Ariel
Erfahrenes Mitglied
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- 23 März 2007
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Wissenschaftsmissbrauch zur Schadensersatzentsorgung:
Wissenschaft entsteht aus der Beobachtung der immer selben Vorgänge und Zustände unter denselben Bedingungen. So entstand Wissen, auf das man sich verlassen konnte und neues Wissen darauf aufbauen/begründen.
Jedes Beobachtungsergebnis muss immer dasselbe Ergebnis liefern.
Missbrauch der Wissenschaft:
Bei Stevens‘ Beobachtung am Probanden ergibt sich immer nur das Ergebnis, das er selbst vorstellt, aber nie ein anderer, unabhängig davon, zu demselben Ergebnis kommen/gelangen kann. Somit haben solche Gutachten keinen wissenschaftlichen Wert.
Daher sind alle psychiatrischen Studien von Stevens und seiner denkverwandten Kollegen pseudowissenschaftlich und hat mit klassischer Wissenschaft nichts gemein.
Untersuchungs-Ergebnisse kann man in der Pseudowissenschaft manipulieren. Gerichte helfen dabei, indem sie sagen: „Es komme nicht darauf an, was an Befunddokumenten vorliege, sondern es komme nur darauf an, was der Gerichtssachverständige an Krankheitswert bei seiner Untersuchung erkenne.“
Das ist der Erfolg der Fortbildungsschulungen an versicherungsmedizinischen Instituten, zu denen regelmäßig Richter eingeladen werden. Eine Art Gehirnwäsche, die anhängig macht, so und nicht anders mehr denken zu können. Man nennt das Indoktrinierung. (Bei Abweichung des erhaltenen Glaubensinhaltes erfolgen Strafen).
Fallbeispiel: Wenn z.B. eine Spinalkanalenge in der HWS infolge einer HWS-Distorsion/Schleudertrauma, die mit einer Bewegungsbehinderung der HWK verbunden ist, so häben, laut Pseudowissenschaftler der Psychiatrie, die daraus resultierenden Gefühlsstörungen keinen Krankheitswert (den Grund sagen sie natürlich nicht: weil das sonst zu einer Entschädigung für den Betroffenen führen könnte.)
Um dieser Behauptung – "keinen Krankheitswert" - Nachdruck zu verleihen, wird die Glaubwürdigkeit des Probanden geschändet. Denn unmittelbar, wenn dieser Verdacht der Unglaubwürdigkeit im Raum steht - einen Nachweis darüber benötigt die Richterschaft ja nicht, weil sie indoktriniert ist – dann muss das Klage-Verfahren und die Sachaufklärung nicht mehr fortgeführt werden.
Die Ursache, für die Leichtigkeit eines pseudowissenschaftlichen Sachverständigen einen Krankheitswert abzusprechen und eine Unglaubwürdigkeit zu unterstellen, liegt in dem Stummverhalten der medizinischen Wissenschaftler. Natürlich wird auch der Widerspruch der beim Kläger vorhandenen ärztlichen Nachweise zwischen Vorgutachter und dem pseudowissenschaftlichen Sachverständigen beseitigt, indem der Pseudowissenschaftler nie nachvollziehen könne, warum der wissenschaftliche Kollege da einen ärztlichen Nachweis ausstellte. Zur Erinnerung: Laut Gericht komme es ja nur auf die Untersuchungsergebnisse des pseudowissenschaftlichen Sachverständigen an.
Im Beispiel der Spinalkanalenge: Die Probleme der Spinalkanalenge (ursprünglich als HWS-Distorsions-Diagnose/Schleudertrauma vorgestellt) ist von Individuum zu Individuum unterschiedlich in ihrer Ausprägung. Sie ist nicht richtig erforscht, weil die Bilddokumentation noch nicht lange etabliert ist und auch heute noch nicht viele Ärzte mit den Bilddokumentationen umzugehen wissen – bzw. richtig lesen/auswerten können (MRT gibt es seit ca 30 Jahren, also für Mediziner ein sehr (zu) kurze Zeit sich damit vertraut zu machen ).
Daher werden die, für die Versicherungsmediziner, vorteilhaften Vorurteile der veralteten medizinischen „Wissenschaft“ (eher Vermutungsschaft) hergenommen und damit dem Kranken unterstellt, er verhalte sich aggravierend, da man ja äußerlich keine Nervenschädigung ect. erkennen könne. Medizinische Laien kann man mit solchen Floskeln so gut an der Nase rum führen. Die angewandten Untersuchungsmethoden der Pseudowissenschaftler, die rein noch mit den Händen und Gesprächen untersuchen, also jede Befunderhebung manipulieren können, entsprechen der Zeit, als es noch keine MRT, keine Angiographien, keine Ultraschall-…. Untersuchungen gab.
