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Die Behörde antwortet nicht

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

ich bitte Euch um Erfahrungsaustausch und Meinung:

Sind die Behörden verpflichten
auf schriftliche Anfragen hinsichtlich Auskünfte, Sachstandsanfragen usw.,
welcher unter angemessenen Fristsetzung erfolgten,
gegenüber dem Bürger zu antworten?

Wenn die Behörde darauf nicht antworten,
was kann man dagegen erfolgreich machen
bzw. überhaupt machen?

Habt Ihr es auch schon erleben müssen, dass die angeforderte Rückantwort durch die Behörde ausbleibt?

Muss man jede Rückantwort, Auskunft usw. womöglich erst einklagen?

Vielen Dank im Voraus

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

ja, habe ich mehrfach erlebt, siehe meine Akteneinsichtssache.

Ich habe das Amt (mit Fristsetzung, Klageandrohung, die nächsthöhere Instanz einzuschalten, die Sache überprüfen zu lassen, usw.) mehrfach angeschrieben, trotzdem haben die nicht geantwortet. Es ist dem Amt scheißegal, ob du Rechte hast,... die lassen dich einfach in der Luft hängen, meine persönliche Erfahrung mit einem bestimmten Amt.

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Datenschutzbeauftragten gemacht, den es geht ja schließlich um deine Daten, bzw. dein Auskunftsrecht.

Jede Behörde hat eine übergeordnete Stelle, schreibe mir mal per PN wie die Behörde heißt, ich suche dir dann die übergeordnete bzw. zuständige Kontrollbehörde raus.

Grüße
Marcela
 
Moin,
ich habe die Erfahrung gemacht das persönlich dort erscheinen und höfflich sein mir meist meine Sachen gebracht hat.
Zum einen habe ich das Gefühl hassen sie es wenn man persönlich vorbeikommt zum anderen kann man direkt zu dem Vorgesetzen gehen und das Problem schildern.

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube man kann Behörden keine Frist setzen. Dies ist aber sehr gefährliches "ich hab das mal gehört" wissen.

mfg
 
hallo Jiink,

das freut mich für Dich - dass du alles persönlich klären konntest.

Meine Meinung nach:

einem Anwalt eines UO antwortet die Behörde innerhalb einer Frist,
so dass ein UO ohne Anwalt
genauso
zu behandeln ist

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
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