• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Differenz Verletztengeld zum Lohn

Mark321

Mitglied
Registriert seit
3 Okt. 2021
Beiträge
66
Hallo,

ich habe schon eine Anfrage hier gestellt und nun kommt die zweite :).

-mir wurde die Vorfahrt genommen auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall).

-bekomme z.Z. Verletztengeld von meiner Krankenkasse (die holt es sich von der BG wieder und die wiederum von der gegnerischen HPV).

Habe ich einen Anspruch auf den Differenzbetrag zum Arbeitslohn von der gegnerischen HPV?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Viele Grüße
Mark
 
Hallo,

ja, hast du nach BGB 823.

Gruss

Manuel

P. S

Du hast doch einen Anwalt sagtest Du, wieso fragst Du nicht ihn???
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mark,

da das Verletztengeld 80% des entgangenen Bruttolohns beträgt und nicht höher sein darf als der Nettolohn, ist da erst mal die Frage, ob da überhaupt eine Differenz zu deinen Lasten ist. Dazu müsstest Du weniger als 20% Abzüge, also Lohnsteuer, Kirchensteuer, Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggfs. Zusatzversicherung haben. Vielleicht findest Du einen Steuerberater, der es schafft, deine Abzüge auf insgesamt weniger als 20% schönzurechnen. Ob dann in einem zivilrechtlichen Verfahren jene Schönrechnung anerkannt würde, ist eine andere Frage.

Für deine Sozialversicherungen ist die Zeit des Verletztengeldbezugs Ausfallzeit und hat für dich keine negativen oder zumindest keine beachtlichen negativen Auswirkungen

Grüße

KoratCat
 
Hallo Mark,
wenn man das Verletztengeld sich mit Hilfe eines Rechners, wie sie im Internet zu finden sind, ausrechnet, dann bleibt schon eine Differenz, die nicht unerheblich ist.
Bei mir ist so eine strittige Geschichte die Höhe der Zuschläge, die ich für die Arbeit an Sonn-und Feiertagen, sowie für die Zeit nach 20 Uhr erhalte. Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich ja am Einkommen vor dem Unfall, also werden alle Lohnsteigerungen, die danach kommen, nicht mit berücksichtigt. Es gibt reale Einkommensverluste, die man einfordern sollte.
Laß Dich beraten, wegen des Differenzbetrages, du hast nichts zu verschenken.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Hallo @KoratCat,
schon wieder eine Menge unwahres.
Natürlich verbleibt eine Differenz zwischen Verletztengeld und Lohn/Gehalt und natürlich muß diese von der Versicherung ersetzt werden.
Auch die Aussage zu den Ausfallzeiten bei der Sozialversicherung(Rentenversicherung) ist vollkommen falsch. Natürlich muß die Haftpflichtversicherung für die Minderzahlungen an die Rentenversicherung aufkommen, allerdings kümmert sich da die Rentenversicherung drum. Erst vor kurzem mußte meine gegnerische Haftpflichtversicherung Rentenversicherungsbeiträge für fast 90.000 Euro für die letzten 5 Jahre an die Rentenversicherung überweisen.
Allerdings ist es bei Mark321 sicher noch nicht so weit.....
Trotzdem würde ich Dich bitten, zukünftig deine Aussagen einer ausführlichen Kontrolle zu unterziehen. Das hier geschriebene steht Jahrzehnte im Netz und wir wollen kein Fake-Forum werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Manuel,

danke für die Antwort.

Ja, ich habe einen Anwalt aber der kommt nicht in die "Kontakte". Ich habe schon bei der Anwaltskanzlei angerufen und gefragt ob mir bei einem Anwaltswechsel Kosten entstehen. Ja entstehen mir und als glorreiche Hilfe kam noch als Antwort: rufen sie doch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an und fragen, ob die einen Anwaltswechsel bezahlen würden.

Ich habe Bedenken, wenn ich ihn "dränge, nerve, oder nötige" meine Angelegenheit endlich zu bearbeiten, dass er dann nicht so viel für mich "rausholt" bei der gegnerischen Versicherung und sich auf den erst besten Vergleich einlässt.

