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Die Taktik der Pseudowissenschaft mit der Glaubwürdigkeit und mit dem Krankheitswert

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Wissenschaftsmissbrauch zur Schadensersatzentsorgung:

Wissenschaft entsteht aus der Beobachtung der immer selben Vorgänge und Zustände unter denselben Bedingungen. So entstand Wissen, auf das man sich verlassen konnte und neues Wissen darauf aufbauen/begründen.
Jedes Beobachtungsergebnis muss immer dasselbe Ergebnis liefern.

Missbrauch der Wissenschaft:
Bei Stevens‘ Beobachtung am Probanden ergibt sich immer nur das Ergebnis, das er selbst vorstellt, aber nie ein anderer, unabhängig davon, zu demselben Ergebnis kommen/gelangen kann. Somit haben solche Gutachten keinen wissenschaftlichen Wert.
Daher sind alle psychiatrischen Studien von Stevens und seiner denkverwandten Kollegen pseudowissenschaftlich und hat mit klassischer Wissenschaft nichts gemein.

Untersuchungs-Ergebnisse kann man in der Pseudowissenschaft manipulieren. Gerichte helfen dabei, indem sie sagen: „Es komme nicht darauf an, was an Befunddokumenten vorliege, sondern es komme nur darauf an, was der Gerichtssachverständige an Krankheitswert bei seiner Untersuchung erkenne.“
Das ist der Erfolg der Fortbildungsschulungen an versicherungsmedizinischen Instituten, zu denen regelmäßig Richter eingeladen werden. Eine Art Gehirnwäsche, die anhängig macht, so und nicht anders mehr denken zu können. Man nennt das Indoktrinierung. (Bei Abweichung des erhaltenen Glaubensinhaltes erfolgen Strafen).

Fallbeispiel: Wenn z.B. eine Spinalkanalenge in der HWS infolge einer HWS-Distorsion/Schleudertrauma, die mit einer Bewegungsbehinderung der HWK verbunden ist, so häben, laut Pseudowissenschaftler der Psychiatrie, die daraus resultierenden Gefühlsstörungen keinen Krankheitswert (den Grund sagen sie natürlich nicht: weil das sonst zu einer Entschädigung für den Betroffenen führen könnte.)

Um dieser Behauptung – "keinen Krankheitswert" - Nachdruck zu verleihen, wird die Glaubwürdigkeit des Probanden geschändet. Denn unmittelbar, wenn dieser Verdacht der Unglaubwürdigkeit im Raum steht - einen Nachweis darüber benötigt die Richterschaft ja nicht, weil sie indoktriniert ist – dann muss das Klage-Verfahren und die Sachaufklärung nicht mehr fortgeführt werden.

Die Ursache, für die Leichtigkeit eines pseudowissenschaftlichen Sachverständigen einen Krankheitswert abzusprechen und eine Unglaubwürdigkeit zu unterstellen, liegt in dem Stummverhalten der medizinischen Wissenschaftler. Natürlich wird auch der Widerspruch der beim Kläger vorhandenen ärztlichen Nachweise zwischen Vorgutachter und dem pseudowissenschaftlichen Sachverständigen beseitigt, indem der Pseudowissenschaftler nie nachvollziehen könne, warum der wissenschaftliche Kollege da einen ärztlichen Nachweis ausstellte. Zur Erinnerung: Laut Gericht komme es ja nur auf die Untersuchungsergebnisse des pseudowissenschaftlichen Sachverständigen an.

Im Beispiel der Spinalkanalenge: Die Probleme der Spinalkanalenge (ursprünglich als HWS-Distorsions-Diagnose/Schleudertrauma vorgestellt) ist von Individuum zu Individuum unterschiedlich in ihrer Ausprägung. Sie ist nicht richtig erforscht, weil die Bilddokumentation noch nicht lange etabliert ist und auch heute noch nicht viele Ärzte mit den Bilddokumentationen umzugehen wissen – bzw. richtig lesen/auswerten können (MRT gibt es seit ca 30 Jahren, also für Mediziner ein sehr (zu) kurze Zeit sich damit vertraut zu machen :rolleyes:).

