Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Erfahrungsaustausch und Meinung:
Sind die Behörden verpflichten
auf schriftliche Anfragen hinsichtlich Auskünfte, Sachstandsanfragen usw.,
welcher unter angemessenen Fristsetzung erfolgten,
gegenüber dem Bürger zu antworten?
Wenn die Behörde darauf nicht antworten,
was kann man dagegen erfolgreich machen
bzw. überhaupt machen?
Habt Ihr es auch schon erleben müssen, dass die angeforderte Rückantwort durch die Behörde ausbleibt?
Muss man jede Rückantwort, Auskunft usw. womöglich erst einklagen?
Vielen Dank im Voraus
Lg. Rolandi
ich bitte Euch um Erfahrungsaustausch und Meinung:
Sind die Behörden verpflichten
auf schriftliche Anfragen hinsichtlich Auskünfte, Sachstandsanfragen usw.,
welcher unter angemessenen Fristsetzung erfolgten,
gegenüber dem Bürger zu antworten?
Wenn die Behörde darauf nicht antworten,
was kann man dagegen erfolgreich machen
bzw. überhaupt machen?
Habt Ihr es auch schon erleben müssen, dass die angeforderte Rückantwort durch die Behörde ausbleibt?
Muss man jede Rückantwort, Auskunft usw. womöglich erst einklagen?
Vielen Dank im Voraus
Lg. Rolandi
Zuletzt bearbeitet: