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Deleted member 36984
Guest
Hallo
Natürlich können wir den Ärzten nicht vorschreiben, welche Diagnose sie stellen. Zu recht. Aber der Patient kann diese überprüfen lassen, bzw. sich eine Zweit-, wenn nötig auch eine Drittmeinung einholen. Dieses Recht haben wir. Und natürlich das möglichst umgehend zur Sicherung des Geschehenen, des Unfalles, der Schäden.
Was Silko hier schreibt, dem stimme ich zu:
"heutige Sachverständige können Diagnosen von über 10 jährigen Arbeitsunfällen
genau nachvollziehen und auch beurteilen." (Können die doch mit empfindlichen Methoden noch Gesundheitsschäden an jahrhundertalten Mumien feststellen ;-) ) Aber dann muss der Schaden auch irgendwie sichtbar sein. Wie denn sonst beweisen?
"Kribbeln" in den Fingern z.B. allein reicht nicht. Kann nicht bewiesen werden.
Aber hier stimme ich Silko nicht zu im Gegensatz zu Sekundant:
"Der D-Arzt kann dokumentieren was er will, das interessiert im Schadensfall die BG
nicht die Bohne."
Es muss die BG interessieren, ob sie will oder nicht. Ob sie den Gesundheitsschaden als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit anerkennt, das steht wieder auf einem anderen Blatt. Wortwörtlich im Widerspruchsbescheid. Und den kann man anfechten. Aber eben wie wir wissen nicht immer erfolgreich. Aus welchen Gründen auch immer. Aber vermutlich nehme ich den Satz von Silko zu wortwörtlich.
Und man sollte sich immer einen Bescheid über jeden Arbeitsunfall , der im Mindesten als Versicherungsfall (ohne Leistungen) von der BG festgestellt wurde, von der BG geben lassen, d.h., für den Fall, dass Spätschäden auftauchen. Das wird wohl bei einem DU-Fall auch möglich sein. Sonst hat man nicht nur schlechte Karten, sondern überhaupt keine Möglichkeiten mehr.
Die Akten frei geben? Bei mir wäre es ein Aktenberg, aber unabhängig davon, man muss sich gut überlegen, ob man sich damit noch mehr Schaden zufügt und möglicherweise einen Prozess am Leibe hat, der nach hinten losgeht und verdammt zusätzlich im Mindesten finanziell schmerzt.
Ich werde über meinen Fall mal schreiben, wie und in welcher Form, das überlege ich mir sehr gut. Und dann möchte ich auch über grundsätzliche Verfahrensweisen meiner BG schreiben, die sicherlich vielen bekannt vorkommen werden. Ziel: Erstens mir selbst mit dem Schreiben helfen, vielleicht kann ich dann mit der Sache endlich mal halbwegs abschließen, und natürlich meinen Kollegen und Kolleginnen mit meinen Erfahrungen helfen.
Gruss von ************
Natürlich können wir den Ärzten nicht vorschreiben, welche Diagnose sie stellen. Zu recht. Aber der Patient kann diese überprüfen lassen, bzw. sich eine Zweit-, wenn nötig auch eine Drittmeinung einholen. Dieses Recht haben wir. Und natürlich das möglichst umgehend zur Sicherung des Geschehenen, des Unfalles, der Schäden.
Was Silko hier schreibt, dem stimme ich zu:
"heutige Sachverständige können Diagnosen von über 10 jährigen Arbeitsunfällen
genau nachvollziehen und auch beurteilen." (Können die doch mit empfindlichen Methoden noch Gesundheitsschäden an jahrhundertalten Mumien feststellen ;-) ) Aber dann muss der Schaden auch irgendwie sichtbar sein. Wie denn sonst beweisen?
"Kribbeln" in den Fingern z.B. allein reicht nicht. Kann nicht bewiesen werden.
Aber hier stimme ich Silko nicht zu im Gegensatz zu Sekundant:
"Der D-Arzt kann dokumentieren was er will, das interessiert im Schadensfall die BG
nicht die Bohne."
Es muss die BG interessieren, ob sie will oder nicht. Ob sie den Gesundheitsschaden als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit anerkennt, das steht wieder auf einem anderen Blatt. Wortwörtlich im Widerspruchsbescheid. Und den kann man anfechten. Aber eben wie wir wissen nicht immer erfolgreich. Aus welchen Gründen auch immer. Aber vermutlich nehme ich den Satz von Silko zu wortwörtlich.
Und man sollte sich immer einen Bescheid über jeden Arbeitsunfall , der im Mindesten als Versicherungsfall (ohne Leistungen) von der BG festgestellt wurde, von der BG geben lassen, d.h., für den Fall, dass Spätschäden auftauchen. Das wird wohl bei einem DU-Fall auch möglich sein. Sonst hat man nicht nur schlechte Karten, sondern überhaupt keine Möglichkeiten mehr.
Die Akten frei geben? Bei mir wäre es ein Aktenberg, aber unabhängig davon, man muss sich gut überlegen, ob man sich damit noch mehr Schaden zufügt und möglicherweise einen Prozess am Leibe hat, der nach hinten losgeht und verdammt zusätzlich im Mindesten finanziell schmerzt.
Ich werde über meinen Fall mal schreiben, wie und in welcher Form, das überlege ich mir sehr gut. Und dann möchte ich auch über grundsätzliche Verfahrensweisen meiner BG schreiben, die sicherlich vielen bekannt vorkommen werden. Ziel: Erstens mir selbst mit dem Schreiben helfen, vielleicht kann ich dann mit der Sache endlich mal halbwegs abschließen, und natürlich meinen Kollegen und Kolleginnen mit meinen Erfahrungen helfen.
Gruss von ************
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