• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Die Begutachtung der PTBS im Wandel von DSM-IV-TR zu DSM 5

rthenrw

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2006
Beiträge
212
[FONT=&quot]Hallo zusammen,
[/FONT][FONT=&quot]den in der Anlage befindlichen Bericht habe ich vor einigen Tagen gefunden. Der letzte Abschnitt ist [/FONT]interessant.

[FONT=&quot]LG an alle[/FONT]
 

Anhänge

  • DSM 4 und DSM 5.pdf
    383.5 KB · Aufrufe: 103
Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof. Nein, nicht nur, aber viel. Meine Konzentration reicht irgendwie nicht weit genug.
Gent nur mir das so?
 
Hallo zusammen,
ne das geht mir auch ganz oft so. Hier geht es um die Änderungen DSM IV zu DSM 5 und das man sich diesem als Gutachter nicht ganz verschließen kann. Gleichzeitig folgt die Aufforderung, an die Auftraggeber, dass man ganz klar benennen soll, wonach beurteilt werden soll. Und diese Aussage kommt von Sachverständigen, die nicht gerade für die Verunfallten schreiben. Lese mal den letzten Absatz und du wirst verstehen.
LG an alle
 
Ich habe entsetzt aufgehört an der Stelle, wo ein kalkulierter Schmerzreiz mittels Elektroden gesetzt werden soll, um das folgende Aggressionspotential zu sehen. Sind die noch gescheit? Ich trau doch eh schon keinem übern Weg. Wenn die mir noch absichtlich weh tun, nur um etwas zu objektivieren, was in kein Schema x passt, dann geh ich überhaupt nirgendwo mehr hin.
 
Ich habe mich durchgequält und bin einfach nur entsetzt. Es werden die Ergebnisse jahrzehntelangen Traumaforschung in Frage gestellt, ganz problematisch finde ich den Verweis auf das Konzept der "False Memories", das wissenschaftlich extrem umstritten ist. Richtig gefährlich sehe ich die Empfehlung, den Probanden ein Exposition auszusetzen, und die Behauptung, dass eine Stabilisierung nicht nötig ist. Ich möchte nicht wissen, wieviele Trauma-Opfer in Zukunft retraumatisiert aus Stevens' Institut gehen werden. Das ganze ist so menschenverachtend und absurd, dass man eigentlich nur schreien kann. Ich habe nicht den Eindruck, dass er sich in irgendeiner Weise mit den Ergebnissen der aktuellen Traumaforschung auseinandergesetzt hat. Ich bin sehr froh, dass ich in absehbarer Zeit nicht zu einem Gutachter muss.

VG Drahtesel
 
Hallo Drahtesel,

Zitat von dir!
Ich bin sehr froh, dass ich in absehbarer Zeit nicht zu einem Gutachter muss.

das kannst du aber laut sagen!
 
Was mich bei dem Artikel ganz erheblich stört, dass die Quellen nicht aufgeführt sind. So lässt sich nicht beurteilen, wie aktuell die von ihm gebrachten Erkenntnisse tatsächlich sind. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, einige Namen und Fachbegriffe zu googlen. Danach scheinen einige Quellen (z.B. zum Thema Dissoziation) bereits 10 Jahre alt zu sein. Das ist für mich keine aktuelle Quelle. Und es gibt dann auch so schwammige Bewertungskriterien, die rein subjektiv vom Gutachter festgelegt werden können (was bspw. normal ist).
 
Hallo @,

du sagst es! Ein beliebter Spruch kommt auch vor:"Viele renommierte Wissenschaftler" Hä? Wissenschaftler ist ein nicht rechtlich geschützter Namen/Titel! Ich bin auch ein Wissenschaftler! Richtung überlege ich mir noch!
 
hallo ihr Mitbetroffenen,

auch ich habe mal versucht das PDF Dokument nachzuvollziehen, als erstes fällt mir auf, dass es 2014 von zwei sehr bekannten Namen als Autoren geziert wird: F -abra zusammen mit S -tevens, den leider allzubekannten Medizinern, unter deren Gutachten viele noch mehr traumatisiert wurden, ihren Glauben an den Rechtstaat verloren haben, weil ihnen ihr Recht vorenthalten wurde.

Das ganze ist der zweite Teil einer Arbeit der im Jan 2014, wen wunderts, im Verlag Versicherungswirtschaft unter ISBN 0933-4548, veröffentlicht wurde vom Gesamtverand der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - GDV und dem Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. - PKV der erste Teil wurde im Dez 2013 in derselben Zeitschrift veröffentlicht.

Die Eingruppierung in die international anerkannten Liste der Zertifizierten Krankheiten den ICD oder DSM Katalog unterliegt immer der Überprüfung und Änderungen. Die weltweite Anerkennung von PTBS und deren Kriterien, deren Formulierungen und Wichtungen jetzt von amerikanischen Institutionen ermittelt wurden, ärgert die meiden Medis. Der neuen Festlegung stellen sie ihre Sichtweise gegenüber, aber diese sind nun mal nicht allgmeingültig. S mit seinen dauerhaften Wunsch immer und überall Beschwerdevalidisierungstestungen oder kurz BVT, als einzig wahrhaften wissenschaftlichen Standart durchzusetzen, hat inzwischen auch anerkannte Kritiker auf den Plan gerufen.

