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Die wahren Ursachen der vielbeklagten Zermürbung von Unfallopfern

Hallo Hackebeil,

eigentlich wieder nur "heiße Luft".... Seit Jahren werden durch Mitglieder des Forums Petitionen eingereicht; mit Verantwortlichen diskutiert und wir konnten auch Veränderungen erreichen. Mit dem was Du schreibst in Deiner Zustandsbeschreibung kann aber niemand konkret was anfangen.
In welchem Umfang bringst Du Dich konkret ein in die vielfältigen Problemfelder dieser Gesellschaft?
Welche konkreten Petitionen von Dir brauchen Unterstützung? Oder doch nur ein wenig "Stimmungsmache"???
Wie drückst Du selbst konkret die Nase dorthin, wo es stinkt?

konkrete Antworten kommen nur, wenn man konkrete Fragen stellt und Dein Rundumschlag gegen alle bringt außer Frust sicher nicht viel, schafft aber ein sehr ungutes Gefühl Dir gegenüber. Es erinnert mich so an "Rattenfänger" und wo das hin führt, wissen wir eigentlich zur Genüge.


Gruß von der Seenixe

Hallo Seenixe, ich bin nicht hier, um einzelnen Unfallopfern konkret zu helfen mit meinen Erfahrungen. Ich würde gerne mein Wissen einsetzen, damit Betroffene grundsätzlich schief laufendes vermeiden können. Wie ich nach ein bisschen Querstöbern sehen konnte, gibt es ja genug qualifizierte Helfer hier, die Betroffenen sicherlich viele Vorteile verschaffen. Doch konnte auch das bislang nichts daran ändern, dass das System keinen Bock hat, von seinen Gewohnheiten zu lassen. Die Versicherer, Anwälte, Gutachter und Richte verdienen ja insgesamt nicht schlecht. Könnten aber auch mit anderer Arbeit genug verdienen. Freilich müssen sie auch ein bisschen was tun für Unfallopfer und Medizingeschädigte. Und weil sich vieles hinter kompliziert aufgeblasenem Wissen versteckt, werden auch gravierende Fehlleistungen kaum erkannt.

Von amtlichen Petitionen halte ich nicht viel. Oft sind sie nur vergebliche Mühe, weil letztlich wieder die Macht das Sagen hat, die den Mist davor ja genehmigte, unterstützte. Ich bereite eine öffentliche Petition vor. Den Inhalt habe ich ja schon mit ein bisschen heißer Luft gefüllt, damit das Ding nicht zu früh steigt und abgeschossen wird. Bekanntlich sitzen die Scharfschützen des Systems hinter vielen Ecken ...

Wollte ich nur kurz den Umfang meines Einbringens in die vielfältigen Problemfelder unserer Gesellschaft aufzeigen, würde das locker ein Stündchen Lesezeit in Anspruch nehmen. Was ich seit 1995 unternommen habe, würde mehrere Bücher füllen. Eines allein mit Kontakten, die ich mit renommierten Experten der zuständigen Wissenschaftsbereiche unterhalten habe. Die meisten produzierten wohlwollende Kooperation. Ich erinnere mich gerne an eine interessante Unterhaltung mit dem Geigel-Autor Dr. Roland Rixecker, dem ich Fehler in einer komplizierten Urteilskomprimierung nachgewiesen hatte. Der „Geigel“ ist sowas wie die Schadensersatzbibel unseres Rechtssystems. Etliche meiner Bemühungen sind auch von Medien veröffentlicht worden - überregional. Beispielsweise hat der WDR berichtet, worauf Anwaltskanzleien mir Schecks schickten, damit ich für sie Schmerzensgeldgutachten erstelle. Mein letzter Einsatz für das Opfer eines Rechtsunfalles ist noch nicht so lange her. Ich verhalf einer Betroffenen, deren Anwalt eine saftige Gebühr abgerechnet hatte für NULL Tätigkeit, in der Berufungsverhandlung zu ihrem Recht, indem ich dem Vorsitzen Richter (zufälligerweise Präsident des LG’s) klarmachte, dass er persönlich haften wird, gibt er dem Anwalt Recht. Dem hatte das Amtsgericht davor seine Forderung bestätigt. Es lief dann die kürzeste Verhandlung ab, die ich je erlebte. Genug aber von meiner heißen Luft.

