Hatschepsut
Mitglied
- Registriert seit
- 2 Nov. 2011
- Beiträge
- 25
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine / zwei Fragen:
Nach langem hin und her wurde ein Dienstunfall von mir anerkannt. Diagnose PTBS und ich war auch stationär in einer Klinik. Als Beamtin bekomme ich Beihilfe. Meine private Krankenversicherung ist kulanterweise in Vorleistung getreten. Nun wird das alles verrechnet, da die Dienstunfallfürsorge 100 % trägt.
Meine Frage: Ich habe von meiner privaten Krankenversicherung, bei der auch eine private Krankenhaustagegeldversicherung besteht für 20 Tage Tagegeld erhalten. Diese Begrenzung besteht bei psychischen Erkrankungen.
Muss die Dienstunfallfürsorge auch das Tagegeld erstatten? Falls ja, nur für die 20 Tage oder für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes?
Und wenn wir schon dabei sind. Die Fahrtkosten zu den Behandlungen etc. - können dafür 35 Cent je km oder ledlich 16 Cent je km angesetzt werden?
Ich danke für die Info!
Gruß
Hatschepsut
ich habe mal eine / zwei Fragen:
Nach langem hin und her wurde ein Dienstunfall von mir anerkannt. Diagnose PTBS und ich war auch stationär in einer Klinik. Als Beamtin bekomme ich Beihilfe. Meine private Krankenversicherung ist kulanterweise in Vorleistung getreten. Nun wird das alles verrechnet, da die Dienstunfallfürsorge 100 % trägt.
Meine Frage: Ich habe von meiner privaten Krankenversicherung, bei der auch eine private Krankenhaustagegeldversicherung besteht für 20 Tage Tagegeld erhalten. Diese Begrenzung besteht bei psychischen Erkrankungen.
Muss die Dienstunfallfürsorge auch das Tagegeld erstatten? Falls ja, nur für die 20 Tage oder für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes?
Und wenn wir schon dabei sind. Die Fahrtkosten zu den Behandlungen etc. - können dafür 35 Cent je km oder ledlich 16 Cent je km angesetzt werden?
Ich danke für die Info!
Gruß
Hatschepsut