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Die wahren Ursachen der vielbeklagten Zermürbung von Unfallopfern

hallo Hackenbeil,

dein Beitrag zum § 56 ZPO habe ich nicht eindeutig verstanden.

Meine Meinung nach:

hier ein Beispiel mit Fragen an Dich, mit der Bitte um deine Meinung:

die Anträge werden in der mündliche Verhandlung durch den Richter nicht aufgenommen. Auch keine Nichtprotokollierung dessen.

Der Richter hat stattdessen den § 56 ZPO gezogen und ein unrichtiges Protokoll erstellt.

Nun was soll der Betroffene dagegen machen, man erreicht meiner Meinung nach
durch die vorgenannte Rechtsbeugung und der Anwendung des § 56 ZPO doch seine Ziele - wenn es nicht anders geht, oder?

Wie kann sich der Betroffene gegen diesen meiner Meinung nach Missbrauch und Rechtsbeugung wehren?

Also wenn es nicht anders geht, kann man ja meiner Meinung nach den § 56 ZPO gegen jeden ziehen, und das ist vielen UO auch noch unbekannt und wird unterschätzt.

Der § 56 ZPO ist meiner Meinung nach ein Freibrief - auch für den Fall - wenn es nicht anders geht...….

Lg. Rolandi

Ich wollte nur wissen, was genau Du an der Rechtsanwendung des 56 ZPO beklagst. Richter müssen die Anwendung ja begründen. Wird allerdings auch auf die verzichtet, ist alles möglich.

Solange das Volk drei Meinungen von zwei Juristen akzeptiert und Juristen gestattet, Gesetze willkürlich, selbstbefriedigend auszulegen, werden die Schwierigkeiten Betroffener nicht aufhören. Der Einzelne fühlt sich vor dem Richter gerne schwach, weil ihm das Wichtigsten über Recht nicht bekannt ist. Folglich werden Gesetze auch weiterhin willkürlich und selbstbefriedigend ausgelegt. Betroffene müssten sich korrekt informieren. Doch das tun sie nicht, weil sie Mächtige nicht verärgern wollen.

Die Schwierigkeiten der Unfallopfer und Medizingeschädigten beginnen bereits mit der mangelhaften Aufklärung durch Rechtsanwälte. Und was dann herumgemurkst wird und jede Menge Akten produziert, wird irgendwann benutzt, um Betroffene zu einem Vergleich zu überreden. Vergleiche sind für Anwälte, Gutachter und Richter vor allem deshalb so interessant, weil sie damit reklamationsfrei abrechnen können, auch wenn sie folgenschweren Mist gebaut haben.

Auf deinen #59 werde ich noch antworten.
Dass so ziemlich alles mit üblen Machtspielchen funktioniert,
ist dir sicher schon lange klar.
Deshalb müssen die vielen Leidtragenden
sich endlich ihrer Macht bewusst werden - und etwas tun,
damit die Dauerdrangsalierung Betroffener endlich aufhört.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Hackebeil,
halle zusammen,

ja ich hoffe, dass du mir auf meinen Beitrag Nr. 59 antwortest und auf diesen hier bitte ich dich auch um deine Meinung:

Meine nachfolgende Meinung und meine Fragen:

Der § 56 ZPO kann ohne Begründung durch jeden Richter gezogen werden, also auch im Sozialrecht.

Eine Begründungspflicht besteht gesetzlich nicht für den Richter, der davon Gebrauch macht - kann man im Internet auch nachlesen.

der § 56 ZPO wurde seit 18 Jahrhundert nicht reformiert.

Beispiel für die Praxis:

mein Bekannter hat ebenfalls Anträge in der mündliche Verhandlung gestellt, wo der Einzelrichter mit seinen 2 ehrenamtl. Richter die Anträge nicht protokolliert hat. Auch die Nichtprotokollierung wurde nicht protokolliert.
Befangenheitsanträge wurde nicht protokolliert.
Hingegen wurde unbegründet zum guten Schluss gegen meinen Bekannten der § 56 ZPO angewandt durch den Richter.

Im Protokoll werden Sachen erdichtet, welche nie stattgefunden haben, um so nach Außen den Schein zu wahren, dass die Anwendung des § 56 ZPO nicht bezweifelt werden kann durch Dritte.

