• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Dienstunfall, Schädelprellung, Schleudertrauma - MRT fokale Einblutung frontoparietal. Was beachten?

Hallo Christian,

ich denke wir benötigen von Dir nun endlich mal eine klare und konkrete Aussage: ob Dein Orthopäde eine Zulassung als D-Arzt hat!

Hat Dein Orthopäde auf BG/UK abgerechnet oder wurde Deine KK-Karte eingelesen?

Wie oder auf welchen Kostentträger war die Überweisung zum Neurologen? BG/UK oder Krankenkasse?

Hast Du die Kopie der Unfallmeldung Deines Arbeitgebers vorliegen?

Hast Du von Deiner BG/UK eine "neue" Unfallnummer bekommen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo erst mal,
Hallo Carsten,
da du Bundesbeamter bist, gilt hier natürlich Bundesrecht (§31 BeamtenVG), d.h. nach einem DU zum D-Arzt, danach DU-Anzeige an den Dienstherrn, dieser muss innerhalb von drei Monaten (Verwaltungsakt) darüber bescheiden. Ist der DU anerkannt bekommst du Unfallfürsorge, d.h. alles was an Behandlungen pp. aufgrund des DU notwendig ist, muss der Dienstherr zu 100% die Kosten tragen.
Erst dann würde ich einen Antrag auf Dienstunfallausgleich stellen (§ 35 BeamtenVG), somit ist der Dienstherr in der Pflicht einen Gutachter zu beauftragen. Dieser stellt dann ein Grad der Schädigungsfolgen GdS fest. Ab einem Grad von 30 hast du Anspruch auf DU-Ausgleich, dieser wird steuerfrei-monatlich gezahlt, je nach Höhe des GdS, siehe §31 Bundesversorgungsgesetz BVG.

Noch ein Tipp am Rande, hier lesen nicht nur Betroffene mit, der Gedanke geht in Richtung Vorgesetzte-Dienstherrn.
Schreiben unter richtigem Namen daher nicht empfehlenswert.

LG
 
hallo,

vielleicht zur klarstellung dazu

Bei Bundesbeamten, Beamten überhaupt gibt es keine BG!

was allerdings nicht bedeutet, dass die vorgänge im vergleich ähnlich behandelt werden, hier eben nur durch eine dienstunfallstelle.

dazu passt aber nun auch nicht

da du Bundesbeamter bist, gilt hier natürlich Bundesrecht (§31 BeamtenVG), d.h. nach einem DU zum D-Arzt

ich kenne keine vorgabe, dass bei dienstunfällen ein d-arzt aufzusuchen wäre, die ja eben eine einrichtung der BGs sind.


gruss

Sekundant
 
Hallo
Bei Bundesbeamten, Beamten überhaupt gibt es keine BG!! Vielleicht ist die Post ein Sonderfall den ich nicht kenne.
Für Beamte, die bei der Pbkk versichert sind, liegt die Zuständigkeit bei einer BG:

Bei mir ist die BG Verkehr und Post in Tübingen zuständig. (...)
Die Unfallkasse als solches gibt es nun wohl im Rahmen der Privatisierung nicht mehr.
Dies findet man auch hier:
https://www.bg-verkehr.de/redaktion...ung-und-leistungen/infoblatt-dienstunfall.pdf
Daraus:
Alle Beamtinnen/Beamte bis einschließlich BesGr. A 8 müssen sich von einem Durchgangsarzt/einer Durchgangsärztin (D-Arzt), Kassenarzt/-ärztin oder Kassenfacharzt/-ärztin untersuchen lassen. Der Arzt/die Ärztin benötigt dazu das Formblatt „Dienstunfall einer Beamtin/eines Beamten – Kostenübernahmeerklärung für ambulante ärztliche Behandlung“ (Fbl-Nr. 965-121-000).

Demnach muss Carsten nicht zu einem D-Arzt, sondern kann Unfallfolgen auch von einem Kassenarzt behandeln lassen.

Hallo Aaali, willkommen im Forum.
Hattest du auch einen Unfall?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, anerkannt, und seit 2017 im vorzeitigen Ruhestand
 
Danke Aaali,
erstmal zur Beruhigung, mach dir keine Sorgen bezüglich Realname ;-)

Falls es nicht allzu persönlich ist, wer hat in Deinem konkreten Fall die Unfallfolgen geprüft und diese letztlich anerkannt, Betriebsarzt oder Amtsarzt?
Daraus schlussfolgernd, beziehst Du tatsächlich ein (erhöhtes) Unfallruhegehalt?
Mich irritiert nämlich Deine Aussage zu Dienstunfallausgleichszahlungen .....
 
Hallo HWS,

da ich mich jetzt nicht auskenne, möchte ich sehr gerne dazu lernen:

Demnach muss Carsten nicht zu einem D-Arzt, sondern kann Unfallfolgen auch von einem Kassenarzt behandeln lassen.

Welche GOÄ ist es, mit der ein Kassenarzt jetzt abrechnet auf die Unfallfolgen?

Wie bekommt der Arzt seine Aufwendungen in Kosten und das "Unfallopfer" kann private unfallunabhängige Arztbesuche zu den unfallabhängigen differenzieren?

Viele Grüße

Kasandra
 
Aktuelle Sachlage:
Der Betriebsarzt hat nunmehr, nach 1 Jahr DU, eine dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt. Der Dienstherr leitet nun entsprechend die Versetzung in den Ruhestand ein.
Die BG-Verkehr hat demnächst einen Termin zur Begutachtung festgesetzt.

Es geht jetzt wohl jetzt darum, ob eine herkömmliche Versorgung, oder eine Unfallversorgung gezahlt wird.
Weiß hier jemand, ob die Differenz zwischen beiden Pensionsarten die BG trägt, oder der Dienstherr, die BG also nur rein gutachterlich tätig wird?

Was ist bei der Begutachtung durch den BG Arzt zu beachten`?
Ist es von Belang, dass der Unfall letztlich durch einen zugeparkten Notausgang (Privatperson) ausgelöst wurde?

Danke vorab!
 
EDIT

Zumindest in einer Hinsicht habe ich jetzt jur. Klarheit erlangt: Ausschlaggebend dafür ob ein Unfallruhegehalt greift ist das Gutachten der BG, der Betriebsarzt stellt die körperliche DDU fest, kann hierbei durchaus seine vermutete Kausalität mit dem Unfallereignis anbringen, letztlich maßgebende Instanz ist jedoch das Gutachten zu den Unfallfolgen, ausgeführt durch die BG.
 
Top