Daher werden die, für die Versicherungsmediziner, vorteilhaften Vorurteile der veralteten medizinischen „Wissenschaft“ (eher Vermutungsschaft) hergenommen und damit dem Kranken unterstellt, er verhalte sich aggravierend, da man ja äußerlich keine Nervenschädigung ect. erkennen könne. Medizinische Laien kann man mit solchen Floskeln so gut an der Nase rum führen. Die angewandten Untersuchungsmethoden der Pseudowissenschaftler, die rein noch mit den Händen und Gesprächen untersuchen, also jede Befunderhebung manipulieren können, entsprechen der Zeit, als es noch keine MRT, keine Angiographien, keine Ultraschall-…. Untersuchungen gab.

Warum wird so vehement auf diesen veralteten Untersuchungsmethoden beharrt und die Messwerte der neuen Untersuchungsmethoden relativiert - immer zu Ungunsten der Probanden?

Wenn ein Gutachter das Gutachtenergebnis vorher schon weiß, weil der Auftraggeber/bzw. die eigenen Gesinnung bestimmte Wünsche hat, so kann man positive Befunde als negative Befunde dokumentieren, noch ein bisschen verstärkend dazu dichten, wie z.B. der Proband habe aggraviert, habe vorgeführt, habe verweigert, habe nicht mitgearbeitet, …, die Anamnese noch ein bisschen kaschieren, schon hat man das Ergebnis, dass alles, was der Proband an Beschwerden vortrug nur dazu dienen sollte, sich einen Vorteil zu verschaffen, dabei hätten seine Beschwerdesymptome keinerlei Krankheitswert.

Somit hat der pseudowissenschaftliche Sachverständige alles hervorgeholt, was das Gericht braucht, um eine Schadensersatzklage o.ä. abzulehnen, es muss sich nur auf seinen Sachverständigen berufen/stützen und hat dann sauber begründet geurteilt.
In den weiteren Instanzen wird nie die Richtigkeit des Sachverständigen–Gutachtens hinterfragt, das ist ja nicht Gegenstand der Berufung, sondern es wird immer nur das Urteil hinterfragt, ob es zu einem richtigen Schluss gekommen ist, auf Grund des vorhandenen Sachverhaltes:

1. Krankheitswert verneint
2. Glaubwürdigkeit verneint
3. Vorhandene ärztliche Nachweise und objektive Befunddokumentationen, als Beweise des Klägers, entkräftet, indem der pseudowiss. Gerichtssachverständige die alle als nicht nachvollziehbar behauptet und den Krankheitswert abspricht. Der offensichtliche Widerspruch zwischen Beschwerdevortrag, objektiven ärztlichen Nachweisen und der subjektiven Meinung des psychiatrischen Pseudowissenschaftlers wird damit aufgehoben, indem dem Probanden die Glaubwürdigkeit entzogen wird.

Hier ist der Rechtsweg eindeutig entrechtend des Unfallgeschädigten.
Grund: Der Kläger müsste zuerst wieder seine Glaubwürdigkeit herstellen, indem er mit einer Klage dem Sachverständigen –Gutachten nachweist, dass ein falsches GA-Ergebnis erstellt wurde. Das dauert aber so lange, dass damit die Berufungsfrist abgelaufen ist.

Im Beispiel: Eine Spinalkanalenge, die so schwer ist, wegen anfänglich verharmlosender Diagnose auch schnell fortschreitet, dass Behinderungen daraus resultieren, wird von jedem pflichtbewussten gewissenhaften Mediziner zu einer OP-Indikation beurteilt – er soll ja dem Patienten helfen und nicht schaden.

Dagegen wird von einem pseudowissenschaftlichen Gerichtssachverständigen (oder ohne Gericht-…) derselbe behindernde Krankheitszustand als
- simulierter Beschwerdevortrag diffamiert,
- der Proband in seinem Leumund beschädigt, und
- jeder Krankheitswert dieser den Organismus nachhaltig schädigenden Krankheit verleugnet.

Das ist zwar Betrug, ein Verbrechen, ein ärztlicher Meineid, aber Heiliggesprochen durch die Absegnung der Richter (indoktrinierte Teilnehmer der Fortbildungen der Versicherungswirtschaften – und so zu abhängigem Werkzeug deren Betrugsstrategie gemacht).

HWS70 hat an anderer Stelle hinterfragt:
ich verstehe bei der ganzen Sachen v. a. nicht, dass die Fehler bei Begutachtungen, die jedem auffallen, der sich damit halbwegs intensiv und unvoreingenommen beschäftigt, in besonders hohem Maß bei der Rechtsprechung nicht auffallen.