Ich weiss, das seine Gebühren danach berechnet werden, wieviel Schmerzensgeld ich bekomme aber dennoch habe ich deswegen meine Bedenken.

Ich halte euch alle auf dem laufenden :)


Hallo KS,

ich danke dir für die Antwort.


LG
Mark
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo @KoratCat,
schon wieder eine Menge unwahres.
Natürlich verbleibt eine Differenz zwischen Verletztengeld und Lohn/Gehalt und natürlich muß diese von der Versicherung ersetzt werden.
Auch die Aussage zu den Ausfallzeiten bei der Sozialversicherung(Rentenversicherung) ist vollkommen falsch. Natürlich muß die Haftpflichtversicherung für die Minderzahlungen an die Rentenversicherung aufkommen, allerdings kümmert sich da die Rentenversicherung drum. Erst vor kurzem mußte meine gegnerische Haftpflichtversicherung Rentenversicherungsbeiträge für fast 90.000 Euro für die letzten 5 Jahre an die Rentenversicherung überweisen.
Allerdings ist es bei Mark321 sicher noch nicht so weit.....
Trotzdem würde ich Dich bitten, zukünftig deine Aussagen einer ausführlichen Kontrolle zu unterziehen. Das hier geschriebene steht Jahrzehnte im Netz und wir wollen kein Fake-Forum werden.

Gruß von der Seenixe


Lieber) Super-Moderator(in),

schon wieder ein Mod-Rüffel, den ich zurückweisen muss. Klar, habe ich mich da etwas geirrt, weil ich eben die Berechnungen meines eigen Unfalles zugrunde gelegt habe, die als möglicher Ausnahmefall aber mit der Definition bei der Google-Suche übereinstimmten.

Aber ich habe ja auch nur gesagt, dass das erst mal zu überprüfen ist, ob da tatsächlich etwas geholt werden könnte.

Bei Überprüfungen, ob das immer so ist, habe ich bei Vergleichen mit Lohnsteuer-Rechner und dem von KS1973 empfohlenen festgestellt, dass das eben doch vom Einzelfall abhängt, nicht aber immer eine Differenz zu Ungunsten des Unfallverletzten ergibt.

Also liebe(r) "See nichts": besser hinschauen vor dem Rüffeln! Ungenügend, setzen!

Grüße

KoratCat
 
Hallo Mark,

da das Verletztengeld 80% des entgangenen Bruttolohns beträgt und nicht höher sein darf als der Nettolohn, ist da erst mal die Frage, ob da überhaupt eine Differenz zu deinen Lasten ist. Dazu müsstest Du weniger als 20% Abzüge, also Lohnsteuer, Kirchensteuer, Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggfs. Zusatzversicherung haben. Vielleicht findest Du einen Steuerberater, der es schafft, deine Abzüge auf insgesamt weniger als 20% schönzurechnen. Ob dann in einem zivilrechtlichen Verfahren jene Schönrechnung anerkannt würde, ist eine andere Frage.

Für deine Sozialversicherungen ist die Zeit des Verletztengeldbezugs Ausfallzeit und hat für dich keine negativen oder zumindest keine beachtlichen negativen Auswirkungen

Grüße

KoratCat
Hallo KoraCat,

ich danke dir für die Antwort.


LG
Mark
 
Hallo @KoratCat,
schon wieder eine Menge unwahres.
Natürlich verbleibt eine Differenz zwischen Verletztengeld und Lohn/Gehalt und natürlich muß diese von der Versicherung ersetzt werden.
Auch die Aussage zu den Ausfallzeiten bei der Sozialversicherung(Rentenversicherung) ist vollkommen falsch. Natürlich muß die Haftpflichtversicherung für die Minderzahlungen an die Rentenversicherung aufkommen, allerdings kümmert sich da die Rentenversicherung drum. Erst vor kurzem mußte meine gegnerische Haftpflichtversicherung Rentenversicherungsbeiträge für fast 90.000 Euro für die letzten 5 Jahre an die Rentenversicherung überweisen.
Allerdings ist es bei Mark321 sicher noch nicht so weit.....
Trotzdem würde ich Dich bitten, zukünftig deine Aussagen einer ausführlichen Kontrolle zu unterziehen. Das hier geschriebene steht Jahrzehnte im Netz und wir wollen kein Fake-Forum werden.

