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Dienstunfall: Fahrradunfall durch Kollision mit Auto

peachy

Nutzer
Registriert seit
25 Okt. 2008
Beiträge
2
ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, indem ich beim Überqueren der Straße mit dem Fahrrad von einem Autofahrer erfasst wurde, der mittlerweile als Dienstunfall anerkannt wurde, weshalb mir glücklicherweise bisher sämtliche „Gesundheitskosten“ erstattet werden.
Folgende Schäden sind hierbei entstanden:
  • Bei mir:
Personenschaden
-Rippenserienfraktur links lateral 3.-7. Rippe teilweise mehrfach frakturiert
-Stabile Kompressionsfraktur der LWK-1 mit Vorderkantenbeteiligung
-Skapulafraktur links, nicht dissloziert
-Pneumothorax links medial apical
-Hämatothorax mediobasal links
-Hautemphysem. Aszites
-Dystelektase links dorsal
-Zwei Kontusionsherde im apikalen OL-Segment links
-Dystelektase der dorsobasalen UL-Abschnitte rechts
-5 mm breite pleurale Flüssigkeit rechts dorsobasal
-Minimal Ascites im Becken

Sachschaden
-Beschädigung des Fahrrads (Neupreis ca. 800 €, ca 3 Jahre alt, keine Rechnung vorhanden) Radgabel gebrochen
-Zerstörte Kleidung etc.
[FONT=&quot]--> [/FONT]seine KfZ-Versicherung ist noch nicht an mich herangetreten und auch der Autofahrer hat noch nicht versucht, Kontakt mit mir aufzunehmen
  • Beim Autofahrer:
-Laut Polizist: Beschädigung des Kotflügel des Autos des Autofahrers (Personenschaden wurde nicht genannt, gehe also davon aus, dass nichts bei dem Autofahrer passiert ist)
--> habe den Schaden meiner Privathaftpflicht gemeldet und auch eine Schadensnummer erhalten, da er aber mit seinen Ansprüchen bzw. seine KfZ-Versicherung noch nicht an mich herangetreten ist, wurden diese noch nicht aktiv.

Seit dem Unfall verbrachte ich zunächst ca. 10 Tage im Krankenhaus und 34 Tage in einer stationären Rehaeinrichtung. Ich wurde nicht operiert, sondern konservativ (10 Tage nur liegen und ca. 70 Tage nicht Sitzen) behandelt. In Zukunft soll ich mich weiterhin orthopädisch betreuen lassen und auch ambulante Maßnahmen wie Physiotherapie etc. durchführen. Laut Arzt sind die Brüche am „Verheilen“, so dass wahrscheinlich wegen den Rippenbrüche und dem Bruch des Schulterblattes wahrscheinlich keine langfristigen Folgen bleiben werden. Der Bruch des Lendenwirbelkörpers hingegen verheilt zwar auch, aber an dieser Stelle wird langfristig die Gefahr eines erneuten Bruches bestehen und die benachbarten Bandscheiben wurden hierbei auch in Mitleidenschaft gezogen, so dass eine erhöhte Gefahr für einen Bandscheibenvorfall bestehen kann.

Da neben mir als Radfahrer auch ein Autofahrer als Dritter am Unfall beteiligt war, wurde zu dem Unfall, zu welchem es auch Zeugen gibt (mir sind aber weder die Daten des Autofahrers noch der Zeugen bekannt) nun ein Verfahren von der Polizei eingeleitet. Dem Autofahrer wird fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (§229 StGB) vorgeworfen und mir ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (§ 49 StVO u.a.) (falsches Überqueren der Fahrbahn mündlich laut Polizist bzw. . „Sie sind nach Zeugenangaben mit ihrem Fahrrad in die Straße eingefahren. Sie hätten dem Pkw-Führer Vorrang gewähren müssen. Aus diesem Grund werden sie auch als Unfallverursacherin geführt.“ (schriftlich laut Polizist).
Bisher werde ich aufgrund der Autofahrer- und Zeugenaussagen laut Polizeibericht als Unfallverursacherin geführt. Ich selbst habe noch keinen Unfallbericht abgegeben (meine Privathaftpflicht, meine Dienststelle für Dienstunfälle und auch meine Krankennversicherung wollen einen Unfallbericht) bzw. wurde auch noch nicht „verhört“. In dem Schreiben der Polizei wurde ich aber auch aufgefordert zu dem Vorwurf schriftlich Stellung zu beziehen. Ich traue mich aber nicht, selbst einen zu verfassen, nicht dass ich mich falschen Formulierungen dem gegenerischen Anwalt Angriffsmöglichkeiten biete!
Da ich keinen Rechtschutz habe, weiß ich nun icht, ob ich einen Anwalt einschalten soll, denn ich will auf jeden Fall finanziell nicht schlechter rausgehen, dh. dass die Anwaltskosten höher sind als das was ich von der KFZ des Autohalters erhalte (wenn ich überhaupt was krieg, da ich ja auf jeden Fall TEilschuld bin und lediglich er mit 25 % über die Gefärhdungshaft "dran" wäre)



Laut Internet habe ich nämlich die Möglichkeit seit 08/2002 auf Schadensersatz, selbst wenn ich voll bzw. mitschuld an dem Unfall bin. Dies geht aus der sog. Gefährdungshaftung hervor, durch welche sich der Autofahrer nicht mehr auf ein unabwendbares Ereignis berufen kann, sondern nur noch auf Höhere Gewalt :
--> Bei mir wäre das dann:
Mithaftung
Passiert ein Unfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer, Fußgänger), ohne dass den Kraftfahrer eine Schuld trifft, kann — je nach Situation — auch der Fahrzeughalter mithaften. Von seinem Kraftfahrzeug geht die höhere Betriebsgefahr aus. Er wird deshalb unter Umständen schadensersatz- und schmerzensgeldpflichtig, obwohl er nichts falsch gemacht hat.