Da gibt’s nur eine Antwort: Dieses Betrugsscenario ist so groß angelegt, so vernetzt tätig, dass man das aus nächster Nähe nicht erkennen kann, sondern nur, wenn man einen Blick über das Gesamt-Betrugswerk schweifen lässt, völlig unvoreingenommen, dann fallen einem die einzelnen Vernetzungsknoten auf. (keiner kann seine 5-Zimmer-Wohnung aus seiner Position insgesamt überblicken. Das geht nur, wenn man von oben auf den Wohnungsplan drauf schaut – wie es die Architekten der Sache tun. Feldherren standen immer nur vor den Schlachtfeldplänen, nie waren sie unter den Soldaten im Auge in Auge-Kontakt.)

Es geht um Strategie im Kampf um die Finanzmacht der Versicherungswirtschaft – hier die Taktik mit Absprechen der Glaubwürdigkeit und dem Krankheitswert.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

ich habe lange nachgedacht, ob ich zu diesem deinem Beitrag etwas schreiben soll, aber ich komme nicht umhin, es trotzdem zu tun, denn:

Du schreibst wieder voller Frust - wobei Du jedwede Objektivität vermissen lässt, und dadurch wieder suggerierst - als ob alle Richter bei Unfallopfern sich fehlverhalten würden -und alle Gerichtsverfahren deinen Ausführungen folgend, mittlerweile so stattfinden würden, dass klagende Unfallopfer grundsätzlich ihren Prozess verlieren würden. Nein, dies ist mir wieder zu einfach gestrickt!

Ja es ist richtig, dass Richter an Fortbildungsveranstaltungen der Versicherungswirtschaft teilnehmen. Dies gilt auch für med. Sachverständige. Aber, glaubst Du ernsthaft, dass sich alle Richter und med. SV so vereinnahmen lassen würden und sich deshalb offensichtlich unprofessionell verhalten würden, wie Du uns dies jetzt hier vorträgst. Nein, meine Liebe, dein Frust und dein Hass auf med. SV ist derart ausgeprägt, dass Du jedwede objektive wie subjektive Realität verloren hast.

Richter sowie med. Sachverständige unterliegen heute vielerlei Beobachtungen. Richter wollen befördert werden. Richter werden dienstlich beurteilt - und hierbei wird tunlichst darauf geachtet - wieviele Entscheidungen des zu beurteilenden Richters - in die Berufung gingen. Selbst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Richterin oder Richter kann dazu führen, dass sie sich vor dem Richterdienstgericht wiederfinden können. Und jede demtentsprechende Entscheidung des Richterdienstgerichtes findet sich in der Personalakte wieder.

In Zivilverfahren läuft es ein klein wenig anders als bei Sozialgerichtsverfahren. Jeder ärztliche Befundbericht kann als Parteigutachten in das Verfahren eingebracht werden. Und im Gegensatz zu einem Sozialgerichtsverfahren (Amtsermittlungsgrundsatz) kann ein Richter ein solches Parteigutachten nicht negieren. Tut er es ohne ausreichende med. Begründung trotzdem, hat die Klägerseite gute Gründe wegen Verletzung des "rechtlichen Gehörs" sofort in die Berufung zu gehen.

Richterinnen an Land- bzw. Oberlandesgerichten sind keine Blödel. Wer an solchen Gerichten zum Richter ernannt wird, hat sich vorher schon seine Sporen verdient. Und eins glaube mir, die kennen das Prozessrecht auswendig, die brauchen hierbei keine Nachhilfe. Denn ein Richterdienstgericht fürchten Die, wie der Teufel das Weihwasser. Ja, es gibt Richterinnen und Richter, die an Fortbildungsveranstaltung der Versicherungswirtschaft, insbesondere bei der Gen Re teilnehmen. Damit geben sie aber nicht ihre Unabhängigkeit bzw. ihre Neutralität gleichzeitig auf. Denn würden sie dies tun, wer ihr Spiel leicht durchschaubar.

Ich kenne einen Richter, der regelmässig an den Veranstaltungen der Gen Re teilnimmt. Es handelt sich um den Präsidenten des OLG Saarbrücken, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, Vorsitzender Richter des 5. Zivil-(Versicherungs-)senates und gleichzeitig in Funktion als Präsident des Saarl. Verfassungsgerichtshofes. Prof. Rixecker ist im privaten Versicherungsrecht national wie international eine anerkannte fachliche Korryhae. Glaubst Du, dass dieser Richter seine Reputation auf Spiel setzen würde, indem er in seinen Urteilsbegründungen und -findungen, sich einseitig der Versicherungmedizin oder der Versicherungswirtschaft anschliessen würde. Die Rechtsauffassung dieses Richter findet regelmässig Einklang in den Begründungen und Entscheidungen des BGH. Darüber hinaus ist er Autor vieler Fachbücher insbesondere betreffend des "Privaten Versicherungsrechtes" hier, wenn es sich um priv. Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie priv. Unfallversicherungen handelt.