Mein Bekannter kann sich sehr gut rechtlich vertreten und dies ist vermutlich ein Dorn im Auge für die Gegenseite - tja wenn es nicht anders geht, dann kann man den § 56 ZPO ziehen, oder liege ich da falsch?

Über den Befangenheitsantrag braucht man dann auch nicht zu entscheiden, denn auch das Problem wird mit § 56 ZPO vom Tisch gewischt.

Wie kann sich mein Bekannter dagegen wehren?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Unglaublich dieses Stammtisch Geschreibsel! Genug der Phrasendrescherei!
hallo seenixe,
hallo Hackebeil,
hallo zusammen,

Meine nachfolgende Meinung und Fragen:

weshalb sind die ehrenamtlichen nicht eingeschritten,
wenn der Vorsitzende Einzelrichter meine Anträge ohne Angaben von Gründen nicht protokolliert?
Auch die Nichtprotokollierung wurde nicht protokolliert.
Die Einzelrichter wurden von mir zur Mitwirkung aufgefordert auch da geschah nichts, was ist das?

Ich würde gerne was anderes berichten, aber leider kann ich es aus meiner Erfahrung nicht.

Das vorgenannte ist nur ein Beispiel - ich habe zahlreiche.

Die Leitung der Verhandlung hat stets der Vorsitzende Richter. Er erteilt BeTEILigten das Wort. Also ist er auch für den möglichst korrekten Ablauf verANTWORTlich. Schöffen spielen ihre Entscheidung erst ganz zum Schluss im Hinterzimmer aus. Was sie denken, wie sie entscheiden, erfährt niemand. Ach wie nett. Selbstverständlich tun sie ihr bestes - wie alle im System, das auf Betroffenen herumritt mit offensichtlich viel Vergnügen dabei. (Auch unter Adolf Hitler gab es viele, denen es Vergnügen machte, ein Kind an den Füßen zu packen, den Kopf so lange an die Wand zu schlagen und den leblosen Körper dann auch die entsetzten Eltern zu werden, die nicht mal schrieb, weil sie weitere Kinder hatten. - Ich glaube nicht, dass solche Menschen ausgestorben sind. Sie treiben ihr Unwesen immernoch, das sie über entsprechende Sozialisierungserfahrungen beim Heranwachsen entwickelt haben ...)

Was Richter tun, ist deshalb ihrer Willkür, ihren Machtbefriedigungslüstchen ausgesetzt, weil ihnen kaum bis gar keine Konsequenzen drohen. Vielleicht wird der Fall mal von der Rechtsmittelinstanz an das Gericht zurückverwiesen. Na und? Dann bearbeitet man den Fall eben nochmal mit der selben Gleichgültigkeit und Stümperhaftigkeit bar jeglichen vernünftigen Wissens um die oberste Leitlinie für Politik und Justiz, Gerechtigkeit. Danach werden die Betroffenen schon klein beigeben und einem Vergleich zustimmen ... - Und weil in den Köpfen so ziemlich aller „gerecht“ lediglich „angemessen, fair“ bedeutet, was bei Gemeinsamkeiten zwischen mehr und weniger voneinander Abhängigen ALLES und NICHTS bedeuten kann, auch MINUS (wenn Auseinandersetzungen tödlich enden), und so gut wie niemand die wesentliche Zielsetzung dieses Idealzustandes kennt, werden die vielen Anstrengungen der Unfallopfer auch weiterhin nur vergebliches Rumgemurkst sein. Das Volk gestattet ja auch seinen Juristen, Vorsatz wie ein Stolpervergnügen auf einem Geschicklichkeitsparcour zu werten. Folglich sollte nicht verwundern, wenn die Versicherungs- und Rechtswirtschaft viel Geld verdient aufkosten Leidtragender, die von allem keine Ahnung haben und vom ersten Moment geschehen lassen, was geschieht. Was eben die Mächtigeren und ihre Sukkursgemeinschaft wollen und bestimmen.

Und was nützt mir eine mündliche Verhandlung, wenn zum Beispiel:
das Protokoll nicht stimmt, die Anträge nicht aufgenommen werden usw. - aber auch das ist vielen Anwälten bekannt, das bei Gericht so zugehen kann.
(Habe ich von Anwälten selbst zu hören bekommen)

Bekannt ist das schon längst, was wird gemacht - Nichts wird dagegen unternommen?

