Ariel
Erfahrenes Mitglied
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- 23 März 2007
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Hallo zusammen,
„Psychiatrisch Verwahrte, also solche Straftäter, denen ein Richter eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" attestiert und die er nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs in eine geschlossene Anstalt eingewiesen hat, haben in den Augen der Wahlbehörden automatisch auch nicht das "Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit", um am Wahlsonntag ihr Kreuz zu machen. Ein berühmter Fall ist Gustl Mollath. Bis vor Kurzem in Bayern psychiatrisiert, ist er allerdings noch rechtzeitig vor der Landtags- und Bundestagswahl freigekommen.“
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagswahl-die-ausgeschlossenen-1.1775116
Gruß Ariel
„Psychiatrisch Verwahrte, also solche Straftäter, denen ein Richter eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" attestiert und die er nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs in eine geschlossene Anstalt eingewiesen hat, haben in den Augen der Wahlbehörden automatisch auch nicht das "Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit", um am Wahlsonntag ihr Kreuz zu machen. Ein berühmter Fall ist Gustl Mollath. Bis vor Kurzem in Bayern psychiatrisiert, ist er allerdings noch rechtzeitig vor der Landtags- und Bundestagswahl freigekommen.“
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagswahl-die-ausgeschlossenen-1.1775116
Gruß Ariel