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Diagnosen: HWS-Distorsion/HWS-Schleudertrauma

Hallo Cateye,

das habe ich nicht verstanden, wie du das meinst: "Nun schließt sich der Kreis." ?

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

der Kreis schießt sich, weil beide Diagnosen synonym verwendet werden - sprich versicherungsrelevant will niemand eine gerichtlich verwertbare Aussage treffen will. Wie ich schon früher gemeint hatte, das ist feige...
 
Hallo Cateye,

verstanden, der Zirkel, aus dem für das Unfallopfer kein Entkommen ist.

Unter Feige verstehe ich eine/n, der/m nur der Mut fehlt.

Feigheit ist das Ergebnis der Überlegung, zwischen:
dem Gewissen treu bleiben oder sich zu verkaufen. Auch wenn es nur dem Ausweichen von/vor Mobbing ist. ?

Wie spielt man ein Strategiespiel mit ungleichen Vorgaben?
Spielvorgaben:
Deutscher Fussballmeister spielt gegen die Eleven der Balettschule Fußball.
Damit nichts schief geht, werden die Reglen vorher neu von der überlegenen Mannschaft aufgestellt, der Schiedsrichter bestochen, den Linienrichtern die Augen verbunden und im Tor der stärkeren Mannschaft steht ein armamputierter Torhüter. Zeugenausschluss: das Spiel findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.!

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

eine Spielstrategie könnte sein, niemals zu relevanten Untersuchungen alleine zum Doc - alternative Untersuchungen zu forcieren (Beispielsweise Neurologie), denn eine Irritation der Nervenleitgeschwindigkeit lässt Schlüsse auf das Verletzungsmuster zu.

LG, Cateye
 
Hallo Cateye,

prima,:)

1. nicht alleine zum Doc, (Aussagen in schriftlicher Form mitnehmen)
2. alternative Untersuchungen


Bemerkungen: Nervenleitgeschwindigkeit kann manipuliert werden, und
Kasperle-Untersuchungen ablehnen.
Z.B.: Der Neurologe misst die gleichmäßige Hörfähigkeit, indem er mit den Fingern reibt neben jedem Ohr. Dazu herrscht absolute Ruhe. Das kann sogar ich wahrnehmen, in so einem Umfeld und voller Aufmerksamkeit für 5 sec.
Das ist deshalb eine Kasperle-Untersuchung, weil es dramartisch aussieht, wenn der Doc mit ausgestreckten Armen vor einem steht und neben den Ohren mit den Fingern reibt.
Einen Aussagewert hat das Null, Nuuuullllll! (nicht sofür Neurologie-Nullen!)

Also.
3. fachgerechte Untersuchung beim Fachmann machen lassen.

Wenn der Fachmann: HNO sagt, Ohren alles ok,
was dann?
4. ?


Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

der Patient kann die Nervenleitgeschwindikeit doch nicht manipulieren, oder?

Was kann man dann alternativ noch machen? Hast Du Ideen?

LG, Cateye
 
Hi,
wer hat von der angegebenen Adresse einen Ausdruck
Homepage gibt es nicht mehr!
Wer kann weiterhelfen
"de.whiplash-connection.com....."
 
Ich stelle hier mal ein frisches Urteil eines LSG zur Diskussion

Tenor:

Die Neurootologie stellt nach Auffassung des Landessozialgerichtes
Berlin-Brandenburg keine allgemein anerkannte Untersuchungsmethode dar
und liefert keine gesicherten Erkenntnisse für Kausalitätsfragen.


Der Senat vermag sich angesichts dieser Kritikpunkte nicht davon
zu überzeugen, dass die Klägerin durch das als Gehirnerschütterung
anerkannte unfallbedingte SHT eine Hirnstammschädigung erlitten hat,
die zu einer komplexen Störung der Gleichgewichtsregulation und damit
zu den von ihr beklagten Schwindelerscheinungen geführt hat. Entgegen
der Ansicht der Klägerin ist der Nachweis des unfallbedingten
Erstschadens - hier eines SHT mit dem entsprechenden Schweregrad ebenso
wie der Nachweis der HWS- Distorsion in entsprechender Ausprägung - zu
fordern, der es erlaubt, auf die hinreichende Wahrscheinlichkeit
weiterer Unfallfolgen zu schließen. Nach der Rechtsprechung (vgl. BSG
Beschluss vom 26. Februar 1997 - 9 BV 221/96 -) ist zur Feststellung
der Wahrscheinlichkeit nicht von einer Auffassung auszugehen, die nur
von einer Mindermeinung der medizinischen Wissenschaft vertreten wird,
sondern es ist die herrschende medizinische Lehrmeinung zugrunde zu
legen. Wie den Gutachten von Prof. Dr. Z und Dr. F zu entnehmen ist,
handelt es sich bei der Neurootologie um eine Fachgebiet, dessen
Untersuchungsmethoden noch auf keiner allgemein anerkannten Grundlage
stehen und dessen Erkenntnismöglichkeiten in Kausalitätsfragen im
Vergleich zu den Beurteilungen aus den Bereichen der Orthopädie und
Neurologie nicht gesichert sind.
Dies entspricht auch der
Auffassung der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. Urteile des
Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 – L 17 U 193/97 - und vom 15.
Februar 2001 – L 17 U 194/92 -, Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom
11. Juli 2002 – 6 A 4067/92, 6 A 4069/92 -, Urteil des OLG Hamm vom 25.
Februar 2003 – 27 U 211/01 -, OLG München Urteil vom 15. September 2006
- 10 U 3622/99 -; jeweils veröffentlicht in der Juris-Datenbank und m.
w. N.).