Stimmungsmache ist sicherlich nicht nötig, wie allem von mir zuvor Geäu§erten zu entnehmen. Was mit Betroffenen passiert, die nichts weiter wollen als ihnen zugesagte leistungen, ist ungeheuer, aber nicht unfa§bar …!! Politiker kümmern sich ja ständig und massenhaft um weit geringe Belastungen Einzelner und unserer Gesellschaft!

Wo ich überall schon meine Nase hingedrückt habe, könnte beispielsweise Prof. Dr. Schwintowski erklären, der sicher hier auch einigen bekannt ist. Auch mit seinem Wissen und seiner Person habe ich mich intensiver beschäftigt. Und er sich mit meinem Wissen und mit mir.

„Rundumschlag“ finde ich unpassend. Für mich ist es nichts weiter als eine „Zustandsbeschreibung“, die endlich mal von der einflussreichsten Macht unserer Gesellschaft wahgenommen sollte, dem Volk! Dann kommt auch die Medienwirtschaft nicht mehr an diesem gewaltigen Problem immenser Versichertengeld-Verplemperung vorbei. Würde mir einer begegnen, der in eine Flöte bläst, würde ich erst Rattenfang assoziieren, wenn er wenigstens ein kleines Häufchen Ratten hinter sich herzieht. Ich bin davon überzeugt, dass es mir gelingt, ein paar fette Ratten in die Gondel meines Ballons aus Heißer Luft zu ziehen, der vom fittesten Wissen hochgetrieben wird, mit dem so ziemlich alle den ihnen alltäglich begegnenden Machtmissbrauch verhindern können. Bis jetzt machen sie ihm nur eine lange Nase.
 
Hallo Hackenbeil,

meine Meinung:

die Gegenseite, also alle die zu diesem System gehören, haben gar kein Interesse daran was zu ändern.

Glaubst du, dass die Petitionsmöglichkeit so wie die andere Gesetze nur den Schein nach außen wahren,
da in der Praxis die sogenannten möglichen ungeschriebene Gesetze/Vorgaben existieren?

Richtig, wer profitiert, die Macht hat und entsprechende Rechtfertigungen, wird nichts ändern.
Doch haben wenige immer nur so viel Macht, wie sie von vielen kriegen,
und ihre Rechtfertigung taugen nur was, wenn sie wirklich gut sind.
Das kann man bewusst machen in einem Rechtsstaat, der die Meinungsfreiheit hoch hält.

Ich hatte der Seenixe schon gesagt, was ich von amtlichen Petitionen halte: Nicht viel.
Die ungeschriebenen Gesetze gelten nur auf Grundlage entsprechender Gemeinsamkeiten.
Entzieht ein Teil seine Mitwirkung, können auch ungeschriebene Gesetze wirkungslos werden.

Glaubst du, dass das ganze System nicht durch die Politik inoffiziell vorgebeben bzw. inoffiziell unterstützt wird -?

Ich habe einen etwas anderen Blick auf die Welt als die meisten. Sehr viele zeigefingern ja ihren Mitschuldanteil, ihre VerANTWORTung, nach oben. Vor kurzem schrieb ich in einer „Experten-Plattform“ folgendes: Die meiste Schuld aber hat das Volk ...!! Das hat die größte Einflussgewalt auf alles, weil 82 Millionen einfach viel mehr Power haben als ein paar Hanswürste, die den Taktstock schwingen und schon lange nichts mehr hören, folglich ihnen auch nicht auffällt, wie misstönig es zugeht im Orchester Deutschland.“ - Würdest Du dem zustimmen? Wenn NEIN, warum nicht?

Glaubst du, dass die Protokollierung über die mündliche Verhandlung korrekt sind, insbesondere wenn der Kläger sich selbst vertritt?

Glaubst du, wenn man ein Antrag auf Berichtigung des Protokolls über die mündliche Verhandlung stellt, dass dieser bejaht wird?

