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Die BG will meinem Mann ab sofort die BK 2108 aberkennen, unglaublich

Rosamunde

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Okt. 2009
Beiträge
159
Ort
Hessen
Hallo,

wir haben von der BG Bescheid bekommen, daß die meinem Mann die BK 2108 ab sofort
wieder aberkennen wollen. Sie hätten die BK 2108 zu Unrecht anerkannt.

Die BG hatte die BK 2108 nach einem Gutachten anerkannt.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Liebe Grüße

Rosamunde
 
Hallo Rosamunde,

wie lang (Jahre) hatte Dein Mann die Anerkennung der BK?

Mit welcher genauen Begründung wurde sie wieder aberkannt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

die BG hatte die BK 2108 ab Aug. 2011 anerkannt. Jetzt schreibt die BG,
daß sie durch nachgehende Ermittlungen zu der Erkenntnis gekommen seien, daß die seit einigen Jahren bestehende LWS Erkrankung nicht auf die bis 1998
ausgeübte lendenwirbelsäulenbelastende Tätigkeit zurückzuführen sei und sie
die Erkrankung nach Ziffer 2018 zu Unrecht anerkannt hätten.

Die BG will meinem Mann mir Wirkung für die Zukunft die zuerkannte Rente
entziehen.

Mein Mann hat bis auf die letzten paar Jahre immer schwer heben müssen.

Seltsam, warum das jetzt auf einmal nicht durch die jahrzehntelange schwere Arbeit entstanden sein soll.

Liebe Grüße

Rosamunde
 
Hallo Rosamunde,

wenn Ihr die Aberkennung als Bescheid erhalten habt, sofort Widerspruch einlegen.

Dabei fordert ihr die Unterlagen von der BG an, worauf sie ihre Erkenntnis stützen, dass es nun doch keine BK ist.

Sonst tappt ihr im Dunklen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

ich würde sofort einen RA hinzu ziehen.
Er kann diese Willkür der BG wahrscheinlich schon im Keim ersticken und Dir viel Stress ersparen.

Die BG schießt eine Kugel ab, antworte mit einer Kanone :cool:

Viele Grüße
Mareike
 
BG will Anerkennung als Berufskrankheit zurücknehmen

Hallo alle Betroffenen zusammen,
ich habe Ähnliches erlebt, nicht mit der BG sondern mit dem Land, dass viele Jahre meine Verletzungen aus Unfällen anerkannt hat, auch die Behandlungen bezahlte und mich letztlich wegen der Unfälle in Rente schickte. Ein geschickter Schachzug. Auch mir wurde mitgeteilt, der Bescheid sei zu Unrecht ergangen und zurückgenommen. April, April!

Ich musste zum nächsten Gutachter, der speziell von Land ausgesucht wurde. Er stellte dann fest, dass keiner der Schäden auf die Unfälle zurückzuführen sei. Obwohl ich nachweisen konnte, dass die Angaben unzutreffend sind, ist auch das Gericht in keiner Weise darauf eingegangen. Das gleiche gilt für den vom Gericht bestellten Sachverständigen. Er stellte nur lapidar fest, alle Schäden wären nach kurzer Zeit ausgeheilt, was jetzt noch vorhanden ist, ist auf andere Ursachen zurückzuführen. Es ist die effektivste Art, berechtigte Ansprüche abzuwehren, denn die Kassen sind leer und politische Entscheidungen haben Vorrang. Sie verschlingen immer mehr Steuergeld.

Versuche dich zu wehren. Vielleicht habt ihr mehr Glück als ich. Es wird sehr schwer werden.

Viele Grüße und einen langen Atem
Robert 2509
 
Guten Tag,
Der Streit um die Anerkennung eines Wirbelsäulenschadens als Berufskrankheit, stellt immer wieder einen Schwerpunkt in den Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften da.
Regelmäßig wird durch die BG eingewandt, die Erkrankung hänge nicht mit dem ausgeübten Beruf zusammen, sondern beruhe ausschließlich auf degenerativen Abnutzungserscheinungen, wofür eine Berufsgenossenschaft im Ergebnis natürlich nicht haftet.
(da geht es um so Dinge wie: Indizienketten zu Gunsten eines Kausalzusammenhanges, oder auch haftungsbegründende Kausalität)


Diese Behauptung ist jedoch in vielen Fällen eher pauschal und sollte in jeden Fall im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bzw. Klageverfahrens überprüft werden!
Ein geeigneter Orthopäde muß ein Gutachten erstellen das überzeugt.
Sicher nicht einfach, eventuell hilft ein Vorerkrankungsverzeichnis der Krankenkasse, AOK, o.ä. wo Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen/Lumbargo, aufgezeigt wird. Aussagekräftige Röntgenaufnahmen sind sicherlich auch sehr wichtig.

Es gibt gute erfahrende und qualifizierte Rechtsanwälte, die auch im unteren Rahmen von Gebühren bleiben, auch wenn man keine Rechtschutzversicherung mehr hat.
Da wird im Vorwege geklärt, welche Verfahrensschritte sinnvoll sind und welche Gebühren durch die Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht.



alles Gute!



Gruss Jan
 
Hallo an alle,

nachdem die BG vor einem JAhr bei meinem Mann die BK 2108 anerkannt hat, kam jetzt erneut ein Schreiben, daß ihm ab sofort die BK 2108 aberkannt wird.

Trotz eines neuen Gutachtens, daß gut für meinen Mann geschrieben wurde, will die BG nicht weiter zahlen. Auch der frühere AG meines Mannes will noch einmal eine entsprechende Bescheinigung schreiben, daß mein Mann doch oft schwer heben mußte.

Liebe Grüße

Rosamunde
 
Hallo Rosamunde,

mit welcher Begründung lehnt die BG die BK nun ab?

Was wird als Begründung angeführt? Deine Stellungnahme ist zu unspezifisch.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

die BG will die Berufskrankheit 2108 meinem Mann aberkennen, weil er 1997 und 1998 als Hausmeister gearbeitet hat und nicht in der MEtallbranche.

Von 1999 bis zum Unfalltag hat mein Mann wieder als CNC Fräser gearbeitet und bis ca. 2005 mußte er wieder schwere Teile (ca. 17 kg) heben. Erst da hat die Firma einen KRan angeschafft.

Mein Mann hat jedoch einen Fehler gemacht. Er ist erst 2005 zum Arzt gegangen, als nichts mehr ging. Er hat schon ca. 15 JAhren so Rückenschmerzen und hat sich nur gequält.

Auch der Gutachter hatte das in dem Gutachten geschrieben, daß die BG dies beim AG prüfen soll, daß der KRan erst dann angeschafft wurde und mein Mann vorher immer schwer heben mußte. Vor 1997 mußte er immer Gußstücke von bis zu 54 kg heben.

Der Arbeitgeber will auch eine Bescheinigung darüber ausstellen.

Liebe Grüße

Rosamunde
 
Hallo Rosamunde
Mein Mann hat jedoch einen Fehler gemacht. Er ist erst 2005 zum Arzt gegangen, als nichts mehr ging. Er hat schon ca. 15 JAhren so Rückenschmerzen und hat sich nur gequält.

u. U. war das kein Fehler - sonst wäre er vlt. garnicht an die für die BK erforderlich gesamtstunden zahl der Belastung gekommen, da diese immer nur bis zu Beginn der Beschwerden berechnet wird!

Manchmal ist es besser nicht "zu früh" zum Arzt zu gehen! ;)

Gruß
 
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