So wurde 2011 durch die DGPPN der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde Kritik laut:

In der Stellungnahme "Zur Anwendung von Beschwerdenvalidierungstests in der psychiatrischen Begutachtung" dabei wurde auf Folgendes hingewiesen:

...Bei anderen psychiatrischen Fragestellungen, z.B. der Begutachtung depressiver Syndrome oder somatoform determinierter Schmerzsyndrome ist der schwerpunktmäßige Einsatz von BVT jedoch kritisch zu sehen. Bezüglich der Begutachtung posttraumatischer Belastungsstörungen hat die DGPPN in einer früheren Stellungnahme bereits darauf hingewiesen, dass es keine Hinweise dafür gibt, dass Simulation und Aggravation bei diesem Syndrom häufiger auftreten als bei anderen psychischen Störungen und dass eine „Objektivierung“ der PTBS Symptomatik durch den obligatorischen Einsatz von Simulationstests bei der PTBS- Begutachtung weder möglich noch sinnvoll ist.

Grundsätzlich kann zum Einsatz von BVT bei der Begutachtung gesagt werden: Liegt das Ergebnis in einem solchen Test unterhalb der erwarteten Norm, kann zunächst einmal nur festgestellt werden, dass das Anstrengungsverhalten nicht den Erwartungen entspricht. Die Zuordnung eines solchen Befundes zur Rubrik „Simulation“ oder „Aggravation“ ist dann in einem zweiten Schritt vom Gutachter im klinischen Gesamtkontext zu bewerten. Diese Frage – und diese ist letztlich entscheidend in der gutachtlichen Bewertung - kann ein BVT prinzipiell nicht beantworten.

Es gibt bisher in der Begutachtungspraxis in Deutschland auch keinen Konsensus darüber, welche und wie viele der zahlreich verfügbaren Tests sinnvollerweise zum Einsatz kommen sollten. Solange die Auswahl der BVT aber dem Belieben des Gutachters überlassen bleibt, kann der Einsatz solcher Tests auch kein Qualitätsmerkmal eines sozialmedizinischen Gutachtens oder gar ein einzufordernder obligatorischer Standard sein.

In wissenschaftlichen Publikationen wird auch von Autoren, die den Einsatz von BVT in der sozialmedizinischen Begutachtung propagieren, dezidiert festgestellt, dass einer sorgfältigen und explizit darzustellenden Konsistenz- und Plausibilitätsprüfung eine zentrale Bedeutung zukommt. Unterbleibt diese, sind BVT-Testergebnisse letztlich wertlos (Merten et al. 2010).

Es wird in der gutachtlichen Praxis zunehmend ein unkritischer Einsatz von BVT beobachtet, der diese grundlegenden Anwendungsvoraussetzungen nicht hinreichend beachtet und Limitationen der Methodik im Gutachten nicht genügend diskutiert. Einer solchen missbräuchlichen Anwendung von BVT soll mit dieser Stellungnahme entgegentreten werden.

Autoren der Stellungnahme: H. Dressing (Mannheim), K. Foerster (Tübingen), B. Widder (Günzburg) F. Schneider (Aachen) und P. Falkai (Göttingen)
Jetzt wollen die Verfechter und vermeintlichen Hüter der Gelder von Versicherern und BGen sich gegen die Änderung wehren.

In einer letztens gezeigten Dokumentation über die Jahrestage der Unglücke von Ramstein und dem Eisenbahnunglück Eschede wurde es auch nochmal gesagt, dass Deutschland im Bereich der Traumaforschung und Begleitung und therapeutische Aufarbeitung bis dahin europaweit im Vergleich zu anderen Staaten sehr weit unten angesiedelt war. So langsam tut sich da was und das ist gut so, lieber spät als nie.

Es ist auch gut so, dass sich die Forschung weiterentwickelt und nicht in die Wunschrichtung einzelner Verblendeter, die von den Nichtzahlenwollenden hofiert werden.

Interessant ist hier dabei, dass früher eng zusammen arbeitende, wie Foester, der in Tü mit S an der BG Klinik war und auch Widder, der mit S zusammen Fortbildungen für Neurologen durchführte sich jetzt kritisch äußern und einen anderen Weg einschlagen.

Wenn sich F und S jetzt auf den Schlipps getreten fühlen, kann das nur gut für die Zukunft der Begutachtung sein.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man den Bericht liest, kann man nur die Hände über den Kopf zusammenschlagen. Man müsste sich eigentlich mal den Spaß erlauben und das Teil an die Presse schicken.
 
Vielleicht wäre es auch sinnvoll, den Artikel an eine Fachzeitschrift zu senden, die regelmäßig über die aktuelle Trraumaforschung berichtet, bzw. an die entsprechenden psychiatrischenund psychologischen Fachverbände.

VG Drahtesel
 
Top