Habe sogar einen Anwalt als Zeugen zur Verhandlung als Zuschauer gebeten,
Seine Antwort wie ich so verstand: kann ich nicht machen, da verliere ich meine Prozesse.

So, wie kann man sich gegen das unrichtige Protokoll wehren - sehr schwer bis unmöglich.
Über den Antrag der Protokollberichtigung entscheidet der gleiche Richter - na der wird doch seinen eigenen Fehler/ meiner Meinung nach Absicht nicht berichtigen, oder?

Wieso werden Videoaufnahmen in der mündlichen Verhandlung nicht erlaubt usw.... - wenn alles doch so in Ordnung abläuft, wie behauptet wird, dann sehe ich doch kein Grund für die Abwährhaltung,, oder liege ich das falsch?

Lg. Rolandi

Würde alles korrekt ablaufen, wären elektronische Aufzeichnungen kein Problem. Wäre in der Türkei alles in Ordnung, säßen nicht noch mehr als 100 Journalisten im Gefängnis ... Das große Machtspielchen, das Mächtigen wie Ohnmächtigen viel Freude macht, beschäftigt die Menschheit seit Urzeiten, weil Individuen über Macht am schnellsten an genug Wohlgefühle kommen. Dazu müssen sie freilich ihre Partner ein bisschen übervorteilen, nur so, dass sie selbst nichts davon merken, und schon entwickelt sich ein dynamisches Machtgefüge mit fantastischen Aufstiegschancen für wenige und jede Menge Abstiegsgelegenheiten für viele. - Möchte man daran was ändern, muss man Demagoge werden, Demagoge in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes, das heute als beleidigend empfunden wird.

Karl-Dieter Möller, langjähriger Leiter der ARD-Rechtsredaktion hatte mir nach langen Gesprächsanbahnungen und einer intensiven Auseinandersetzung am Telefon zugesagt, er werde sich dafür einsetzen, dass Parteien künftig mit einer CD das Gericht verlassen, auf der alles zu finden ist, was während der Verhandlung geschah. Er hat sein Versprechen gebrochen. Auch mit Dr. Frank Bräutigam hatte ich intensive Kontakte, die dann von ihm aus abgebrochen wurden, als er merkte, dass er gegen meine Argumentation keine Chance hat. In Hamburg gab es auf meine Anregungen hin Seminare für Anwälte, die sich mit oft komplizierten Medizinschäden beschäftigten, für die sogar Spruchkörper ein offenes Ohr hatten für elektronische Verfahrensaufzeichnungen. Weil sie die vielen Informationen nicht im Kopf behalten konnten. Was daraus wurde, weiß ich nicht. Aber selbst, wenn Du eine Videoaufzeichnung genehmigt bekämst, weil Du vor der Verhandlung mit einem Bus voller Angehörige und Freunde die Richter deines Verfahrens dazu verpflichtest, könnte das Gericht, dass dann über die Fehlleistungen zu entscheiden hat, erneut ein Recht nach dem anderen beugen und brechen. Das Volk wird so lange auflaufen, bis viele sich querstellen und das durchsetzen, was Recht ist. Doch dazu müssten sie das Recht nutzen, das ihnen jederzeit die Rechtsklarheit verschafft, die sie brauchen, um ihre Rechte durchsetzen zu können. Würden demnächst alle, denen man nicht erklärt hat, welchen Umfang der 249 BGB hat, und die man zu einem Vergleich nötigte nach entsprechend aufgeblähten Akten, ihren Spruchkörper mit einigen hochkarätigen Informationen unter Druck setzen, geschähe garantiert so viel für Unfallopfer mithilfe von Politikern, wie bislang nicht mal erträumbar war ...

Ich war vor einigen Jahren soweit, dass ich Betroffene einladen konnte zu entsprechenden „Powergruppen“, in denen sie über zwei, drei Tage mit dem Wissen ausgestattet werden sollten, das sie dann mit meiner Unterstützung umsetzten und den Rest zuhause erledigen. Unglücklicherweise warf mir dann der Wettergott einen dicken Prügel zwischen die Beine: Ein Jahrhunderthochwasser, das aufgrund einer weggespülten Fußgängerbrücke, deren Teile sich an einer weiteren stauten, den Hof unseres Hauses überflutete, und dann wegen verstopfter Abflüsse mein gesamtes Büro unter Wasser setzten. Bzw. das, was auf 30 Quadratmetern gestapelt war. Vieles wurde regelrecht fortgespült, wurde unbrauchbar (teure Funktionsschränke, Kopierer, Fax, Computer ...). Wir waren ein viertel Jahr mit den Retten von Fachliteratur und Archivmaterial beschäftigt, konnten zum Trocknen eine damals glücklicherweise leerstehende Wohnung nutzen. Danach entschied ich, mich als Demagoge zu betätigen ... ;-)
 
