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... die im Dunkeln sieht man nicht!

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Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

Denn man siehet die im Lichte - die im Dunkeln sieht man nicht.
aus einem bemerkenswerten Artikel der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/g...sen -die-im-dunkeln-sieht-man-nicht-1.1740528

Vielleicht ist es, so hoffe ich, ein Anfang auch für die Hinterfragung des manipulativen Unfuges
von psychiatrischen Gutachten allgemein, die nach Studienergebnissen keine korrekten
wissenschaftlichen Aussagen über Probanden machen, somit also verwertungslos,
sondern allein Ausdruck über die subjektiv "Geschmäckern"/Einstellungen der jeweiligen Ideologie
des beauftragten Psychiaters sind. => sie sind die Basis der "Verkommenheit der deutschen Justiz".
Kein Gericht hat Sachwissen, also stützen sich die Gerichte allein auf verwirrte Ideen von Psychiatern.

Die forensische Psychiatrie ist und bleibt vorerst die Dunkelkammer des Rechts;
und der Paragraf 63 Strafgesetzbuch, mittels dessen die Verurteilten dorthin verbracht werden,
bleibt ein Paragraf, der in Theorie und Praxis rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt.
"Psychiatrie -> die Dunkelkammer des Rechts" in einem Rechtsstaat, der meint, er würde sich an
verfassungsgemäßen Menschenrechten orientieren.

Die Psychiatrie, welche als ein Instrument für Verdunkelungen vor geltendem Recht eingesetzt wird,
auch in unseren Verfahren, stammt auch aus der dunklen Zeit Deutschlands, als das
Wort "Menschenrechte" zu benützen eine Straftat darstellte. Und nach 45 hat man diese Psychiatrie
vor der Reinwaschung ihrer menschenverachtenden Ideologie verschont.

Hauptsächliches Erkennungsmerkmal der Instrumentalisierung der Psychiatrie (zu keiner psycho-Diagnose
braucht es Nachweise, Behauptungen allen genügen) ist, dass sie speziell Aufmüpfigen sofort ihre
Aufmüpfung als paranoiden Wahn attestiert, was zum Wegsperren als Grund ausreicht ->
in diesem Rechtsstaat.

In unseren Fällen wirkt sich die Instrumentalisierung der Psychiatrischen Begutachtung so aus,
dass über einen aufmüpfigen Schadensersatzantrag eine Unterstellung der
Psychodiagnose "Begehrensneurose" oder "Simulation von Verletzungsbeschwerden"
zur Entsorgung des Entschädigungswillens verhängt wird.

Die im Dunkeln, also alle psychiatrisch falsch Begutachteten, die sieht man nicht.

Gruß Ariel
 
Guten Abend Ariel,
@all

vielen Dank für Dein Zitat:
...die im Dunkeln sieht man nicht!
Psychiatrie, die Dunkelkammer des Rechts...

Leider kann ich den Artikel der SZ nicht öffnen, vielleicht kannst Du ihn noch einmal einstellen.

Wollen wir hoffen, dass sich nun endlich im Lichte des Falles Mollath bzgl. des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch, für viele unbekannte Opfer, die einsam und aussichtslos Gerechtigkeit zu erfahren, in der geschlossenen forensischen Psychiatrie einsitzen, weil über sie falsche Gutachten erstellt wurden, in naher Zukunft vieles zu ihrem Wohl ändert.

Hoffen wir auch, dass Gustl Mollath im "Gulag Merk" wo die Justiz "Partei" ist, ein faires Verfahren erwarten kann.

Durch die kurzfristige, überraschende Freilassung des G.M. durch das Urteil des OLG Nürnberg, wurde in bestimmten bayerischen Justizkreisen eine Konfrontation mit dem BVerfG vermieden. Im Resultat werden die involvierten Kreise wieder unter sich sein.

Auch die Strategie der Justizministerin so kurz vor den Landtagswahlen liegt klar auf der Hand. Ich erinnere mich an ihre zynischen Sätze zum Fall Gustl Mollath.

Erst einmal ein großes Glück für Gustl Mollath seine Freiheit erlangt zu haben.

