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Dienstunfall und qualifizierter Dienstunfall im Land Berlin

Reese

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2023
Beiträge
14
Rechte und Pflichten qualifizierter Dienstunfall Land Berlin



Bitte Beachten es geht hier nur um das Bundesland Berlin, alle anderen Polizeibehörden (16x Länderpolizei, Bundespolizei, Polizei des Bundestages) in Deutschland haben eigene oder anderslautende Begriffe, Gesetze, Verordnungen zu diesem Thema.

Auch handelt es sich hier um keinen rechtssicheren Rat oder Empfehlung, sondern nach meiner Auffassung, die sich aus den aufgeführten Gesetzen oder meinen persönlich gemachten Erfahrungen ableitet.

Damit sich jeder Betroffene jedoch selbst eine Meinung dazu bilden kann, habe ich die betreffenden Gesetze jeweils mit angegeben.

Alle Abkürzungen werden am Ende benannt.

Pflichten:

Anzeige- und Meldepflicht bei DU und qDU § 45 LBeamtVG BE
Der DU / qDU ist innerhalb von zwei Jahren anzuzeigen § 45 LBeamtVG BE
Treten erst später folgen auf (bspw. Erkrankung an PTBS) erhöht sich der Zeitraum zur Meldung auf 10 Jahre § 45 (2) LBeamtVG BE

Wichtiger Hinweis: erkrankt der Beamte bspw. nach drei Jahren an PTBS kann er den Dienstunfall nachmelden. ALLERDINGS verkürzt sich die Meldefrist auf 3 Monate, wenn der DH Kenntnis von den Folgen erhält. Also wenn der Beamte bspw. mit seinem Vorgesetzten darüber redet, dass er glaubt der Einsatz XY ruft auf einmal Bilder in ihm hoch oder der Husten wird durch den Einsatz mit dem verunglückten Gefahrguttransporter von damals hervorgerufen, läuft die Anzeigepflicht 3 Monate!!! Wenn man dann z.B. erst mal weiter zum Dienst geht und dann irgendwann, wenn es passt eine Therapie beginnt oder lange Krankgeschrieben ist und glaubt man hat 10 Jahre Zeit zur Meldung wird der Anspruch zur Anerkennung des DU / qDU aufgehoben. Allerdings gilt dass auch nur wenn euer Vorgesetzter oder Kollegen der zuständigen Stelle mitteilen, dass Ihr von den Folgen wusstet. Ob die zuständige Stelle eure Kollegen / Vorgesetzten fragt? Ja! An dem Einsatz beteiligte Kollegen und euer Chef erhalten einen Fragebogen unter anderem mit solchen Fragen. Bspw. Wie verhält er sich seit dem Einsatz / Gibt es sonstige Äußerungen oder Verhaltensweisen usw…. Also immer sofort melden, Verschlechterungen oder spätere Diagnosen können immer noch anerkannt werden. Hauptsache der DU / qDU als solcher ist aktenkundig und die Fristen wurden eingehalten.

Pflicht zur Heilbehandlung, der Beamte muss Anordnungen im Zusammenhang mit der Heilbehandlung folge leisten, sonst kann die Unfallfürsorge gestrichen werden. § 44 LBeamtVG BE


Wird der DU / qDU anerkannt wird durch die Dienstunfallfürsorge (Dir ZS Pers B 3221) Unfallfürsorge geleistet. § 30 (2) LBeamtVG BE


Die Unfallfürsorge umfasst:
1. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32),
2. Heilverfahren (§§ 33, 34),
3. Unfallausgleich (§ 35),
4. Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 36 bis 38),
5. Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 bis 42),
6. einmalige Unfallentschädigung (§ 43),
7. Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 43 a),
8. Einsatzversorgung im Sinne des § 31 a.

1. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen § 32 LBeamtVG BE

Wird bspw. dein Handy, Kleidung oder private Taschenlampe beschädigt / zerstört kannst du bei der DUF den Ersatz beantragen.
Wichtig! Die Frist zur Beantragung beträgt 3 Monate nach dem Schadereignis!