Hallo Hackebeil,

der Mensch ist noch genauso, wie vor 1000 Jahren. Nur die Umstände haben sich geändert. Und so passt sich der normale Mensch immer an die geltenden Umstände an.

Der Mensch unterscheidet sich genetisch... im Intellekt, in seiner Fähigkeit, Empathie zu empfinden..... dazu kommt die Erziehung durch die Gesellschaft.

Psychopathen haben es einfach, in einer zunehmend wertelosen Gesellschaft.

Eine Gesellschaft, die Freiheit des Einzelnen ohne Verantwortung für die Gesellschaft propagiert, den Individualismus als erstrebenswert ansieht, erzieht bereits im Säuglingsalter Egoisten heran.

Jeder ist sich selbst der Nächste, ist heute salonfähig, wie es uns die politischen Verhältnisse spiegeln.

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,
...
Ich hoffe, dass es auch andere ehrenamtliche Richter gibt, jedoch habe ich diese selber noch nicht erleben dürfen.

Lg. Rolandi
Hallo Rolandi,
Ich bin inzwischen in der 3 Wahlperiode Schöffe (also seit über 14 Jahren) allerdings nicht am Sozialgericht sondern am Strafgericht. Es ist auch nicht notwendig, dass ein Schöffe selbst Jurist ist oder auch im Sozialrecht bewandert ist. Die Aufgabe des Schöffen ist, seinen gesunden Menschenverstand und seine Lebenserfahrung einzubringen. Der Schöffe hat die gleichen Rechte wie der studierte Richter oder die Richterin und seine Stimme auch den gleichen Wert. Wenn sich die Schöffen einig sind, ist gegen sie kein Urteil möglich.
Ein Richter hat eventuell eine Möglichkeit die Arbeit eines Schöffen negativ zu bewerten, allerdings weiß er nicht was er dann bekommt. ;-)
Der jeweilige Richter informiert zu Beginn des Verfahrens über den Sachstand im Richterzimmer und entschieden wird über das, was im Gerichtssaal vorgetragen wird.

Gruß von der Seenixe

Dem was Rolandi zum Thema Schöffen beisteuerte, kann ich nur hinzufügen, dass man sich mal die Mühe machen sollte, mit versierten Anwaltskanzleien zu sprechen, was die von der „Eingangsverkündung“ des Spruchkörpers halten aufgrund einer ZPO-Verpflichtung, die auferlegt, darauf hinzuweisen, dass keine Absprachen zwischen den BeTEILigten der Justiz stattgefunden haben ... Das ist mehr als lachhaft.

Strafrecht ist aber für das Dauerproblem der UO gar nicht so wichtig, sofern ihr Schadensereignis unabwendbar war. Interessanter wird es, wenn Mitschuld verteilt werden muss. Dazu legen sich die Anwälte der Versicherer ja auch mächtig ins Zeug, sodass ein korrektes Aufzeichnen des Wesentlichen einer Verhandlung eigentlich unabdingbar wäre, um Gutachter- und Juristenpfusch wirksam einzudämmen. Zumal ihnen ja nur schmerzhafte Konsequenzen drohen, kann man ihnen vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen. Ein Unding, weil das Volk von den wirksamsten Ma§nahmen gar nichts wissen will ...

Mein Schöffe-Bruder führte eine interessante Untersuchung durch. U. a. befragte er Richter bundesweit, wie oft Schöffen das Sagen hatten, wie oft also Schöffen das Urteil bestimmt haben ...

