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Die Zinsberechnung ist ganz einfach

Hallo Reickja,

danke für den Hinweis mit der fehlenden Zeile für Februar 2001. Leider muss man das Datum immer manuell eintippen; da ist eines bei den 257 versehentlich übersprungen worden. Habe ich in der angehängten Version jetzt berichtigt.

Das ist ganz schön kompliziert, die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung da Alle einzubeziehen. Das Gesetz besagt, die Verzinsung beginnt nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit. Die Rente muss am letzten Banktag des Vormonats, also z. B. Ende Dezember eingehen, ist aber erst am 1. Januar fällig. D. h. die Rente für Januar wird deshalb erst ab dem 1. Februar verzinst. Die ersten monatlichen Zinsen (0,33%) gibt es demzufolge erst am 1. März.

Viele Grüße

KoratCat

Die Rente muss am letzten Banktag des Vormonats, also z. B. Ende Dezember eingehen, ist aber erst am 1. Januar fällig. D. h. die Rente für Januar wird deshalb erst ab dem 1. Februar verzinst. Die ersten monatlichen Zinsen (0,33%) gibt es demzufolge erst am 1. März.
Nach der Kommentierung von Klose ist es noch schlimmer:

"Praxis-Beispiel
Rentenzahlbetrag für Monat Juni ist am letzten Bankarbeitstag im Juni fällig (§ 118 Abs. 1 SGB VI). Verzinsung beginnt frühestens ab 1. August."

Ich vermute aber, dass es da einen Tippfehler in seinem Kommentar gab und die Rentenzahlung für Juli gemeint ist.

Hier mal die Kommentierung zu § 44 SGB I von Bereiter-Hahn, einem Kommentar, der explizit für die Gesetzliche Unfallversicherung geschrieben ist.
 

Anhänge

  • Rentenrechner mit Zinsberechnung.xls
    84.5 KB · Aufrufe: 7
  • Bereiter-Hahn § 44 SGB I.pdf
    2.2 MB · Aufrufe: 14
Zuletzt bearbeitet:
Hi Koracat,

wie ist der Punkt 10.2 bei Breiter Hahn zu verstehen?

Habe die Liste jetzt fertig, im Ergebnis sind bei den Nachzahlungen 0,19 Euro zu wenig berechnet worden, die Zinszahlung fällt höher aus als meine Berechnung. Da ich aber nur den Betrag kenne und keinen Zinsbeginn ist das schwierig zu erkennen.

Vielen Dank nochmals für die Arbeitshilfe, ist aber doch mühselig.

Aber geschafft.

Kontrolle ist ja immer besser und bei der BG besonders wichtig.

Gruß
Reickja
 
Hi Koracat,

wie ist der Punkt 10.2 bei Breiter Hahn zu verstehen?
Hi Reickja,

ich hab da zuerst auch gestutzt. Um das zu verstehen, muss man das Urteil des BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 32/06 R - lesen. Die dortige Beklagte hatte die ursprünglichen Leistungen, die jeweils bereits am Ultimo des Vormonats gezahlt worden waren, als "zinsmindernde Vorschussleistung" gegenüber den erst am 1. des Anspruchsmonats zu erbringenden erhöhten Leistungen betrachtet, wollte ein paar Euro Zinsen sparen, zog bei den Gerichten aber den Kürzeren. War ein schwachsinniger juristischer Verdummungsversuch.

Grüße

KoratCat
 
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