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Die Schulterbewegungsschiene, Reha

Hela

Nutzer
Registriert seit
31 Mai 2007
Beiträge
152
Guten Morgen Zusammen,

danke für das Unfallopferforum. Es hat mir schon bei vielen Fragen geholfen.

Ich hatte meinen Verkehrsunfall vor 10 Wochen (unverschuldet, die linke Schulter war zertrümmert! Der Arzt hat versucht mein Gelenk zu retten, zurzeit ist aber noch nicht abzuschätzen ob ich doch eine Prothese brauche).

Nach OP habe ich 6 Wochen eine Schulterbewegungsschiene benutzt (Der Arzt hat es verordnet). TK bezahlt die aber nicht mit der Begründung, dass so eine Bewegungsschiene nicht sehr sinnvoll ist „ ..individuelle Krankengymnastik und Bewegungsübungen (in Eigenregie) ist sinnvoller…“. Ich kann heute meinen Arm sehr wenig aktiv bewegen.
Wer hat da Recht, der Arzt oder die Krankenkasse – ist die Schulterbewegungsschiene sinvoll oder nicht? Im Moment sieht so aus, dass ich auf den Kosten von 535 Euro sitzen bleibe. Kann ich wenigstens hoffen, dass die gegnerische Versicherung das bezahlt, auch wenn die Krankenkasse der Sinn des Hilfsmittels zweifelt?

Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht?

Was soll ich machen wenn die Krankenkasse mich unter Druck setzt, die Reha beantragen und der Arzt sieht im Moment keinen Sinn dafür („zu früh, ich kann die Arm noch sehr wenig bewegen“). Der Frist um Reha Antrag zu stellen ist 10 Wochen nach dem Erhalt der Unterlagen von der Krankenkasse.

Kann passieren dass der Anspruch auf Krankengeld schon innerhalb von diesem Frist entfällt?

Danke für die Hilfe.
 
Hallo Hela,

erst mal würde ich mich weigern, diese Schiene zu bezahlen! Was kannst Du dafür, dass Dir der Arzt dies verordnet? Wer versteht wohl mehr von der Notwendigkeit? Der Arzt oder die KK? Ich verstehe auch nicht das Verhalten der KK. Wenn Du am Unfall keine Schuld hast, ist ja die Versicherung des Gegners für alle Kosten heranzuziehen.

Ist die Schuldfrage 100%ig geklärt? Und vor allem, hast Du schon einen Anwalt? Du brauchst Einen! Auch den muß die gegnerische Versicherung bezahlen!

Grüsse von
IngLag
 
Hallo Hela,

der Arzt muss dir einen Brief für die KK schreiben und die Verordnung begründen, die muss die KK akzeptieren.
Wenn eine Schulter instabil ist, und das ist sie nach Trümmerbruch und OP, da die Muskulatur und Bänder sich erst wieder aufbauen müssen, parallel zu dem Knochenwachstum. Das sollte im Bewegungsgerichteten Raum stattfinden. Deshalb hat der Arzt wohl die Schiene verordnet.
Eine instabile Bewegungsausrichtung, das hat unfunktionelle Bewegungsausschläge, dann kann das Gelenk nicht korrekt funktionstüchtig werden.
Die KK hat keine Ahnung, will nur Kosten sparen.
Oberstes Gebot bei KK un BG immer Widerspruch einlegen, wenn ein negativ Bescheid kommt.
Deren Strategie ist es, die meisten widersprechen nicht und dann kann die Organisation, diese Lumpige, viel, viel Ausgaben sparen.

Gruß Ariel
 
Hallo Hella,

herzlich Willkommen hier im Forum. Wer will von Dir die Kosten der Schiene jetzt haben? Die Kosten sollten an die gegnerische Versicherung gehen. Allerdings sollte dies nicht Deine Aufgabe sein dafür zu sorgen. Wie setzt Dich die KK unter Druck?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

gut, dass du aufpasst.:) Ich habe das ganz übersehen, klar, die KK ist garnicht dafür zuständig, sondern die Schadenshaftpflichtversicherung.

Gruß Ariel
PS: gut dass 4 Augen besser lesen können als meine 2!, obwohl ich doch alles 1 1/² fach lese!
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Hallo Hela,

auch die Sache mit der Reha, das machst du wie das der behandelnde Arzt das für richtig hält, denn er hat die Verantwortung für den Heilungsvorgang.
Der KK schreibst du, dass alles Unfallschäden sind, und die Kostenerstattung von der Schadenshaftpflicht der KK zusteht oder direkt von ihr geholt wird. Du solltest einen Anwalt für Patientenrecht haben, der berät dich dann in solchen Dingen. Dieser Anwalt wird auch von der Schadenshaftpflicht bezahlt.