Fakt ist, dass die gesamte Justiz
(mit entsprechenden Unterschieden in den einzelnen Gerichtsbarkeiten) das Handwerk der Aggressions- und Resignationsvorbereitung prächtig beherrscht ...!! Richter und ihre Helfer (Staatsanwälte, Gutachter, Bürgeranwälte) greifen sich aus dem, was zur Verfügung steht, heraus, was ihrem Rechtsgefühl ein entsprechendes Urteil ermöglicht. Oft müssen Betroffene ja nur zu einem Deal oder einem Vergleich „überredet“ werden. Die Umstände solcher Überredungen erfüllen nach meiner Überzeugung die Straftatbestände Nötigung, Erpressung und werden noch getoppt durch Strafvereitelung. Mir hatte vor einigen Jahren eine bundesweit agierende Anwaltskanzlei, die ich mit einer Fallanalyse ins Fernsehen brachte, bestätigt, dass keine deutsche Staatsanwaltschaft bereit gewesen war, wegen Körperverletzung gegen Unfallopfer zu ermitteln! Als ich damals selbst einen Fall durchziehen wollte, erfuhr ich über eine Recherche, dass zu diesem Zeitpunkt der zuständigen Staatsanwaltschaft einer großen Stadt 70 Anzeigen dieser Art vorlagen ...

Und das alles unter der VerANTWORTung von Menschen, die sich nicht mit dem Volk verständigen, die sich Einzelnen gegenüber in den Gerichtsverhandlungen auch ungeheuerliche Unverschämtheiten leisten, und deren wichtigste Aufgabe es ist, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen. Dazu steht das „Recht auf's letzte Wort“ zur Verfügung mit der Möglichkeit, Gewalt auszuüben im Auftrag der in Demokratien einzig zulässigen Staatsgewalt! - Und warum? Weil sie rechtswidrige Interessen auf einem verkraftbaren Niveau halten sollen.

Das Niveau, unter dem schrecklich viele Menschen leiden, die oft mit ihren ursächlichen Problemen aus einem lebenswerten Leben katapultiert worden sind, ist schon seit langem unerträglich und wird auch nicht von unserer Gesellschaft verkraftet. Was soll sich schon entwickeln, wenn so viele Juristen laufend so viel Gift in die Gesellschaft pumpen? Dass wir ein einziger, erbärmlicher Haufen von Individuen sind, der in ausgelatschten Teufelskreisen auf Ellenbogen herumkriecht und den noch Aufrechtgehenden zu Stolperfallen wird, dürfte nur jemand bestreiten, der von all den Vorteilen profitiert, die man aus allem ziehen kann, hat man die mächtige Justiz auf seiner Seite. Das ist auch der Medienwirtschaft klar, sodass auch Journalisten sich bisher nur sehr zaghaft für effiziente Änderungen engagierten. Was leicht fiel, weil sie sich ihr „rechtes Auge“ ja kräftig zudrücken aus Angst, Juristen könnten ihnen eine juristische „Scheibchendummheit“ vorhalten. (Journalisten wissen doch alles ...)
 
hallo Hackebeil,
halle zusammen,

ja ich hoffe ...
...

Mein Bekannter kann sich sehr gut rechtlich vertreten und dies ist vermutlich ein Dorn im Auge für die Gegenseite - tja wenn es nicht anders geht, dann kann man den § 56 ZPO ziehen, oder liege ich da falsch?

Über den Befangenheitsantrag braucht man dann auch nicht zu entscheiden, denn auch das Problem wird mit § 56 ZPO vom Tisch gewischt.

Wie kann sich mein Bekannter dagegen wehren?

Lg. Rolandi

Dein Bekannter kann nur versuchen, das Beste zu machen und dazu alles so zu dokumentieren, dass er was in der Hand hat. Vor allem muss er sicherstellen mit seinen Informationen an verANTWORTlich BeTEILigte, dass sie vorsätzlich handeln. Dies ist mit einer entsprechenden Kommunikation möglich, letztlich aber auch keine Garantie, wie bereits in einem Beitrag davor erwähnt. Bislang drohen jedenfalls kaum Konsequenzen ...

Das Beste wäre, von Anfang an alles richtig zu machen und sicherzustellen, dass gegnerische Kräfte, zu denen leider auch die zu zählen sind, die sich als Helfer verpflichten, auch nach Vorschrift handeln ...!! Und damit das leisten, was nach Vertrag und Gesetz zusteht. Es gibt sogar eine Möglichkeit, die Betroffene von finanziellen Belastungen durch das notwendige Beibringen von Beweisen befreit. Etwas, womit ja viele unnötig aber sehr wirksam unter Druck gesetzt werden und für einen Vergleich vorbereitet ...