Hast du dich mal mit der „Auslegungskunst“ der Juristen befa§t, wirst Du wissen, dass die „telelogische Rechtsanwendung“ die wichtigste ist, gefolgt von der „systematischen“, der „historischen“ und der „grammatikalischen“. Die „ipsative Rechtsanwendung dürfte eigentlich keine Rolle, entwickelt aber oft die meiste Bedeutung. Liest Du dir mit diesem Wissen im Hinterkopf die Vorschriften durch, die bestimmen, wie Protokolle auszuführen sind, wirst Du erkennen, dass es dumm ist, sich erst in der Verhandlung um korrekte Aufzeichnung des Verfahrens zu kümmern. Unser Rechtssystem ist gierig nach Beweisen. Strengbeweise haben die größte Durchsetzungseffizienz. Folglich sind vorschriftsgemä§e Verhandlungsprotokolle unheimlich wichtig. Nimmt ein Richter auf Antrag einer Partei etwas nicht ins Protokoll auf, ist er verpflichtet, diese Verweigerung zu protokollieren, zu der man dann ja selbst aufzeichnen kann, was einem wesentlich erschien. Das Gericht muss genug Zeit dafür zur Verfügung stellen!). Leistet das Gericht nicht mal diesen Vermerk der Nichtaufnahme ins Protokoll, hat man das Recht die Verhandlung wegen Besorgnis der Befangenheit abzubrechen. Allerdings trauen die wenigsten Betroffenen sich ein derart machtvolles Einflussnehmen zu. Sie wollen ja das Gericht nicht verärgern, das genau diese Schwäche nutzt, um in den Spielräumen mächtig herumzurühren, die ihm das rechtsdumme Volk gestattet, das über seine Rechte nicht genau bescheid weiß. Ratsam, vorschriftsgemä§es Protokollieren einem zu überlassen, der sich stark genug fühlt und keine Nachteile vom Spruchkörper befürchten muss.

Wie siehst du die Stellung der ehrenamtlichen Richter an? Glaubst du die vertreten das System oder das Volk?

Entschuldigung, aber wie Schöffen spuren, ist doch bekannt. Willst Du wirklich eine Antwort auf etwas, das jedem klar ist? Mein Bruder ist seit vielen Jahren Schöffe am LG einer Juristenhochburg. Er hat viele Richter aus ganz Deutschland zu ihrem Verhältnis zu Schöffen befragt und Schöffen zu ihren Meinungen über die Zusammenarbeit mit Menschen, denen Widerspruch jeder Art einer Todsünde gleichkommt. Schöffen sich keine Kontrollinstanz. Sie sind das gute Gewissen der Richter, auch wenn die sich nicht nur Rechtsbeugung leisten, sondern Rechtsbruch.

Es gibt auch den § 56 ZPO, welcher auch die Sozialgerichte verwenden können.

Dieser wurde seit 18 Jahrhundert nicht reformiert.
Jeder Richter hat ohne Begründungspflicht ein sogenanntes Machtinstrument an der Hand,
welches meiner Meinung nach
wenn es nicht anders geht
auch missbräuchlich gegen die Kläger bzw. sogar gegen Anwälte jederzeit gezogen werden kann.

Lg.
Rolandi

Was mi§fällt dir am 53 ZPO? - Ist dir die Zielsetzung bekannt, die hinter allen Regeln steckt und ermöglicht, auch ein Herumtorkeln vor den Etappenzielen so zu steuern, dass Betroffene tatsächlich am Endziel ankommen, ohne abgerissene Arme und Beine?
 
Hallo,

machen wir uns nichts vor, Geld regiert diese Welt. Das war so - ist so - wird bleiben, bis diese Welt ihr Ende findet.

Dieses System baut auf die niederen Instinkte auf. Einigkeit gibt es nur dort, wo Erkenntnis und Empathie herrschen. Dies betrifft nur max. 10 Prozent der Menschheit.

Diese Bundesrepublik wird vom Kapital beherrscht. Wir haben nur eine Pseudo-Demokratie. Das ist das Maximale, was erreichbar war. Und - wir befinden uns auf dem direkten Weg in eine Diktatur. Nur wollen das die Wenigsten wahrhaben.

Meine Vision von einer gerechten Welt wird es auf dieser Erde niemals geben. Erst im Neuen Jerusalem.

Lasse sich also niemand täuschen von der Idee, dem Versprechen eines kommunistischen Weltparadieses. Es wird auch nur die Versklavung des Menschen sein.

Frei bin ich geboren!
Zur Freiheit berufen!
Frei will ich leben!

LG Christiane

Wer meint, Geld regiere die Welt, entlastet den Einzelnen von seiner Verantwortung, mit dem effizientesten „Partner-Verbinder“ und „Tausch-Ermöglicher“ so gerecht umzugehen, dass unter den BeTEILigten genug gemeinsames, nachhaltiges Zufriedensein entsteht, dessen Ergebnisse keine Vermögens- und Machtkonzentationen entwickeln, die gefährlich werden könnten.