Gruß Ariel
 
Hallo Zusammen,

danke für die Hilfe.

Als ich aus dem KH entlassen worden war, habe ich die Schiene bei einem Sanitätshaus bestellt. Die Rechnung habe ich dann nach 6 Wochen Nutzung auch bezahlt und die dann an die KK geschickt. Die KK hat die Übernahme der Kosten abgelehnt.
Heute habe ich gesehen, dass man schon längere Zeit über dem Sinn von solchen Schienen diskutiert – www.cpmverband.net
Natürlich würde ich das tun, was der Arzt für richtig hält!

Übrigens, ich habe einen Anwalt, dem habe ich letzte Woche alle Unterlagen geschickt (die Rechnung und die Ablehnung der KK). Wir haben nur einmal telefoniert, er hat gesagt, ich habe Zeit, der Verjährungsfrist für Schmerzensgeld ist 3 Jahre, so nach dem Moto, wenn ich fahren kann, kann ich vorbei kommen.
Also, der Anwalt sollte jetzt entweder der Widerspruch bei KK einreichen oder die Kosten an die gegnerische Versicherung zu schicken? Ich habe nur gehört, wenn KK etwas nicht bezahlt (wie zum Bsp. Osteopathie), dann kann passieren, dass die Versicherung das auch nicht bezahlt.

Was die Schuldfrage betrifft, ich war die Beifahrerin, uns ist ein Stück von der Leitplanke (der Unfall war auf der anderen Autobahnseite) durch der Windschutzscheibe hereingedonnert.

Was der Reha betrifft, ich wurde schon einige Male von der KK angerufen, ich habe auch mehrmals meinen Arzt gefragt (wie sieht es mit Reha aus) und das wiederum an die KK weitergeleitet. Jetzt habe ich diesen Antrag zugeschickt bekommen. Ich soll Reha beantragen. Warum klären die KK das nicht direkt mit Ärzten? Warum muss ich mich über den medizinischen Themen mit der KK auseinandersetzen?

Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,

Der Anwalt regelt das mit den Heilmaßnahmen-Ausgaben., Der schickt die Rechnungen, möglicht Sammlung von mehreren, an die Versicherung und die sollen umgehen das Geld an dich überweisen, nicht an den Anwalt.
Du musst dem Anwalt sofort Bescheid geben, wann, wieviel, von der Versicherung eingegangen ist und ob was fehlt.

Der KK tust du trotzdem Widersprechen, denn wenn die Versicherung sich dappich stellt, dann bleibt noch die KK offen.
Aber niemals doppelt kassieren, denn sonst hast du ein Problem. Also wenn die eine Seite zahlt, dann forderst du nichts von der anderen Seite.

Die KK sollte hier sowieso raus gelassen werden, denn es ist absolut Sache der Schadenshaftv..

Die muss zahlen, da der Arzt es für nötig hält, und ich halte das für richtig.
Die Disskussionen, dass Schienen nicht nötig seien, werden von Inkompetenter Seite geführt, die Kosten sparen wollen zu Lasten der ordentlichen Heilung.

Viele Arthrosebildungen, in den Gelenken, könnten vermieden werden, wenn die Heilungsphasen mit Stützschienen vor unphysiologischer Bewegung und Belastung geschützt würden. Der Heilungsverlauf geht ebenso rasch vorwärts, aber in richtig gelenkten Bewegungsbahnen.

Man diskutiert auch über die HWS-Kravatten nach Schleudertrauma, dabei vergisst man absichtlich, dass es erhebliche Unterschiede der Schleudertraumas gibt, und schadet somit vielen Unfallopfern mit dem inkompetenten Geschwafel und Wichtigtuerei, um bei der Versicherung einen Stein im Brett zu haben! Angeblich würden die Unfallopfer sich schwer verletzt fühlen mit so einer Kravatte und auf Begehrlichkeitsgedanken kommen. So perverse Vorstellungen sehen sich Unfallopfer ausgesetzt.!

Gruß Ariel
PS: Die KK können die Ärzte nicht so leicht einlullen wie dich!Deshalb wenden die sich an dich, damit du einen Fehler machst. Immer mit dem Arzt Rücksprache halten!
 
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