Ich würde mir eine potente Anwaltskanzlei suchen, die auch Richter in die Knie zwingen kann, weil sie in der Lage ist, Richter so fertig zu machen, dass die nur noch wenige Fälle bearbeiten. Das fällt dann auch den „Darübernen“ auf, die sich natürlich nicht die Mühe machen, die Fälle zu analysieren. Genausowenig wie das Rechtsmittelinstanzen tun. Die engagieren sich zwar auch, aber nur dort, wo es ihnen gefällt, damit ihre generelle Unlust nicht auffällt.

Möglich ist alles ...!! - Ich hatte deshalb mal vor vielen Jahren einen Thread veröffentlicht in einem Politikforum, das damals als meistfrequentiertestes in Europa in den Regalen der Wikipedia-Artikel lag. Es ging darum, dass Richter, Schöffen, Staatsanwälte und der eigene Anwalt eine Betroffene im Gerichtssaal vergewaltigten, und diese Sache nie an die Öffentlichkeit kam, weil ihr niemand glaubte. Man hält einfach vieles für nicht möglich. Die Geschichte hatte ich erfunden, um über die Willkürmöglicheiten der Justiz zu diskutieren. Innerhalb kurzer Zeit entstanden mehr als 300 Beiträge, viele von Betroffenen, die zustimmten, sich oft nicht mehr zu helfen wussten, weil sie unter den Folgen justiziablen Machtmissbrauches litten. - Auslöser für diese Diskussion, die dann von einem Tag auf den anderen komplett verschwunden war im Archiv der Plattform, und das ohne jeglichen Grund, war das Erlebnis einer Betroffenen, die mich als Berater zu einem LG-Verfahren eingeladen hatte. Sie klagte damals gegen ihren Ex, einem Rechtsanwalt, Spezialist für Amtshaftung (einer der wenigen bundesweit). Es war der erste Prozess weit einigen Jahren, den sie gewann. Ihr Ex hatte sie nicht nur mit 50 Strafanzeigen überzogen, sondern sich auch einen großen Teil ihres Vermögens unter den Nagel gerissen. (Nicht wenig, sie war eine Fabrikantentochter und hatte in der Kulturabteilung eines großen Senders gearbeitet.) Bei einer ihrer Verhandlungen nach der Scheidung hatte ihr nach dem Termin die eigene Anwältin ihre Tasche entrissen und war mit Dokumente davongeeilt, die sie belasteten. Die Betroffene rannte in einen Copyshop, rief die Polizei an, die ihr dann sozusagen einen Vogel zeigte. Zuvor hatte die Richterin ihr die Tasche ausgeleert und ihr das Handy weggenommen, damit sie nichts aufzeichnen kann ...

Das Schlimme an all dem ist, dass das Volk mit jedem Horrorbericht sich immer ohnmächtiger fühlt. Deshalb widersprechen Juristen auch nicht nach belastenden Veröffentlichungen. Ihre Macht kann damit nur gedeihen ... (Man muss sich nur mal den Artikel des Herrn Prof. Dr. Thomas Fischer über das Buch „EINSPRUCH ...“ von Dr. Norbert Blüm durchlesen, mit dem er seine Kolumne „Fischer im Recht“ bei ZEIT-ONLINE gestartet hatte ...)

All dem kann nur ein Ende gesetzt werden, wenn möglichst viele etwas tun, das den vielen Ohnmächtigen zeigt, wie mächtig sie tatsächlich sind. Ich hoffe nicht, dass irgendwann mal zwei Betroffene in das Arbeitszimmer eines Richters marschieren, ihn totschlagen und danach freigesprochen werden, weil die Justiz nicht nachweisen kann, wer von den beiden den todbringenden Schlag verpa§t hat. Auch sowas wurde ja schon mal diskutiert, weil es schon etliche Fälle gegeben hat, in welchen die Eltern eines Kindes straffrei blieben, weil das Gericht nicht nachweisen konnte, ob nun der Vater oder die Mutter für den Tod des Kindes verantwortlich war ...
 