Warum wird so vehement auf diesen veralteten Untersuchungsmethoden beharrt und die Messwerte der neuen Untersuchungsmethoden relativiert - immer zu Ungunsten der Probanden?
Wenn ein Gutachter das Gutachtenergebnis vorher schon weiß, weil der Auftraggeber/bzw. die eigenen Gesinnung bestimmte Wünsche hat, so kann man positive Befunde als negative Befunde dokumentieren, noch ein bisschen verstärkend dazu dichten, wie z.B. der Proband habe aggraviert, habe vorgeführt, habe verweigert, habe nicht mitgearbeitet, …, die Anamnese noch ein bisschen kaschieren, schon hat man das Ergebnis, dass alles, was der Proband an Beschwerden vortrug nur dazu dienen sollte, sich einen Vorteil zu verschaffen, dabei hätten seine Beschwerdesymptome keinerlei Krankheitswert.
Somit hat der pseudowissenschaftliche Sachverständige alles hervorgeholt, was das Gericht braucht, um eine Schadensersatzklage o.ä. abzulehnen, es muss sich nur auf seinen Sachverständigen berufen/stützen und hat dann sauber begründet geurteilt.
In den weiteren Instanzen wird nie die Richtigkeit des Sachverständigen–Gutachtens hinterfragt, das ist ja nicht Gegenstand der Berufung, sondern es wird immer nur das Urteil hinterfragt, ob es zu einem richtigen Schluss gekommen ist, auf Grund des vorhandenen Sachverhaltes:
1. Krankheitswert verneint
2. Glaubwürdigkeit verneint
3. Vorhandene ärztliche Nachweise und objektive Befunddokumentationen, als Beweise des Klägers, entkräftet, indem der pseudowiss. Gerichtssachverständige die alle als nicht nachvollziehbar behauptet und den Krankheitswert abspricht. Der offensichtliche Widerspruch zwischen Beschwerdevortrag, objektiven ärztlichen Nachweisen und der subjektiven Meinung des psychiatrischen Pseudowissenschaftlers wird damit aufgehoben, indem dem Probanden die Glaubwürdigkeit entzogen wird.
Hier ist der Rechtsweg eindeutig entrechtend des Unfallgeschädigten.
Grund: Der Kläger müsste zuerst wieder seine Glaubwürdigkeit herstellen, indem er mit einer Klage dem Sachverständigen –Gutachten nachweist, dass ein falsches GA-Ergebnis erstellt wurde. Das dauert aber so lange, dass damit die Berufungsfrist abgelaufen ist.
Im Beispiel: Eine Spinalkanalenge, die so schwer ist, wegen anfänglich verharmlosender Diagnose auch schnell fortschreitet, dass Behinderungen daraus resultieren, wird von jedem pflichtbewussten gewissenhaften Mediziner zu einer OP-Indikation beurteilt – er soll ja dem Patienten helfen und nicht schaden.
Dagegen wird von einem pseudowissenschaftlichen Gerichtssachverständigen (oder ohne Gericht-…) derselbe behindernde Krankheitszustand als
- simulierter Beschwerdevortrag diffamiert,
- der Proband in seinem Leumund beschädigt, und
- jeder Krankheitswert dieser den Organismus nachhaltig schädigenden Krankheit verleugnet.
Das ist zwar Betrug, ein Verbrechen, ein ärztlicher Meineid, aber Heiliggesprochen durch die Absegnung der Richter (indoktrinierte Teilnehmer der Fortbildungen der Versicherungswirtschaften – und so zu abhängigem Werkzeug deren Betrugsstrategie gemacht).
HWS70 hat an anderer Stelle hinterfragt:
Da gibt’s nur eine Antwort: Dieses Betrugsscenario ist so groß angelegt, so vernetzt tätig, dass man das aus nächster Nähe nicht erkennen kann, sondern nur, wenn man einen Blick über das Gesamt-Betrugswerk schweifen lässt, völlig unvoreingenommen, dann fallen einem die einzelnen Vernetzungsknoten auf. (keiner kann seine 5-Zimmer-Wohnung aus seiner Position insgesamt überblicken. Das geht nur, wenn man von oben auf den Wohnungsplan drauf schaut – wie es die Architekten der Sache tun. Feldherren standen immer nur vor den Schlachtfeldplänen, nie waren sie unter den Soldaten im Auge in Auge-Kontakt.)
Es geht um Strategie im Kampf um die Finanzmacht der Versicherungswirtschaft – hier die Taktik mit Absprechen der Glaubwürdigkeit und dem Krankheitswert.