Gruß von der Seenixe
Hallo photona,
Du musst nicht alles zitieren, schreib einfach Liebe... dann wisden wie auf wenn du antwortest. ;)
Aus welcher Ecke Deutschlands kommst Du? Vielleicht kann ich dir wen empfehlen?

LG Ellen
 
Ich vermute mal, Micha möchte mehr Info. Ich hab die alte Abrechnung mal hervorgekramt. Damals haben die als Verletztengeld 65% des von ihnen errechneten steuer- und sozialversicherungsfreien (Brutto-)Verdienstes netto an mich zu Händen meiner Eltern gezahlt. Während ich noch im Krankenhaus lag, war das weniger. Ich vermute, das hat was damit zu tun, dass damals noch kein Eigenbeitrag bei Krankenhausunterbringung vom Unfallopfer verlangt wurde.

Nach dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit nach 4 1/2 Monaten gab es dann eine 50%ige Verletztenrente, die etwas höher als das Verletztengeld war, weil sie aufgrund des Mindestjahresarbeitsverdienstes berechnet war. Geschrieben haben sie, dass die Verrentung schon nach der 13. Woche zu prüfen sei, haben die höhere Rente aber erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem ich wieder als arbeitsfähig galt, weil ich wieder in die Schule ging.

Auf meinem Versicherungsverlauf der BFA sind die 4 1/2 Monate des Verletztengeldbezugs als Ausfallzeit ausgewiesen; muss die BG denen gemeldet haben.

Der Vollständigkeit halber: Die HPV des Unfallverursachers hat dann noch freiwillig einen 5-stelligen DM-Betrag als Schmerzensgeld gezahlt, mit dem sich meine Eltern leider zufrieden gegeben haben. Aus meiner heutigen Sicht viel zu wenig! Die BG hat dann noch bei meinen Eltern nachgefragt, welche Haftungsquote die HPV anerkannt habe. Das wussten die aber auch nicht.

Verständnisproblem geklärt?
 
Zuletzt bearbeitet:
-bekomme z.Z. Verletztengeld von meiner Krankenkasse (die holt es sich von der BG wieder und die wiederum von der gegnerischen HPV).

Habe ich einen Anspruch auf den Differenzbetrag zum Arbeitslohn von der gegnerischen HPV?
Hallo Mark,

theoretisch kannst jeden Einzelanspruch geltend machen und auch bekommen. Ich kann mir aber vorstellen, dass Richter bei einer Vielzahl von Einzelansprüchen doch eher dahin tendieren zu sagen: "Einigt Euch auf einen Gesamtbetrag ohne allzu viele Einzelheiten, die das Gericht prüfen muss!" Je komplizierter und in in der Zahl der zu prüfenden Einzelheitansprüche umfangreicher Du deinen Anspruch machst, desto mehr Möglichkeiten für Abstriche (bei anderen Einzelheitansprüchen) könnten da gesehen werden. Ich würde den Faktor Differenz zwischen Verletztengeld und entgangenem Nettoarbeitsentgelt in eine pauschale Erstattung mit dem geforderten Schmerzensgeld fassen und lediglich als Argument verwenden. Dann entsprechen Richter m. E. eher deiner Forderung von Letzterem.

Grüße

KoratCat
 
Hallo Ihr,
Danke für die Information.Ich frage mich wie die Differenz zur verloren gegangen Rente berechnet wird? Ich bekomme auch Verletztengeld und die gegnerische Versicherung übernimmt den Verdienst Ausfall,hat diesen aber pauschal um 10% gekürzt mit dem Argument „berufsbedingte Aufwendungen „entfallen! Eine Frechheit! Auch will die Versicherung den Haushaltsführungsschaden nicht zahlen …ich solle alles Substantiiert darlegen.Mein Anwalt hatte pauschal Brock-pardey (Auflage 7) angesetzt.Vielleicht kann mir jemand helfen @Isländer …habe ich schon angeschieben.Lg micha
 
Top