@Hackebeil

es ist ja nicht verkehrt die hintergründe und denkweisen zu kennen, aber im zusammenhang mit dem forum und den hier aufgeworfenen fragen - die allesamt zumeist der natur sind, dass der fall bereits längst eingetreten ist - dürfte es wenig kümmern, was bspw die teleologische interpretation angeht. das hilft dem etwas, der einblick hat, indem er diese "erkenntnis" umsetzt und so auch einmal die gesetzesentwicklung betrachtet und das, was der gesetzgeber damit eigentlich bezwecken wollte. das hilft in diesen fällen aber auch nur, wenn man das ergebnis und nicht die theorie wiedergibt. als beispiel sei die vorgesehene rechtliche möglichkeit der benennung von (zumindest) 3 SV durch die BG genannt und dass ein vorschlagsrecht besteht. nichts davon geht aus dem gesetzestext hervor; liest man aber die entwicklung im gesetzgebungsverfahren, erfährt man auch die grundlage.

Ich empfehle schon länger, sich Rechtsklarheit zu verschaffen über die Gesetze, die hilfreich sind für die Verwirklichung entsprechender Rechtsansprüche, nenne dazu ein Recht, das komfortable und in der Regel kostenlose Möglichkeiten dazu bietet, und bitte auch, ggf. die rechtslegenden Kommentare zu beachten. Was Juristen aus Urteilen zurechtkomprimieren, kann hilfreich sein, ist aber nicht verbindlich. Verwirrend können auch die Vorbereitungen für ein Gesetz sein, weil da ja gerne Interessen gegensätzlicher Meinung sind ...

@Hackebeilman kann bei Kant, Hegel und Gadamer anfangen, ja. aber das ist hintergrundwissen. im einzelfall hilft es, die "denke" zu verstehen, so habe ich mir die dissertation einer "meiner" Ri'innen zu gemüte geführt, in der sie gerade ua über diese teleologische sichtweise schreibt (Drescher, A., 1997. Naturrecht als utilitaristische Pflichtenethik? (Dissertation). Universität Erlangen-Nürnberg, Nürnberg.)
im weiteren ist eine hilfe im konkreten fall das mass und die intention des forums, wenn ich es nicht falsch verstanden habe.


gruss

Sekundant

Was renommierte Rechtsphilosophen gemeint haben, ist für mich nicht viel mehr wert als das, was das Volk meint, wenn es nach einigem Stirnrunzeln und Schulterzucken „gerecht“ mit „angemessen, fair“ gleichsetzt. Weil allem die wesentliche, alle Gemeinsamkeiten berherrschende Zielsetzung fehlt. Die beschreiben Sozialpsychologen übereinstimmend als „Streben nach Wohlbefinden und Macht“. - Ein folgenschwerer Irrtum. (Warum das so ist, kann ich erklären und bekam dafür bisher durchweg Zustimmung von renommierten Experten der Daseinsbewältigung. Doch werde ich das nur für Menschen leisten, die sich tatsächlich interessieren und dazu mit mir eine Verständigungsvereinbarung treffen. Meist habe ich Betroffene aufgeklärt ohne irgendeine Gegenleistung zu verlangen.)
 
Hallo Hackebeil,

der Mensch ist noch genauso, wie vor 1000 Jahren. Nur die Umstände haben sich geändert. Und so passt sich der normale Mensch immer an die geltenden Umstände an.

Der Mensch unterscheidet sich genetisch... im Intellekt, in seiner Fähigkeit, Empathie zu empfinden..... dazu kommt die Erziehung durch die Gesellschaft.

Psychopathen haben es einfach, in einer zunehmend wertelosen Gesellschaft.

Eine Gesellschaft, die Freiheit des Einzelnen ohne Verantwortung für die Gesellschaft propagiert, den Individualismus als erstrebenswert ansieht, erzieht bereits im Säuglingsalter Egoisten heran.

Jeder ist sich selbst der Nächste, ist heute salonfähig, wie es uns die politischen Verhältnisse spiegeln.

LG Christiane

Dieser guten Zusammenfassung kann man nur zustimmen! Allerdings hat mich seit mehr als zwanzig Jahren nur interessiert, was unternommen werden muss, um das zu ändern. Vor allem was der Einzelne dazu leisten muss! Über die Jahre entstanden dann immer effektivere, einfachere Möglichkeiten, die schlussendlich sogar von Menschen angewendet werden können, die sich sehr ohnmächtig fühlen, aber als Teil einer gewaltigen Gemeinschaftspower ohne weiteres eine Kleinigkeit ihres Verhaltens ändern könnten, um viel Positives anzuschieben, das dann immer mehr Positives nach sich zieht ...

