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Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstunfähigkeit oder Wiedereinstieg

Annas

Mitglied
Registriert seit
21 Juni 2017
Beiträge
43
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Dienstunfähigkeit nach Dienstunfall:

Anerkannter Dienstunfall mit Spätfolgen/ Einschränkungen. 2 Monate nach dem Dienstunfall erfolgte bereits eine erste Wiedereingliederung , weitere 2 Monate später erfolgte aber wieder die Dienstunfähigkeit. Irgendwann wird diese wohl enden müssen und es gibt drei Möglichkeiten:
- erneute Wiedereingliederung wird beantragt , Einschränkungen sind weiterhin vorhanden. Da bereits die 2. Wiedereingliederung ist, kommt es vermutlich zur amtsärztlichen Untersuchung , richtig ?
- Dienststelle leitet die Untersuchung bereits vorher ein, da Verdacht auch dauernde Dienstunfähigkeit besteht
- die amtsärztliche Untersuchung wird nicht eingeleitet , Dienstherr geduldet sich und genehmigt die Wiedereingliederung

Sollte der Amtsarzt die Wiederherstellung der Gesundheit sehen oder dazu gar nicht befragt werden, bestehen aber weiterhin Einschränkungen , daher wäre in meinen Augen eine Versetzung an eine andere Stelle sinnvoll. Kann ich diese einfach beantragen oder brauche ich dazu den Amtsarzt?
Sollte der Amtsarzt keine volle Stelle mehr befürworten oder die Wiedereingliederung zeigen, dass dies nicht merh möglich ist, kann ja eine begrenzte Dienstfähigkeit möglich sein. Gibt es da eine finanzielle Regelung, da es Folge des Dienstunfalles ist?
Danke
 
hallo Annas,

ich bin bis auf weiteres nicht in der lage, mein material und unterlagen zu sichten. daher nur eine unbelegte antwort aus der erinnerung.

es gibt ab einer bestimmten arbeitszeitkürzung einen betragsmässigen aufschlag. der ist aber nicht allzu hoch und soweit ich mich erinnere lag er (vor mehreren jahren) bei etwas über 100 (unsicher, ob nicht auch mgl 200) euro. wie das in verschiedenen bundesländern geregelt ist, kann ich aber nicht sagen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Annas,

ich kann wirklich gut verstehen, dass du dir über den weiteren Weg und die berufliche Zukunft Gedanken machst und vorauszuplanen versuchst, was kommt, aber erstmal steht an, wieder gesund zu werden.

Eine Wiedereingliederung zu starten, scheint mir - wenn ich mich an dem orientiere, was du (auch in PN) über deinen Gesundheitszustand schreibst - verfrüht, aber beurteilen kann ich das nivht. Wenn du dich dafür nicht fit fühlst und dein Arzt weiterhin eine Krankschreibung befürwortet, dann ist deine wichtigste Aufgabe, alles zur Gesundung beizutragen und das ist dann nicht zu arbeiten, sondern Therapien, Übungen, ... zu machen und alles zu tun, was dir gut tut und dem ärztl. Rat nicht widerspricht.

Wenn du weiter dienstunfähig bleibst, wird die Dienststelle sich melden und eine ärztliche Prognose fordern, so lief es bei mir.
Ansprechpartner war mein Hausarzt, weil ich an die KK "abgeschoben" worden war zu dem Zeitpunkt. Er hatte die Facharztberichte und schrieb die Prognose.

Wie sich deine Dienststelle dann verhält, hängt natürlich vom Inhalt der Prognose ab:
Lautet diese, du wirst voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten nicht wieder dienstfähig sein, dann muss die Dienststelle die amtsärztliche Begutachtung beauftragen.
Das kann sie auch dann tun, wenn dort steht, du brauchst noch 3 Monate oder wenn du bereits nächsten Monat mit der Wiedereingliederung beginnen könntest.

Wie war das vor der ersten / letzten Wiedereingliederung? Wurdest du davor nicht zum Amtsarzt geschickt? (Wie lange warst du davor dienstunfähig erkrankt?)

Irgendwann wirst du (davon gehe ich aus) eingeladen zum amtsärztlichen Dienst.
Bei mir wusste der Personalrat, den ich informiert hatte, immer vor mir Bescheid, wann die Dienststelle dies beauftragt hatte. Ich erhielt dann etwas später ein Schreiben mit der Mitteilung, dass der amtsärztl. Dienst beauftragt worden war und dann irgendwann den Termin von dort.

Wenn du dienstfähig bist, aber nicht mehr für bisherige Tätigkeit, dann muss der Amtsarzt beurteilen, ob du für eine andere, eine amtsangemessene, Tätigkeit dienstfähig bist oder ob du evtl. teildienstfähig (s. www) bist.
Wenn ja, muss der DH schauen, wo er dich verwenden kann. Er darf das - dazu gibt es jüngere, klare Gerichturteile - nicht lapidar verneinen, sondern muss seine Bemühungen darlegen können.
Wenn es soweit kommt, dann zu späterem Zeitpunkt mehr dazu.

Ich habe beim Dienstherrn / bei der Unfallfürsorge nur sehr wenige Arztberichte eingereicht, dort lagen lediglich die Unfallmeldung und anfängl. D-Arztberichte (ausgefüllte Bögen) vor sowie die angeforderten Prognosen u.a. meines Hausarztes.

Sämtliche Facharztberichte hat im späteren und dann weiteren Verlauf ausschließlich der Amtsarzt bekommen, nicht der Dienstherr.
Solche Unterlagen, wenn/falls der AA sie an DH gibt, sind in der Akte sozusagen unter Verschluss. Der SB darf die nicht zur Kenntnis bekommen, sie sind in einem verschlossenen Umschlag (s. www Dienstakte Personalakte). Auch in diesen Fragen müsstest du über PR o.ä. Auskunft erhalten können, evtl. über die Gewerkschaft (die wenig hilfreich war bei mir, aufschlussreiche Unkenntnis).


Soweit erstmal, es sind bestimmt noch Fragen offen, die warte ich nun ab.
LG
 
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