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Distale Radiusfraktur

lifetec

Nutzer
Registriert seit
26 Okt. 2009
Beiträge
9
Hallo erstmal ein Lob für dieses tolle Forum ,ist wirklich sehr informativ.Jetzt mal meine Frage an euch, habe mir eine distale Radiusfraktur am 04. 08. 09 zugezogen. Mein behandelnder Chirurg möchte die Behandlung am 11.11. 09 abschliessen.Es ist von einem bleibendem Schaden auszugehen, Fraktur in Fehlstellung verheilt.Kann die Hand nur minimal strecken,steht auch schief im Gelenk und zufassen bzw Faust machen geht auch erst einige Stunden nachdem aufstehen.Beschwerden etwa kann keine Suppe mehr löffeln oder " Popo " abwischen schwimmen usw usw.Nun meine Frage was muss ich von meiner PUV befürchten.Ist es ratsam noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen von wieviel % Funktionsverlust kann mann ausgehen .Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
 
Hallo lifetec,

bezüglich dessen was Du von/mit Deiner PUV zu befürchten hast, kann man eigentlich nur sagen, dass dies völlig im ermessen der PUV liegt.

Bezüglich der Rechtsschutzversicherung zur "Nutzung" in einer möglichen Auseinandersetzung bist Du für diesen Fall zu spät dran. Da das den möglichen Streit auslösende Ereignis vor Abschluß der Versicherung stattfand, wird eine Rechtsschutzvers. in der Regel nicht eintreten.
Allerdings: Wenn Du Rechtsschutzversicherungen ansprichst und vorab darauf hinweist, dass die mögliche Auseinandersetzung aufgrund dieses Ereignisses mitversichert sein soll und Du dies schriftlich bestätigt bekommst, dann würde das Sinn machen. Also einfach blöde stellen und nachfragen.

Im übrigen scheint es insbesondere heutzutage nicht sehr sinnvoll zu sein, eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ohne eine Rechtsschutzversicherung zu haben. oder anderherum: Soweit Du Deine PUV behälst, ist eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Denn die PUV hast Du üblicherweise um die existenzgefährdenden Folgen abzusichern. Da dies für die PUV die teuren Fälle sind, wird diese in aller Regel versuchen sich dieser Kostenbelastung zu entledigen, wenn es soweit sein sollte. Also gerade wenn Du diese Versicherung am nötigsten brauchst, wirst Du am meisten Probleme mit der Versicherung haben.
Das Geschäftsmodell der Versicherungen ist Geld zu kassieren, nicht Gel dzu auszuzahlen. Das Business funktioniert für die Versicherungen, weil die zunächst den Eindruck erzeugen, dass sie zahlen würden. Schaut man sich aber dann an, dass es eigen Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt und wie umfangreich die Literatur dazu ist (Google zeigt zum Begriff Versicherungsrecht mal eben über 720.000 Fundstellen), dann bekommt meine eine Ahnung davon, dass das alles wohl doch nicht so ist, wie die Werbung der Versicherungen behauptet.

Bezüglich der Funktionseinschränkung ergibt sich diese (bei aktuellen Verträge) aufgrund der konkrekten Einschränkungen. Diese sind einerseits medizinisch zu ermitteln und andererseits durch die Darstellung der konkreten Beeinträchtigungen.
Hier gibt es weitere Informationen: http://www.gutachten-hand-arm.de/Radiusfraktur/MdE_Radiusfraktur.htm

Grüße
oohpss
 
Ich werde mich mal überraschen lassen ,und werde berichten wie es weitergeht .Danke erstmal für die Antworten.
 
Kann mann bei meiner Problematik dieses Urteil anwenden.Danke für die Antworten.
 

Anhänge

  • Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk nach Gliedertaxe.pdf
    37.4 KB · Aufrufe: 54
Hallo lifetec,

ich selbst habe eine verschobene distale radiusfraktur die nicht verheilt ist.

Stelle dich bereits heute schon drauf ein:

Du wirst Beschwerden am Ellenbogen, Schulter und der HWS bekommen. Seh am besten zu, das Deine zukünftigen möglichen Beschwerden schon heute festgehalten werden.