Kein Mensch kommt als Monster auf die Welt. Auch Psychopathen entwickeln sich über entsprechende Kontakte. Über Gemeinsamkeiten, entsprechende Erkenntnisse, Erfolge, Misslingen, Frustrationen, Aggressionen und so weiter mithilfe vieler Mitmenschen. All das, was in die Hose geht, ist Folge eines unsachgemä§en Gebrauches des mächtigsten Werkzeugs der Welt, das den wenigsten bekannt ist ... Und nur ein banales Verständigungshandicap, auf das Vernunftwesen sich spezialisiert haben mit ihrem bisschen mehr Hirn, ist Auslöser und Treiber von all dem, was uns noch immer zum grausamsten Geschöpf der Welt macht, das sogar Artgenossen immerwieder massenhaft tötet - aus Habgier, nicht aus Hunger.
 
Hallo Hackebeil,

Psychopathen kommen mit diesen Anlagen zur Welt. Allein an der Erziehung und den gesellschaftlichen Umständen liegt es, ob diese Anlagen zum Tragen kommen. Heilbar ist es nicht.

Im Grundsatz kommt der Mensch nicht als böse oder gut zur Welt. Sondern als Individium mit Bedürfnissen, die erfüllt werden müssen, um leben zu können.
Wobei die Gier sehr wohl bereits im Menschen angelegt ist. Und die Gier ist der Grund allen Übels. In Europa hat die Gier die Macht übernommen. Die Werte, die uns jahrhundertelang trugen, wurden zum Abschuß freigegeben.

Hinein in die Anarchie, deren Folge eine neue nie dagewesene Diktatur sein wird.
Wobei ich denke, dass der dritte WK vorher kommt.

LG Christiane
 
Hallo Hackebeil,
hallo zusammen,

vielen Dank für deine Meinung, jedoch mein Beitrag unter Nr. 62 ist für mich noch offen geblieben:

Nachfolgend meine Meinung und Fragen anhand des Beispiels von meinen Bekannten:

der Richter braucht nur den § 56 ZPO zu ziehen, welche nicht zwingend begründet werden muss kraft Gesetz - siehe auch im Internet.

Durch die unwahre Protokollierung, kann man für Dritte den Anschein wahren zur Anwendung des § 56 ZPO.

Damit bist du prozessunfähig und geschäftsunfähig erklärt durch einen befangen Richter, welche zum Beispiel die Anträge nicht protokolliert und Sachverhalte einbringt, welche nicht stattgefunden haben usw.
und kannst gleich als Rechtsfolge:
demnach auch nicht deinen eigenen Anwalt mehr bestellen - das ist ja das Geniale daran an den § 56 ZPO für die Gegenseite.

Entgegen deiner Annahme ist mein Bekannte wegen den Ausspruchs des § 56 ZPO nicht mehr berechtigt, seinen eigenen Anwalt zu bestellen - ist das nicht genial für die Gegenseite, oder liege ich da falsch?

Der Richter wird vermutlich für seine unwahre Protokollierung nicht belangt - sehr genial für die Gegenseite, oder liege ich da falsch?

Der Richter, welche die unwahre Protokollierung verursacht wählt den Anwalt für meinen Bekannten nach § 72 SGG aus, welcher dann das Ausgangs-Interesse meiner Meinung nach auch vom Richter gerecht wird. Genial für die Gegenseite oder liege ich da falsch?

Von daher kann ich von deinen Beitrag leider nicht entnehmen, wie man mein Bekannter sich dagegen wehren kann?

So wie ich aus deinen Zeilen entnehmen kann, wird doch dem Schwachen Kläger kein Glauben geschenkt.

Habe immer noch den Eindruck, dass der § 56 ZPO in seinen vollem Umfang vielen völlig unbekannt ist und in seiner Wirkung unterschätzt wird, oder liege ich da falsch?

Meiner Meinung nach kann mit der Anwendung des § 56 ZPO Kläger, welcher sich selbst zu gut für die Gegenseite verteidigen, aus dem Feld räumen - das ist sowas von Genial für die Gegenseite, oder liege ich da falsch?

Ich frage auch: warum müssen die Richter oder andere Amtsträger meiner Meinung nach niemals ein Beweis erbringen, wie deren psychiatrisches Gesundheitszustand ist?

Lg. Rolandi
 
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