Ariel
Erfahrenes Mitglied
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- 23 März 2007
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Hallo zusammen,
http://www.sueddeutsche.de/bayern/g...sen -die-im-dunkeln-sieht-man-nicht-1.1740528
Vielleicht ist es, so hoffe ich, ein Anfang auch für die Hinterfragung des manipulativen Unfuges
von psychiatrischen Gutachten allgemein, die nach Studienergebnissen keine korrekten
wissenschaftlichen Aussagen über Probanden machen, somit also verwertungslos,
sondern allein Ausdruck über die subjektiv "Geschmäckern"/Einstellungen der jeweiligen Ideologie
des beauftragten Psychiaters sind. => sie sind die Basis der "Verkommenheit der deutschen Justiz".
Kein Gericht hat Sachwissen, also stützen sich die Gerichte allein auf verwirrte Ideen von Psychiatern.
verfassungsgemäßen Menschenrechten orientieren.
Die Psychiatrie, welche als ein Instrument für Verdunkelungen vor geltendem Recht eingesetzt wird,
auch in unseren Verfahren, stammt auch aus der dunklen Zeit Deutschlands, als das
Wort "Menschenrechte" zu benützen eine Straftat darstellte. Und nach 45 hat man diese Psychiatrie
vor der Reinwaschung ihrer menschenverachtenden Ideologie verschont.
Hauptsächliches Erkennungsmerkmal der Instrumentalisierung der Psychiatrie (zu keiner psycho-Diagnose
braucht es Nachweise, Behauptungen allen genügen) ist, dass sie speziell Aufmüpfigen sofort ihre
Aufmüpfung als paranoiden Wahn attestiert, was zum Wegsperren als Grund ausreicht ->
in diesem Rechtsstaat.
In unseren Fällen wirkt sich die Instrumentalisierung der Psychiatrischen Begutachtung so aus,
dass über einen aufmüpfigen Schadensersatzantrag eine Unterstellung der
Psychodiagnose "Begehrensneurose" oder "Simulation von Verletzungsbeschwerden"
zur Entsorgung des Entschädigungswillens verhängt wird.
Die im Dunkeln, also alle psychiatrisch falsch Begutachteten, die sieht man nicht.
Gruß Ariel
aus einem bemerkenswerten Artikel der SZ:Denn man siehet die im Lichte - die im Dunkeln sieht man nicht.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/g...sen -die-im-dunkeln-sieht-man-nicht-1.1740528
Vielleicht ist es, so hoffe ich, ein Anfang auch für die Hinterfragung des manipulativen Unfuges
von psychiatrischen Gutachten allgemein, die nach Studienergebnissen keine korrekten
wissenschaftlichen Aussagen über Probanden machen, somit also verwertungslos,
sondern allein Ausdruck über die subjektiv "Geschmäckern"/Einstellungen der jeweiligen Ideologie
des beauftragten Psychiaters sind. => sie sind die Basis der "Verkommenheit der deutschen Justiz".
Kein Gericht hat Sachwissen, also stützen sich die Gerichte allein auf verwirrte Ideen von Psychiatern.
"Psychiatrie -> die Dunkelkammer des Rechts" in einem Rechtsstaat, der meint, er würde sich anDie forensische Psychiatrie ist und bleibt vorerst die Dunkelkammer des Rechts;
und der Paragraf 63 Strafgesetzbuch, mittels dessen die Verurteilten dorthin verbracht werden,
bleibt ein Paragraf, der in Theorie und Praxis rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt.
verfassungsgemäßen Menschenrechten orientieren.
Die Psychiatrie, welche als ein Instrument für Verdunkelungen vor geltendem Recht eingesetzt wird,
auch in unseren Verfahren, stammt auch aus der dunklen Zeit Deutschlands, als das
Wort "Menschenrechte" zu benützen eine Straftat darstellte. Und nach 45 hat man diese Psychiatrie
vor der Reinwaschung ihrer menschenverachtenden Ideologie verschont.
Hauptsächliches Erkennungsmerkmal der Instrumentalisierung der Psychiatrie (zu keiner psycho-Diagnose
braucht es Nachweise, Behauptungen allen genügen) ist, dass sie speziell Aufmüpfigen sofort ihre
Aufmüpfung als paranoiden Wahn attestiert, was zum Wegsperren als Grund ausreicht ->
in diesem Rechtsstaat.
In unseren Fällen wirkt sich die Instrumentalisierung der Psychiatrischen Begutachtung so aus,
dass über einen aufmüpfigen Schadensersatzantrag eine Unterstellung der
Psychodiagnose "Begehrensneurose" oder "Simulation von Verletzungsbeschwerden"
zur Entsorgung des Entschädigungswillens verhängt wird.
Die im Dunkeln, also alle psychiatrisch falsch Begutachteten, die sieht man nicht.
Gruß Ariel