Auch niedere Instinkte ermöglichen mehr Gerechtigkeit als das, was wir mit den „Instinktersatz Recht“ erschaffen haben.

Für genug Erkenntnis und Empathie fehlt es der Menschheit am Wissen, wozu letztlich alles geschieht (welches „Fernziel“ / „Überziel“ alle anstreben), und mit welchem „Vehikel“ alle ihre Etappenziele erreichen. Die liegen alle in der richtigen Richtung. Bei schlampigem Gebrauch kommt man nicht an, kann sogar im Abgrund landen. Weil der „Motor“ dieses „Vehikels“ stottert, oder abgewürgt wird … (Hört sich geschwollen philosophisch an, wird Seenixe vermutlich nicht gefallen, lässt sich aber über individuelle Kognitionstrips nachvollziehen. Individuell deshalb, weil die Menschheit mit dem Verdrängen von Schuld kaum Hintergrundwissen entwickelt hat zum effizienten Vermeiden und Bewältigen von Konflikten. Dieses Handicap macht die Arbeit von Konfliktexperten sehr teuer.)

Bzgl. „Pseudo-Demokratie“ stimme ich dir gerne zu. Ist dir bewusst, wie kräftig das Bundesverfassungsgericht diktatorisch agierende Kräfte unserer Gesellschaft unterstützt? 1997 wurde den Rotroben ein Rationalisierungsgesetz geschenkt, das unser Demokratiekonzept aushebelte. Gemerkt hat das so gut wie niemand. (Medien haben sich noch nie über den § 93d BVerfGG empört.)

Weiß Du, welche wesentliche Zielsetzung hinter jedem möglichst gerechten Geben und Nehmen steckt?

Die Evolution ist in meinen Augen die erfolgreichste und friedlichste Veranstaltung aller Zeiten, weil sie mit einem genial einfachen Prinzip Gerechtigkeit ermöglicht. Nur Vernunftwesen waren bisher zu blöde für ein gerechtes Geben und Nehmen, weil sie so viel Hirn entwickelt haben, dass sie sich wer weiß was einbilden können. Damit verhunzen sie fast ständig das Verteilen von Mühe und Lohn, Aufwand und Nutzen, Anstrengung und Erfolg, Investition und Gewinn. Und wenn viele bei sehr vielen Gelegenheiten sich nur ein bisschen ungerecht verhalten, nur so viel, dass sie es selbst nicht merken, kommt einiges zusammen, das bekanntlich über stufenweise Erfolge sehr dynamische Machthierarchien entwickelt. Mit denen dann all das entsteht, was Politiker eigentlich noch nie beherrschten und deshalb vorzugsweise auf möglichst viele Schultern verteilen. Mit entsprechenden Widerständen. Und Medieninteresse.

Ich bin auch frei geboren, zur Freiheit berufen, möchte frei leben. Doch muss ich dieses Recht auch anderen zugestehen, weil mir ohne andere nicht das Geringste gelänge. Deshalb ist für mich auch das Recht auf Kontrolle machtvoller Fremdbestimmung das wichtigste Menschenrecht. Und das ist sogar im GG verankert, aber so raffiniert versteckt, dass ich viele Jahre brauchte, um es aus einer wundervollen juristischen Sprachakrobatik hervorzuziehen …

Entschuldige, werte Seenixe,
aber ich kann nur anbieten, anrei§en.
Wer sich für was interessiert, fragt.
Schreibe ich gleich alles,
wird das schnell eine Schwafelgeschwulst.
All das wäre aber Inhalt von dem,
nach dem ich im Threadöffner gefragt hatte.
 
hallo Hackenbeil,

dein Beitrag zum § 56 ZPO habe ich nicht eindeutig verstanden.

Meine Meinung nach:

hier ein Beispiel mit Fragen an Dich, mit der Bitte um deine Meinung:

die Anträge werden in der mündliche Verhandlung durch den Richter nicht aufgenommen. Auch keine Nichtprotokollierung dessen.

Der Richter hat stattdessen den § 56 ZPO gezogen und ein unrichtiges Protokoll erstellt.

Nun was soll der Betroffene dagegen machen, man erreicht meiner Meinung nach
durch die vorgenannte Rechtsbeugung und der Anwendung des § 56 ZPO doch seine Ziele - wenn es nicht anders geht, oder?

Wie kann sich der Betroffene gegen diesen meiner Meinung nach Missbrauch und Rechtsbeugung wehren?