Das Urteil im Volltext gibt es hier

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de...l=esgb&id=71885&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

magnus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

@Mona: ich habe unter Error 404 auf den Link geklickt, da geht die Seite dann, bei mir zumindest, auf.

Gruß

Laverda
 
@ magnus:

Wenn die Neurootologie keine anerkannte Untersuchungsmethode ist, verstehe ich nicht, warum die Berufsgenossenschaften ihre arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (G41 für Arbeiten mit Absturzgefahr) auf Basis einer neurootologischen Untersuchungsmethode durchführen.

Warum beauftragen die Berufsgenossenschaften noch immer einen Neurootologen mit Forschungstätigkeiten genau derjenigen Person (s. z.B. http://www.dgaum.med.uni-rostock.de/ASU/PDF/ASU_2007-01_022.pdf ), dessen Erkenntnisse sie bei HWS-Verletzungen auf einmal als nicht schulmedizinisch abweisen?

Komisch, dass Vorsorgeuntersuchungen der BG'en auf nicht schulmedizinischer Ebene durchgeführt werden können, hierüber Leistungseinschätzungen durch die BG'en anerkannt werden und solche Leistungseinschätzungen auf einmal nach einem Versicherungsfall durch die BG'en nicht mehr ansatzweise akzeptiert werden :confused::mad::confused:

Falls Du meinst, ich habe mich vom Thema entfernt, weil ich mich nicht direkt auf das Urteil beziehe: Kommentare hierzu kannst Du Dir sparen, es sei denn Du stellst mir den Richter vor, der Ahnung von Medizin hat!

Gruß
Joker

P.S. Dein Link auf das Urteil funktioniert leider nicht, man landet lediglich auf der Startseite der sozialgerichtsbarkeit.de Bitte gib doch daher Aktenzeichen, entscheidendes Gericht sowie Entscheidungsdatum an. Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo magnus,

da muss man nichts diskutieren,
denn
Neurootologie ist keine Untersuchungsmethode,
deshalb obliegt sie auch nicht der Frage, ob allgemein anerkannt oder nicht!
Und wenn etwas keine gesicherten Kenntnisse für korrupte VM-Denkgestörte ergibt, dann heißt das noch lange nicht, dass es trotzdem spezielle Kenntnisse liefert.
Ebensowenig wie Kardiologie und Urologie und Gynäkologie Untersuchungsmethoden sind, sondern Fachdiziplinen, so auch die Neurootologie! Schwierig für Lineardenker!
Versicherungsmediziner, gewohnt an Beugungen der undurchsichtigen, veralteten Schulmedizin, können/wollen sich nicht so schnell auf, ihnen in die Quere kommend, neuere medizinische Erkenntnisse umstellen.

Wie Joker schon erklärt hat, liegt die fehlende „Allgemeinheit“ der Anerkennung nur bei speziellen Versicherungsmedizinern.

Die neueren medizinischen Kenntnisse, immerhin schon seit der 60er Jahre!, die durch mithilfe der neueren Untersuchungsmethoden bestätigt werden, würde gleichzeitig die Notwendigkeit von speziellen Versicherungsmedizinern überflüssig machen.
Schockierend für alle Versicherungsmedizier und deren Einrichtungen!
Sie müssten dann noch lernen, ihr Handwerk ehrlich und ohne Trixereien auszuführen!
Dies wissen die Gerichte, und einige sind halt eben noch gegenseitige Seilschaftsträger!

Immerhin sind diese Erkenntnisse der Neurootologie seit den 60er Jahren bekannt, von der BG benutzt als Simulationsausschluss und seit über 20 Jahren erwiesen und wissenschaftlich anerkannt.

Das "allgemein", das ist das, was die Versicherungsmediziner den Gerichten vorgaukeln. Es gehört nämlich mehr dazu, als nur für einen Auftraggeber, wie-bestellt-so-geliefert-Dienst’ zu erweisen.
Dazu gehört, sich damit zu befassen, was Lesen und studieren bedeutet. Dagegen ist das Handaufhalten gegenüber den BGs und Versicherungen leichter und weniger zeitraubend.
Also, das "allgemein" ist nur durch die Versicherungsmediziner bei Gerichten nicht parat.

Ich stelle hier mal ein frisches Urteil eines LSG zur Diskussion

Tenor:

Die Neurootologie stellt nach Auffassung des Landessozialgerichtes
Berlin-Brandenburg keine allgemein anerkannte Untersuchungsmethode dar
und liefert keine gesicherten Erkenntnisse für Kausalitätsfragen.