Eine Rechtschutzversicherung wird nur eintreten für Fälle die in dem versicherten Zeitraum liegen. Also Schadenseintritt nach Vertragsabschluß - vielleicht findet sich allerdings eine Versicherung - oder möglicherweise kann man es sogar aushandeln, daß sie dennoch eintreten - alles Verhandlungssache

gruß

Hollis
 
Hallo danke für deine Antwort. Meine Hand ist auch in Fehlstellung verheilt war mit Fixateur externe behandelt.Hand gelenk ist dicker als das linke ordentlicher Knick drinne. Strecken liegt bei 34 Grad zu 78 Grad gesunde Hand Drehbewegung stark eingeschränkt. Beugen auch nicht besonders Faustschluss erst 4-5 Stunden nach aufstehen,und dann auch nur mit Spannung in den Fingern.Schmerzen im Handrücken und Handgelenk speziell aussen. Knacken in den Fingergelenken .Kraftverlust im Daumen, Schmerzen in der Schulter.Gefühlsverlust Daumen und Zeigefinger .Der Doc meinte es wird eher noch schlechter.Hatte schon 18 mal Lymphdrainage und Therapie. Schwellung ist fast weg, aber Beweglichkeit keine Besserung. Heilverfahren abgeschlossen.Was erwartet mich noch . Für Dich alles Gute.
 
Hallo,
da es hier um die PUV geht, sind Deine Vertragsbedingungen Dein wichtigstes Hilfsmittel. In Deinem Vertrag steht sehr genau, ob das Urteil auch auf Dich zutrifft. Es geht um Sachen wie: Vertragsbedingungen gleich? Verletzungsprofil gleich?
Aber in Deinen Vertragsbedingungen steht auch, wann eine letztmalige Beurteilung des Invaliditätsschadens erfolgen kann. Die PUV wird Dich sicher zu einem ihr gewogenen Gutachter schicken und Du solltest zum Ende des Beurteilungszeitraums darauf vorbereitet sein, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Nur selten stimmen beide Einschätzungen übereinander und es geht gerade bei höheren Invaliditätsgraden um sehr viel Geld. Insofern ist das Urteil nur ein Anhaltspunkt, weil natürlich jedes Urteil ein individuelles ist. Aber die Kernaussage bezüglich der Berechnungsgrundlagen sollten schon auch bei Dir zutreffen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke sehr interessante Artikel

Danke hat mir sehr geholfen

Anmerkung der Moderatoren: Genau für dieses Danke gibt es den "Danke"-Button oder die Waage -Funktion über den einzelnen Artikeln.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hab Post von der Versicherung bekommen .Darin steht die Höhe des verbleibenden Schadens lässt sich erst in einem Jahr feststellen. Soll ich schon
mal einen Vorschuss beantragen .Und steht der mir zu.
 
... Soll ich schon
mal einen Vorschuss beantragen .Und steht der mir zu. ...
Hallo lifetec,
hier gilt wieder die Info von seenixe.
Deine Vertragsunterlagen geben an, ob Du einen Anspruch auf die Vorauszahlung hast.
Dafür ist aber zunächts wichtig, dass die Versicherung ihre Leistungspflicht grundsätzlich anerkannt hat.
Also Schritt eins vor Schritt zwei.

Grüße
oohpss
 
Hallo lifetec,
da können wir uns ja die Hand reichen. Ich habe ebenfalls eine distale Radiusfraktur am re Handgelenk erlitten. War aber schon im Januar.Und ich habe auch heute noch heftige Probleme. Hatte mir einen Mobus Sudeck zugezogen und nach einem MRT im Juni stellten sich Bänderverletzungen in der hand heraus. Sämtliche Bänder waren z.T. angerissen, gedehnt usw. Mittlerweile hat sich auch noch eine Dupyren Kontraktur dazu gesellt.Dafür war der Unfall nicht die Ursache, aber der Auslöser. Mein beh. Arzt hat mich dann zum Handchirurgen geschickt, der mir schon einen Dauerschaden bestätigt hat. Allerdings erfolgt die Begutachtung auch erst im Januar. Dann ist es ein Jahr her. Ich habe inzwischen auch noch Probleme mit dem Ellbogen und der Schulte. Z.ZT ist es gerade besonders heftig. Habe schon 50x Ergo hinter mir, aber die Handfunktion kommt nicht zurück. Und das wo ich ausgesprochener Rechtshänder bin. Eine Daumensattelarthrose hat sich nun auch noch dazugesellt.Habe auch Empfindungsstörungen wie Kribbeln und brennen in der Hand. Finger strecken geht fast nicht mehr. Auch beim Faustschluss muss ich nachhelfen Na ja, muss man halt damit leben. Da ich aber ganz gute Ärzte habe, werde ich ganz gut betreut. Ob nun Chirurg, Schmerzarzt oder Handchirurg. Wenigsten was positives. Bin auch gespannt, was meine PUV in punkto Schadensregulierung festlegt.
Dir alles Gute und LG Karina13
 
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