Gott sei Dank hat er einen guten, treuen Freund, welcher ihm bei seiner Entlassung zur Seite stand, ihm in seiner Flugzeugwerkstatt einen Job, Unterkunft etc. angeboten hat, denn Bewährungshelfer gibt es nur für entlassene Strafgefangene, nicht für Menschen, die unschuldig viele Jahre in der Psychiatrie eingesperrt wurden.

http://www.carta.info/62248/fall-mollath-der-lange-freiheitskampf-der-beate-merk

LG
Eva
 
Hallo zusammen,

Zum Beitrag von Ariel ... über die forensische Psychiatrie/Dunkelkammer des Rechts:

Nach seiner Freilassung fordert Gustl Mollath für den Bereich der Psychiatrie bessere Kontrollmechanismen, ohne dabei den ganzen Rechtsstaat infrage stellen zu wollen.

"Mein Fall ist in seiner Gesamtkonstellation vielleicht sehr speziell, aber er ist auch nur die Spitze eines Eisbergs."

"Die Psychiatrien in Deutschland bezeichnet Mollath als de facto rechtsfreien Raum. "Der größte Teil der Menschen ist auf Gedeih und Verderb den Ärzten und dem Personal ausgeliefert."

Gustl Mollath erhofft sich vom anstehenden Wiederaufnahmeverfahren seine vollständige Rehabilitierung.

LG
Eva
 
Hallo charisma,

ich kann den Link auch nicht mehr öffnen, aber du kannst auf die Homepage der Süddeutschen Zeitung gehen und da findest Du unter der Rubrik Fall Mollath diesen Artikel von Prantl.

Gruß Ariel, ebenfalls ein "Dunkelkammergeschädigtes" Unfallopfer!
 
Danke Ariel,
Hallo zusammen,

nachstehend: Publikation für Allgemeine Integrative Psychotherapie,
Dipl. Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel, Erlangen,

Kommentare zu einigen Medienberichten über Gustl Mollath:

"Wer der forensischen Psychiatrie und ihren RichterInnen einfach so vertraut, sollte sich auf seinen Geiszustand untersuchen lassen!"


http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm

Lg
Eva
 
Hallo zusammen,

der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen:

ich wollte natürlich "Geisteszustand" schreiben!

LG
Eva
 
Hallo, Eva,
das lässt sich aber durch Klicken auf_ Ändern_ unten rechts unter deinem Beitrag schnell einfach korrigieren.;)
Gruß, Uwe
 
Unschuldig in der Psychiatrie, wie kann das sein?

Hallo zusammen,

ein interessanter Bericht im Magazin für Politische Kultur " Cicero" von Julia Berghofer:

"Die dubiosen Praktiken der Gutachter:

Derzeit gerät eine Praxis ans Licht der Öffentlichkeit, die normalerweise im Verborgenen stattfindet und sich damit schwer angreifbar macht.

Das Zusammenspiel zwischen Medizinern und Gerichten kann sich negativ für die Betroffenen auswirken.

Seit Gustl Mollath`s Freilassung sind Zweifel an der Kompetenz psychiatrischer Gutachten aufgekommen. Nicht selten stehen Diagnosen auf einer wackligen Grundlage und passen sich den Vorgaben der Justiz an.

http://www.cicero.de/salon/psychiatrie-die-dubiosen-praktiken-der-gutachter/55504

gerichtliche ärztliche Gutachter - von Johanna Darka
"Das parteiliche und dunkle Zusammenwirken von Justiz und ärztlichen Gutachtern zeigt sich ebenso in Arzthaftungsprozessen wegen ärztlicher Behandlungsfehler. Hier werden die anklagenden Patienten in der Regel einseitig abgebügelt, da die angeklagten Ärzte durch Gutachter Recht bekommen, die den Patienten weder gesehen, noch untersucht, noch manchmal sogar eine einzige Krankenakte vorliegen haben. Wie das vor den Gerichten abgewickelt und den Patienten das Recht auf Wahrung und Schutz ihrer menschlichen Würde abgesprochen wird, schildere ich in meinem Buch
"Die Würde in mir - Misshandlung auf Krankenschein."

www.johannadarka.com


LG
Eva
 
Zuletzt bearbeitet:
Denn sie wissen nicht, was sie tun, die Falsch-Gutachter

Hallo Aramis,

danke für den Link.

