichner stammte, ist dein individueller Fall.

Üblich ist, dass die Erstdokumentation – bei Arbeitsunfällen jedenfalls häufig - auffällig schludrig gemacht wird.

Mein Fall:
Es hätte leitliniengerecht nach 8 Wochen nicht abklingender Schmerzen ein MRT-Befund angefordert werden müssen,
aber dies geschah ebenso wenig wie die Dokumentation meiner Angabe des Kribbelns in Arm und bestimmter Finger.
Nach Sturz eines schweren (>22kg) Gegenstands auf den Schädel ist dies plus Kribbeln plus anhaltender Schmerzen ein Hinweis auf einen Bandscheibenschaden. Leitlinie: Nach 8 Wochen MRT.
Aber: Keine MRT angeordnet, "Alles wird wieder! Weiter die Übungen machen.", und mich in meinem guten Glauben "alles wird wieder" belassen.
Nach Monaten MRT veranlasst - ab C3 abwärts, obwohl ALLES auf Kopfgelenke (also oberhalb C3) hinwies etc. pp.
So gewinnt man Zeit, um den Nachweis einer unfallbedingten Bandscheibenschädigung für den Versicherten möglichst zu erschweren.

Das Nichtdokumentieren oder Zuspätdokumentieren ist zu häufig anzutreffen, um an Zufälle zu glauben.

Ich beglückwünsche dich zu einer super Erstdokumentation.
Man sieht: Auch damit ist nicht alles gewonnen! Eine wichtige Erkenntnis für mich.

LG
 
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