2. Heilverfahren §§ 33, 34 LBeamtVG BE

Sollte jedem klar sein, was damit gemeint ist.

3. Unfallausgleich § 35 LBeamtVG

Ist der Beamte aufgrund des DU / qDU länger als 6 Monate erheblich beschränkt (bspw. Krankgeschrieben) steht im Unfallausgleich (MdE mindestens 25) zu, solange wie dieser Zustand andauert. Die Höhe richtet sich nach § 31 BVG. Dafür muss jedoch die MdE festgestellt werden. Diese wird durch den Pol-Arzt oder einen externen Gutachter festgestellt, wenn der Pol-Arzt fachlich nicht dazu in der Lage ist. Die Wartezeit für einen Termin beim Pol-Arzt in Berlin beträgt erfahrungsgemäß 1-2 Jahre. Der Unfallausgleich kann rückwirkend bis zum Unfalltag berechnet und erstattet werden, also am besten auch ein Gutachten fertigen lassen und im Nachgang Klage gegen den Bescheid der Behörde einlegen. Der Unfallausgleich beträgt je nach MdE zwischen 164 und 854 € monatlich.

4. Unfallruhegehalt (DU) § 36 LBeamtVG BE und erhöhtes Unfallruhegehalt (qDU) § 37 LBeamtVG Berlin

§ 36 LBeamtVG BE: Ist der Beamte aufgrund des DU Dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt worden, erhält er Unfallruhegehalt.

Die Höhe könnt ihr euch Online auf der Seite beim LVwA ,,Versorgungsauskunft Online,, berechnen lassen.

§ 37 LBeamtVG: Ist der Beamte aufgrund des DU Dienstunfähig und die Höhe der MdE zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung beträgt mindestens 50 % aufgrund einer Folge des DU erhält der Beamte ein erhöhtes Unfallruhegehalt. 80 % der übernächste Besoldungsgruppe und letzte Erfahrungsstufe (8). Und mD min. A9 / gD min. A12

Bsp.: POM, A8 / Stufe 3 = Unfallruhegalt A10 / Stufe 8 davon dann nur 80 %
PK, A9 / Stufe 1 = Unfallruhegehalt A12 / Stufe 8 davon dann nur 80%
Einfach Online im Besoldungsrechner eingeben. Bitte aber beachten, dass nur die Stellenzulage ruhegehaltsfähig ist und mit angerechnet werden darf. Alle sonstigen Zulagen fallen weg (Bspw. DuZ, DwZ, MFE, Berlin Zulage usw.)

5. Wird nicht weiter darauf eingegangen.

6. Einmalige Unfallentschädigung § 43 LBeamtVG BE

Ein Beamter der aufgrund eines DU in den Ruhestand versetzt wird und seine MdE zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 % beträgt erhält eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 € wenn die Voraussetzungen aus § 37 LBeamtVG BE erfüllt sind.

7. Wird nicht weiter darauf eingegangen.

8. Wird nicht weiter darauf eingegangen.



Recht auf Weiterzahlung der Zulagen:

Ist der Beamte aufgrund eines Dienstunfalles krankgeschrieben hat er Anrecht auf Weiterzahlung bestimmter Zulagen.

Dazu zählen:

Recht auf Weiterzahlung DuZ § 3 EZulV BE
Wird nur weitergezahlt wenn die Voraussetzungen des § 37 LBeamtVG BE erfüllt sind. (§ 4a (1) Ziffer B EZulV BE)

Recht auf Weiterzahlung der DwZ § 17 a EZulV BE
Wird nur weitergezahlt wenn die Voraussetzungen des § 37 LBeamtVG BE erfüllt sind. (§ 17d EZulV BE)

