Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Erfahrungsaustausch und unabhängig davon um Eure Meinung:
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung,
wo das Sozialgericht im anhängigen Verfahren verpflichtet ist,
der Klägerseite alle Schriftsätze, welche zwischen dem SG und der Klägerseite stattgefunden haben, zu übersenden?
Wenn die Schriftsätze,
welche zwischen dem SG und der Beklagtenseite stattgefunden haben bzw. stattfinden,
dem Kläger
nicht übersandt werden,
was für ein Verstoß stellt es dar
aus eurer Meinung und/bzw. Erfahrung heraus?
Vielen Dank im Voraus
Lg. Rolandi
ich bitte Euch um Erfahrungsaustausch und unabhängig davon um Eure Meinung:
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung,
wo das Sozialgericht im anhängigen Verfahren verpflichtet ist,
der Klägerseite alle Schriftsätze, welche zwischen dem SG und der Klägerseite stattgefunden haben, zu übersenden?
Wenn die Schriftsätze,
welche zwischen dem SG und der Beklagtenseite stattgefunden haben bzw. stattfinden,
dem Kläger
nicht übersandt werden,
was für ein Verstoß stellt es dar
aus eurer Meinung und/bzw. Erfahrung heraus?
Vielen Dank im Voraus
Lg. Rolandi