Nein, dein erneuter pauschaler Rundumschlag greift nach meiner Auffassung wieder mal zu kurz. Da ändern auch deine Pseudo-Überschriften zu deinen letzten Beiträgen nichts dran. Du kannst nicht von deinem verloren gegangenen Prozess automatisch drauss schliessen, allen anderen Unfallopfern müsste es ebenso wie Dir ergehen. Dieser dein Rückschluss würde nur eins zulassen, dass die Justiz insgesamt korrupt wäre. Sie ist es Teilen schon, aber nicht so ausgeprägt, wie Du es in einer subjektiven Schilderung - betreffend eines Einzelfalls - versuchst insgesamt so darzustellen.

Die med. Fallkonstellation einer HWS-Verletzung bzw. eine Kopfgelenksverletzung ist in der Medizin bzw. wird auch in der med. Fachliteratur als Grenzgebiet ausgewiesen, das noch nicht allumfassend medizinisch erforscht ist. Sicherlich werden durch Forschungen und Untersuchungen - in den bio-mechanischen Bereichen - neuere Erkenntnisse in den kommenden Jahren gewonnen, so wie es in den anderen med. Bereichen auch der Fall ist. Ich weiss, dass dies den jetzt an diesen Verletzungsfolgen leidenden UO nicht viel bringt. Dennoch - der Justiz und der Versicherungsmedizin hierfür den schwarzen Peter als Brandmal überzustülpen immer und überall - ist subjektiv gesehen, auch nicht der richtige Weg. Jedenfalls ist dies meine unmassgebliche private Meinung.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Ariel,
hallo kbi,

wie so häufig im Leben leigt, zumindest aus meiner bescheidenen Sicht der Dinge, die Wahrheit irgendwo in der Mitte.

Eure Beiträge erinnern mich an "Gerichtskrimis" aus den USA: sie lesen sich ein kleines bisschen wie Eröffnungsplädoyers vor einem Geschworenengericht. :D

Ihr habt, meiner bescheidenen Meinung nach, beide Recht... in Teilen ... und zugleich beide Unrecht - ebenfalls in Teilen! ;)
Das soll jetzt keine salomonische Weisheit sein, sondern ist ganz einfach meine Meinung.

Auch ich finde Ariels Beitrag zu einseitig und zu extrem. Dennoch habe ich vollstes Verständnis für diese Sicht der Dinge. Es ist zwar nicht immer, nicht in 100% der Fälle so, aber ist man der Betroffene, so sind es für einen selbst eben doch diese 100%!

Bei kbi klingt es fast so, als wäre diese Vorgehensweise nur eine Randerscheinung. Leider ist auch das aber nicht die Realität.

Tatsache ist, dass hier vom System her einiges gewaltig schief läuft!

Nach meiner Meinung ist jedes "falsche" GA, eins zu viel und jedes "falsche" Urteil ebenfalls.
Richter müssen sich in fachlichen Dingen auf Sachverständige verlassen (und auch verlassen können). Sie haben weder die Aufgabe noch die Möglichkeit den Sachverstand des GA in Frage zu stellen, selbst wenn sie es wollten weil sie evtl. doch nicht "indoktriniert" sind.
Sachverständige und deren Auftraggeber, die so handeln, müssen ausgemerzt / bekämpft werden. Sie müssen so drakonisch bestraft werden, dass niemand mehr sich traut so vorzugehen. Dann könnten auch Gerichte wieder RECHT sprechen.

Gruß
greek69
 
Hallo,

Bei Stevens‘ Beobachtung am Probanden ergibt sich immer nur das Ergebnis, das er selbst vorstellt, aber nie ein anderer, unabhängig davon, zu demselben Ergebnis kommen/gelangen kann. Somit haben solche Gutachten keinen wissenschaftlichen Wert.

Begutachtungen haben sich an wissenschaftlichen Kriterien zu orientieren, haben selbst aber keinen wissenschaftlichen Wert.....

Also kompletter Blödsinn diese Aussage.