Neurootologie befasst sich interdisziplinär mit den Kopfsinnesorganen, die bekanntlich nicht nur das Schädelinnere betreffen,
aber das ist zu hoch für Korruptlinge.

Störungen dieser Kopfsinnesorgane kann man mit speziell entwickelten Untersuchungsmethoden erkennen, die bei nicht Unfallopferpatienten routinemäßig eingesetzt werden und die Befunde allgemein anerkannt sind.
Die sollten sich doch mal die Neurochirurgie von Prof. Wassmann einverleiben, aber dazu benötigt man, wie gesagt, Hirnsubstanz und nicht nur ein Verrechnungskonto!

Für die Versicherungswirtschaft würde es einen richtigen Schaden verursachen, wenn die allgemeine wissenschaftliche Anerkennung der Nachweise von Unfallverletzungen erfolgte, die sonst von Neurologen leicht vertuscht werden können.

Die vielen Bände der Neuroorthopädie, die auch zahlreiche Beiträge der Versicherungs-Mediziner enthalten, befassen sich seit Anfang der 80er Jahre mit dieser Thematik und stellen die Forschungsergebnisse dar, seit mind. 27 Jahren! Selbst die allgemeine Anerkennung der RÖ und Akupunktur dauerte nicht solange.

Ein Gericht, das sich solch ein Urteil, wie dieses hier eingesetzte erlaubt, das ist schon scharf an der Grenze, verdummungsmedizinischen Schurkereinen aufgesessen zu sein, oder hat gar selbst mitgemischt, um nicht Gefahr zu laufen, von dem schönen Großstadt-Berlin in die Provinz abgeschoben zu werden.

Ich bin der Meinung, es werden mit Hilfe der Gerichte, die veralteten versicherungsmedizinischen Behauptungen aufrecht erhalten, die die Qualität der deutschen Schulmedizin ganz schön disqualifiziert, und besonders wird verhindert, die Versuche durch interdiziplinäre Forschungsarbeit den internationalen Anschluss nicht ganz zu verlieren.

Jeder kann sich selbst überzeugen:
Gehe man in die Archive der Unis, und stöbere dort in den wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsaufträgen, dann kann man zig-Millionen mal Arbeiten über Knie, Knie und Knie, Schulter, Hüfte und Fußgelenk, und schon wieder Knie finden.
Aber sucht man nach Wissenschaftlichen Arbeiten über Kopfgelenk oder kranio-cervikalen -Übergang, so muss man bei vielen Unis vergeblich suchen. Nicht peinlich, es ist eine Schande!
Wie sollen Ärzte Patienten verstehen können, wenn sie von der Verletzungssache keinen blassen Schimmer haben, dafür ist halt strategisch die Abschiebung in den Pharmaindustriestudienhort eingeplant, also braucht man über die Verletzungsbereicht im HWS-Kopf-Übergangsbereich keine spezielle Erforschung! (Jetzt, nachdem die Dopingstudien wegfallen, wg der dummen Aufdeckung, da brauchts halt mehr UO! Wie lange es wohl noch dauert, bis auch dieses Treiben aufgedeckt wird?)
Forscher, wie A. Otte oder C.-F. Claussen müssen ihre Arbeiten im Ausland fortsetzen, Oberschande für die wissenschaftliche Medizin in Deutschland.

Statt die Bestrebungen der modernen Medizin zu unterstützen, die endlich interdisziplinär forscht und nicht wie bis dato, Ellenbogen einsetzend, um den Einblick /Eingriff in ihren „eigenen“ Fachbereich abzuwehren, werden diese Medizinökonomisierer der Versicherungsmedizin von den Gerichten hofiert, statt entlarvt.

Allein durch dieses Verhalten ist die deutsche Schulmedizin ein Beispiel für antiquiierte Wissensansammlung ohne Förderung und Animierung zum fachübergreifenden Denken und Handeln im Sinne: zum Wohle des Patienten.

Es ist die Quelle allen Ärztepfusches.

Alles, was Versicherungsmediziner, sagen, behaupten und tun, dient ausschließlich dem Gehorsam gegenüber der Versicherungswirtschaft und der Ökonomie.
Diese Überlastigkeit, die einmal ins Leben gerufen, dass im Gesundheitswesen wirtschaftlich gehandelt werden sollte , das hat nun seine Krebsgeschwüre durch die Versicherungsmediziner erhalten.
Rückschritt, jeden Fortschritt in der Medizin verhindernd, koste was es wolle, nur um des persönlichen Vorteils willen, bzw. des Machterhalts. Psychokliniken und deren Ärzte haben natürlich auch ihren Vorteil dadurch, denn die Gelder werden ja immerhin (für Gegenleistung) zuhauf zu ihnen umgelenkt.

Dieses Urteil und auch ähnliche, sind eine Schande für die deutsche Medizin und der deutschen Sozial-Gerichte.
Wenn das Gericht tatsächlich den Satz so geschrieben hat, wie du hier zitiert hast, dann wundert niemanden mehr auch nur das geringste an dem Urteil!

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
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