KoratCat
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Hallo Reickja,
danke für den Hinweis mit der fehlenden Zeile für Februar 2001. Leider muss man das Datum immer manuell eintippen; da ist eines bei den 257 versehentlich übersprungen worden. Habe ich in der angehängten Version jetzt berichtigt.
Das ist ganz schön kompliziert, die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung da Alle einzubeziehen. Das Gesetz besagt, die Verzinsung beginnt nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit. Die Rente muss am letzten Banktag des Vormonats, also z. B. Ende Dezember eingehen, ist aber erst am 1. Januar fällig. D. h. die Rente für Januar wird deshalb erst ab dem 1. Februar verzinst. Die ersten monatlichen Zinsen (0,33%) gibt es demzufolge erst am 1. März.
Viele Grüße
KoratCat
"Praxis-Beispiel
Rentenzahlbetrag für Monat Juni ist am letzten Bankarbeitstag im Juni fällig (§ 118 Abs. 1 SGB VI). Verzinsung beginnt frühestens ab 1. August."
Ich vermute aber, dass es da einen Tippfehler in seinem Kommentar gab und die Rentenzahlung für Juli gemeint ist.
Hier mal die Kommentierung zu § 44 SGB I von Bereiter-Hahn, einem Kommentar, der explizit für die Gesetzliche Unfallversicherung geschrieben ist.
danke für den Hinweis mit der fehlenden Zeile für Februar 2001. Leider muss man das Datum immer manuell eintippen; da ist eines bei den 257 versehentlich übersprungen worden. Habe ich in der angehängten Version jetzt berichtigt.
Das ist ganz schön kompliziert, die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung da Alle einzubeziehen. Das Gesetz besagt, die Verzinsung beginnt nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit. Die Rente muss am letzten Banktag des Vormonats, also z. B. Ende Dezember eingehen, ist aber erst am 1. Januar fällig. D. h. die Rente für Januar wird deshalb erst ab dem 1. Februar verzinst. Die ersten monatlichen Zinsen (0,33%) gibt es demzufolge erst am 1. März.
Viele Grüße
KoratCat
Nach der Kommentierung von Klose ist es noch schlimmer:Die Rente muss am letzten Banktag des Vormonats, also z. B. Ende Dezember eingehen, ist aber erst am 1. Januar fällig. D. h. die Rente für Januar wird deshalb erst ab dem 1. Februar verzinst. Die ersten monatlichen Zinsen (0,33%) gibt es demzufolge erst am 1. März.
"Praxis-Beispiel
Rentenzahlbetrag für Monat Juni ist am letzten Bankarbeitstag im Juni fällig (§ 118 Abs. 1 SGB VI). Verzinsung beginnt frühestens ab 1. August."
Ich vermute aber, dass es da einen Tippfehler in seinem Kommentar gab und die Rentenzahlung für Juli gemeint ist.
Hier mal die Kommentierung zu § 44 SGB I von Bereiter-Hahn, einem Kommentar, der explizit für die Gesetzliche Unfallversicherung geschrieben ist.
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