Also wenn es nicht anders geht, kann man ja meiner Meinung nach den § 56 ZPO gegen jeden ziehen, und das ist vielen UO auch noch unbekannt und wird unterschätzt.

Der § 56 ZPO ist meiner Meinung nach ein Freibrief - auch für den Fall - wenn es nicht anders geht...….

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hackebeil,
Eigentlich wollte ich deine Beiträge völlig ignorieren. Dies hauptsächlich, weil sie so nichts sagend sind und nach wie vor eigentlich nur "heiße Luft". Allerdings, wenn hier Unwahrheiten verbreitet werden, dann muss ich leider einschreiten. Du machst das ganz geschickt, aber solche kleinen Kniffe bin ich schon von ganz anderen Demagogen gewöhnt.
Was meine ich: deine Aussagen über die Arbeit von Schöffen sind eine Backtpfeife in das Gesicht jedes einzelnen Schöffen, der sich für dieses Ehrenamt aufstellen lässt und arbeitet. Ich bin auch Schöffe und kann Dir berichten, dass in meiner Arbeit als Schöffe solche ein Verhalten keinen Platz hat. Da du dieses hier aber verallgemeinerst, kann ich dir aus meiner Arbeit berichten, dass ich viele Schöffen kenne, die anders handeln als von Dir hier ausgeführt.
Ich spare mir eine Erwiderung auf Deine anderen Angriffe. Ich bitte Dich nur, wenn du was schreibst bei der Wahrheit zu bleiben. Weder Hörensagen noch Lügen. Jeder darf seine eigene Meinung haben die er sich aufgrund freier Meinungsbildung aneignet, aber wenn Sachen verdreht oder unrichtig dargestellt werden, werde ich eingreifen müssen. Jeder kann selbst den Wahrheitsgehalt deiner Aussagen überprüfen in dem er versucht nachzuvollziehen, was du schreibst.
So ist Deine Kritik am Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht vollziehbar. Es gab 1997 keine Änderung im BVerfGG. So etwas lässt sich in der Änderungsdokumentation zu jedem Gesetz immer sehr schnell nachvollziehen.

Und... so muss ich also gestehen, dass ich mich mit Deinem Inhalt länger als gewollt beschäftigt habe. Aber versprochen, das letzte mal, weil mir meine Lebenszeit viel zu kostbar ist, als diese mit Deinen Ergüssen zu verbringen. Zukünftig werde ich jede nachweisbar Lüge oder Verdrehung von Tatsachen einfach löschen....

Gruß von der Seenixe
 
hallo,

Meine nachfolgende Meinung mit Fragen:

also meine persönliche Erfahrung zu den ehrenamtlichen Richtern:

zum Beispiel:
schauen zu, wie gestellte Anträge durch den Vorsitzenden Einzelrichter nicht protokolliert werden usw. - auch wenn ständig darauf beharrt wird- passiert nichts - Das ist doch nicht rechtsmäßig, oder?
(Insbesondere wenn man die ehrenamtlichen Richter dazu höflichst aufgefordert hat mitzuwirken)
Auch eine Nichtprotokollierung findet nicht statt, so als ob es nie stattgefunden hätte - das ist was?

Das UO "Tamtam" hat doch auch in seinen Beitrag berichtet, dass er auch ein ehrenamtl. Richter war:

Soweit ich mich erinnere, hat "Tamtam" berichtet:
dass wenn die ehrenamtl. Richter andere Rechtsauffassung sind
(= also meiner Meinung nach: Probleme bereiten)
werden diese nicht wieder gewählt, oder habe ich da was falsches verstanden?

Mir ist auch bekannt, dass es vorkommen kann, dass ehrenam. Richter vom Sozialrechtgesetzen keine Ahnung bzw. wenig Ahnung haben können,
wie machen die ehreanmtl. Richter das nur - dass Sie unabhängig vom Vorsitzenden Richter -
eine eigenständige Entscheidung treffen können?
zumal wie "Tamtam" geschrieben hat:
die Akten die ehrenamtl. Richter vermutlich überwiegend immer erst am Verhandlungstag zum lesen erhalten?
Man sollte dabei noch berücksichtigen, dass manche Kläger mehr als 5 oder 10 Klagen zum gleichen Termin anberaumt erhalten, damit geht ein größer Aktenberg einher.