Wie schätzt Ihr diesbzgl. meine Chancen ein? Denn da ich über keinen Rechtschutz verfüge, soll mit dem „erstrittenen“ Geld auf jeden Fall die Anwaltskosten und mein Sachschaden und weitere Kosten gedeckt sein.


[FONT=&quot]Über eine zügige Antwort, würde ich mich sehr freuen.

PS Hier mein Unfallbericht, evtl. könnt ihr damit was anfangen:
[/FONT] Unfallschilderung:
Ich fuhr am 15.10.08 um ca. 7.20 Uhr mit dem Fahrrad (laut Polizie war der Dynamo nicht drin, aber ich habe das Licht eingeschalten, evlt. ist der Dynamo rausgesprungen)) die Straße zwischen zwei Stadtteilen (außerhalb der Ortschaft, aber Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h) entlang. Nach dem Durchfahren einer Eisenbahnbrücke (scharfe Rechtskurve), fuhr ich durch Überqueren der Fahrbahn wie mir die Verkehrsschilder dies vorschreiben auf den auch in meiner Fahrtrichtung nur links angelegten zweispurigen Fahrradweg (1 Radweg für 2 Richtungen) die Mühlstraße weiterhin entlang des Radweges. (Radweg wird von der Brücke bis zur Unfallstelle von der Straße durch einen 2 Meter breiten Pflanzstreifen getrennt). Nach ca. 500 Meter musste ich wieder die Fahrbahn überqueren, um in einer dort gelegenen Zimmerei eine Ausstellung kurz anzuschauen und ggf. einen Termin zu vereinbaren. Leider war das Überqueren an der von mir geplanten und einzigst möglichen Stelle (denn hier ist ein Tiefborder bzw. ein Pflanzstreifen-Auslass) erschwert, da auf der rechten Straßenseite (vor mir gesehen links) ein LKW parkte, an welchem ich zunächst vorbei musste. Ich entschied mich für diese Stelle zum Überqueren, da die erste weiter zurückgelegene Überquerungsstelle sehr gefährlich ist (nach einer scharfen Rechtskurve durch eine Brücke) und weiter vorne blockierten auf ca. Höhe des Vereinsheimes des Sportvereines bzw. der Bushaltestelle Stein 2 Stadtarbeitern den Radweg, weil diese jeweils parallel nebeneinander mit sog. Laubsaugern das Laub von links nach rechts mit der Maschine schwenkend „zusammentrieben“, so dass ein Durchfahren nicht möglich wäre (außer man macht sich taktil, also durch berühren) aber da danach auch kein Tiefborder kommt, wäre auch ein späteres überqueren auch nicht möglich gewesen. Summa summarum war dies aus meiner Sicht die einzig mögliche Stelle zum Überqueren .
Dabei schaute ich zuerst nach rechts, um sicherzugehen, dass von rechts kein Gegenverkehr kommt. Da dies nicht der Fall war (so erinnere ich mich, aber die Polizei sagt, da kam was!), d.h. von rechts kein Auto kam, fuhr ich vorsichtig und langsam im Schatten der Frontseite des LKWs entlang. Ich tastete mich umsichtig in cm-Schritten heran, so dass ich gerade noch das Gleichgewicht halten konnte (da ich mich ja nicht selbst umbringen wollte), bis zur Endkante der Frontseite des LKWs vor, um zu schauen, ob der LKW als Hindernis von einem anderen Verkehrsteilnehmer überholt wird. In dem Moment in welchem ich in die Straße einsehen konnte, wobei mein Vorderrad schon von dem LKW hervorgeschaut hat, wurde ich bzw. eigentlich nur mein Vorderrad von einem Auto erfasst. Anschließend wurde ich bewusstlos und kam erst wieder als ich mit dem Rücken auf dem Boden lag, zu mir. Bei einem angemessenen Tempo (an dieser Stelle befindet sich eine Bushaltestelle), wo Kinder gerade um diese Uhrzeit stehen und auf den Bus warten und ggf. auch die Straße überqueren) hätte mich der Auofahrer sehen müssen.

Skizze

Vorher Tunnel mit scharfer
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Zweispuriger Fahrradweg ICH Laubsaugerarbeiter u. Bushaltestelle
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LK W

___________________________________________ Tiefborder __________________________
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LKW


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_____ Straße ___- ____________ _____________ ___________


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Zimmerei





PS Mist die Skizze ist hin, wie kann ich die reinstellen aber evtl. versteht ihr dies ja auch ohne skizze?
 
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