Recht auf Weiterzahlung der Zulage für besondere Einsätze / Gefahrenzulage § 22 EZulV BE oder auch aller anderen Zulagen welche in den §§ 21-23b EZulV BE genannt sind.
Wird bei einem DU bis zu 6 Monate weitergezahlt. (§ 19 (1) EZulV BE)
Wird bei einem qDU unbegrenzt bezahlt (§ 19 (1) Nr.3 i.V.m. § 19 (2) EZulV BE)

Unterschied DU und qDU

Genau genommen gibt es nur den Dienstunfall nach § 31 LBeamtVG und auch wenn alle Voraussetzungen aus § 37 LBeamtVG BE vorliegen wird in Berlin erst mal nur der normale Dienstunfall anerkannt. Man kann und sollte jedoch über seinen Anwalt oder selbst die isolierte Feststellung der Tatbestandsmerkmale aus § 37 welche bereits vorliegen bei der DUF beantragen. In Berlin gilt wohl die Auffassung, es bekommt keiner den qDU (Unfallruhegehalt / Einmalzahlung), ohne zu klagen.




Abkürzungen:

BVG Bundesversorgungsgesetz

DH Dienstherr

DuZ Dienst zu ungünstigen Zeiten

DwZ Dienst zu wechselnden Zeiten

DU Dienstunfall

DUF Dienstunfallfürsorge / Dir ZS Pers B 3221

qDU qualifizierter Dienstunfall

PDU Polizeivollzugsdienstunfähig

EZulV BE Erschwerniszulagenverordnung Berlin vom 21.06.2011

LBeamtVG BE Landesbeamtenversorgungsgesetz Berlin vom 21.06.2011

MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit

POM Polizeiobermeister

PK Polizeikommissar

mD mittleren Dienst

gD gehobenen Dienst
 
Hallo Reese,
Auch handelt es sich hier um keinen rechtssicheren Rat oder Empfehlung, sondern nach meiner Auffassung, die sich aus den aufgeführten Gesetzen oder meinen persönlich gemachten Erfahrungen ableitet.
Es ist gut, dass du das dazu geschrieben hast.
Wenn später ein auch davon Betroffener es liest, sollte er prüfen und nachfragen.Vielen Dank für deine Zusammenstellung!

Ergänzung: Soweit ich mich an das Verfahren erinnere, muss für den Unfallausgleich ein Antrag gestellt werden.

Und zu der einmaligen Unfallentschädigung § 43 LBeamtVG BE:
Es müsste heißen: „Ein Beamter, der aufgrund eines qualifizierten DU in den Ruhestand versetzt wird und und zu diesem Zeitpunkt eine MdE von mindesten 50 % hat, ...“ (Bei anerkanntem DU und GdS 50 trifft es nicht zu.)

Steht im Berliner BeamtVG wirklich noch „MdE“? Ich gucke es nicht nach, ggf. selber tun, m.W. müsste es „GdS“ heißen.

Inzwischen hast du einen anderen Thread eröffnet. Auf den eigenen Stand und die eigenen Schwierigkeiten sollten wir besser dort eingehen.

LG
 
Hallo Reese, hallo HWS_Schaden,

"Inzwischen hast du einen anderen Thread eröffnet. Auf den eigenen Stand und die eigenen Schwierigkeiten sollten wir besser dort eingehen. LG"

Könntet ihr mir schreiben, wie ich diesen Thread finde?

Vorab bereits besten Dank!

Viele Grüße

Thomas
 
Hallo @Dubramenti

Wenn du in einem Beitrag bei einem User links unterhalb des Kreises auf den blauen Nick eines Users klickst und dann noch einmal bei dem sich dann öffnenden Bild auf den weiteren blauen Nick klickst, dann kannst du 1. sehen, wann der User das letzte Mal aktiv war und kannst 2. bei diesem User auf „Beiträge“ klicken. Wenn es nicht gleich klappt, melde dich, dann verlinke ich dir Reeses Thread.

LG
 
Hallo HWS,

das mit dem anklicken und nachgucken funktioniert nur wenn man ausreichend Rechte (oder Beiträge hat). Habs gerade mal ausprobiert. Also in unserem Fall nicht.
 
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