Gutachten spiegeln immer die subjektive Interpretation eines Sachverhalts wieder und werden angreifbar dann, wenn sie sich nur ungenügend an wissenschaftlichen Kriterien orientieren oder Kompetenzen in der Beantwortung einer Fragestellung überschreiten oder eine Rolle spielende zu bewertende Sachverhalte in der Beantwortung einer Fragestellung außer Acht lassen.

Gruß
 
Hallo Kuckuck,

Begutachtungen haben sich an wissenschaftlichen Kriterien zu orientieren,

so weit die Theorie, da gebe ich dir Recht.

Die Praxis ist leider eine Andere.

Ich kenne sogar GAer,
die öffentlich (in Veröffentlichungen, Büchern etc.) der Wissenschaft widersprechen und ihre pseudowissenschaftliche Meinung dann als Literaturnachweis für Ihre GAen verwenden :eek:

Wissenschaftliche Kriterien liegen somit dann scheinbar vor... aber leider nur scheinbar!

Wenn GA sich immer an der Wissenschaft orientieren würden, dann hätten wir deutlich weniger Probleme!

Dann gäbe es keine Stevens, Castro, Thomann & co...

Gruß
greek69
 
Hallo xgreek69x,

hast Du absolut recht. Genau das ist wohl auch bei dem Stevens aufgefallen, jedenfalls schreibt das die ra-büchner seite.

Ich kenne sogar GAer,
die öffentlich (in Veröffentlichungen, Büchern etc.) der Wissenschaft widersprechen und ihre pseudowissenschaftliche Meinung dann als Literaturnachweis für Ihre GAen verwende

heftig.

Deshalb finde ich gut, dass hier Gutachten gesammelt werden und auf Gemeinsamkeiten abgeklopft werden. Vielleicht ergibt sich daraus ein Prüf-Schema für Gutachten, das jeder zum Zerpflücken seiner Gutachten verwenden kann. Das fände ich gut. Ich glaube, Mediziner sind - abgesehen von ihrer Selbsteingenommenheit - dumm wie die Nacht und kennen kaum die Grundregeln wissenschaftlichen arbeitens. Nach oben buckeln und nach unten treten, das haben sie gelernt und ansonsten wenig in der Birne. Eigenes Denken fehl am Platz.

Grüße
 
Hallo,

s. g. Pseudowissenschaft ect. werden u. a. zum Wohle (Ökonomie) der Versicherungswirtschaft/Sozialversicherungen zusammengeschustert und durch die Politik-Wirtschaft-Rechtsprechung ect. abgesegnet-befürwortet-geduldet-angewendet.

Es geht wiederum um €€€€€€ und die Versicherungswirtschaft/Sozialversicherungen haben auch lieber €€€€€€ in der Kasse.

Viele Kranke-Geschädigte-Unfallopfer werden deshalb ersmals auf den Klageweg geschickt und abgewartet wie-was-wann kommt.

Es gibt in der Angelegenheit so’ne und solche Ärzte/Richter bzw. nicht alle Gutachten/Urteile sind durchweg negativ für die Antragsteller.

Kbi
Du kannst nicht von deinem verloren gegangenen Prozess automatisch drauss schliessen, allen anderen Unfallopfern müsste es ebenso wie Dir ergehen. Dieser dein Rückschluss würde nur eins zulassen, dass die Justiz insgesamt korrupt wäre. Sie ist es Teilen schon, aber nicht so ausgeprägt, wie Du es in einer subjektiven Schilderung - betreffend eines Einzelfalls.....

P. S. es gibt Gott sein Dank auch andere Ärzte wie bloß Stevens, Castro, Thomann & co.;)


Grüße

Siegfried21
 
Hallo xgreek69x,

ich glaube nicht, dass ich Randerscheinungen im Focus habe. Meine Sicht der Dinge, sind dem Gerichtsalltag geschuldet - d. h. wie es in einem Zivilprozess gegen eine private BU-Versicherung bzw. Unfallversicherung - von Gerichtsseite aus gehändelt wird.

Damit will ich aber nicht abstreiten, dass es während eines solches Prozesses zu prozesslenkenden Massnahmen durch Richter kommt, die jeden gerichtserfahrenen Betroffenen Schaudern lässt. Obgleich die Ausnahme hier jedoch nicht die Regel bestätigen soll. Das will ich zum Ausdruck bringen.