Ich hoffe, dass es auch andere ehrenamtliche Richter gibt, jedoch habe ich diese selber noch nicht erleben dürfen.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,
Ich bin inzwischen in der 3 Wahlperiode Schöffe (also seit über 14 Jahren) allerdings nicht am Sozialgericht sondern am Strafgericht. Es ist auch nicht notwendig, dass ein Schöffe selbst Jurist ist oder auch im Sozialrecht bewandert ist. Die Aufgabe des Schöffen ist, seinen gesunden Menschenverstand und seine Lebenserfahrung einzubringen. Der Schöffe hat die gleichen Rechte wie der studierte Richter oder die Richterin und seine Stimme auch den gleichen Wert. Wenn sich die Schöffen einig sind, ist gegen sie kein Urteil möglich.
Ein Richter hat eventuell eine Möglichkeit die Arbeit eines Schöffen negativ zu bewerten, allerdings weiß er nicht was er dann bekommt. ;-)
Der jeweilige Richter informiert zu Beginn des Verfahrens über den Sachstand im Richterzimmer und entschieden wird über das, was im Gerichtssaal vorgetragen wird.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ich bin keine Schöffin. Ich war bei mehreren Verhandlungen gegen BGn dabei.
Jedesmal war ich der einzige Gastzuschauer.
Die Rechtsvertretung einer BG erzählte mir, dass die Schöffen nur Makulatur sind, das Urteil bereits vorher feststeht. Die Schöffen erst in der Verhandlung erfahren, worum es geht. Es sind zwei Schöffen - einer der AG-Seite und einer der AN-Seite. Die AN-Seite hat null Chance, wenn die Richterin bereits ihr Urteil im Vorfeld gefällt hat.

Diese Richterin hat auf subtile manipulative Art gearbeitet. Am Anfang zeigte sie viel Mitgefühl für das UO, im weiteren Verlauf dann Argumente, warum das UO verlieren muß. Nach dem Besuch zweier Verfahren wußte ich nach 10 Minuten, wie das Urteil ausfallen würde.

Meine persönliche Erfahrung in einem Rechtsstreit gegen die DRV zeigte mir, dass Schöffen nicht wirklich etwas zu sagen haben. Eine Schöffin war der Meinung, dass ich überhaupt keine Chance im Arbeitsleben habe, ohne eine berufliche Reha. Das interessierte die kurz vor der Rente stehende Richterin gar nicht.

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hackebeil

es ist ja nicht verkehrt die hintergründe und denkweisen zu kennen, aber im zusammenhang mit dem forum und den hier aufgeworfenen fragen - die allesamt zumeist der natur sind, dass der fall bereits längst eingetreten ist - dürfte es wenig kümmern, was bspw die teleologische interpretation angeht. das hilft dem etwas, der einblick hat, indem er diese "erkenntnis" umsetzt und so auch einmal die gesetzesentwicklung betrachtet und das, was der gesetzgeber damit eigentlich bezwecken wollte. das hilft in diesen fällen aber auch nur, wenn man das ergebnis und nicht die theorie wiedergibt. als beispiel sei die vorgesehene rechtliche möglichkeit der benennung von (zumindest) 3 SV durch die BG genannt und dass ein vorschlagsrecht besteht. nichts davon geht aus dem gesetzestext hervor; liest man aber die entwicklung im gesetzgebungsverfahren, erfährt man auch die grundlage.

man kann bei Kant, Hegel und Gadamer anfangen, ja. aber das ist hintergrundwissen. im einzelfall hilft es, die "denke" zu verstehen, so habe ich mir die dissertation einer "meiner" Ri'innen zu gemüte geführt, in der sie gerade ua über diese teleologische sichtweise schreibt (Drescher, A., 1997. Naturrecht als utilitaristische Pflichtenethik? (Dissertation). Universität Erlangen-Nürnberg, Nürnberg.)
im weiteren ist eine hilfe im konkreten fall das mass und die intention des forums, wenn ich es nicht falsch verstanden habe.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo seenixe,
hallo Hackebeil,
hallo zusammen,

Meine nachfolgende Meinung und Fragen:

weshalb sind die ehrenamtlichen nicht eingeschritten,
wenn der Vorsitzende Einzelrichter meine Anträge ohne Angaben von Gründen nicht protokolliert?
Auch die Nichtprotokollierung wurde nicht protokolliert.
Die Einzelrichter wurden von mir zur Mitwirkung aufgefordert auch da geschah nichts, was ist das?

Ich würde gerne was anderes berichten, aber leider kann ich es aus meiner Erfahrung nicht.

