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Dienstunfall, Schädelprellung, Schleudertrauma - MRT fokale Einblutung frontoparietal. Was beachten?

Carsten Bier

Neues Mitglied
Registriert seit
9 März 2020
Beiträge
13
Aus dringendem Anlass musste ich eilig das Dienstgebäude durch den Notausgang verlassen. Aufgrund meiner besonderen Körpergröße und einem in nur ca. 1,85m Höhe angebrachten Vordach, habe ich mir heftig den Schädel angeschlagen. Ich kam zu Fall, war ganz kurz besinnungslos und musste mich dann gleich übergeben.
Den Vorfall haben mehrere Kollegen beobachtet und mich dann auch zum Glück freundlich betreut.

Preussisch korrekt und trotz sehr starker Kopfschmerzen, Schwindel und leichtem Schleier am Auge, habe ich aufgrund von Personalmangel (mit Hilfe von Kollegen) weiter gearbeitet.
Am nächsten Tag waren die Schmerzen jedoch derart stark, dass ich doch beim Arzt vorstellig wurde.
Ein Orthopäde hat die HWS geröngt und ein Schleudertrauma (deutliche Bewegungseinschränkung) festgestellt, gleichzeitig wurde ich zum Neurologen überwiesen.
Der hat wiederum ein MRT veranlasst. Dort wurde mir von einer fokalen Blutung berichtet, deren Verlauf beobachtet werden muss. Im späteren Befund war dann aber nun auch von einem möglichen Angiom, bzw. eine territoriale Ischämie im Hirn rechts die Rede.

Ein vom Neurologen geschriebenes EEG war ohne Befund.
Allerdings hat der Neurologe eine leichte Schwäche (Arm links) festgestellt.


Zwar war ich, entsprechend meinem Alter zuvor nicht frei von Erkrankungen. Hatte jedoch nie in solch einem Ausmaße Kopfschmerzen, Schwindel und Sehstörungen zu beklagen. Außerdem ist es mir im Moment nicht möglich länger zu lesen oder TV zu sehen.

Beim letzten Kontrolltermin beim Orthopäden hat er mich an eine örtliche BG-Klinik ambulant überwiesen.


Dort war ich vor 15 Jahren schon einmal im Zusammenhang mit einem anderen Dienstunfall. Leider habe ich die Klinik nicht gut in Erinnerung. Meine anhaltenden Knieprobleme wurden mit einer anatomischen Besonderheit erklärt die angeblich durch den damaligen Unfall nur getriggert wurde.

Deshalb bin ich nun recht angespannt, da ich befürchte, dass nun wieder ähnliche "Besonderheiten" meiner Anatomie oder sonst etwas anderes als Grund für meine aktuellen Beschwerden herangezogen werden könnten.

Vielleicht kann der ein oder andere seine Erfahrungen (Beamter) mit mir teilen und kann vielleicht sogar wichtige Tipps geben.
 
Hallo

Willkommen im Forum.
Unter meinem Beitrag siehst du „Melden“. Klick dort ggf. mal drauf und bitte um Änderung deines Nicks, falls dieser dein Klarname sein sollte.

Ich schlage vor, den Beitrag in „Beamtenrechtliche Gerichtsverfahren“ zu verschieben. In der Rubrik findest du auch andere beamtenrechtliche Fälle, die nicht im Klageverfahren waren, als sie geschrieben wurden. Vielleicht findest du dort schon erste Antworten.

Ich gehe davon aus, dass du in PKV versichert bist, ist das richtig?
Du musst dich von deinem Orthopäden nicht in eine BG-Klinik schicken lassen.
Du musst auch zu keinem bestimmten Orthopäden gehen.

Für ein paar speziellere Fragen könnte hilfreich zu wissen sein, ob du Landesbeamter oder Bundesbeamter bist, wenn Land, dann welches.

Kleiner Hinweis: In verschiedenen Foren gibts verschiedene Sitten, hier sind Hallo und Gruß eher üblich.

LG
 
Hallo ,
sorry wegen der vermeintlich unhöflichen Themeneröffnung, ist einzig meiner akuten, körperlichen Situation geschuldet!
Bin sonst ein sehr freundlicher Zeitgenosse!!

Zu mir, bin Bundesbeamter und bei der Pbkk versichert.

