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Diskus triangularis Abriss Handgelenk

catyyy

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Okt. 2019
Beiträge
1
Hallo zusammen,

ich hatte im Dezember 18 einen von der BG anerkannten Wegeunfall, bei dem der Diskus triangularis im li. Handgelenk gerissen ist. Dieser wurde erst im März 19 nach Arthroskopie wieder befestigt. Seit dem habe ich weiterhin trotz KG eine deutliche Bewegungseinschränkung und Schmerzen. Meine private Unfallversicherung bietet mir nun - ohne Gutachter - eine Ausgleichszahlung bei Anerkennung von 2,7% Invalidität an. Ich habe 4 Wochen Zeit das Angebot anzunehmen, oder aber durch die Unfallversicherung begutachtet zu werden. Da die Summe gleich überwiesen wurde, habe ich nun den Eindruck, dass man mich damit evtl. "abspeisen" möchte nach dem Motto besser der Spatz in der Hand ...Habt ihr Erfahrungen mit der Begutachtung, macht es Sinn auf eine Begutachtung zu bestehen oder zu "handeln"?
Muss ich bei der BG wegen Feststellung einer MdE. selbst vorsprechen, oder kommen die auf mich zu?
Ich hoffe auf fundierte Infos durch eure Erfahrungen - lg. Cat
 
Hallo Caty, das Ganze sieht seitens der PUV tatsächlich nach einer Abspeisung aus. Der festgesetzte Invaliditätsgrad dürfte erheblich zu niedrig angesetzt sein. Hier würde ich es in jedem Falle auf eine Begutachtung ankommen lassen. Die BG hingegen wird von Amts wegen aktiv. Gleichwohl dürfte vorliegend, insbesondere wegen des zeitlichen Abstands, eine Aufforderung zur Feststellung der MdE durchaus angezeigt sein. Gruß Rehaschreck
 
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