Das vorgenannte ist nur ein Beispiel - ich habe zahlreiche.

Und was nützt mir eine mündliche Verhandlung, wenn zum Beispiel:
das Protokoll nicht stimmt, die Anträge nicht aufgenommen werden usw. - aber auch das ist vielen Anwälten bekannt, das bei Gericht so zugehen kann.
(Habe ich von Anwälten selbst zu hören bekommen)

Bekannt ist das schon längst, was wird gemacht - Nichts wird dagegen unternommen?

Habe sogar einen Anwalt als Zeugen zur Verhandlung als Zuschauer gebeten,
Seine Antwort wie ich so verstand: kann ich nicht machen, da verliere ich meine Prozesse.

So, wie kann man sich gegen das unrichtige Protokoll wehren - sehr schwer bis unmöglich.
Über den Antrag der Protokollberichtigung entscheidet der gleiche Richter - na der wird doch seinen eigenen Fehler/ meiner Meinung nach Absicht nicht berichtigen, oder?

Wieso werden Videoaufnahmen in der mündlichen Verhandlung nicht erlaubt usw.... - wenn alles doch so in Ordnung abläuft, wie behauptet wird, dann sehe ich doch kein Grund für die Abwährhaltung,, oder liege ich das falsch?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hackebeil,
Eigentlich wollte ich deine Beiträge völlig ignorieren. Dies hauptsächlich, weil sie so nichts sagend sind und nach wie vor eigentlich nur "heiße Luft". Allerdings, wenn hier Unwahrheiten verbreitet werden, dann muss ich leider einschreiten. Du machst das ganz geschickt, aber solche kleinen Kniffe bin ich schon von ganz anderen Demagogen gewöhnt.
Was meine ich: deine Aussagen über die Arbeit von Schöffen sind eine Backtpfeife in das Gesicht jedes einzelnen Schöffen, der sich für dieses Ehrenamt aufstellen lässt und arbeitet. Ich bin auch Schöffe und kann Dir berichten, dass in meiner Arbeit als Schöffe solche ein Verhalten keinen Platz hat. Da du dieses hier aber verallgemeinerst, kann ich dir aus meiner Arbeit berichten, dass ich viele Schöffen kenne, die anders handeln als von Dir hier ausgeführt.
Ich spare mir eine Erwiderung auf Deine anderen Angriffe. Ich bitte Dich nur, wenn du was schreibst bei der Wahrheit zu bleiben. Weder Hörensagen noch Lügen. Jeder darf seine eigene Meinung haben die er sich aufgrund freier Meinungsbildung aneignet, aber wenn Sachen verdreht oder unrichtig dargestellt werden, werde ich eingreifen müssen. Jeder kann selbst den Wahrheitsgehalt deiner Aussagen überprüfen in dem er versucht nachzuvollziehen, was du schreibst.
So ist Deine Kritik am Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht vollziehbar. Es gab 1997 keine Änderung im BVerfGG. So etwas lässt sich in der Änderungsdokumentation zu jedem Gesetz immer sehr schnell nachvollziehen.

Und... so muss ich also gestehen, dass ich mich mit Deinem Inhalt länger als gewollt beschäftigt habe. Aber versprochen, das letzte mal, weil mir meine Lebenszeit viel zu kostbar ist, als diese mit Deinen Ergüssen zu verbringen. Zukünftig werde ich jede nachweisbar Lüge oder Verdrehung von Tatsachen einfach löschen....

Gruß von der Seenixe

Ein so offen gezeigter Affront ist mir bisher nicht begegnet bei meinen Diskussionen im Internet. Aber danke für den Hinweis, dass der § 93d BVerfGG nicht im Jahre 1997 installiert worden ist, sondern schon ab 1993 seine destruktive Wirkung entfaltet. Wie ich dazu kam, 1997 anzunehmen, kann ich im Augenblick nicht nachvollziehen. Die zutreffende Jahreszahl ist aber gar nicht so wichtig. Wesentlich ist, dass dieses Gesetz überhaupt installiert wurde im Rechtssystem. Wikipedia schreibt zu diesem Rationalisierungsgesetz, über das mich schon öfter öffentlich lustig gemacht habe mit dem Bild, dass die Rotroben Beschwerden von Bürgern auch abweisen lassen können mithilfe von Hiwis in Karlsruhe, während sie Caipirinha schlotzen unter Palmen anlässlich einer Fortbildungsreise, folgendes:

