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Dokumentationspflicht des Arztes

Hallo HWS-Schaden

Beschwerde bei der Ärztekammer? Wenn du Zeit und Lust hast? Ob es was nützt? Ich sehe es so: Jede Antwort hilft, und wenn man nur eine weitere Erkenntnis gewinnt. Aber ich würde anders rangehen:

"Pech, wenn man erst Monate später misstrauisch wird und die Berichte einsieht und feststellt, was alles nicht dokumentiert / aufgenommen wurde. Heute würde ich es auch anders machen." Gibt nicht einfach so wieder auf.

Wenn du dir das leisten kannst, dann such dir doch einen Fachanwalt für Medizinrecht. Der kann ein medizinisches Gutachten durchsetzen. Denn spätere Folgeerkrankungen sind möglich. Auch "Alt-Schäden" kann ein guter Mediziner feststellen. Das müßte doch auch ein guter unabhängiger Orthopäde können.Einen solchen könntest du zur Beurteilung zuziehen. Du musst doch jetzt erstmal keinen BG-Arzt aufsuchen. Und erzähl dem unabhängigen Orthopäden ausführlich deinen Fall. Wenn du ein BG-Fall bist, dann gibts kein zu spät.

Aber ich seh grad, du schreibst "nach Verfahrensabschluss"? Dann geht bei dir nichts mehr? Um welchen Verfahrensabschluss handelt es sich denn? Ist mir nicht ganz klar, aber vielleicht, weil ich neu hier bin.

Versteh nicht, was das "Landesamt" mit deinem Fall zu tun hat. Vermutlich doch ein BG-Fall? Und wenn ja, was wurde anerkannt, was nicht. Bist du aber ein sogenannter "Versicherungsfall" aber noch ohne Leistungen?

Aber was lernt man aus deinem Fall? Immer gleich handeln und Patientenrechte kennen und einfordern. Unbedingt. Da hat Vetty hat völlig recht:

"Es hilft auch, direkt die Dokumentationspflicht anzusprechen und sich als mündigen Patienten zu outen.Manchmal macht man sich unbeliebt, aber man sucht ja keine Freunde, sondern erwartet ordentliche Arbeit."

Aber wie gesagt, noch ist es nicht zu spät. Meine Meinung, und nicht wieder schnell aufgeben. Und lass dich nicht klein machen.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ************,

HWS-Schaden fällt unter das Beamtenrecht = Dienstunfall. Kein BG-Fall.


LG Christiane
 
Ah, okay, danke für die Info, Christiane, da kenne ich mich nicht aus.
Gruss ************
 
Hallo zusammen.

Die Dokumentationspflicht, die Berufsordnung und die Einhaltung der Leitlinien
haben doch nichts damit zu tun,
ob der D-Arzt (ich war in einer BG-Unfallambulanz) vom Arbeitnehmer nach Arbeitsunfall oder vom Beamten nach Dienstunfall aufgesucht wird.

Die Kausalitätsansprüche sind auch identisch bei Arbeitnehmern und Beamten.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht wird die Dokumentation etc. nicht nachholen und die Fehler nicht heilen können.
Mit Aufgeben hat das nichts zu tun.
Danke für die Gedanken.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
hallo HWS-Schaden,

wenn keine die fehlende Dokumentationspflicht nachholen kann, was passiert dem D-Arzt, welcher nicht korrekt dokumentiert hat?

Lg. Rolandi
 
Also HWS-Schaden,

ich hab nur kurz drüber geschaut;

Der D-Arzt kann dokumentieren was er will, das interessiert im Schadensfall die BG
nicht die Bohne.
Irgendwann gebe ich mal die Akten hier frei.

Nur soviel,
ein D-Arzt hat bei mir hat 6-stellig einem Vergleich zugestimmt, weil er auch normal
als Chefarzt arbeitet und nicht gerade unbekannt ist.
er kann immer noch seine Zulassung verlieren.
Die BG hat natürlich erstmal alles blockiert,
weil Sie auch einen Anteil an meiner Misere hat.

Die BG hat darauf spekuliert, das weitere Gerichtsverfahren nochmals mich mehrere
tausende Euro kosten.
Dank meiner RV können wir weitere Euros ausgeben;
und was macht die BG; Sie haben eine TOP-Kanzlei aus München beauftragt.
Alles Mitgliedsbeiträge.

Also im Gericht ist ein D-Arzt nur ein Schiß und die eigene BG opfert Ihn.

LG Silko
 
Hallo,

auch der med. Sachverständige des Gerichts wird nicht dokumentierte Erstbefunde nicht nachholen können, wird die Einhaltung von Leitlinien nicht nachholen können und das (nicht der Berufsordnung entsprechende, unethische) Verhalten des D-Arztes auch nicht rückgängig machen.