Gruß Ariel
Wissenschaft entsteht aus der Beobachtung der immer selben Vorgänge und Zustände unter denselben Bedingungen. So entstand Wissen, auf das man sich verlassen konnte und neues Wissen darauf aufbauen/begründen.
Jedes Beobachtungsergebnis muss immer dasselbe Ergebnis liefern.
Missbrauch der Wissenschaft:
Bei Stevens‘ Beobachtung am Probanden ergibt sich immer nur das Ergebnis, das er selbst vorstellt, aber nie ein anderer, unabhängig davon, zu demselben Ergebnis kommen/gelangen kann. Somit haben solche Gutachten keinen wissenschaftlichen Wert.
Daher sind alle psychiatrischen Studien von Stevens und seiner denkverwandten Kollegen pseudowissenschaftlich und hat mit klassischer Wissenschaft nichts gemein.
Untersuchungs-Ergebnisse kann man in der Pseudowissenschaft manipulieren. Gerichte helfen dabei, indem sie sagen: „Es komme nicht darauf an, was an Befunddokumenten vorliege, sondern es komme nur darauf an, was der Gerichtssachverständige an Krankheitswert bei seiner Untersuchung erkenne.“
Das ist der Erfolg der Fortbildungsschulungen an versicherungsmedizinischen Instituten, zu denen regelmäßig Richter eingeladen werden. Eine Art Gehirnwäsche, die anhängig macht, so und nicht anders mehr denken zu können. Man nennt das Indoktrinierung. (Bei Abweichung des erhaltenen Glaubensinhaltes erfolgen Strafen).
Fallbeispiel: Wenn z.B. eine Spinalkanalenge in der HWS infolge einer HWS-Distorsion/Schleudertrauma, die mit einer Bewegungsbehinderung der HWK verbunden ist, so häben, laut Pseudowissenschaftler der Psychiatrie, die daraus resultierenden Gefühlsstörungen keinen Krankheitswert (den Grund sagen sie natürlich nicht: weil das sonst zu einer Entschädigung für den Betroffenen führen könnte.)
Um dieser Behauptung – "keinen Krankheitswert" - Nachdruck zu verleihen, wird die Glaubwürdigkeit des Probanden geschändet. Denn unmittelbar, wenn dieser Verdacht der Unglaubwürdigkeit im Raum steht - einen Nachweis darüber benötigt die Richterschaft ja nicht, weil sie indoktriniert ist – dann muss das Klage-Verfahren und die Sachaufklärung nicht mehr fortgeführt werden.
Die Ursache, für die Leichtigkeit eines pseudowissenschaftlichen Sachverständigen einen Krankheitswert abzusprechen und eine Unglaubwürdigkeit zu unterstellen, liegt in dem Stummverhalten der medizinischen Wissenschaftler. Natürlich wird auch der Widerspruch der beim Kläger vorhandenen ärztlichen Nachweise zwischen Vorgutachter und dem pseudowissenschaftlichen Sachverständigen beseitigt, indem der Pseudowissenschaftler nie nachvollziehen könne, warum der wissenschaftliche Kollege da einen ärztlichen Nachweis ausstellte. Zur Erinnerung: Laut Gericht komme es ja nur auf die Untersuchungsergebnisse des pseudowissenschaftlichen Sachverständigen an.
Im Beispiel der Spinalkanalenge: Die Probleme der Spinalkanalenge (ursprünglich als HWS-Distorsions-Diagnose/Schleudertrauma vorgestellt) ist von Individuum zu Individuum unterschiedlich in ihrer Ausprägung. Sie ist nicht richtig erforscht, weil die Bilddokumentation noch nicht lange etabliert ist und auch heute noch nicht viele Ärzte mit den Bilddokumentationen umzugehen wissen – bzw. richtig lesen/auswerten können (MRT gibt es seit ca 30 Jahren, also für Mediziner ein sehr (zu) kurze Zeit sich damit vertraut zu machen ).
Daher werden die, für die Versicherungsmediziner, vorteilhaften Vorurteile der veralteten medizinischen „Wissenschaft“ (eher Vermutungsschaft) hergenommen und damit dem Kranken unterstellt, er verhalte sich aggravierend, da man ja äußerlich keine Nervenschädigung ect. erkennen könne. Medizinische Laien kann man mit solchen Floskeln so gut an der Nase rum führen. Die angewandten Untersuchungsmethoden der Pseudowissenschaftler, die rein noch mit den Händen und Gesprächen untersuchen, also jede Befunderhebung manipulieren können, entsprechen der Zeit, als es noch keine MRT, keine Angiographien, keine Ultraschall-…. Untersuchungen gab.
Warum wird so vehement auf diesen veralteten Untersuchungsmethoden beharrt und die Messwerte der neuen Untersuchungsmethoden relativiert - immer zu Ungunsten der Probanden?
