• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Differenz Eu-Rente u. Unfallrente zum bisherigen Nettoeinkommen

skyliner

Mitglied
Registriert seit
21 Apr. 2016
Beiträge
87
Ort
Wietzen Niedersachsen
Hallo zusammen und nachträglich Frohe Weihnachten!
Nach meinem unverschuldeten Wegeunfall Ende 2015 bekomme ich demnächst die volle Eu-Rente und Unfallrente, sollte mir der Antrag auf eine Schwerbehinderung bewilligt werden,bekäme ich die volle Rente.

Da mir die Unfallrente sowohl auf die Eu-Rente,als auch auf die volle Rente angerechnet würde,entsteht zu meinem bisherigen Nettoeinkommen eine Differenz von einigen 100 Euro.
Da ich dem Gesetz nach nicht schlechter gestellt werden darf als vor dem Unfall,muss ich eine Möglichkeit finden,wie und wer mir ohne Abzug den Ausgleich zu zahlen hat.
Besteht z.B. die Möglichkeit dies über das Schmerzensgeld zu erreichen?

Gruß
Hartmut
 
Hallo Skyliner,
Da könnte Dir nur helfen, wenn durch den Wegeunfall eine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig wäre.
Auf welche gesetzliche Grundlage beziehst Du Dich mit der Nicht-Schlechterstellung?

Wer soll Dir Schmerzensgeld zahlen?

Gruß von der Seenixe
 
Der Unfall wurde durch ein unachtsames verbotswidriges Wendemanöver vom Vorausfahrenden Pkw -Fahrer verursacht,gegen den ich meine Ansprüche aus entgangenen Lohn nach der 6. Woche der Lohnfortzahlung bis einschließlich dem Bescheid der Unfall und Rentenversicherung über die Eu-Rente u. Unfallrente, geltend machen.
Da eine Solche Forderung mir aber als Hinzuverdienst auf meine Eu-Rente angerechnet würde,weil sie steuerpflichtig wäre und ich die Differenz zum Nettoeinkommen welches ich bis zum 65. Lebensjahr und darüber hinaus angerechnet würde,käme ich nie auf mein Nettoeinkommen wie ich es vor dem Unfall hatte.
Die gegnerische Versicherung würde sich ein Riesen Loch in den Bauch freuen,wenn ich die Differenz nicht über das Schmerzensgeld einklagen würde.
Nur weiß jemand,ob dies überhaupt geht.

Gruß
Hartmut
 
Hallo Skyliner,
wenn Du Dir Deine beiden Beiträge anschaust, wirst Du feststellen, dass nach Deinem zweiten Beitrag die Sache schon wieder etwas anders aussieht.

Schmerzensgeld hat eine eigenständige Funktion. Es soll die erlittenen Schmerzen ausgleichen - jedenfalls Ansatzweise....
Aber aus welchem Grund wird nicht der Lohnausgleich einschließlich Nachversteuerung als Schadensersatz gegen die Haftpflichtversicherung gestellt?
Übrigens holt sich die Deutsche Rentenversicherung von der Haftpflichtversicherung auch ihre entgangenen Rentenansprüche wieder.
Bei mir hat dieses Verfahren viele Jahre gedauert, aber die Haftpflicht mußte dann zahlen. Sind zwar in der Rente dann nur ein paar Cent....aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Dreck.

Gruß von der Seenixe
 
Grüß Dich, Skyliner!

Zuerst muss ich einen Irrtum berichtigen, dann aber klären, wieso das nichts ausmacht.


01
Zuerst der Irrtum:

(a)
Deine Rente bei der DRV hängt nicht davon ab, ob Du schwerbehindert bist oder nicht.

(b)
Deine Rente bei der BG hängt davon auch nicht ab, sondern davon: Um wieviel % hat der Unfall Deine Fähigkeiten abgenommen, Dir durch Erwerbsarbeit (in welchem Beruf auf immer!) Geld zu verdienen (= MdE)? Wenn Du also wegen des Unfalles 50 % MdE hast, bekommst Du nur 50 % MdE.

02
Jetzt, warum das nichts macht: Du bekommst vom gegnersichen Versicherer, was Dir jetzt netto entgeht. Wenn es von der BG weniger gibnt, muss eben der Verischerer mehr drauflegen.

03
Du bekommst nicht nur das Netto. Du bekommst auch die Steuer, die auf die Entschädigungszahlung des Versicherers entfällt (§ 24 EStG). Vorsicht damit, bau mir keine Steuerhinterziehung!

04
Denk an Deine Lohnerhöhungen, die Du seit 2015 gehabt hättest, wäre der Unfall nicht gewesen.

05
Spricht mit der DRV: Die DRV muss sich die fehlenden Renteneinzahlungen holen, das ist deren Aufgabe. Achte drauf, dass das schön funktioniert, sonst fehlt Dir hinterher was bei der Rente.
Da hatte Seenixe wieder mal Recht.

06
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist: Wieso meinst Du, wird die Schadensersatzleistung des Versicherers auf Deine Rente ganz oder teilweise angerechnet? Das halte ich für einen Irrtum. Da bin ich mir sicher, weil Personenschäden und deren berechnung seit Jahrzehnten über meinen Tisch wandern. Aber noch nie war die DRV darauf gekommen, in dieser Lage die Rente zu kürzen!) Denn es ist ja kein Hinzuverdienst. Es gibt zwar Anrechnungsvorschriften für Rente der BG auf Rente der DRV, auch Vorschriften über hinzuverdienst, aber nicht die Variante, bei der Deine Befürchtung wahr wird.


ISLÄNDER
 
Danke Isländer,
Du hast mir einige dringliche Fragen beantwortet,danke.

Wie ich darauf komme,dass mir die Unfallrente auf meine Eu-Rente, oder sollte es so kommen, durch den Schwerbehindertenschein,dass ich meine volle Rente bekomme, teilweise angerechnet wird,hängt mit einem heutigen Telefonat mit einer Sachbearbeiterin der BG zusammen.
Daraufhin hat sich mir die Frage gestellt,wie ich letztendlich nicht schlechter gestellt werden soll als vor dem Unfall,wenn die DRV alles gegen rechnet damit ich bloß nicht besser gestellt bin als ein Rentner der seine Eu- Rente aufgrund irgendwelcher anderen Erkrankungen, oder jemand der in die Altersrente geht,bekommt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sich die DRV darum zu kümmern, dass mir zunächst von meiner Rente egal ob Eu-Rente,oder volle Rente bis zum regulären Renteneintrittsalter nichts abgezogen wird. Sehe ich das richtig so?
Die Differenz die dann noch bis zu meinem früheren Nettoeinkommen fehlt,hat die gegnerische Versicherung auszugleichen und Steuern und Sozialbeiträge abzuführen.

Gruß
Hartmut
 
Grüß Dich, Skyliner!


01 DRV und die Renteneinzahlungen:

....richtig verstanden!

Beachte aber: Zwar muss sich die DRV darum kümmern. Es kommt aber im Leben auch vor, dass etwas durch die Lappen geht, also frag mal nach, wie's denn so läuft mit dem Regress.

02 BG-Rentenhöhe, Anrechnungen:

Frag nochmal nach, ich bin mir sehr, sehr sicher, dass ich nicht falsch liege. Sollte die BG anderer Ansicht sein, bitte frage, aufgrund welcher Vorschrift sie das meint. Diesen Paragraphen hätte ich doch ganz gern unter die Lupe genommen. Also - wenn Du ihn hast, melde Dich bitte.

ISÄNDER
 
Top