Warum sollte solch ein D-Arzt von der BG "geopfert" werden?
Er hat der BG doch einen guten Dienst erwiesen.
Von wegen: Interessiert die BG "nicht die Bohne"!
Das (vermutlich so geschulte) Verhalten dieses D-Arztes ist für die BG / den Kostenträger der GUV nützlich.

LG
 
Na aber Hallo,

heutige Sachverständige können Diagnosen von über 10 jährigen Arbeitsunfällen
genau nachvollziehen und auch beurteilen.
Heutige vom Gericht bestellte Gutachter haben ja das Wissen der Neuzeit und
wissen dann diesbezüglich alles.

Und es ist ja zu unterscheiden;
was war damals
und was ist zum jetzigen Zeitpunkt
-auch allein durch die Vorschriften der BG- aktuell. (D-Arzt Vertag)

Hier allein wurden die D-Arzt Verträge und Ihre Anhänge innerhalb meiner Klagezeit
mehrmals gravierend geändert.

Und eine Befunderhebung bei gängigen Arbeitsunfällen bei der BG gibt es schon
seit mehr als 15 Jahren und zeitgleich hat die die BG eine Statistik der Heilung von Verletzungen erstellt.
Ein sogenanntes Rahmenheilungsverfahren;
Verletzung --> solange Genesung;
fällst Du da auf, so bist Du eine Heilentgleisung.

Einzig wichtig ist bei einem Arbeitsunfall die Meldung
auf dem kopierten Papier bei Deinem Arbeitgeber, die vollumfänglich ausgefüllt
werden soll und Du eine beglaubigte Kopie haben solltest.
Das ist ein Grundstein.

LG Silko
 
hallo hws-schaden,

das dachte ich mir.

Was nützen uns Patienrechte, wenn wir keinen Einfluss auf Dokumentation des D-Arztes, Arztes haben?

Wenn dem D-Arzt wegen der fehlenden bzw. unrichtigen Dokumentation nichts passieren kann, dann kann dieser machen was er will ohne was befürchten zu müssen.

Warum sieht das Patienrecht nichts vor, wie z. B:
nach jedem Besuch/Behandlung beim D-Arzt
der Patient unmittelbar bzw. zeitnah die Dokumentation über den Besuch/Behandlung durch den D-Arzt
als korrekt und vollständig abzeichnen/bestätigen muss?
Oder gibt es sowas schon - nur wird dies in der Praxis nicht gemacht?

Lg. Rolandi
 
Hallo Silko,

6 oder mehr Jahre nach einem Unfall wird auch kein SV feststellen können,
ob es damals gekribbelt hat, ob alle Anzeichen für eine Bandscheibenschädigung schon damals vorlagen etc. pp. und zum (un)ethischen Verhalten auch keine Feststellungen treffen.

Die Diagnosen, zu denen sie evtl. noch Aussagen treffen können,
wurden zum gr. Teil erst viele Monate später, als ein anderer als der erstbehandelnde D-Arzt drauf schaute und (längst fällige, leitliniengerechte) Untersuchungen veranlasste, gestellt.

Die vom Gericht bestellten med. SV sind - soweit ich das mitbekomme - nicht erpicht darauf, im Sinne des Versicherten die vorherigen Fehlleistungen aufzudecken.
Aber wenn du da andere Erfahrungen gemacht hast: Glückwunsch!

@Rolandi
Was bringen die Fragen, wenn sie rein rhetorisch gemeint sind?
Du weißt doch (hoffentlich inzw.), wie das Rechtliche geregelt ist.

Hätte ich mich damals besser ausgekannt, ja, hätte hätte.


LG
 
über so manche nachfragen hier (und auch an anderer stelle) kann man sich nur wundern. vor allem gehen sie völlig an der sache vorbei, wie #HWS-Schaden wohl auch bemerkt hat.

und genau deswegen wäre es mal an der zeit, einerseits solche einwürfe zu lassen, andererseits das problem selbst aufzugreifen, das hier angesprochen wurde.

es ist ja tatsache, was Silko schreibt

Der D-Arzt kann dokumentieren was er will, das interessiert im Schadensfall die BG
nicht die Bohne.
Irgendwann gebe ich mal die Akten hier frei.

aber genau das sollte hier (natürlich in anderem rahmen) einmal zusammengestellt werden. wenn #Silko auch diesbezüglich unterlagen hat und sie zusammen mit weiteren (meinen) vorgelegt werden, wäre das ein anfang. deutlichr und eindrucksvoller kann es nicht demonstriert werden.
in diesem sinne - eine absprache mit Silko wäre herzlich willkommen.


gruss

Sekundant
 
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