Wenn ein Gutachter das Gutachtenergebnis vorher schon weiß, weil der Auftraggeber/bzw. die eigenen Gesinnung bestimmte Wünsche hat, so kann man positive Befunde als negative Befunde dokumentieren, noch ein bisschen verstärkend dazu dichten, wie z.B. der Proband habe aggraviert, habe vorgeführt, habe verweigert, habe nicht mitgearbeitet, …, die Anamnese noch ein bisschen kaschieren, schon hat man das Ergebnis, dass alles, was der Proband an Beschwerden vortrug nur dazu dienen sollte, sich einen Vorteil zu verschaffen, dabei hätten seine Beschwerdesymptome keinerlei Krankheitswert.
Somit hat der pseudowissenschaftliche Sachverständige alles hervorgeholt, was das Gericht braucht, um eine Schadensersatzklage o.ä. abzulehnen, es muss sich nur auf seinen Sachverständigen berufen/stützen und hat dann sauber begründet geurteilt.
In den weiteren Instanzen wird nie die Richtigkeit des Sachverständigen–Gutachtens hinterfragt, das ist ja nicht Gegenstand der Berufung, sondern es wird immer nur das Urteil hinterfragt, ob es zu einem richtigen Schluss gekommen ist, auf Grund des vorhandenen Sachverhaltes:
1. Krankheitswert verneint
2. Glaubwürdigkeit verneint
3. Vorhandene ärztliche Nachweise und objektive Befunddokumentationen, als Beweise des Klägers, entkräftet, indem der pseudowiss. Gerichtssachverständige die alle als nicht nachvollziehbar behauptet und den Krankheitswert abspricht. Der offensichtliche Widerspruch zwischen Beschwerdevortrag, objektiven ärztlichen Nachweisen und der subjektiven Meinung des psychiatrischen Pseudowissenschaftlers wird damit aufgehoben, indem dem Probanden die Glaubwürdigkeit entzogen wird.
Hier ist der Rechtsweg eindeutig entrechtend des Unfallgeschädigten.
Grund: Der Kläger müsste zuerst wieder seine Glaubwürdigkeit herstellen, indem er mit einer Klage dem Sachverständigen –Gutachten nachweist, dass ein falsches GA-Ergebnis erstellt wurde. Das dauert aber so lange, dass damit die Berufungsfrist abgelaufen ist.
Im Beispiel: Eine Spinalkanalenge, die so schwer ist, wegen anfänglich verharmlosender Diagnose auch schnell fortschreitet, dass Behinderungen daraus resultieren, wird von jedem pflichtbewussten gewissenhaften Mediziner zu einer OP-Indikation beurteilt – er soll ja dem Patienten helfen und nicht schaden.
Dagegen wird von einem pseudowissenschaftlichen Gerichtssachverständigen (oder ohne Gericht-…) derselbe behindernde Krankheitszustand als
- simulierter Beschwerdevortrag diffamiert,
- der Proband in seinem Leumund beschädigt, und
- jeder Krankheitswert dieser den Organismus nachhaltig schädigenden Krankheit verleugnet.
Das ist zwar Betrug, ein Verbrechen, ein ärztlicher Meineid, aber Heiliggesprochen durch die Absegnung der Richter (indoktrinierte Teilnehmer der Fortbildungen der Versicherungswirtschaften – und so zu abhängigem Werkzeug deren Betrugsstrategie gemacht).
HWS70 hat an anderer Stelle hinterfragt:
ich verstehe bei der ganzen Sachen v. a. nicht, dass die Fehler bei Begutachtungen, die jedem auffallen, der sich damit halbwegs intensiv und unvoreingenommen beschäftigt, in besonders hohem Maß bei der Rechtsprechung nicht auffallen.
Da gibt’s nur eine Antwort: Dieses Betrugsscenario ist so groß angelegt, so vernetzt tätig, dass man das aus nächster Nähe nicht erkennen kann, sondern nur, wenn man einen Blick über das Gesamt-Betrugswerk schweifen lässt, völlig unvoreingenommen, dann fallen einem die einzelnen Vernetzungsknoten auf. (keiner kann seine 5-Zimmer-Wohnung aus seiner Position insgesamt überblicken. Das geht nur, wenn man von oben auf den Wohnungsplan drauf schaut – wie es die Architekten der Sache tun. Feldherren standen immer nur vor den Schlachtfeldplänen, nie waren sie unter den Soldaten im Auge in Auge-Kontakt.)
Es geht um Strategie im Kampf um die Finanzmacht der Versicherungswirtschaft – hier die Taktik mit Absprechen der Glaubwürdigkeit und dem Krankheitswert.
Gruß Ariel