Natürlich bin ich damit einverstanden, wenn der hiesige Admin meinen Beitrag in eine besser passende Rubrik verschieb!

Beste Grüße

Übrigens:

Der behandelnde Orthopäde hat mir das Mitwirken der BG-Klinik als üblichen Vorgang "verkauft" und subtil sogar den Eindruck erweckt, dass ich erst nach der dortigen Konsultation mich wieder bei ihm melden "darf".
Was kann der Hintergrund dafür sein?
Mein "alter" Dienstunfall und dessen Langzeitfolgen die bereits dort damals zerpflückt wurden?

Bekomme ja jetzt schon Paranoia......

Kann mir jemand einen guten Fachanwalt Verwaltungsrecht in der Rhein-Neckar Region, oder darüber hinaus empfehlen?

Danke vorab!
 
Hallo

Mit der Pbkk kenne ich mich nicht aus bzgl. der Regelungen. Gehst du normalerweise (wenn es keine Dienstunfallsache ist) zu Privatärzten auf Privatrechnung?

Du kannst dir einen anderen Orthopäden suchen. Dieser muss eine Qualifikation als Durchgangsarzt (D-Arzt) haben, das haben die meisten Orthopäden und Chirurgen. Hier im Forum wird oft empfohlen, in eine Uniklinik zu gehen.
Ich konnte in meiner Angelegenheit eine Liste der Ärzte finden, die die Dienstunfallfürsorge als D-Ärzte zulässt.
Jedenfalls musst du nicht in die eine BG-Klinik und nicht zu dem einen Orthopäden.
Wie es im Bereich Post ist, weiß ich nicht (evtl kann das in beamtentalk[dot]de jemand beantworten), bei mir hat letztlich der Amtsarzt bestimmt, wer mich begutachtet. Um alles, wo BG drauf steht, mache ich inzw. einen großen Bogen, es war mein Anfangsfehler mich selber freiwillig zur Erstversorgung dorthin gewandt zu haben.

LG
 
Danke für deine bisherigen Informationen.

Nunmehr denke ich, dass der Orthopäde zumindest angesäuert ist, wenn ich nicht in die BG gehe. Am Rande bemerkt ist er leider ein ziemlich wortkarger, bisweilen auch mürrischer Zeitgenosse....
Insofern macht mir die Situation schon zusätzlich etwas Magengrummeln.
Letztlich will ich mir jedoch durch Blauäugigkeit nicht selbst ein Bein stellen.
Kann der Neurologe (Überweisung des D-Arztes) alternativ auch meine Krankmeldung verlängern?
Wo finde ich die Liste der hiesig zuständigen Ärzte der Unfallfürsorge?

Und nein, gehe in sonstigen Krankheitsfällen nicht zu Privatärzten und erhalte auch nicht eine Privatrechnung.
 
Hallo

Pbkk ist innerhalb der Besonderheiten wiederum besonders. Ich kenne mich nicht aus, habe eben versucht zu recherchieren. Kannst du sagen, welche Unfallkasse bzw. Gesetzliche Unfallversicherung für dich zuständig ist? Die heißt bei dir nicht Dienstunfallfürsorge, oder doch? Ich würde gerne herausfinden, welche Gesetzesgrundlagen für dich gelten. Wenn du das weißt, dann schick bitte mal.
Welche Vorgaben hat man dir gemacht? Wurde dir gesagt, du musst zum D-Arzt? Steht dir frei, auch zu Privatätrzten zu gehen und die Rechnung bei der Unfallkasse einzureichen?

Ob der Neurologe deine Behandlung und Krankschreibung fortsetzen kann, weiß ich leider nicht.
Schildere ihm die Situation und berate das mit ihm.
Hat der Orthopäde den Neurologen gewählt oder du? Und hast du etwas recherchiert, was über den Neurologen rauszufinden ist?

Für mich liest sich der Ablauf so, dass mir ratsam scheint, einen anderen Orthopäden zu suchen, wenn du weiter orthopäd. Behandlungen und Diagnose benötigst.
Bei Schwindel suche einen HNO, der neurootologische Diagnostik anbietet. Achte auch auf veränderte Sinneswahrnehmung bei Hören, Riechen, Schmecken.
Wenn es Veränderungen beim Sehen gibt, solltest du das auch nicht ignorieren, sondern Facharzt aufsuchen.
Nach einem Schädel Anpralltrauma sind einige Verläufe möglich.