„Eine „Bearbeitungsgarantie“ gibt es bei der Verfassungsbeschwerde nicht. Seit 1951 waren nur knapp 2,5 % aller Beschwerdeanträge erfolgreich; viele werden aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Neben der Möglichkeit einer A-Limine-Abweisung wurde ab 1993 mit § 93d BVerfGG die Möglichkeit geschaffen, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Begründet wurde dies rechtspolitisch damit, dass Begründungen richterlicher Entscheidungen nur zum Anrufen weiterer Instanzen notwendig seien. Das Gericht gehöre nicht zum Instanzenzug. Von der Möglichkeit, eine Missbrauchsgebühr für das grundsätzlich gerichtsgebührenfreie Verfahren zu erheben, machte das Gericht bislang in seiner Praxis sehr selten Gebrauch.“

Dass Bürger aufgrund der möglichen Nichtbegründung der Ablehnung ihrer Verfassungsbeschwerde nicht erfahren, warum ihr Anliegen die Verfassungsschützer nicht bearbeitet haben, ist ungeheuer! Sie werden damit ja im Unklaren gelassen. Rechtsklarheit ist etwas sehr wichtiges in demokratischen Systemen. Ist die nicht gegeben, können Richter nach Lust und Laune entscheiden - bzw. das auch Hiwis überlassen. Aber so ist das eben: Juristen halten Bürger für so blöde, dass sie mit dem Volk schon immer machten, was ihnen Recht war. Mit dieser Erkenntnis überhaupt noch von einer Demokratie zu sprechen, ist ein übler Witz, denn die Justiz bedient nun mal das einflussreichste Instrument zum Steuern individuellen Verhaltens und bestimmt damit wesentlich, wie eine Gesellschaft sich entwickelt.

Ich bin also ein Demagoge für dich. Interessant. Und das mit nichtssagenden Beiträgen ... Womit habe ich denn versucht, das Volk aufzuhetzen? Weist man auf unerträgliche Zustände hin mit dem Ziel, sie abzustellen, ist man ein Hetzer. In meinen Augen hetzen Richter das Volk auf, wenn sie Betroffene zu einem Vergleich überreden. Ihnen ist ja klar, dass man ihnen den tatsächlichen Umfang des ihnen zustehenden Schadensersatzes vorenthalten hat. In der Regel kommt es danach zu viel bösem Ärger zwischen Gläubigern und Schuldnern, den die Gläubiger Unfallopfern anlasten, weil man auch ihnen, als sie klein waren, mal erzählt hat, Richter würden böse Menschen ins Gefängnis stecken, können also nur gute, rechte Menschen sein ...

Ich habe nichts dagegen, wenn man mir widerspricht. Allerdings sollten dazu allgemeingültige Denk-, Rechts- und Erfahrungssätze beachtet werden und verständig lebensnahe Betrachtungsweise, die bestenfalls auf einem qualifizierten Konsens beruht. Ich habe schon viele Menschen, die mir über den Weg gelaufen sind gefragt, wie sie den Begriff „Wahrheit“ erklären, bekam selten eine tragfähige Antwort. Oft wurde gemeint, das sei schwer zu erklären.

Was die Arbeit von Schöffen betrifft, habe ich meine Meinung wiedergeben, weil Rolandi mich darum gebeten hat. Dazu teilte ich mit, wie es zu dieser Meinung kam. Eine Lüge könntest Du mir vorwerfen, hätte ich etwas anderes berichtet, als mein Bruder mir erzählte. Und der hat sich auch schon über die normale Schöffenarbeit hinaus mit der Einflussgewalt von Schöffen beschäftigt. Schöffen haben in der Regel kein Jurastudium absolviert und lassen sich von Richtern schnell von der Richtigkeit des Urteils überzeugen, das der Richter für richtig hält. Selbstverständlich gibt es auch viele Schöffen, die sich wirklich um Gerechtigkeit bemühen. Allerdings ist mir noch keiner begegnet, auch noch kein Richter oder Anwalt mit einer praktikablen Erklärung für Gerechtigkeit im Kopf, immerhin oberste Leitlinie für Politik und Justiz. Deshalb ist auch nicht verwunderlich, wie gerne unser Rechtssystem mit Deals und Vergleichen arbeitet. Wie kannst Du wissen, wie andere Schöffen, mit denen Du in Verbindung stehst, sich tatsächlich gegenüber ihren Richtern verhalten?
 
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