Weil psychiatrische Gutachten auf subjektiver Basis erstellt werden, deshalb sind alle anderen Meinungen dazu nie ein Widerlegen einer Gutachter-Meinung, sondern immer nur eine weitere eigenständig subjektive Meinung.
Für eine subjektive Meinung gibt es keinen Beweis, dass es sich dabei um falsches „Wissen“ handelt. Dieses Wissen macht den „Falsch-Gutachter“ sicher, dass er niemals wegen seiner subjektiven Meinung als Falschgutachter belangt werden könne. Das ist die absolute Stärke gegen jeden Angriff auf die Psychiatrie.

Bezüglich des Gejammers des "Falsch-Gutachters" gibt es mehrere Möglichkeiten, aber kann den Vorwurf der Falschbegutachtung abschwächen/beseitigen:

1. Es wurde vorsätzlich ein falsches Gutachtenergebnis erstrebt. Mollath sollte „bestraft werden“ für sein Insiderwissen, weil er dies ausplaudern wollte, also ein „Whistleblower“, den man still stellen musste, von interessierter Seite war der Gutachter als Instrument für die „Bestrafung“ ausgesucht.

2. Mollath wurde "begutachtet" auf Basis der Aussagen des Psychiatrie -Personals, was an sich schon keine Basis für eine professionelle Gutachterei darstellt, da es immer subjektive Eindrücke und Aussagen/Wiedergaben von Dritten ist.

3. Mollath ist nicht - und war nie allgemeingefährlich, so dass eine professionelle Psychiatrie das hätte in kürzester Zeit hätte feststellen müssen.
Dass er 7 Jahre lang weggesperrt war, auf Grund von Falsch-Urteil, und die Psychiatrie nie eine Gegenansicht kund tat, das beweist, dass in dieser Anstalt niemals professionell gearbeitet wird, sondern sie nur als ein Mittel zum Zweck des Wegsperrens existiert.
Immer wird behauptet, Mollath ließ sich nie begutachten und nur deshalb saß er 7 Jahre wegen nix weggeschlossen in der Entmündigungsanstalt. Das ist Beweis genug, dass es sich bei exakt dieser Psycho-Anstalt um keine professionelle Psychiatrie handelt, sondern ausschließlich um ein Wegsperrungs-Instrument.
Das was Dritte von ihren subjektiven Beobachtungs-Eindrücken über Mollath in Tagesprotokolle in Listen eintrugen, dass kann keinesfalls eine Allgemeingefährlichkeit bestätigen. Warum also hielt man Mollath fest und entmündigt => 7 Jahre? Begründung? Jeder, der bei Mollath ernsthaft Wahn und Allgemeingefährlichkeit begründen wolle, den sollte man ernsthaft wegen Wahn untersuchen. Wahn du Allgemeingefährlichkeit bloß behaupten ist dagegen nur üble Nachrede, aber keine vorsätzliche Menschenentrechtung.
Die Geschlossene in Straubing hatte ja bereits festgestellt, dass Mollath kein Fall für ihr Institut sei, wo Allgemeingefährliche weg-gesperrt sind.

Sämtliche sonderliche Ungereimtheiten in diesem Fall zeigen zwar eine organisiert erfolgreiche Entmündigung, aber keine professionelle Grundlage, auf der diese wohlgefällige weg-sperrende Entmündigung gesetzlich, ethisch und moralisch vertretbar ist.

Allerhöchstens hätten 7 Wochen reichen müssen, um bei wirklich professionellen Psychiatern die Überzeugung zu erlangen, dass es sich bei der Person Mollath nicht um einen unzurechnungsfähig allgemeingefährlichen Schwerverbrecher handelt. Da bei den bayreuthern Psychiatern keine Zweifel an der Einweisungsverurteilung angestellt wurden, zeigt diese Anstalt keinerlei professionelle Kenntnis, sondern beweist lediglich ihren Handlangerstatus des Entrechtungs-Systems.