Lass dir immer alle Unterlagen aushändigen (auch Ergebnisse, nicht nur Arztberichte) und hefte alles gut ab.
Mach dir Notizen zu Beschwerden, Verlauf, ... eine Art kleines Tagebuch. Das kann später sehr hilfreich sein, wenn sich alles hinzieht mit Heilverlauf und Verwaltungsverlauf.

LG
 
Hallo

mein aufrichtiger Dank für deine Anteilnahme und deine guten Tipps, ich weiß das sehr zu würdigen!

Bei mir ist die BG Verkehr und Post in Tübingen zuständig.
Das weiß ich aber nur, weil meine damalige Korrespondenz ausschließlich mit denen stattfand.
Die Unfallkasse als solches gibt es nun wohl im Rahmen der Privatisierung nicht mehr.

Soeben habe ich im Übrigen eine Info eines Gewerkschafts-Justitiar erhalten.
Demnach bin ich verpflichtet, die entsprechende BG-Klinik als Mitbehandler akzeptieren zu müssen.

Hier schwant mir also nichts Gutes.....

Werde nun den Neurologen (dem vertraue ich ausdrücklich) bitten, mich auch an einen HNO zu überweisen.
 
Hallo

Mir leuchtet die Auskunft des Gewerkschafts-Juristen nicht ein.
Wirst du zu einer Begutachtung geschickt? Welche Rechte hast du dabei? BG schlägt normalerweise drei Gutachter vor und es gibt ein eigenes Vorschlagsrecht. Beamte wie ich werden zum Amtsarzt geschickt und der bestimmt ggf. einen Gutachter. Aber wie es rechtlich bei dir?

Wirst du zu einer Untersuchung (also nicht Begutachtung) geschickt? Warum solltest du dann nicht freie Arztwahl (innerhalb der D-Arztbestimmungen) haben? Hat der Gewerkschafter dir eine Rechtsgrundlage genannt?
Der D-Arzt kann dir einen Arzt vorschlagen, aber nicht vorschreiben.
Frage vielleicht in dem genannten Beamtenforum nach, dort ist die Post ganz gut vertreten, hier nicht.

LG

P.S. Wenn ich dem ersten Rechtsrat der Gewerkschaft vertraut hätte, ... das wäre schlecht ausgegangen.
 
Hallo nochmal,
ich bin Bundesbeamter.

Im Moment soll ich in die BG zur Behandlung.
Aktuell habe ich noch keinerlei Rückmeldung von der zuständigen Unfallabwicklung. Ist sicher dem Umstand geschuldet, das der Unfall erst am 19.2. war. (Unfallmeldung bereits zeitnah an den Dienstherren abgesetzt).

Leider komme ich bei deinem Alternativvorschlag nicht weiter. Habe mich bei dem Beamtentalk schon vor Tagen angemeldet, allerdings bin ich bis heute nicht für Beiträge freigeschaltet.

Der Justitiar hat mir keine Rechtsgrundlage genannt, ich solle mich jedoch bezüglich Rechtsschutz erneut melden wenn in der BG es nicht so läuft wie ich wünsche.

Allerdings ist meine Anfrage bezüglich privatem Rechtsschutz noch offen.
Vielleicht kann ich mir auf diesem Weg einen speziallisierten Verwaltungsrechtler suchen.
 
Hallo

wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du darüber beruflichen Rechtsschutz. Wieso brauchst du privaten RS bei einer Dienstunfallsache?

https://www.bg-verkehr.de/redaktion...ung-und-leistungen/infoblatt-dienstunfall.pdf Auf die Schnelle dies gefunden, prüf mal, was auf dich zutrifft.

Unter dem beamtentalk Forum ist eine Kontaktmöglichkeit angegeben. Einfach anschreiben und fragen, was schief läuft.

LG
 
Hallo,

Wir haben immer noch die "eingeschränkte" "freie" Arztwahl - halt unter den D-Ärzten.

Du musst nicht in die BG-Klinik. Mache von Deiner freien Arztwahl unter den D-Ärzten gebrauch.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
@ Kasandra Ich verstehe es so, dass Carsten auch Privatärzte aufsuchen und die Rechnung einreichen darf, wenn er miind. Besoldungsgruppe A9 hat.

LG
 
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