Ich habe den vorgenannten Richter - Prof. Dr. Rixecker - als Vorsitzenden Richter in mehreren Verhandlungen persönlch erleben dürfen, wie er prozesslenkend die anstehenden Verhandlungen geführt hat. Ich konnte mitnichten erkennen, dass er - wie von Ariel geschildert - sich als Richter so verhalten hätte, dass er sich einseitig und ohne Prüfung des Inhaltes des Gutachtens, der Auffassung der med. SV angeschlossen hätte, bzw., dass er der Klägerpartei das Recht der Gegenwehr abgesprochen hätte.

Ganz im Gegenteil: er hat alle von der vorherigen Instanz - von dem LG Saarbrücken - ernannten med. SV erneut vor dem OLG antanzen lassen, und Ihnen explizit jene Fragen gestellt, die nach seiner richterlichen Auffassung, vom Kollegen Vorsitzenden Richter des Landgerichtes nicht schriftlich im Gutachtenauftrag gestellt bzw. von der Prozessökonomie her falsch gestellt worden sind.

Dabei kam unter anderem heraus, dass alle vom Landgericht ernannten med. SV
ihr vorher erstelltes schriftliches Gutachten, in der Berufungsinstanz z. T. widerrufen bzw. fachlich korrigiert haben. Also kommt es letztendlich nicht immer darauf an, ob Richter sich bei Fortbildungsveranstaltungen der Versicherungswirtschaft negativ beeinflussen lassen, sondern sich durchaus auch ihre eigene Meinung bzgl. Gutachtenaufträge gebildet haben. Es kommt eben auf die persönliche Einstellung an.

Zivilprozesse sind in aller Regel nicht mit Sozialgerichtsverfahren zu vergleichen, denn vor dem Land- bzw. OLG herrscht Anwaltszwang. Und in weiten Teilen dieser Gerichtsart sind auch die FA für das "Private Versicherungsrecht" motiviert. Es ist ein Zusammenspiel zwischen Vorsitzenden Richtern einer Kammer oder eines Senates und den mandantierten Anwälten. Man kennt sich in der Szene. Will damit sagen, auch Richter wissen, dass die vor ihnen sitzenden Anwälte mit der Materie und der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut sind. Und wenn man dann leider den falschen Anwalt mandantiert, kann ein solches Verfahren selbstverständlich verloren gehen. Aber dann kann ich nicht auf das erkennende Gericht schimpfen, sondern, dann muss ich es mir zurechnen lassen.

Deshalb, nicht weil ich gegen Ariel ankämpfen will - versuche ich hier subjektiv eine etwas objektivere Sicht der Dinge darzustellen - wie es tatsächlich vor einem Zivilgericht - im Falle einer anhängigen Klage gegen eine Privatversicherung, zugeht. Durch pauschale Rundumschläge ist keinem hier gedient, egal wie wissenschaftlich umschrieben sie angeblich abgefasst sind oder werden. Es geht mir darum, dass nicht durch subjektive falsche Darstellungen der Eindruck erweckt wird, dass Richter wie Gericht nicht objektiv genug wären, einem klagenden Unfallopfer nicht zu seinem Recht zu verhelfen. Es ist zwar richtig, dass Richterinnen und Richter in aller Regel - über keine med. Sachkunde verfügen - gleichwohl aber - sind sie über die Jahre aufgrund ihrer Erfahrung - durchaus in der Lage - ein Schlechtgutachten von einem wissenschaftlich medizinisch begründetem Gutachten zu unterscheiden. Zumal durch das Internet den Richtern hier auch vielfältige Möglichkeiten zur Nachprüfung zur Verfügung stehen. Auch was die Reputation der von Dir benannten med. SV anbelangt. Und deswegen, weil sie wissen, wenn sie sich einseitig diesen mittlerweile angeschlagenen med. SV ohne Prüfung derer med. Begutachtungen, anschliessen würden, würde ihr gesprochenes Urteil bzw. Entscheidung, direkt von der Berufungsinstanz kassiert. Und dieses Risiko geht in der heutigen Zeit, kein Richter mehr ein, zumal, wenn er noch befördert werden will. Denn der Beförderungsstau und eine schlechte dienstliche Beurteilung, lässt einem Richter dann keine andere Alternative mehr. Nur die, die sich ziemlich sicher fühlen, oder deren Dienstende schon bald naht, erlauben sich gelegentlich auch mal eine unübliche Prozesslenkung. Aber dies stellt bei weitem nicht der geschilderte Regelfall dar.

Gruss
kbi1989
 
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