Die Verteidigung dieses "Falsch-Gutachters" zeigt, dass er wohl wissen, falsches Zeugnis gegen den Probanden Mollath abgab und beeinflusst abhängig handelte.

4. Die Psychiatrie bedient sich grundsätzlich unkorrekter, fachlich unzulänglichen bzw. willkürlichen, sowie ethisch verwerflicher Vorgaben, um irgendein gewünschtes Gutachten-Ergebnis vorzulegen. Und weil dies alles auf rein subjektiver Basis von fachlich mangelhaft Gebildeten Personen basiert, ist es moralisch falsch und ethisch reine Menschenverachtung.

Die Sammlung subjektiver "Vorwürfe", was in der Psychiatrie als Diagnose behauptet wird, ist gesetzeswidrig aufgrund der Verstöße gegen die Menschenrechte. Es ist vergleichbar mit den berüchtigten Foltermethoden in Menschen verachtenden Ideologien.

Psychiater entscheiden, ob einer verrückt oder allgemeingefährlich sei, egal ob das stimmt oder nicht, es ist wie eine Fatwa (http://de.wikipedia.org/wiki/Fatwa) bzw. Glaubensdogma. Und dafür muss ein unangenehmer „Querulant“, weil er zu selbständig denkt, auf Lebenszeit weggesperrt werden. Mollath hatte wirklich Glück, dass die Öffentlichkeit heute (im Gegensatz zu vor 80 Jahren), ein höheres Maß an Rechtsempfinden hat, als interessengeleitete Akademiker-Organisationen.

Noch ein Punkt aus dem Link:
Wenn sich jetzt, auf Grund der Kritiken der öffentlichen Psychiatrie andere Patienten verunsichert fühlen, dann ist das eine gute Entwicklung, die Psychiatrie insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und die vor kurzem gesetzlich (von Lobbyisten forcierte) beschlossene Zwangsmedikation in Psychiatrien gleich mit zu verbieten.
Ebenso gehört verboten das Fesseln von Patienten und Patienten in Pflege. Jeder, der meinst, das müsse man tun, der solle sich mal selbst über einen Tag lang gegen seinen Willen anbinden lassen ans Bett und mit ansehen müssen, wie man in seine Armvenen Kanülen treibt, um ihn mit Medikamenten zu überfluten, die ihn unwillig machen und lebenslang seine Persönlichkeit unwiederbringlich zerstören.

Gruß Ariel

PS: Der Link von Armis, auf den ich mich beziehe, steht in einem anderen Thread:. http://www.mainpost.de/regional/fran...rt1727,7631788
War ein Versehen.:eek:
 
hallo,

ich ergänze dieses thema um einen beitrag mit hinweis auf eine seit einiger zeit laufenden petition auf change.org der auch hier genannten Johanna Darka. die petition unter Patientenrechte - Beweislast bei Behandlungsfehlern muss bei dem verursachenden Arzt liegen! fordert eine grundsätzliche beweislastumkehr bei behandlungsfehlern.

auf der seite oben rechts ist ein link zu weiteren ergänzenden beiträgen, die interessant zu lesen sind. eine zahlreiche beteiligung bei der unterzeichnung ist natürlich gewünscht.

gruss

Sekundant
 
Hallo,

da haben ja die Bayern nochmal Glück gehabt, dass die Staatsministerin Melanie Huml und MdL mit Ihrem Ansinnen, das Gesetz "Psychisch Kranke Hilfe Gesetz" auf so viel Widerstand gestoßen ist, daß es so wie es vorgesehen war abgeschmettert wurde. Da hätten nämlich dann alle psychisch Kranken, also depressiv kranke Menschen bei der Polizei registriert werden müssen und wie potentielle Straftäter behandelt werden sollen. Und bei der Entlassung aus der Psychiatrie hätte das Krankenhaus auch eine Meldung an die Behörden machen müssen. Nicht zu fassen, was sich die bayerische Gesundheitsministerin da hat einfallen lassen.
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Bayern: Psychisch Kranke als Gefahr?

.....und scrolled mal ganz runter bei change.org, da könnte Ihr gleich noch weitere Petitionen zeichnen bzgl. Tierschutz, wenn Ihr schon mal auf der Seite seid.
Gruß Bobb
 
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